Der Begriff der sozialen Gerechtigkeit bezieht sich auf gesellschaftliche Zustände, die hinsichtlich ihrer relativen Verteilung von Rechten, Möglichkeiten und Ressourcen als fair oder gerecht bezeichnet werden können.Olaf Cramme, Patrick Diamond: Social Justice in the Global Age. Polity, 2009, ISBN 978-0-7456-4419-6, S. 3. Was genau Inhalt und Maßstab dieser Form von Gerechtigkeit sei, ist aber seit jeher umstritten und vielschichtig.Olaf Cramme, Patrick Diamond: Social Justice in the Global Age. Polity, 2009, ISBN 978-0-7456-4419-6, S. 3. Radikal kritisch als ein inhaltsleeres Schlagwort wertete Friedrich August von Hayek „soziale Gerechtigkeit“ in seinem Buch Die Illusion der sozialen Gerechtigkeit von 1976.
Als eigenständiger Ausdruck entstand „soziale Gerechtigkeit“ in der Mitte des 19. Jahrhunderts im Zusammenhang mit der sozialen Frage. Der Terminus geht auf das Werk Saggio teoretico di diritto naturale appoggiato sul fatto (1840–43) von Luigi Taparelli d’Azeglio zurück.Harald Jung: Soziale Marktwirtschaft und weltliche Ordnung. Lit Verlag, 2009, ISBN 978-3-643-10549-3, S. 286.Arno Anzenbacher: Christliche Sozialethik: Einführung und Prinzipien. UTB, 1998, ISBN 3-8252-8155-8, S. 221. 1931 wurde er mit der Veröffentlichung der Enzyklika Quadragesimo anno von Papst Pius XI. erstmals formell und offiziell in den Lehrmeinungen des Papstes verwendet. Soziale Gerechtigkeit wurde als regulatives Prinzip zur Lösung der Sozialen Frage herangezogen. Innerhalb der Enzyklika wurde der Begriff noch nicht mit völliger wissenschaftlicher Schärfe verwendet, so dass noch Raum für unterschiedliche Akzentsetzungen blieb.Laut Bormann: Soziale Gerechtigkeit zwischen Fairness und Partizipation: John Rawls und die katholische Soziallehre. 2006, S. 290 hat
Seit den 1970er Jahren hat die Diskussion über soziale Gerechtigkeit, insbesondere unter Bezugnahme auf den von John Rawls in A Theory of Justice vertretenen egalitären Liberalismus eine neue Bedeutung gewonnen. Als weiterer Vertreter dieser Richtung gilt Amartya Sen. An Rawls schloss unter anderem die Kritik durch Kommunitaristen wie Michael Walzer an. Auch im deutschsprachigen Raum wird soziale Gerechtigkeit seit den späten 1960er Jahren wieder zunehmend in der gesellschaftlichen Diskussion thematisiert.
Ideengeschichte Die Grundlegung der Differenzierung des Gerechtigkeitsbegriffs erfolgte durch Aristoteles, diese wurde von Thomas von Aquin maßgeblich weiterentwickelt.Arno Anzenbacher: Christliche Sozialethik: Einführung und Prinzipien. UTB, 1998, ISBN 3-8252-8155-8, S. 221. Bezüge zur sozialen Gerechtigkeit ließen sich laut Rolf Kramer bereits bei Aristoteles finden. Auf Grund der legalen Gerechtigkeit ist der Bürger ein Mitglied des Staates, das dem ganzen verpflichtet ist. Auch die partikulare Gerechtigkeit in Form der ausgleichenden Gerechtigkeit und insbesondere der austeilenden Gerechtigkeit hätten einen Bezug zur sozialen Gerechtigkeit.Rolf Kramer: Soziale Gerechtigkeit – Inhalt und Grenzen. Duncker & Humblot, 1992, ISBN 3-428-07343-6, S. 37. Dagegen vertritt Arno Anzenbacher die Auffassung, dass soziale Gerechtigkeit sich innerhalb der Differenzierung des Gerechtigkeitsbegriffs von Aristoteles nicht genau einordnen lasse. Auch Christoph Giersch kommt zu dem Schluss, dass die Verhältnisbestimmung zu diesem klassischen Gerechtigkeitsverständnis uneinheitlich und unklar bleibe.Christoph Giersch: Zwischen sozialer Gerechtigkeit und ökonomischer Effizienz. Lit Verlag, Münster 2003, ISBN 3-8258-6684-X, S. 26.
Laut Otfried Höffe erscheint der Ausdruck ‚soziale Gerechtigkeit‘ in der Philosophie sehr spät und zudem „so beiläufig, daß sein erstes Auftreten kaum dingfest zu machen“ sei.Höffe S. 84. Die Vorstellung einer „sozialen Gerechtigkeit“ wurde erst gemeinsam mit der sozialen Frage in der Industriegesellschaft thematisiert. Zum Unterschied vom auf Aristoteles zurückgehenden Denkmodell, welches nur die Beziehung von Einzelpersonen untereinander (Verkehrsgerechtigkeit) oder zum Staat (verteilende und legale Gerechtigkeit) betraf, bezeichnete der Begriff soziale Gerechtigkeit auch jene Verhältnisse, als deren Subjekte und Objekte soziale Schichtungen und Strukturen gelten.
Soziale Gerechtigkeit umfasst nach Peter Koller sowohl distributive als auch korrektive, politische als auch kommutative Elemente.Erik Oschek: Ist der deutsche Sozialstaat gerecht? Eine sozialphilosophische Betrachtung für die Soziale Arbeit. Frank & Timme GmbH, 2007, ISBN 978-3-86596-140-2, S. 101 (unter Verweis auf Koller, in: Kersting (Hrsg.): Politische Philosophie des Sozialstaats. 2000, S. 123 f.). Sie ist auch in folgenden Dimensionen beschrieben wordenOtfried Höffe: Gerechtigkeit; siehe Literatur. (siehe auch Gerechtigkeitstheorien): Tauschgerechtigkeit ausgleichende Gerechtigkeit Generationengerechtigkeit Gerechtigkeit gegen Tiere globale Gerechtigkeit
Konzeptualisierung und Kontroversen Katholische Soziallehre Der Terminus Soziale Gerechtigkeit bzw. Sozialgerechtigkeit, wie er in die Katholische Soziallehre Eingang fand, wurde im 19. Jahrhundert vermutlich erstmals durch den Jesuiten Luigi Taparelli d’Azeglio geprägt.Vgl. etwa In seinem fünfbändigen Werk zur Begründung des Naturrechts in der Tradition der rationalistischen Barockscholastik spricht Taparelli d’Azeglio von einer giustizia sociale,Vgl. Band II c. 3, n. 341, S. 142 ff., Band I Intr. I c. 4 a. 1 XCII, S. 44 u. ö. in französischer Übersetzung justice [et droit] socialVgl., S. 142ff. und in deutscher Übersetzung Socialgerechtigkeit.Vgl. Taparelli: Versuch eines auf Erfahrung begründeten Naturrechts. Übers. von F. Schöttl, C. Rinecker, 2 Bände, Regensburg 1845, Band 1 (Digitalisat bei archive.org), S. 137 ff., bes. 142 f. Dieses Konzept beschreibt er als „Gerechtigkeit eines Menschen gegen den andern“ und bezieht es auf eine Gleichstellung jedes Menschen hinsichtlich der „Rechte der Menschheit im Allgemeinen“. Gleichwohl sucht Taparelli den naturgegebenen individuellen Unterschieden gerecht zu werden und postuliert: „[D]ie Handlungen eines Menschen werden also gerecht sein, wenn sie den verschiedenen individuellen Rechten seiner Mitmenschen angepasst sind“.Vgl., S. 143. So müssten etwa empfangene Güter quantitativ („austauschende Gerechtigkeit“), im Falle einer eingegangenen Gütergemeinschaft proportional („vertheilende Gerechtigkeit“) ausgeglichen werden.Vgl. S. 144 f. Letztere Termini entsprechen der Unterscheidung von Hinsichten der Gerechtigkeit insbesondere bei Thomas von Aquin und Aristoteles. Taparellis Naturrechtslehre und seine Begriffe von „Sozialwohl“ und „Sozialgerechtigkeit“ hatten für die spätere katholische Soziallehre beträchtlichen Einfluss u. a. über den direkten Schüler Taparellis, den späteren Papst Leo XIII., der die erste Sozialenzyklika, Rerum novarum, verfasste.Vgl. den Überblick bei Gunter M. Prüller-Jagenteufel: “Socialwohl” und “Socialgerechtigkeit”. Zum Einfluss von Luigi Taparellis “Versuch eines auf Erfahrung begründeten Naturrechts” auf die katholische Sozialverkündigung, in: Stephan Haering, Josef Kandler, Raimund Sagmeister (Hrsg.): Gnade und Recht. Beiträge aus Ethik, Moraltheologie und Kirchenrecht (FS Gerhard Holotik), Peter Lang, Frankfurt am Main u. a. 1999 (= Schriftenreihe des Erzbischof-Rohracher-Studienfonds 5), S. 115–128. Walther Homberg: Luigi Taparelli d'Azeglio als Erneuerer der scholastischen Philosophie in Italien. Ingelheim 1955.
Wenig später sprach auch der einflussreiche Antonio Rosmini, der, beeinflusst u. a. von Taparelli, die Tradition des Naturrechts auf die marktwirtschaftlichen Entwicklungen der Moderne bezog, von einer giustizia sociale, und zwar bereits im Titel seiner Muster-Staatsverfassung, Progetto di costituzione secondo la giustizia sociale,Vgl. La costituzione secondo la giustiza sociale, in: Scritti politici, Stresa 1997, 43–249, Mailand 1848. ein Werk, das auch für einige Jahre indiziert wurde.
Hinsichtlich des Verhältnisses des Begriffs der Sozialen Gerechtigkeit zu Gerechtigkeitsformen, wie sie in der Tradition von Aristoteles und Thomas von Aquin unterschieden wurden, gab es mehrere Deutungen.J. Brian Benestad: Church, State, and Society: An Introduction to Catholic Social Doctrine. CUA Press, 2011, S. 152. Zu den Rezipienten des Begriffs sozialer Gerechtigkeit zählen neben den bereits genannten auch Gustav Ermecke, Heinrich Pesch, Eberhard Welty, Johannes Messner und Oswald von Nell-Breuning. Dabei wurde zumeist der Bezug auf das Gemeinwohl (bonum commune) besonders betont.Vgl. Axel Bohmeyer, Johannes Frühbauer: Profile, Christliche Sozialethik zwischen Theologie und Philosophie. Lit Verlag, 2005, ISBN 3-8258-7649-7, S. 52.
Im Vorfeld des Ersten Vatikanischen Konzils wurde der Terminus Sozialgerechtigkeit kontrovers diskutiert und dabei auch mit durch das Lehramt verurteilten, als „Modernismus“ bezeichneten Auffassungen in Verbindung gebracht.Vgl. dazu Oswald von Nell-Breuning: Die soziale Enzyklika. Erläuterungen zum Weltrundschreiben Papst Pius’ XI. Köln 1932, S. 169 ff. 249 et passim. A Volanthen: Idee und Entwicklung der sozialen Gerechtigkeit. Freiburg/Schweiz 1971, S. 14 ff.
In der Enzyklika Quadragesimo anno (1931) von Papst Pius XI. griff das päpstliche Lehramt den Begriff erstmals auf.Franz-Josef Bormann: Soziale Gerechtigkeit zwischen Fairness und Partizipation: John Rawls und die katholische Soziallehre. Verlag Herder, 2006, ISBN 3-451-29158-4, S. 288–289. Oswald von Nell-Breuning erklärte als einer der Mitwirkenden an der Enzyklika, dass der Begriff der Sozialen Gerechtigkeit innerhalb der Enzyklika noch nicht zu völliger wissenschaftlicher Schärfe gelangt sei, da „die eigentlich vorauszusetzende wissenschaftliche Vorarbeit noch nicht geleistet war, sondern durch die Neuerungen im kirchenamtlichen Sprachgebrauch erst angeregt werden mu[ss]te“. Die „Großtat“ von Pius XI. bestand nach seiner Ansicht darin, Soziale Gerechtigkeit „geradezu zum Kernstück seines Weltrundschreibens“ gemacht zu haben. Dadurch wurde nach Ansicht von Franz-Josef Bormann Soziale Gerechtigkeit eines bloßen Schlagwortcharakters entkleidet und damit gegen ideologischen Missbrauch immunisiert.
Die Konturen des Begriffes blieben in der Enzyklika aber so vage, dass Raum für unterschiedliche Akzentsetzungen blieben, insbesondere hinsichtlich des Verhältnisses zu den traditionellen Gerechtigkeitsformen.Franz-Josef Bormann: Soziale Gerechtigkeit zwischen Fairness und Partizipation: John Rawls und die katholische Soziallehre. Verlag Herder, 2006, ISBN 3-451-29158-4, S. 290 f. Dabei haben sich drei Deutungen herausgebildet. Nach einer Ansicht ist Soziale Gerechtigkeit innerhalb des Gerechtigkeitsverständnisses von Thomas von Aquin in der Gemeinwohlgerechtigkeit zu verorten. Nach anderer Ansicht steht Soziale Gerechtigkeit (iustitia socialis) außerhalb des Gerechtigkeitsdreiecks Regelgerechtigkeit (iustitia legalis), Tauschgerechtigkeit (iustitia commutativa) und der Verteilungsgerechtigkeit (iustitia distributiva) als gleichrangige 4. Gerechtigkeitsart bzw. nach dritter Ansicht als integrativer übergeordneter Oberbegriff.Franz-Josef Bormann: Soziale Gerechtigkeit zwischen Fairness und Partizipation: John Rawls und die katholische Soziallehre. Verlag Herder, 2006, ISBN 3-451-29158-4, S. 289–290.Winfried Löffler: Soziale Gerechtigkeit – Wurzeln und Gegenwart eines Konzepts in der Christlichen Soziallehre. In: Peter Koller: Gerechtigkeit im politischen Diskurs der Gegenwart. Passagen Verlag, 2001, ISBN 3-85165-509-5, S. 74–75.Werner Veith: Von der sozialen Gerechtigkeit zur intergenerationellen Gerechtigkeit. In: Axel Bohmeyer, Johannes Frühbauer: Profile, Christliche Sozialethik zwischen Theologie und Philosophie. Lit Verlag, 2005, ISBN 3-8258-7649-7, S. 52. Auch gut siebzig Jahre nach der Quadragesimo anno werden alle drei Deutungen weiter vertreten.
In Quadragesimo anno wird Soziale Gerechtigkeit als regulatives Prinzip zur Lösung der Sozialen Frage herangezogen und dies durch zwei wesentliche Argumentationslinien begründet: