Eine Reserveliste oder geschlossene Liste im Wahlsystem für Kommunalwahlen des Bundeslandes Nordrhein-Westfalen ist die zweite Hälfte der zu wählenden Vertreter, wobei die erste Hälfte in Einerwahlkreisen, den so genannten Wahlbezirken, nach relativer Mehrheitswahl gewählt wird.

Weblinks Bekanntmachung der Neufassung des Kommunalwahlgesetzes (Kommunalwahlgesetz) vom 30. Juni 1998, zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 11. April 2019 (GV. NRW. S. 202), in Kraft getreten am 24. April 2019 und am 1. September 2019, zuletzt abgerufen am 27. Februar 2020

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