Hofheim ist der nach Einwohnerzahl größte Stadtteil von Lampertheim und liegt, wie auch die etwa acht Kilometer entfernte Kernstadt, im südhessischen Ried. Wie zahlreiche Funde vermuten lassen, wurde der Ort wahrscheinlich im 5. bis 6. Jahrhundert von den Franken gegründet. Umgeben von landwirtschaftlich genutzten Flächen, die nur von wenigen Feldholzinseln unterbrochen werden, zeigt sich Hofheim heute als eine ruhige Wohngemeinde.

Herausragende Sehenswürdigkeit des Orts ist die von Balthasar Neumann erbaute katholische Pfarrkirche St. Michael aus dem 18. Jahrhundert.

Geographie Hofheim liegt in der Oberrheinischen Tiefebene rechtsrheinisch im südhessischen Landkreis Bergstraße. Die nächstgelegene größere Stadt ist das etwa vier Kilometer südwestlich gelegene Worms. Nachbarorte sind Nordheim, Wattenheim (beide im Norden), Biblis (Nordosten), Bobstadt (Osten), Bürstadt (Südosten), Rosengarten und Worms (beide im Südwesten). Mannheim ist als nächstgelegene Großstadt etwa 20 Kilometer entfernt, bis Frankfurt am Main sind es 55 Kilometer. Erwähnenswert ist die periphere Lage Hofheims zur Kernstadt Lampertheim, weshalb zahlreiche zentrale Dienste von der Bevölkerung eher in Worms oder Bürstadt in Anspruch genommen werden.

Geschichte Ortsgeschichte Hervorgegangen ist Hofheim vermutlich aus einer fränkischen Gründung. Vieles deutet auf einen herrschaftlichen Hof an dieser Stelle. Die erste urkundliche Erwähnung datiert aus dem Jahr 991, als das Dorf mit dem Namen Hovenheim in den Aufzeichnungen des Klosters Weißenburg auftaucht. Der Hofheimer Besitz umfasste vier Hufen (Huben) Salland, d. h. die Fläche des Herrschaftshofes in Hofheim, eine Kirche mit einem Zehnt, einem Forst und 24 Hörigenhufen. Ab dem frühen 11. Jahrhundert ist der Bischof von Worms als Grundherr anzunehmen. Mit der Steiner Pfandschaft kam Hofheim im Jahre 1354 an die Grafen von Sponheim und 1387 an die Kurpfalz.

In den Anfängen der Reformation sympathisierten die pfälzischen Herrscher offen mit dem lutherischen Glauben, aber erst unter Ottheinrich, Kurfürst von 1556 bis 1559, erfolgte der offizielle Übergang zur lutherischen Lehre. Wie die gesamte Region dürfte auch Hofheim stark unter den Folgen des Dreißigjährigen Kriegs (1618 bis 1648) gelitten haben. An der Bergstraße und im Hessischen Ried waren weite Gebiete außerhalb der befestigten Städte vollständig entvölkert. Bereits 50 Jahre nach Ende des Dreißigjährigen Krieges hatte die Region erneut schwer unter Kriegsfolgen zu leiden, als Frankreich versuchte, seine Grenzen nach Osten zu verschieben. Erst mit dem Frieden von Rijswijk 1697 zogen sich die Franzosen hinter den Rhein zurück.

1705 kamen Burg und Amt Stein, und mit ihr Hofheim, im Tausch mit der Kellerei Hemsbach von der Kurpfalz zum Hochstift Worms. Dort wurde es in das Amt Lampertheim eingegliedert.

Mit dem „Reichsdeputationshauptschluss“ vom 25. Februar 1803 wurde das Hochstift Worms aufgelöst und das Amt Lampertheim und damit Hofheim kam zur Landgrafschaft Hessen-Darmstadt. Während der Napoleonischen Kriege entstand unter Druck Napoleons 1806 das Großherzogtum Hessen, in dem die Landgrafschaft Hessen-Darmstadt aufging.

In Hessen wurde am 3. Juli 1933 das „Gesetz zur Durchführung von Feldbereinigung zum Zwecke der Arbeitsbeschaffung im Zuge der Riedmelioration“ erlassen. In 13 Gemeinden der Provinz Starkenburg, darunter Hofheim, wurde das Feldbereinigungsverfahren auf einer Fläche von 200.000 ha angeordnet. Im Verlauf dieses Meliorations- und Siedlungsprogramms entstanden die beiden Orte Riedrode und Worms-Rosengarten.

In den ersten Stunden des 26. März 1945 überquerten amerikanische Truppen bei Hamm und südlich von Worms den Rhein. Die bei Worms übergesetzten Kräfte nahmen noch in der Nacht die Ortschaft Rosengarten in Besitz und rückten in drei Richtungen vor. Richtung Norden besetzten sie am Morgen Hofheim und zerstörten einen in der Nähe befindlichen Eisenbahn-Flakzug.

Hessische Gebietsreform (1970–1977)

Im Zuge der Hessischen Gebietsreform wurde Hofheim am 1. Oktober 1971 in die Stadt Lampertheim eingemeindet.

Historische Beschreibungen Die Historisch-topographisch-statistische Beschreibung des Fürstenthums Lorsch, oder Kirchengeschichte des Oberrheingaues berichtet 1812 über Hofheim (bei Worms) unter dem Abschnitt Das Bensheimer Landkapitel:

Die Statistisch-topographisch-historische Beschreibung des Großherzogthums Hessen berichtet 1829 über Hofheim:

und »Rinnenwörth (L. Bez. Heppenheim) Rheinau, gehört zu Hofheim, besteht aus Wiesen und einer Weiden-Anlage und ist herrschaftlich. « sowie »Carlsau (L. Bez. Heppenheim) Rheinau, gehört zu Hofheim, bestehe aus einer Weiden-Anlage und ist herrschaftlich.«

Im Neuestes und gründlichstes alphabetisches Lexicon der sämmtlichen Ortschaften der deutschen Bundesstaaten von 1845 heißt es:

Verwaltung und Gerichte Unter Wormser Hoheit wurden Verwaltung und Gerichtsbarkeit über den Ort durch das „Amt Lampertheim“ und die „Amtskellerei Stein“ des Fürstentums Worms ausgeübt.

Nachdem der Reichsdeputationshauptschluss von 1803 das Fürstentum Worms aufgelöst und das „Amt Lampertheim“ der Landgrafschaft Hessen-Darmstadt zugewiesen hatte, wurde es dort vorerst als hessisches Amt weitergeführt. Die Landgrafschaft Hessen-Darmstadt ging 1806 in dem unter dem Druck Napoléons zustande gekommenen Großherzogtum Hessen auf. Die übergeordnete Verwaltungsbehörde war der „Regierungsbezirk Darmstadt“, der ab 1803 auch als „Fürstentum Starkenburg“ bezeichnet wurde.

1821 wurden im Rahmen einer umfassenden Verwaltungsreform die Amtsvogteien in den Provinzen Starkenburg und Oberhessen des Großherzogtums aufgelöst und Landratsbezirke eingeführt, wodurch Hofheim zum Landratsbezirk Heppenheim kam. Diese Reform ordnete auch die Verwaltung auf Gemeindeebene neu. So war die Bürgermeisterei in Hofheim auch für Bobstadt zuständig. Entsprechend der Gemeindeverordnung vom 30. Juni 1821 gab es einen gewählten Ortsvorstand, der sich aus Bürgermeister, Beigeordneten und Gemeinderat zusammensetzte, staatliche Schultheißen wurden nicht mehr eingesetzt.

1832 wurden Kreise geschaffen. Nach der am 20. August 1832 bekanntgegebenen Neugliederung sollte es in Süd-Starkenburg künftig nur noch die Kreise Bensheim und Lindenfels geben; der Landratsbezirk von Heppenheim sollte in den Kreis Bensheim fallen. Noch vor dem Inkrafttreten der Verordnung zum 15. Oktober 1832 wurde diese aber dahingehend revidiert, dass statt des Kreises Lindenfels neben dem Kreis Bensheim der Kreis Heppenheim als zweiter Kreis gebildet wurde, dabei wurde Hofheim dem Kreis Bensheim zugeordnet.

Am 31. Juli 1848 wurden die Kreise und die Landratsbezirke des Großherzogtums abgeschafft und durch „Regierungsbezirke“ ersetzt, wobei die bisherigen Kreise Bensheim und Heppenheim zum Regierungsbezirk Heppenheim vereinigt wurden. Bereits vier Jahre später, im Laufe der Reaktionsära, kehrte man aber zur Einteilung in Kreise zurück. Hofheim wurde jetzt dem Kreis Heppenheim zugeordnet. 1842 wurde das Steuersystem im Großherzogtum reformiert und der Zehnte und die Grundrenten (Einnahmen aus Grundbesitz) wurden durch ein Steuersystem ersetzt, wie es in den Grundzügen heute noch existiert.

Die im Dezember 1852 aufgenommenen Bevölkerungs- und Katasterlisten ergaben für Hofheim: Katholisches Pfarrdorf mit 1484 Einwohnern. Die Gemarkung besteht aus 4960 Morgen, davon 3790 Morgen Ackerland, 921 Morgen Wiesen und 62 Morgen Wald.

In den Statistiken des Großherzogtums Hessen wurden, bezogen auf Dezember 1867, für Hofheim mit eigener Bürgermeisterei, 225 Häuser, 1284 Einwohnern, der Kreis Heppenheim, das Landgericht Lorsch, die evangelische Pfarrei Hofheim des Dekanats Zwingenberg und die katholische Pfarrei Hofheim des Dekanats Bensheim, angegeben.

1874 wurde eine Anzahl von Verwaltungsreformen beschlossen. So wurden die landesständige Geschäftsordnung sowie die Verwaltung der Kreise und Provinzen durch Kreis- und Provinzialtage geregelt. Die Neuregelung trat am 12. Juli 1874 in Kraft und verfügte auch die Auflösung der Kreise Lindenfels und Wimpfen und die Eingliederung von Hofheim in den Kreis Bensheim.Martin Kukowski: Hessisches Staatsarchiv Darmstadt: Überlieferung aus dem ehemaligen Grossherzogtum und dem Volksstaat Hessen. Band 3. K.G. Saur, 1998, ISBN 3-598-23252-7, S. 23.

Die hessischen Provinzen Starkenburg, Rheinhessen und Oberhessen wurden 1937 nach der 1936 erfolgten Auflösung der Provinzial- und Kreistage aufgehoben. Zum 1. November 1938 trat dann eine umfassende Gebietsreform auf Kreisebene in Kraft. In der ehemaligen Provinz Starkenburg war der Kreis Bensheim besonders betroffen, da er aufgelöst und zum größten Teil dem Kreis Heppenheim zugeschlagen wurde. Der Kreis Heppenheim übernahm auch die Rechtsnachfolge des Kreises Bensheim und erhielt den neuen Namen Landkreis Bergstraße.

Im Jahr 1961 wurde die Gemarkungsgröße mit 1394 ha angegeben.

Im Zuge der Gebietsreform in Hessen wurden am 1. Oktober 1971 die bis dahin selbstständigen Gemeinden Hofheim und Rosengarten auf freiwilliger Basis als Stadtteile nach Lampertheim eingemeindet. Für beide Stadtteile wurden Ortsbezirke mit Ortsbeirat und Ortsvorsteher nach der Hessischen Gemeindeordnung gebildet.

Gerichte in Hessen Mit Bildung der Landgerichte im Großherzogtum Hessen war ab 1821 das Landgericht Lorsch das in erster Instanz zuständige Gericht. Nach Umsetzung des Gerichtsverfassungsgesetzes im Großherzogtum mit Wirkung vom 1. Oktober 1879 wurden die bisherigen Landgerichte durch Amtsgerichte an gleicher Stelle ersetzt, während die neu geschaffenen Landgerichte nun als Obergerichte fungierten. In Hofheim war nun das Amtsgericht Lorsch zuständig, das im Bezirk des Landgerichts Darmstadt lag. Am 1. Oktober 1934 wurde das Amtsgericht Lorsch aufgelöst und aus dem Bezirk des Amtsgerichts der Ort Hofheim dem Amtsgericht Worms, der Ort Bobstadt und die Stadt Bürstadt dem Amtsgericht Lampertheim und mit Hofheim die restlichen Orte dem Amtsgericht Bensheim zugeteilt.

Verwaltungsgeschichte im Überblick Die folgende Liste zeigt die Staaten und deren Verwaltungseinheiten,Bis zur Trennung der Rechtsprechung von der Verwaltung waren die Ämter und frühen Gerichte sowohl Gericht als auch Verwaltungsorgan. denen Hofheim angehört(e):

vor 1803: Heiliges Römisches Reich, Hochstift Worms, Amt Lampertheim, Amtskellerei Stein ab 1803: Heiliges Römisches Reich, Landgrafschaft Hessen-Darmstadt,Durch den Reichsdeputationshauptschluss. Fürstentum Starkenburg, Amt Lampertheim ab 1806: Großherzogtum Hessen,Infolge der Rheinbundakte. Fürstentum Starkenburg, Amt Lampertheim ab 1815: Großherzogtum HessenDas Großherzogtum Hessen war von 1815 bis 1866 Mitglied des Deutschen Bundes. Ein Staatenbund ehemaliger Territorien des Heiligen Römischen Reichs. Er gilt als gescheiterter Versuch einer erneuten Reichsgründung., Provinz Starkenburg, Amt Lampertheim ab 1821: Großherzogtum Hessen, Provinz Starkenburg, Landratsbezirk HeppenheimTrennung zwischen Justiz (Landgericht Lorsch) und Verwaltung. ab 1832: Großherzogtum Hessen, Provinz Starkenburg, Kreis Bensheim ab 1848: Großherzogtum Hessen, Regierungsbezirk Heppenheim ab 1852: Großherzogtum Hessen, Provinz Starkenburg, Kreis Heppenheim ab 1871: Deutsches Reich, Großherzogtum Hessen, Provinz Starkenburg, Kreis Heppenheim ab 1874: Deutsches Reich, Großherzogtum Hessen, Provinz Starkenburg, Kreis Bensheim ab 1918: Deutsches Reich, Volksstaat Hessen, Provinz Starkenburg, Kreis Bensheim ab 1938: Deutsches Reich (Weimarer Republik), Volksstaat Hessen, Landkreis BergstraßeIm Zuge der Gebietsreform 1938 wurde die Provinz Starkenburg aufgelöst. ab 1945: Deutsches Reich, Amerikanische Besatzungszone,Infolge des Zweiten Weltkriegs. Groß-Hessen, Regierungsbezirk Darmstadt, Landkreis Bergstraße ab 1946: Deutsches Reich, Amerikanische Besatzungszone, Land Hessen, Regierungsbezirk Darmstadt, Landkreis Bergstraße ab 1949: Bundesrepublik Deutschland, Land Hessen, Regierungsbezirk Darmstadt, Landkreis Bergstraße