Die Basilika St. Johann in Saarbrücken ist eine römisch-katholische Kirche in der Nähe des St. Johanner Marktes. Der Kirchenbau entstand nach Plänen und unter Leitung des Architekten Friedrich Joachim Stengel im Stil des Barock. Die im Jahr 1975 von Papst Paul VI. zur Basilika minor erhobene KircheMatthias Prinz und Hermann Josef Willger: Dokumentation Kath. Pfarrkirche St. Johann Saarbrücken erbaut von Friedrich Joachim Stengel 1754–1758, Renovation 1964–1975, hrsg. v. Kath. Pfarramt Saarbrücken-St. Johann, Saarbrücken 1975, S. 122–131. steht an der Stelle der ersten mittelalterlichen Kapelle des ehemaligen Fischerdorfes St. Johann a.d. Saar, die der Überlieferung nach durch den Metzer Bischof Arnulf von Metz im 7. Jahrhundert dem Patronat hl. Johannes dem Täufer anvertraut worden war. In der Denkmalliste des Saarlandes ist die Kirche als Einzeldenkmal aufgeführt.Denkmalliste des Saarlandes, Teildenkmalliste Landeshauptstadt Saarbrücken (PDF; 653 kB), abgerufen am 8. August 2012. Die Kirche ist dem Bistum Trier zugeordnet. Patroziniumstag der Kirche ist das Hochfest der Geburt des hl. Johannes des Täufers (24. Juni).

Vorgeschichte mini|links|hochkant|Figur des Arnulf von Metz am Portal der evangelischen Johanneskirche;Laut einer Legende habe Arnulf im Jahr 629 seinem Bischofsamt entsagt und sich in die Heidenkapelle (ehemaliges Mithräum) am Halberg zurückgezogen, wo bereits sein angeblicher Vater, der heilige Arnual, als Einsiedler gelebt habe. Von dort aus habe er die Errichtung der Johannes dem Täufer gewidmeten Kapelle (Ort der Basilika St. Johann) im Fischerdorf St. Johann initiiert. Vom Titelheiligen dieser Kapelle hat dann das Fischerdorf den Ortsnamen St. Johann übernommen.Johann Peter Muth: Pfarrgeschichtliche Bilder der katholischen Pfarreien St. Johann und Saarbrücken zum 150jährigen Jubiläum der Einweihung der jetzigen Pfarrkirche von St. Johann, St. Johann an der Saar 1908, S. 12.Karl Lohmeyer: Die Sagen der Saar von der Quelle bis zur Mündung. Saarbrücken 1951, S. 78.Karl August Schleiden: Illustrierte Geschichte der Stadt Saarbrücken, Dillingen/Saar 2009, S. 25–26.

Gründung der Kirchgemeinde im Mittelalter mini|Rathaus St. Johann, Gemälde von Wilhelm Wrage im Rathausfestsaal: Der heilige Arnulf von Metz weiht die erste Kapelle von St. Johann. Bereits zur Merowinger-Zeit im 7. Jahrhundert wurde der Überlieferung nach eine zu Ehren Johannes des Täufers geweihte Kapelle an der Stelle der heutigen Barockkirche errichtet. Sie war keine selbstständige Pfarrkirche, sondern wurde seelsorgerisch vom Augustinerchorherrenstift in St. Arnual bis zu dessen Aufhebung ununterbrochen betreut.

Die inzwischen abseitige Lage der Kirche vom Zentrum, dem St. Johanner Markt, entstand durch die im Mittelalter vorgenommene Verlegung des St. Johanner Markts von der für damalige Verhältnisse recht breiten Katholisch-Kirch-Straße an seinen heutigen Platz.

Eine erste urkundliche Erwähnung fand die Johanneskapelle im Jahr 1325, doch deutet der im Jahr 1265 in einer Urkunde erwähnte St. Johanner Ortsname, aus dem Johannespatrozinium der Kapelle abgeleitet, auf ein früheres Entstehungsdatum der Kapelle hin.

Auf Vermittlung des Grafen Johann I. ordnete Papst Johannes XXII. beim Dekan des St. Arnualer Stiftes im Jahr 1325 die Aufstellung eines Taufsteines und die Bestellung eines eigenen Priesters in der St. Johanner Kapelle an. Das Stift scheint der päpstlichen Anordnung aber nicht nachgekommen zu sein. Der für St. Johann zuständige St. Arnualer Stiftsherr residierte weiterhin in St. Arnual und ließ die mit der Pfründe verbundenen Seelsorgepflichten durch Hilfsgeistliche ausführen. Die Verwaltung von Pfarrwittum (das unbewegliche Vermögen der Pfarrpfründe), Zehnt und anderen Einkünften blieb ebenfalls beim Stift. Darüber hinaus war die St. Johanner Kapelle der Saarbrücker Kapelle untergeordnet, zu deren Sprengel sie gehörte. Die Saarbrücker St. Nikolauskapelle (die profanierte Schlosskirche) war ebenfalls nicht selbstständig, sondern dem Stift inkorporiert.Hans-Walter Herrmann: Saarbrücken und St. Johann von den Anfängen städtischen Lebens bis zum Niedergang im Dreißigjährigen Krieg, in: Rolf Wittenbrock (Hrsg.): Geschichte der Stadt Saarbrücken, Von den Anfängen zum industriellen Aufbruch (1850), Bd. 1, Saarbrücken 1999, S. 275.

Frühmessen (Wochentagsmessen) an vier Tagen der Woche wurden erst im Jahr 1450 eingerichtet, ein halbes Jahrhundert später als in der Saarbrücker Kapelle auf dem linken Saarufer. Das Stift St. Arnual setzte dabei die Frühmesser-Pfründe fest. Allerdings kam es wiederholt zu Streitigkeiten zwischen der St. Johanner Bürgerschaft und dem Stift wegen, aus bürgerlicher Sicht, unzulänglicher Bauunterhaltung der Kapelle. Erst durch Vermittlung des Grafen Johann III. im Jahr 1453 konnte der Streit beigelegt werden. Analog zum Laiengremium der Saarbrücker St. Nikolaus-Bruderschaft verwaltete in St. Johann eine Johannis-Bruderschaft das Kapellenvermögen. Der für die Seelsorge zuständige Stiftsherr wohnte aber nicht in St. Johann, sondern in St. Arnual. Das bedeutete, dass die Bürger von St. Johann und auch die von Saarbrücken für den Empfang der Sakramente und anderer Kasualien einen Fußmarsch nach St. Arnual machen mussten. So klagten die Bürger, dass Kinder ohne Taufe geboren und Erwachsene ohne Sterbesakramente gestorben seien, da ein Priester nicht erreichbar war. Im Glauben der damaligen Zeit bedeutete ein jäher Tod ohne Sakramentenempfang (Taufe, Beichte, Krankensalbung) nach dem Partikulargericht schwere Straffolgen im Limbus puerorum (für ungetauft verstorbene Kinder), zeitliche Strafen im Fegefeuer oder sogar ewige Strafen in der Hölle. Erst ab dem Jahr 1549 erklärten sich Dekan und Stiftskapitel von St. Arnual dazu bereit, dass der Stiftsherr (auch „Kirchherr“ genannt) auf der anderen Saarseite Wohnung nahm. Insgesamt fehlte sowohl Saarbrücken als auch St. Johann das gesamte Mittelalter hindurch eine zentrale Funktion im kirchlich-kultischen Bereich, was auch negative wirtschaftliche Auswirkungen hatte.Hans-Walter Herrmann: Saarbrücken und St. Johann von den Anfängen städtischen Lebens bis zum Niedergang im 30jährigen Krieg, in: Rolf Wittenbrock (Hrsg.): Geschichte der Stadt Saarbrücken, Von den Anfängen zum industriellen Aufbruch (1850), Bd. 1, Saarbrücken 1999, S. 199–298, hier S. 266–267, S. 271, S. 273–274, S. 277.Johann Peter Muth: Pfarrgeschichtliche Bilder der katholischen Pfarreien St. Johann und Saarbrücken zum 150jährigen Jubiläum der Einweihung der jetzigen Pfarrkirche von St. Johann, St. Johann an der Saar 1908, S. 18.

Friedhöfe Die Toten von St. Johann wurden um die dortige Kapelle herum bestattet. Der Friedhof dürfte spätestens ab 1450 angelegt worden sein. Der Saarbrücker Friedhof lag bei der Spitalskapelle und wurde seit der Pestepidemie des Herbstes 1574 auch von St. Johann aus belegt.Hans-Walter Herrmann: Saarbrücken und St. Johann von den Anfängen städtischen Lebens bis zum Niedergang im 30jährigen Krieg, in: Rolf Wittenbrock (Hrsg.): Geschichte der Stadt Saarbrücken, Von den Anfängen zum industriellen Aufbruch (1850), Bd. 1, Saarbrücken 1999, S. 199–298, hier S. 274. Ab dem Jahr 1600, also nach der protestantischen Reformation, wurde ein evangelischer Friedhof am Ende der Türkenstraße stadtauswärts jenseits des Stadtwalls angelegt. Dieser Friedhof wurde bis zum Jahr 1846 belegt und dient seit dem 20. Jahrhundert als Parkplatz (Ecke Gerberstraße/Bleichstraße).Karl August Schleiden: Illustrierte Geschichte der Stadt Saarbrücken, Dillingen/Saar 2009, S. 43, Karte der Wachstumsphasen der Städte Saarbrücken und St. Johann.

Reformation Im Zuge der zwangsweise eingeführten Nassauer Reformation im Jahr 1575 musste die Bevölkerung der Stadt St. Johann a.d. Saar zum protestantisch-lutherischen Bekenntnis wechseln. Die Kapelle wurde in den Jahren 1608–1615 umgebaut und bestand danach aus einem Saal von 60 Fuß lichter Länge und 29 Fuß lichter Breite, der Chorturm war 20 Fuß lang und 27 Fuß breit. Dieses Gebäude wurde 1754 abgerissen und durch einen Kirchenneubau ersetzt.Hans-Walter Herrmann: Saarbrücken und St. Johann von den Anfängen städtischen Lebens bis zum Niedergang im 30jährigen Krieg, in: Rolf Wittenbrock (Hrsg.): Geschichte der Stadt Saarbrücken, Von den Anfängen zum industriellen Aufbruch (1850), Bd. 1, Saarbrücken 1999, S. 199–298, hier S. 271.

Rekatholisierung durch die französische Reunionspolitik mini|hochkant=1.2|Ludwig XIV. im Krönungsornat, Porträt von Hyacinthe Rigaud (1701; Musée du Louvre) Am 30. August 1680 konnte der Metzer Bischof Georges d’Aubusson de La Feuillade in einer gräflichen Remise in der Türkenstraße gegenüber dem Gotteshaus eine katholische Messe zum Fest Christi Himmelfahrt feiern. Politischer Hintergrund war, dass in diesem Jahr König Ludwig XIV. von Frankreich die Grafschaft Saarbrücken besetzt hatte und sie als altes Lehen des Bistums Metz – dieses gehörte bereits seit 1552 zu Frankreich – beanspruchte. Im Grunde handelte es sich bei dieser Besetzung um eine Annexion, die aber „Reunion“ genannt wurde, weil sie durch den Übergang alter Rechte auf den französischen König begründet wurde.

Zunächst übernahm der französische Garnisonspfarrer G.F. Fabry die Zivilseelsorge für die ca. 200 Katholiken der Grafschaft. Ihm folgte ein Jesuit aus der nächstliegenden Jesuiten-Ordensniederlassung Bockenheim (Saarwerden) im Elsass.

Besuch Ludwigs XIV. Am 6. Juli 1683 kam König Ludwig XIV. mit seiner Gemahlin Königin Marie Thérèse, dem Dauphin Louis, seinem Bruder Herzog Philipp von Orléans, und einem großen Gefolge auf seiner Reise zur Besichtigung der neuangelegten Festung Saarlouis nach St. Johann, um am Folgetag an einem feierlichen Gottesdienst in der St. Johanner Notkirche in der gräflichen Remise teilzunehmen.Johann Peter Muth: Pfarrgeschichtliche Bilder der katholischen Pfarreien St. Johann und Saarbrücken zum 150jährigen Jubiläum der Einweihung der jetzigen Pfarrkirche von St. Johann, St. Johann an der Saar 1908, S. 28.

Übergabe der St. Johanner Kapelle an die Katholiken Am 21. Dezember 1684 wurde die Johanneskapelle auf Druck des französischen Königs Ludwig XIV. dem protestantischen Kultus entzogen und wieder der katholischen Kirche unterstellt. Grundlage dafür war die Festlegung, dass an reunierten Orten, mit zwei Kirchen, die kleinere den Katholiken überlassen werden sollte. Wo aber nur eine Kirche vorhanden wäre, sollte diese als Simultaneum von beiden Konfessionen genutzt werden. Da nach französischer Auffassung St. Johann und Saarbrücken eine einzige Stadt bildeten, war die Kapelle in St. Johann an die Katholiken abzutreten. Die Protestanten sollten nun in Saarbrücken die Schlosskirche nutzen, die allerdings zu diesem Zeitpunkt zerstört war. Erst im Jahr 1682 begann mit Hilfe von Spenden ein provisorischer Wiederaufbau.Karl August Schleiden: Illustrierte Geschichte der Stadt Saarbrücken, Dillingen/Saar 2009, S. 71–72. Damit auch die St. Johanner Stadtgemeinde eine eigene evangelische Kirche zur Verfügung hatte, förderte Graf Karl Ludwig von Nassau-Saarbrücken den Neubau eines Gotteshauses. Doch bevor damit begonnen werden konnte, starb er am 6. Dezember 1723.

Der Grundstein zur evangelischen Kirche wurde damit erst unter der Herrschaft von Graf Friedrich Ludwig von Nassau-Ottweiler am 4. April 1725 gelegt. Die feierliche Einweihung fand am 24. Juni 1727 statt.Karl August Schleiden: Illustrierte Geschichte der Stadt Saarbrücken, Dillingen/Saar 2009, S. 68–72.

Rekatholisierungsmaßnahmen