mini|Dietrich Murswiek (2012)|375x375px Dietrich Murswiek (* 11. Oktober 1948 in Hamburg) ist ein deutscher Rechtswissenschaftler. Er ist emeritierter Professor für Staats- und Verwaltungsrecht sowie deutsches und internationales Umweltrecht der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg.

Leben und Werk Dietrich Murswiek wurde als Sohn des kaufmännischen Angestellten Werner Murswiek und dessen Frau Waltraut, geb. Sieg, in Hamburg geboren. Sein Vater war während des Zweiten Weltkriegs Bannführer der Hitlerjugend und Namensgeber des als Volkssturmkompanie aufgestellten Stettiner HJ-Alarmbataillons „Murswiek“, das aus 600 Hitlerjugend bestand und als Verfügungstruppe für Wehrmacht oder Waffen-SS diente.Roland Bach (Hg.): "Deutsche an einen Tisch!". Versuche gesamtdeutscher Verständigung 1950/1951, dargestellt am Beispiel der Gespräche der FDJ - ehemalige HJ-Führer und gesamtdeutscher Sportgespräche, Berlin 2009, S. 65; Christian Hardinghaus: Die verlorene Generation. Gespräche mit den letzten Kindersoldaten des Zweiten Weltkriegs, Berlin 2021. Als Jugendlicher war Murswiek in der von Heinrich Meier herausgegebenen NPD-nahen Schülerzeitung Im Brennpunkt als ständiger Mitarbeiter engagiert.Hans-Dieter Bamberg: Die Deutschland-Stiftung e. V. Studien über Kräfte der „demokratischen Mitte“ und des Konservatismus in der Bundesrepublik Deutschland. Marburger Abhandlungen zur politischen Wissenschaft Bd. 23, 1978, S. 421.Im Impressum von Im Brennpunkt Ausgabe 3 1970 wird Murswiek als „Ständiger Mitarbeiter“ aufgeführt. Später schrieb er für das rechtskonservative Blatt Criticón. Murswiek selbst beschreibt seine damalige Haltung als „national-freiheitlich“. Er habe sich „durch die nationalen Freiheits- und Einheitsbewegungen des 19. Jahrhunderts, durch Vormärz und Paulskirche inspirieren lassen“. Sein „großes Thema“ sei „die Wiederherstellung der deutschen Einheit und Freiheit“ gewesen.Anne-Christine Hamel: Die deutsche Jugend des Ostens. Interessenpolitik junger Vertriebener im Spannungsfeld von Heimat, kultureller Identität und Integration, Göttingen 2024, S. 668. mini|Deckblatt der Heidelberger Dissertation von 1978 Nach dem Abitur studierte Murswiek Rechtswissenschaft in Erlangen, Marburg und Heidelberg. Während seines Studiums war er zwei Semester lang Mitglied der NPD-Hochschulorganisation Nationaldemokratischer Hochschul-Bund in Heidelberg, Mitarbeiter des rechtsextremen Deutschen Studenten-Anzeigers und als Bildungsreferent in der Bundesführung der Deutschen Jugend des Ostens (DJO).Helmut Kellershohn: Das Plagiat. Der völkische Nationalismus der Jungen Freiheit, Duisburg 1994, S. 125.Deutscher Studenten-Anzeiger, Ausgabe 48 vom Juli 1970, S. 1 Am 21. Mai 1970 war Murswiek an einer Aktion im Rahmen einer Demonstration gegen das Treffen von Willy Brandt und Willi Stoph in Kassel beteiligt, bei der „die DDR-Spalterflagge“ vom Mast gerissen wurde. Murswiek wurde für die Aktion von dem rechtsextremen Deutschen Studenten-Anzeiger in der Ausgabe 48 von 1970 im Rahmen eines Interviews gelobt, die Aktion samt Akteur fotografisch festgehalten.

1978 wurde Murswiek bei Karl Doehring an der Juristischen Fakultät der Universität Heidelberg mit dem Thema Die verfassunggebende Gewalt nach dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland zum Dr. jur. promoviert. In dieser Arbeit arbeitete Murswiek heraus, dass das Grundgesetz die theoretische Unterscheidung von verfassunggebender Gewalt und verfassten Staatsgewalten (pouvoir constituant und pouvoir constitué) in die Verfassung inkorporiert habe, woraus er Konsequenzen für die Grenzen der Verfassungsänderung ableitet. So zeigte er nicht nur, dass die „Ewigkeitsklausel“ des Grundgesetzes (Artikel 79 Absatz 3) ihrerseits keiner Verfassungsänderung unterliegt, sondern auch, dass es außerhalb des Anwendungsbereichs dieser Klausel weitere systematische Grenzen der Verfassungsänderung gibt.Vgl. z. B. Zu den Grenzen der Abänderbarkeit von Grundrechten. In: Detlef Merten, Hans-Jürgen Papier (Hrsg.): Handbuch der Grundrechte in Deutschland und Europa, Bd. 2. C.F. Müller Verlag, Heidelberg 2006, § 28, S. 157–219.

Nach dem Referendariat in Mannheim und Heidelberg wurde er wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Staats-, Verwaltungs- und Völkerrecht bei Hartmut Schiedermair an der Universität des Saarlandes in Saarbrücken. Dort habilitierte er sich 1984 mit der Arbeit Die staatliche Verantwortung für die Risiken der Technik. Verfassungsrechtliche Grundlagen und immissionsschutzrechtliche Ausformung und erhielt die Venia legendi für Staats-, Verwaltung- und Völkerrecht. Mit diesem Buch, der ersten Habilitationsschrift auf dem Gebiet des Umweltrechts, hat Murswiek die Lehre von den grundrechtlichen Schutzpflichten des Staates weiterentwickelt und für den Schutz gegen Umweltbeeinträchtigungen und technische Risiken fruchtbar gemacht.

Er war Lehrstuhlvertreter an der Universität des Saarlandes und an der Hochschule für Verwaltungswissenschaften in Speyer. Nachdem er 1986 als Professor für Öffentliches Recht und Forstrecht an der Universität Göttingen tätig gewesen war, war er als Nachfolger von Ernst-Wolfgang Böckenförde von 1990 bis zur Emeritierung ordentlicher Professor für Staats- und Verwaltungsrecht sowie ab 1999 für Deutsches und Internationales Umweltrecht an der Universität Freiburg im Breisgau. Bei seiner Berufung an die Universität Freiburg wurde ihm vorgeworfen, dass er in jungen Jahren im Umfeld rechtsextremer Kreise aktiv war.

Außerdem war er Direktor der Abteilung III (Staatsrecht) des Instituts für Öffentliches Recht, 1998 wurde er Geschäftsführender Direktor. 1994/95 war er Sprecher des Konvents und von 1995 bis 1997 Dekan der Rechtswissenschaftlichen Fakultät. 1997 lehnte er einen Ruf auf den Lehrstuhl für Allgemeine Staatslehre, Öffentliches Recht und Rechtsphilosophie an der Universität zu Köln ab.

Von 1999 bis 2003 war er Aufsichtsratsmitglied des UFZ-Umweltforschungszentrums Leipzig-Halle. Er ist Mitglied der Europäischen Akademie der Wissenschaften und Künste. Murswiek ist Kommentator des „Bonner Kommentars zum Grundgesetz“ und des von Michael Sachs herausgegebenen Grundgesetzkommentars. Er ist regelmäßiger Autor der „Entscheidungsanalysen“ der „JuS-Rechtsprechungsübersicht“ und Mitherausgeber der Zeitschriften Natur + Recht und Zeitschrift für Rechtsphilosophie. 2016 wurde er emeritiert.

Das wissenschaftliche Werk Murswieks weist drei Schwerpunkte auf: Verfassungsrecht, Völkerrecht und Umweltrecht. Im Umweltrecht überschneiden sich die Ebenen des Verfassungs- und des Verwaltungsrechts sowie auch des Europa- und des Völkerrechts. Im Verfassungsrecht überwiegen Arbeiten zu den Grundrechten, vor allem zur allgemeinen Grundrechtsdogmatik,Vgl. z. B. Grundrechte als Teilhaberechte, soziale Grundrechte. In: Josef Isensee, Paul Kirchhof (Hrsg.): Handbuch des Staatsrechts, Bd. V. 2. Auflage, 2000, § 112, S. 243–289.Grundrechtsdogmatik am Wendepunkt? In: Der Staat 45 (2006), S. 473–500. sowie zur Verfassungstheorie und Verfassungslehre. In seinem Vortrag vor der Vereinigung der Deutschen Staatsrechtslehrer über „Die Bewältigung der wissenschaftlichen und technischen Entwicklungen durch das Verwaltungsrecht“In: Veröffentlichungen der Vereinigung der Deutschen Staatsrechtslehrer (VVDStRL) 48 (1990), S. 207–234. hat Murswiek gezeigt, dass der Rechtsstaat vor unerkannten und hypothetischen Risiken nicht kapitulieren muss, dass andererseits aber eine umfassende staatliche Regulierung der technischen Entwicklung nicht möglich ist. Zum „Staatsziel Umweltschutz“ (Artikel 20 a Grundgesetz) hat er die erste systematische Interpretation geliefert,Staatsziel Umweltschutz (Art. 20a GG). Bedeutung für Rechtsetzung und Rechtsanwendung. In: NVwZ 1996, S. 222–230.Kommentierung von Art. 20 a, in: Michael Sachs (Hrsg.): Grundgesetz. 1996, 4. Aufl. 2007. die maßstabsbildend geworden ist. Völkerrechtliche Schwerpunktthemen Murswieks sind das Selbstbestimmungsrecht der Völker und der Minderheitenschutz. Als erster Völkerrechtler hat Murswiek die Präventivkriegsstrategie der Vereinigten Staaten („Bush-Doktrin“) analysiert und einer völkerrechtlichen Kritik unterzogen.

Murswiek engagiert sich über den wissenschaftlichen Rahmen hinaus und publizierte zu seinen Themen in verschiedenen Leitmedien wie Frankfurter Allgemeine Zeitung oder Süddeutsche Zeitung, aber auch in rechtskonservativen und neurechten Zeitschriften wie Criticón oder Junge Freiheit, die ihn mehrmals interviewte. Er trat als Redner bei dem „Extremismuskongress“ der AfD-Fraktionen in den Landtagen am 18. März 2017 in Berlin auf.

Im September 2019 gehörte er zu den etwa 100 Staatsrechtslehrern, die sich mit dem offenen Aufruf zum Wahlrecht Verkleinert den Bundestag! an den Deutschen Bundestag wandten.Aufruf zum Wahlrecht: Verkleinert den Bundestag, Offener Brief vom 20. September 2019 in Die Welt.

Prozessvertretungen und Gutachten Murswiek ist nicht nur als wissenschaftlicher Autor, sondern auch als Gutachter und Prozessvertreter tätig. Er gehörte von 1972 bis 2015 der CDU an und berät Bundestagsabgeordnete der CDU/CSU-Fraktion in staats- und völkerrechtlichen Fragen, hat aber auch Gutachten für Die Grünen, DIE LINKE, die AfD und die ödp erstellt sowie diese in Prozessen vertreten.

Murswiek war Prozessbevollmächtigter in einem Organstreitverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht, das die Bundestagsabgeordneten Peter Gauweiler und Willy Wimmer gegen den Einsatz deutscher Tornado-Kampfflugzeuge in Afghanistan angestrebt hatten, das aber bereits an den Zulässigkeitsvoraussetzungen scheiterte. Die aufgeworfenen Rechtsfragen hat das Gericht in einer abgewiesenen Organklage der Linksfraktion geklärt. Die Verfassungsbeschwerde und das Organstreitverfahren Peter Gauweilers gegen die Ratifikation des Vertrages von Lissabon (vgl. Lissabon-Urteil) unterstützte er zunächst mit einem Gutachten und übernahm dann auch die Prozessvertretung.Vgl. dazu Dietrich Murswiek: Das Lissabon-Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus der Sicht eines Prozessvertreters. In: Festschrift für Rainer Wahl, 2011, S. 779–801.Auch in: Volker Kempf, Rudolf Stettin (Hrsg.): Die Europäische Union. Perspektiven mit Zukunft? 2012, S. 65–91. Er vertrat Peter Gauweiler auch im Verfassungsbeschwerdeverfahren gegen den Euro-Rettungsschirm sowie in einer Erweiterungsklage gegen den Rettungsfonds im ESM-Vertrag.

Im Auftrag der „Initiative freie Impfentscheidung e. V.“ legte Dietrich Murswiek am 4. Oktober 2021 ein Rechtsgutachten vor, in dem er die These aufstellte, der „indirekte[…] COVID-19-Impfzwang[…]“ sei verfassungswidrig. Das Gutachten befasste sich mit 2G- und 3G-Regeln sowie der „Ungleichbehandlung der Ungeimpften bezüglich der Quarantänepflichten“.

Schriften (Auswahl) Die verfassunggebende Gewalt nach dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (= Schriften zum öffentlichen Recht 343). Duncker & Humblot, Berlin 1978 ISBN 3-428-04174-7 (Zugl.: Heidelberg, Univ., Diss., 1978). Die staatliche Verantwortung für die Risiken der Technik. Verfassungsrechtliche Grundlagen und immissionsschutzrechtliche Ausformung (= Schriften zum Umweltrecht 3). Duncker & Humblot, Berlin 1985 ISBN 3-428-05868-2 (Zugl.: Saarbrücken, Univ., Habil.-Schr., 1983). Umweltschutz als nationale Aufgabe. Neue Wege in der Öko-Debatte. In: Criticón 100/101 (1987), S. 79–82. Maastricht und der pouvoir constituant. Zur Bedeutung zur verfassunggebenden Gewalt im Prozeß der europäischen Integration. In: Der Staat 32 (1993), S. 161–190. Minderheitenschutz – für welche Minderheiten? Zur Debatte um die Einfügung eines Minderheitenartikels ins Grundgesetz. Sonderheft zum Thema Minderheitenschutz in der Bundesrepublik Deutschland. Kulturstiftung der Deutschen Vertriebenen, Bonn 1994, ISBN 3-88557-121-8. Souveränität und humanitäre Intervention. Zu einigen neueren Tendenzen im Völkerrecht. In: Der Staat 35 (1996), S. 31–44.