mini|Mähdrescher des Typs Fortschritt E 512 während der Weizenernte bei Großbothen, Kreis Grimma, 1986 Als Landwirtschaftliche Produktionsgenossenschaft (LPG) wurde ab 1952 der freiwillige und später mit der Zwangskollektivierung vermehrt unfreiwillige genossenschaftliche Zusammenschluss von Bauern und deren Produktionsmitteln sowie anderer Beschäftigten zur gemeinschaftlichen Agrarproduktion in der DDR bezeichnet.

Zugrundeliegende Ideologie Die Kollektivierung und Industrialisierung der Landwirtschaft gehört zu den Grundideen des Sozialismus.

Die Gründung der LPG war zum Teil eine Folge der Bodenreform in der sowjetischen Besatzungszone. Die damals gebildeten Neubauernstellen waren mit einer Regelgröße von sechs Hektar oft zu klein, um rationell bewirtschaftet zu werden. Den Neubauern fehlte es häufig an landwirtschaftlicher Erfahrung und der technischen Ausstattung.

Geschichte

Gründung der LPG mini|Walter Ulbricht beim Besuch der LPG „Rotes Banner“ in Trinwillershagen am 31. Januar 1953 mini|Neugründungen der LPG 1957/58

Am 8. Juni 1952 gründeten Bauern aus Merxleben bei Bad Langensalza mit Zustimmung des ZK der SED die erste landwirtschaftliche Produktionsgenossenschaft der DDRBarbara Schier: Alltagsleben im „sozialistischen“ Dorf. Merxleben und seine LPG im Spannungsfeld der SED-Agrarpolitik (1945–1990). Münster u. a. 2001, S. 273., die den Namen "Walter Ulbricht" erhielt. Auf der II. Parteikonferenz der SED im Juli 1952 hielt deren Vorsitzender Ernst Großmann als Delegierter eine Rede, die von Walter Ulbricht lobend hervorgehoben wurde.Barbara Schier: Alltagsleben im „sozialistischen“ Dorf. Merxleben und seine LPG im Spannungsfeld der SED-Agrarpolitik (1945–1990). Münster u. a. 2001, S. 119f.Walter Ulbricht: Die gegenwärtige Lage und die neuen Aufgaben der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands. Referat und Schlusswort auf der II. Parteikonferenz der SED, Berlin, 9. bis 12. Juli 1952. Berlin 1952, S. 160f. Die SED beschloss daraufhin die Bildung von weiteren Genossenschaften. Damit wurden landwirtschaftliche Produktionsgenossenschaften zugelassen.

Die LPG wurden in einer Gründungsversammlung errichtet, mussten sich eine Satzung nach gesetzlich vorgeschriebenem Musterstatut geben und wurden durch staatliche Organe bestätigt. Mitglied einer LPG konnten nicht nur Bauern mit eigener Wirtschaft werden, sondern auch Landarbeiter und andere Bürger.

Es entstanden drei verschiedene Typen von LPG (Typ I, Typ II und Typ III). Je nach Typ wurden von den Bauern dabei ihr Ackerland (I), dazu ihre Maschinen (II) und dazu der gesamte landwirtschaftliche Betrieb mit Vieh, Maschinen und Gebäuden (III) in die Genossenschaft eingebracht. Die Bauern mussten darüber hinaus Bargeld einbringen (Inventarbeitrag). LPG des Typs III waren zunächst selten, weil es an ausreichend großen Stallungen mangelte. Viele LPG wandelten sich erst später, oft unter Druck von Partei und Staat vom Typ I oder II in den nunmehr dominierenden Typ III um.

Auf die Bauern wurde insbesondere Ende der 1950er Jahre zunehmend ökonomischer und psychologischer Druck ausgeübt, sich einer LPG anzuschließen. Einzelbauern wurden etwa bei der Zuteilung von Arbeitsmaschinen durch die Maschinen-Ausleihstationen (MAS), später Maschinen-Traktoren-Stationen (MTS) benachteiligt. Für sie wurde das Abgabensoll, die Verpflichtung zur Lieferung einer bestimmten Menge landwirtschaftlicher Produkte, immer schwerer zu erfüllen. Manche Bauern flohen nach der II. Parteikonferenz der SED 1952 bis zum Mauerbau 1961 aus der DDR, um dem Anschluss an eine LPG zu entgehen. Ihre Betriebe wurden zunächst von den staatlichen örtlichen Landwirtschaftsbetrieben (ÖLB) verwaltet und später nach Enteignung des Grund und Bodens in die LPG integriert.

Zwangskollektivierung 1960 und weitere Entwicklung mini|Beregnungsanlage einer LPG, 1989 mini|hochkant|Erntekindergarten der LPG in Gerdshagen, 1983 mini|Zeichnung in der Grundschule zum Thema LPG und Sozialismus. 1960 Im Frühjahr 1960 wurde die Kollektivierung der Landwirtschaft im Verlauf der Kampagne Sozialistische Frühling auf dem Lande der SED weitgehend abgeschlossen. Ab diesem Zeitpunkt existierten, von Ausnahmen wie dem Hof Marienhöhe abgesehen, kaum mehr Einzelbauern. Am 25. April 1961 verkündete Walter Ulbricht die „Vollkollektivierung“. Von dieser Zwangskollektivierung waren zirka 20 % der DDR-Bevölkerung betroffen.

Ab Mitte der 1960er Jahre wurde die Kooperation zwischen den LPG mit dem Ziel einer erhöhten Konzentration und Spezialisierung der Produktion vorangetrieben. So kam es zu zahlreichen Fusionen von LPG, deren Anzahl zwischen 1960 zu 1970 von 19.313 auf 9009 sank. Anfang der 1970er Jahre entstanden die Kooperativen Abteilungen Pflanzenproduktion (KAP), welche die Feldwirtschaft mehrerer LPG gemeinsam betrieben. „Restbetrieben“, wie sie teilweise genannt wurden, verblieb weitestgehend nur die Viehwirtschaft. Mitte der 1970er Jahre forcierte die SED die Umwandlung der KAP in LPG Pflanzenproduktion (LPG (P)) und Volkseigenes Gut (VEG (P)). Die administrative Trennung von Tierhaltung (Tierproduktion (T)) und Feldbau, die sich in Pflanzenproduktionsbetrieben manifestierte, war unter den Bauern höchst umstritten und ging teilweise mit einem erhöhten Transport- und Verwaltungsaufwand einher. Die Spezialisierung entsprach zwar der Entwicklung auch in den westlichen Ländern, erfolgte allerdings auf eine Weise, die oft nicht zur erhofften Produktionssteigerung führte. So besaßen die KAP und später die LPG (P) teilweise unüberschaubare Größen und umfassten die Landwirtschaftsfläche ganzer Kreise. Unter Werner Felfe wurden zu Beginn der 1980er Jahre zaghafte agrarpolitische Kurskorrekturen durch die SED vorgenommen.

Umstrukturierungsprozesse nach der deutschen Wiedervereinigung Die Landwirtschaft war bis zur Deutschen Wiedervereinigung überwiegend in der Hand der noch zirka 4500 LPGs. Noch vor der Wiedervereinigung wurde im Juni 1990 das Landwirtschaftsanpassungsgesetz erlassen, das die Auflösung der LPG und deren Übergang in andere Rechtsformen regelt. Dabei waren auch die Inventarbeiträge zurückzuzahlen, soweit die LPG dies wirtschaftlich leisten konnte. Der Übergang verlief dabei in vielen Fällen nicht rechtskonform.nach Ansicht der Autoren einer umfassenden rechtswissenschaftlichen Studie sogar in „nahezu allen“ FällenTorsten Hampel: Pflug und Trug. In: Der Tagesspiegel, 5. März 2017. Es kam zu zahlreichen Rechtsstreitigkeiten, die teils mit „beispielloser Härte“ geführt wurden. Die Frankfurter Allgemeine Zeitung sprach von einem neuen „Bauernkrieg“ zwischen ehemaligen Mitgliedern und LPG-Vorständen.FAZ, 7. Januar 1995 Die LPG lösten sich ganz oder teilweise auf. Verbliebene und verkleinerte LPG wandelten sich überwiegend in eingetragene Genossenschaft (e.G.) oder GmbH um, da die Form des einheitlichen genossenschaftlichen Besitzes der LPG im bundesdeutschen Wirtschaftsrecht keine Entsprechung hatte. Die weiterhin sehr großen Betriebe dominieren in weiten Teilen die Landwirtschaft im Osten Deutschlands. Bei Auflösungen wurde der Genossenschaftsbesitz auf die ehemaligen Eigentümer aufgeteilt, die ihrerseits teils als Wiedereinrichter Landwirtschaftliche Betriebe gründeten und teils ausbezahlt wurden.

Die Mehrzahl der LPG wurden während der erheblichen Umstrukturierungsprozesse bis 1992 in Agrargenossenschaften umgewandelt. Als Folge des tiefgreifenden Strukturwandels von der Plan- zur Marktwirtschaft verloren binnen einer Dekade mehr als drei Viertel der in der Landwirtschaft Beschäftigten ihren Arbeitsplatz.Rainer Karlsch, Michael Schäfer: Wirtschaftsgeschichte Sachsens im Industriezeitalter. Edition Leipzig, 2006. S. 282. Die aus den LPG hervorgegangenen Großbetriebe sind stark subventionsabhängig und die Attraktivität der ländlichen Räume Ostdeutschlands leidet bis heute erheblich an der vormaligen sozialistisch geprägten agrarindustriellen Monostruktur, da die Dominanz der daraus hervorgegangenen Großbetriebe verfestigt wurde. Dieses brisante Thema wird von der ostdeutschen Landespolitik und Regionalpresse weitgehend tabuisiert und verschwiegen.Michael Beleites: Stasi und kein Ende? In: Konstantin Hermann (Hrsg.): Sachsen seit der friedlichen Revolution. Tradition, Wandel, Perspektiven. Sonderausgabe der Sächsischen Landeszentrale für politische Bildung. Sax-Verlag 2010. S. 235. Wurden in der DDR-Zeit fast alle landwirtschaftlichen Flächen ungeachtet der Bodenqualität intensiv bewirtschaftet, wurden mit der Einpassung in den stark regulierten und subventionierten EU-Agrarmarkt Teile der landwirtschaftlich genutzten Anbauflächen aus der Bewirtschaftung genommen, um angesichts der tendenziellen Überproduktion und des hohen Konkurrenzdrucks wettbewerbsfähige Strukturen aufbauen zu können.

Mitglieds- und Wirtschaftsverhältnisse mini|hochkant|Ferienobjekt für LPG-Bauern Das Genossenschafts- und Bodenrecht war im speziellen Rechtsgebiet des LPG-Rechts geregelt. Der eingebrachte Grund und Boden der Bauern blieb weiterhin deren Eigentum, allerdings mit weitreichenden Veräußerungsbeschränkungen. Die LPG hatten ein gesetzlich garantiertes umfassendes Nutzungsrecht an den landwirtschaftlichen Flächen. Landwirtschaftliche Gebäude, das Inventar und Waldflächen wurden Eigentum der LPG.

Die LPG wirtschafteten als rechtlich selbständiger Betrieb. Die LPG-Mitglieder erhielten, soweit sie in der LPG arbeiteten, einen leistungsbezogenen Arbeitslohn und eine Gewinnbeteiligung, die in der Jahresendauszahlung enthalten war. Bauern, die landwirtschaftliche Flächen eingebracht hatten, erhielten darüber hinaus einen flächenbezogenen Gewinnanteil, die sogenannten Bodenanteile. mini|hochkant|Ehrung der LPG in Treppendorf Die LPG wurden formal demokratisch geleitet. Das Musterstatut sah vor, dass über den Vorstand und wichtige Angelegenheiten der LPG in einer Mitgliederversammlung entschieden wird. Die SED- und Staatsorgane übten jedoch großen Einfluss auf die Entscheidungen aus, so wurden die sehr einflussreichen Vorsitzenden oft per SED-Parteiauftrag von außerhalb eingesetzt. Die Arbeit in den LPG wurde über Brigaden und Abteilungen organisiert. Die LPG-Mitglieder waren gesetzlich verpflichtet, ihre ganze Arbeitskraft der LPG zu widmen. Der Austritt aus einer LPG oder die Aufnahme einer Beschäftigung außerhalb der LPG war nach dem Musterstatut von der Zustimmung der Mitgliederversammlung der LPG abhängig und galt als politisch unerwünscht. Somit war es für Mitglieder nicht einfach, aus den LPG auszutreten, wenn sich die anderen Mitglieder dagegen sperrten.

Die meisten LPG-Statuten sahen vor, dass die Genossenschaftsbauern neben ihrer Tätigkeit in der LPG in geringem Umfang eine „individuelle Hauswirtschaft“ betreiben durften. Jedem Mitglied standen 0,5 Hektar Land zu, auf denen er, bis 1977 nur in beschränkter Anzahl, auch Nutztiere halten durfte.Jens Schöne: Die Landwirtschaft der DDR 1945–1990, Landeszentrale für politische Bildung Thüringen, 2005, S. 38 und S. 65/66.

Andere Formen der industriellen Landwirtschaft Neben den LPG gab es, wenn auch in wesentlich geringerer Anzahl, staatliche landwirtschaftliche Produktionsbetriebe, die Volkseigenen Güter. Im Gartenbau waren es mit vergleichbarer Struktur die GPG, Gärtnerische Produktionsgenossenschaft.

Die LPG ähnelte stark dem sowjetischen Kolchos, bei dem der Boden jedoch Staatseigentum war. Ähnlich organisierte Landwirtschaftsbetriebe gab es in allen Ostblock-Staaten, wenn auch in unterschiedlich starker Ausprägung.

Siehe auch Produktionsgenossenschaft des Handwerks (PGH) Produktionsgenossenschaft der Binnenfischer (PGB) Fischereiproduktionsgenossenschaft der See- und Küstenfischer (FPG) Jednotné zemědělské družstvo LPG in der Tschechoslowakei

Literatur Arnd Bauerkämper: Ländliche Gesellschaft in der kommunistischen Diktatur. Zwangsmodernisierung und Tradition in Brandenburg 1945–1963. Böhlau, Köln 2002, ISBN 3-412-16101-2 (Zeithistorische Studien 21; zugleich Habilitation an der Freien Universität Berlin 2001).