Die vermehrte Einwanderung aus der Türkei in die Bundesrepublik Deutschland setzte Anfang der 1960er Jahre zunächst als Arbeitsmigration mit offenem Zeithorizont ein. Begründet wurde sie durch die Unterzeichnung des Anwerbeabkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Türkei am 30. Oktober 1961, nachdem 1958 erstmals ungefähr 150 junge Türken zur Berufsausbildung nach Deutschland gekommen waren. Heute leben Einwanderer aus der Türkei teils bereits in vierter Generation in Deutschland.

Vorgeschichte 1960 gab es nicht einmal 1500 Türken in der Bundesrepublik.Theo Sommer: Leben in Deutschland (26): Wie man in Deutschland fremd ist. In: Die Zeit. 25. März 2004. Traditionell hielten sich die meisten von ihnen als Studenten oder Kaufleute in Deutschland auf, weshalb viele keinen dauerhaften Aufenthalt im Sinn hatten. Dementsprechend und zusätzlich durch Kriegszeiten bedingt schwankend stellen sich auch die Zahlen zur türkischen Wohnbevölkerung Deutschlands in den Jahren zuvor dar:Ingeborg Böer: Türken in Berlin 1871–1945. de Gruyter, Berlin / New York 2002, ISBN 3-11-017465-0. 1878: 41 1893: 198 1917: 2046 1925: 1164 1933: 585 1938: 3310 1945: 79

Arbeitsmigration in den 1960er Jahren Allgemeines

Ab 1961 bekamen türkische Arbeitssuchende die Möglichkeit, sich von deutschen Unternehmen anwerben zu lassen, auf der Grundlage des Anwerbeabkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Türkei betraf dies 678.702 Männer und 146.681 Frauen, also insgesamt 825.383 Menschen, als türkische Gastarbeiter.Ferda Ataman: Türkische Frauen: Die Opferrolle hat ausgedient. In: Der Spiegel. 11. März 2007. In diesem Kontingent waren von Anfang an auch Kurden enthalten, die sich erst später von ethnischen Türken in Deutschland abgrenzten.Navend – Zentrum für Kurdische Studien e. V.: auf navend.de Während der Wirtschaftswunderzeit bestand in Deutschland eine Arbeitskräfteknappheit. Zunächst schloss die Bundesregierung Anwerbeabkommen mit Italien (1955), Spanien und Griechenland (1960). Die Initiative für diese Abkommen ging jedoch von den Entsendeländern aus. Diese erhofften sich durch die Entsendung ihrer Arbeitskräfte eine Lösung eigener wirtschaftlicher und sozialer Probleme. Sie wollten ihre aus der westdeutschen Exportstärke erwachsenen Devisenschwierigkeiten lösen, die heimische Arbeitslosigkeit reduzieren oder die ohnedies im Gang befindliche Emigration im Bereich der qualifizierteren Arbeiter kanalisieren und wenigstens deren Abwanderung verhindern.

Die Bundesrepublik hatte wiederum ein Interesse daran, dass Handelspartner als solche erhalten blieben und nicht durch ihre Bilanzdefizite am Handel mit Deutschland gehindert waren. Innenpolitische Motive kamen hinzu. Alt-Bundeskanzler Helmut Schmidt äußerte sich 2009 kritisch über die damalige Anwerbungspolitik: „Im Grunde genommen ging es ihm [dem damaligen Wirtschaftsminister Ludwig Erhard] darum, durch Anwerbung ausländischer Arbeitskräfte das Lohnniveau niedrig zu halten. Mir wäre stattdessen lieber gewesen, die deutschen Löhne wären gestiegen.“Helmut Schmidt, Giovanni di Lorenzo: Auf eine Zigarette mit Helmut Schmidt. Verlag Kiepenheuer & Witsch, Köln 2009, S. 132–134.

Mitten in der Ära des Wirtschaftswunders schloss die Bundesrepublik 1961 ein entsprechendes Abkommen mit der Türkei. Das Abkommen kam auf Druck der Türkei zustande. Anton Sabel, Präsident der Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung (Vorläufer der Bundesagentur für Arbeit), äußerte am 26. September 1960, arbeitsmarktpolitisch sei eine Vereinbarung über eine Anwerbung türkischer Arbeitnehmer in keiner Weise notwendig, allerdings könne er nicht beurteilen, „wie weit sich die Bundesrepublik einem etwaigen solchen Vorschlag der türkischen Regierung verschließen kann, da die Türkei ihre Aufnahme in die EWG beantragt hat und als NATO-Partner eine nicht unbedeutende politische Stellung einnimmt.“Johannes-Dieter Steinert: Migration und Politik. Westdeutschland – Europa – Übersee 1945-1961. Secolo-Verlag, Osnabrück 1995, ISBN 3-929979-14-4, S. 307.

Zunächst verhandelte die Bundesregierung zurückhaltend, da die große kulturelle Differenz zur Türkei als problematisch angesehen wurde. Zunächst war nicht daran gedacht, dass die als „Gastarbeiter“ bezeichneten Arbeitskräfte dauerhaft in Deutschland bleiben sollten.

Beschreibung des Anwerbungsprozesses Arbeitgeber in der Bundesrepublik meldeten ihren Arbeiterbedarf als „Anforderungen“ über eine deutsche Verbindungsstelle in Istanbul an die Auslandsabteilung der türkischen Anstalt für Arbeit und Arbeitsvermittlung IIBK, die ihrerseits wiederum eine vorselektierte Auswahl an Arbeitern an die deutsche Verbindungsstelle zur weiteren Prüfung entsandte. Neben diesem Prozedere gab es noch eine zweite Gruppe Anforderungen, die personenbezogen waren und ohne Prüfungen in der deutschen Verbindungsstelle vonstattengingen.

Bewerber für die Arbeit in der Bundesrepublik unterlagen bei ihrer Registrierung bei der IIBK, wenn nicht ein offensichtlich schlechter Gesundheitszustand sie schon von vornherein von der Vermittlung ausschloss, bestimmten Altersgrenzen. Diese lagen für qualifizierte Kräfte zuletzt bei 40 Jahren, für weibliche Arbeiter bei 45, Bergmänner durften höchsten 35 Jahre alt sein und für unqualifizierte Kräfte war das 30. Lebensjahr die Grenze.Türkische Anstalt für Arbeit und Arbeitsvermittlung: Rundschreiben Nr. 3./7. IIBK, 15. April 1966. Für die Vorstellung zur Registrierung waren ein Lichtbild, ein Personalausweis, ein adressiertes und frankiertes Briefkuvert und möglichst Zeugnisse, Bescheinigungen sowie Angaben über die Berufsqualifikation mitzubringen. Insgesamt bewarben sich so zwischen 1961 und 1973 über 2,6 Millionen Menschen um einen Arbeitsplatz in der Bundesrepublik.Aytaç Eryilmaz: Wie geht man als Arbeiter nach Deutschland? In: Aytaç Eryilmaz, Mathilde Jamin (Hrsg.): Fremde Heimat: Eine Geschichte der Einwanderung. Klartext, DOMiT, Essen 1998, ISBN 3-88474-653-7. Wer von der IIBK für die Vorstellung bei der deutschen Verbindungsstelle in Istanbul ausgewählt worden war, musste dort noch zwei Abteilungen und fünfzehn Prüfungen der deutschen Behörde durchlaufen. Die erste Abteilung überprüfte die Vermittlung durch das IIBK. Zunächst versuchte man die berufliche Eignung und Qualifikation genauer zu bewerten: in diesem Zusammenhang gab es Lese- und Schreibtests, Überprüfung des beruflichen Wissensstandes mittels eines Dolmetschers oder vor Ort bei der praktischen Arbeit in einem Unternehmen. Nach dem erfolgreichen Absolvieren der ersten Verbindungsstellenabteilung folgte eine umfangreiche Gesundheitsprüfung.

Reise in die Bundesrepublik Deutschland Die meisten Arbeitsmigranten wurden von Istanbul aus in Sonderzügen in die Bundesrepublik gebracht. Die während der gesamten 1960er Jahre zunächst über Griechenland führende Route bedeutete für die Arbeiter eine mindestens fünfzigstündige Fahrt. Ab den 1970er Jahren gab es dann eine direktere Einreisemöglichkeit über Bulgarien.

Verstärkter Familiennachzug in den 1970er Jahren Eine zweite Phase der Einwanderung ist in der Zeit nach dem alle Vertragsländer betreffenden allgemeinen Anwerbestopp am 23. November 1973 zu sehen, in der ein verstärkter Familiennachzug erfolgte.

Bereits Ende der 1960er und Anfang der 1970er Jahre war bei türkischen genauso wie bei Gastarbeitern anderer Herkunft Familiennachzug zu beobachten. Hierdurch mehrten sich in der deutschen Diskussion die Zweifel an einer sinnvollen Kosten-Nutzen-Abwägung bezüglich der Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer sowie die Angst vor sozialen Konflikten.Karl-Heinz Meier-Braun: 40 Jahre "Gastarbeiter" in Deutschland In: Karl-Heinz Meier-Braun, Martin A. Kilgus (Hrsg.): 40 Jahre "Gastarbeiter" in Deutschland und Ausländerpolitik in Deutschland – Tagungsbericht zum 4. Radioforum Ausländer bei Uns, 20. bis 22. März 1995 in Stuttgart. Nomos, Baden-Baden 1996, ISBN 3-7890-4118-1

Der als Reaktion darauf zu verstehende Anwerbestopp am 23. November 1973 und die damit einhergehende Regelung, Einwanderung in die Bundesrepublik nur noch im Zusammenhang mit Eheschließung oder Familienzusammenführung zuzulassen, löst Ängste bezüglich eventuell folgender, noch strengerer Maßnahmen aus. Dies verhinderte die beabsichtigte Konsolidierung der Ausländerzahlen und führte stattdessen zu einem deutlichen Anstieg insbesondere der türkischen Wohnbevölkerung in Deutschland.

Der Migrationswissenschaftler Karl-Heinz Meier-Braun bemerkte hierzu: „Der Anwerbestop forderte den Familiennachzug [...] geradezu heraus. Das gilt auch für eine Maßnahme aus dem Jahre 1975, als die Kindergeldsätze für ausländische Kinder, die im Heimatland geblieben waren, gekürzt wurden. Die Statistik zeigt deutlich, wie die Zahl der Zuzüge durch diese beiden Maßnahmen angestiegen ist.“

Helmut Schmidt, seinerzeit Bundeskanzler, ergänzte diesbezüglich im Jahr 2009: „Ich habe die weitere Zuwanderung von Ausländern gestoppt, ganz leise, weil ich keine Ausländerfeindlichkeit provozieren wollte. [...] Erst haben wir die Anwerbung aufgehoben, dann haben wir die Rückkehr in die Heimatländer erleichtert, so dass wir am Ende meiner Regierungszeit nur genauso viele Ausländer hatten wie am Anfang. Zu Zeiten von Helmut Kohl hat sich die Zahl später verdoppelt.“

Von den 1980er Jahren bis heute mini|hochkant|Deutsch-türkische Flagge in Neukölln Die instabile politische Lage in der Türkei Ende der 1970er und Anfang der 1980er Jahre führte zu einer weiteren Einwanderung durch asylsuchende Asylbewerber, bisweilen begünstigt durch familiäre Bindungen zur ersten Einwanderergeneration, deren endgültige Niederlassung in der Bundesrepublik um diese Zeit allmählich ihren Abschluss fand.

Mit der 11. Änderungsverordnung zur Durchführungsverordnung zum Ausländergesetz, die am 1. Juli 1980 verabschiedet wurde, wurde die Einreise von Türken zum 1. Oktober 1980 wieder visumspflichtig. Die Bundesregierung nannte als Begründung, es habe „sich gezeigt, daß türkische Staatsangehörige zunehmend als ‚Touristen‘ in der verdeckten Absicht der Arbeitsaufnahme einreisen und häufig in der Bundesrepublik Deutschland aussichtslose Asylverfahren betreiben, um während der Dauer der Verfahren hier leben und arbeiten zu können“, und die Befreiung von der Sichtvermerkspflicht ließe sich „unter diesen Umständen nicht länger aufrechterhalten“.Visumpflicht für türkische Staatsangehörige seit Oktober 1980. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Fischer (Frankfurt) und der Fraktion DIE GRÜNEN Drucksache 10/2343, 21. Januar 1985,

Ein Militärputsch in der Türkei am 12. September 1980 bewirkte eine neue Einwanderungswelle, die sich wiederum stark auf die demographische Struktur der in Deutschland lebenden Türken auswirkte. Während die türkische Einwanderergesellschaft bis dahin bedingt durch die starke Arbeitsmigration der 1960er und frühen 1970er Jahre mit Ausnahme einer Anzahl miteingewanderter Künstler und Intellektueller im Wesentlichen doch eine Arbeitergesellschaft geblieben war, führten die politischen Verhältnisse in der Türkei nun auch zur verstärkten Einwanderung Angehöriger der intellektuellen Schicht als politische Flüchtlinge.Nedim Hazar: Die Seiten der Saz in Deutschland. In: Aytaç Eryilmaz, Mathilde Jamin (Hrsg.): Fremde Heimat: Eine Geschichte der Einwanderung. Klartext, DOMiT, Essen 1998.

Diese neuerliche Einwanderungswelle führte in den 1980er Jahren auch zu zunehmender Fremdenfeindlichkeit; auch zahlreiche Medien und Politiker vertraten die Ansicht, die türkische Einwanderung führe zu Problemen und die Integration der Türken sei in dieser Zahl nicht möglich.„Die Reichen werden Todeszäune ziehen“. In: Der Spiegel, 19. April 1982.