Das Patriziat der Reichsstadt Nürnberg, die für den Inneren Rat berechtigten Familien, stellte das eigentliche Machtzentrum Nürnbergs bis zur französischen Besetzung im Jahr 1796 dar.
mini|Ältestes Nürnberger Stadtsiegel mit Königskopfadler, um 1200 mini|Der Wappendreipass des Nürnberger Stadtwappens, um 1700: doppelköpfiger Reichsadler und beide Nürnberger Stadtwappen, Großes Wappen mit Königskopfadler, ab Mitte des 15. Jahrhunderts in einen Jungfrauenadler verwandelt, und Kleines Wappen mit gespaltenem Schild, vorn in gold den halben schwarzen Reichsadler und hinten mit dem fünfmal von Rot und Silber schräg geteilten Feld.
Patrizier hatten sich auch in anderen deutschen Reichsstädten sowie in oberitalienischen Städten seit dem 11. Jahrhundert aus ehemaligem Ortsadel oder der örtlichen Ministerialität herausgebildet. Sie nannten sich selbst „Geschlechter“, erst später erscheint in lateinischen Schriftstücken der Begriff patricius. Seit etwa der Mitte des 14. Jahrhunderts führten wirtschaftliche Aktivitäten, Fernhandel, Montanunternehmen und Finanzgeschäfte der Nürnberger Patrizier dazu, dass sich Stadt- und Landadel zunehmend voneinander entfernten. Dennoch blieben die Nürnberger Geschlechter lehensfähig und führten ritterliche Wappen.
Von 1256 bis zur französischen Besetzung 1796 und der folgenden Einverleibung in das Königreich Bayern am 15. September 1806 wurde Nürnberg vom Rat regiert, wobei bis 1427 noch viele Kompetenzen in der Stadt und dem Umland bei den ab 1105 eingesetzten Burggrafen von Nürnberg lagen. Nach dem Kauf des Burggrafenamtes im Jahr 1427 hatte der Rat die alleinige Herrschaft in der Stadt und im unmittelbaren Umland inne.
Der Rat gliederte sich in den „Inneren Rat“ und den „Großen Rat“. Dabei stellte der Innere Rat das eigentliche Machtzentrum und den Inhaber der Souveränität dar. In ihm waren – neben nur acht Vertretern der Handwerke – ausschließlich die „ratsfähigen“ Familien vertreten, die dadurch das Patriziat der Stadt bildeten. Die Reichsstadt Nürnberg bezeichnete sich – wie auch andere Freie und Reichsstädte oder die italienischen Stadtstaaten – selbst als „Republik“ (res publica). Neben der Anlehnung an das römische Vorbild bedeutet der Begriff hier auch den Gegensatz zu den ansonsten üblichen monarchischen Regierungsformen. „Republik“ darf aber nicht mit „Demokratie“ gleichgesetzt werden. Als bürgerliche Republik mit aristokratischer Verfassungsordnung (von der Geschichtswissenschaft auch als „Aristokratische Republik“ bezeichnet) besaß Nürnberg jedoch trotz solcher Staatsorganisation keine Feudalherrschaft auf der Grundlage des Lehnswesens, sondern bildete eine frühneuzeitliche bürgerliche Gesellschaft, in diesem Fall eine Patrizierherrschaft.
Geschichte
Ursprung miniatur|hochkant=1.3|Nürnberger Stadtansicht von 1493 Die für den Rat berechtigten Familien, die sich – allerdings erst seit der Renaissance – ebenfalls nach römischem Vorbild Patrizier nannten, waren die politisch, wirtschaftlich und gesellschaftlich führenden Familien der Reichsstadt. Sie stammten überwiegend aus der unfreien Ministerialität. Nach dem Untergang des Stauferreiches um 1250 zogen Reichsministerialenfamilien aus dem Umland, wie zum Beispiel die Pfinzing, Stromer, Haller, Muffel oder Groß vom bisher von ihnen verwalteten Reichsgut (Terra Imperii) in die Stadt, während sich die vormaligen Statthalter der Stauferkaiser, die Burggrafen von Nürnberg aus dem Hause Hohenzollern, im Umland von Nürnberg große Territorien aneigneten. Es kam aber bald zu Spannungen zwischen dem Rat der Freien Reichsstadt und den Burggrafen, die bereits 1260 ihren Wohnsitz von der Nürnberger Burggrafenburg auf die Cadolzburg verlegten. Nachdem die Burggrafenburg 1420 von Herzog Ludwig VII. von Bayern-Ingolstadt zerstört worden war, verkauften die Hohenzollern 1427 die Burg, das dazugehörige Umland sowie das Burggrafenamt an den Rat der Stadt und wichen so endgültig aus Nürnberg. Fortan wurde die Stadt vom Inneren Rat, der sich aus den Patrizierfamilien rekrutierte, reichsunmittelbar regiert. Aus den Territorien der Hohenzollern bildeten sich in der Folge die beiden Markgrafschaften Brandenburg-Ansbach und Brandenburg-Kulmbach. Im Ersten und Zweiten Markgrafenkrieg versuchten diese dann vergeblich, ihren Einfluss über die wohlhabende Reichsstadt zurückzugewinnen.
Ratsherrschaft
miniatur|Altes Rathaus, Gotischer Saalbau des Stadtbaumeisters Philipp Groß (ab 1332) miniatur|Wappenschild der drei Hauptleute (1590): Volckamer, Harsdörffer und Tucher Der erstmals 1256 erwähnte Rat bildete um 1285 erste Regeln heraus, die als Gewohnheitsrecht um das Jahr 1320 kodifiziert wurden. Im Rat der Stadt waren die durch ihren Handel reich gewordenen Kaufmannsfamilien vertreten, die zunächst als „Geschlechter“ auftraten. Die Anzahl der Mitglieder und der berechtigten Familien wechselte über die Jahrhunderte hinweg. Insbesondere in späterer Zeit hatten auch einige Handwerkerzünfte ein gewisses Mitspracherecht, rückten jedoch niemals (anders als beispielsweise in den Städten magdeburgischen oder lübischen Rechts) in den Kreis der eigentlichen Ratsfähigkeit ein. Im Unterschied etwa zur Kölner Richerzeche, der Zunft der reichen Patrizier, die bereits 1396 von den Handwerkerzünften entmachtet wurde, blieb der Nürnberger Stadtstaat bis zum Ende des Heiligen Römischen Reichs 1806 das Musterbeispiel einer patrizischen Stadtrepublik. Ähnlich wie etwa die Republik Venedig stand diese unter der oligarchischen Herrschaft eines geschlossenen Kreises von Patrizierfamilien und wie dort war die Verfassung von einer fein abgestimmten Machtbalance zwischen den einflussreichen „Geschlechtern“ sowie den einzelnen Regierungsorganen bestimmt (vgl.: Verfassung der Republik Venedig). Beachtet wurde dabei stets das Prinzip einer sorgfältigen Austarierung von Macht sowie gegenseitiger Kontrolle der verschiedenen Gremien.
Keine Familie durfte mehr als zwei Mitglieder im Rat (Senatoren) stellen, die Mitgliedschaft war meist lebenslang, formell wurden aber die Ratsherren jedes Jahr im Mai, später am ersten Dienstag nach Ostern neu gewählt. Die Wahlvorgänge waren kompliziert, das Ergebnis jedoch stets zuvor abgestimmt. Zwei Consuln saßen dem Rat vor, die „älterer“ und „jüngerer Bürgermeister“ genannt wurden; anders als beim antiken römischen Consulat rotierten diese aber nicht jährlich, sondern monatlich und waren reine Ehrenämter. Der Ältere Bürgermeister war aber das formale Stadtoberhaupt (duumvir primarius) und trat etwa bei kaiserlichen Besuchen als solches auf. Aus den „älteren Bürgermeistern“ wurde wiederum ein Septemvirale gewählt, sieben Personen, welche die eigentliche Regierung der Stadt bildeten und auch Kollegium der Älteren Herren genannt wurden. Aus deren Mitte wiederum wurden die drei Hauptleute bestellt: der „Vorderste Losunger“ (das höchste öffentliche Amt der Reichsstadt, der die Kontrolle über die Finanzen hatte) und sein Stellvertreter, der Jüngere Losunger. Ihnen war die Stadtkasse und die Wahrung der Siegel und Freiheitsbriefe anvertraut. Sie durften keinen Handel und kein Gewerbe mehr betreiben. Dritter war der „Hauptmann“, dem das Kriegs- und Bauwesen unterstand. Verstarb der Vorderste Losunger, folgte ihm der Jüngere Losunger nach und der Hauptmann wurde zum Jüngeren Losunger. Das eher zeremonielle Amt des „Reichsschultheißen“ vertrat den Kaiser in der Stadt und bildete die Spitze der Justiz. Weitere Ehrenämter waren der „Kronhüter und Verwahrer der Reichskleinodien“ und die „Pfleger der Zwölfbrüderhausstiftungen“.
Seit Anfang des 14. Jahrhunderts trat zum eigentlichen „Rat“ noch der „Rat der Genannten“ (oder „Große Rat“) hinzu. Diesem gehörten die von den Ratsherren „genannten“ (also ernannten) Herren an, meist einflussreiche Vertreter der Handwerkerzünfte oder Gewerbetreibende. Der Rat der Genannten trat nur auf Einberufung des „Inneren Rates“ zusammen. Die „Genannten“ galten nicht als „ratsfähig“ (für den „Inneren Rat“), wurden also auch nicht als Teil des (patrizischen) Stadtregiments betrachtet. Es gab jedoch um die Patrizierfamilien herum einen weiteren Kreis von angesehenen handeltreibenden Familien, die als „Erbare“ bezeichnet wurden. Deren Angehörige waren „gerichtsfähig“, konnten also einem unter der Autorität des Rates stehenden Gerichtshof vorsitzen. Mit den „erbaren“ Familien gingen die „ratsfähigen“ patrizischen Familien auch Ehen ein und aus ihrem Kreis sind später einige Familien als Nachrücker für ausgestorbene Geschlechter in den „Inneren Rat“ und damit ins Patriziat aufgenommen worden.
Die Stadt besaß im Umland zeitweilig bis zu elf Pflegämter, durch die sie ihr reichsunmittelbares Territorium verwaltete. Als Pfleger auf den Pflegschlössern amtierten meist Patrizier. Sie unterstanden einem der Septemviri, der zum „Präfekt der Provinzen“ bestellt war. Außerdem besaßen rund 40 Familien sowie eine Reihe von Institutionen des Rates, darunter vor allem das Heilig-Geist-Spital und nach der Reformation auch das „Nürnberger Landalmosen“, ausgedehnte Grundherrschaften und abgabepflichtige Untertanen im Nürnberger Umland.
Stadtadel mini|hochkant=0.6|Nassauer Haus, letzter Wohnturm Nürnbergs Zwischen dem Landadel und dem Stadtadel gab es anfangs noch keine großen Unterschiede. So errichteten sich die ältesten Geschlechter noch Wohntürme in der Stadt, wie es die Ministerialen auf dem Land taten. Von den um 1430 in Nürnberg existierenden 65 „Geschlechtertürmen“ ist heute lediglich das Nassauer Haus noch erhaltenGeschlechtertürme auf historisches-lexikon-bayerns.de, abgerufen am 11. Juli 2020, anders als etwa in Regensburg, wo es noch mehr Beispiele gibt. Doch seit etwa der Mitte des 14. Jahrhunderts gingen die Wege auseinander. Der neue Stadtadel gelangte in der Regel zu großem Reichtum durch Handel, insbesondere mit Gewürzen und Tuchen, wobei Handelsverbindungen bis nach Köln und Flandern, Lyon, Bologna und Venedig reichten, auch nach Böhmen, Österreich und Ungarn, ferner durch einträgliche Beteiligungen am Bergbau, besonders in der Oberpfalz, in Thüringen und Tirol, sowie durch Finanzgeschäfte. Der Reichtum des Patriziats ermöglichte ihm allmählich die Begründung einer Städtearistokratie. Patrizier waren zwar Kaufleute, aber sie widmeten sich – im Gegensatz zu denjenigen, die „nach Elle, Pfund und Lot“ verkauften – ausschließlich dem Groß- und Fernhandel.
Die landsässigen Adelsgeschlechter des Fränkischen Ritterkreises, die von den eher bescheidenen Abgaben ihrer Grundherrschaften lebten, sofern sie nicht einträgliche Hofämter oder Militärpositionen innehatten, nahmen nicht selten Kredit bei den reichen Nürnberger Patriziern auf. Dafür sprachen sie diesen aber die Ebenbürtigkeit ab und damit auch die Stifts- und die Turnierfähigkeit, da die Kaufleute in ihren Augen keine ritterliche Lebensweise mehr führten und deshalb, ungeachtet ihrer teilweise adeligen Herkunft, ihre Standeszugehörigkeit „verwirkt“ hätten. Sie blickten von ihren stolzen Burgen halb hochmütig, halb missgünstig auf die „Pfeffersäcke“ herab, die innerhalb der Stadtmauern in ihren Handelskontoren werkelten. Diese wiederum bekämpften – im Bunde mit anderen Städten sowie den Fürsten – das aufkommende Raubrittertum des verarmenden Landadels, etwa den Schnapphahn Thomas von Absberg, der mehrere Nürnberger Handelsherren auf dem Gewissen hatte, im Fränkischen Krieg von 1523.
mini|hochkant=1.4|1561: Gesellenstechen der Patriziersöhne auf dem „Großen Markt“ vor der Frauenkirche mini|hochkant|Konrad Groß (um 1280–1356), Patrizier und Stifter