Die Europawahl 1994 war die vierte Europawahl zum Europäischen Parlament in der Geschichte der EU und fand vom 9. bis 12. Juni 1994 statt. Stärkste Fraktion wurde die Sozialdemokratische Partei Europas.
Sitzverteilung
Gewinne/Verluste im Vergleich zum Ende der vorherigen Legislaturperiode.
Sitzverteilung nach Ländern und Parteien Land Detail Fraktionen Gesamt Ergebnis 3 PS3 SP 4 CVP2 PSC1 CSP 3 VLD2 PRL1 FDF 1 Ecolo1 AGALEV 1 VU 2 VB1 FN 25 Ergebnis 40 SPD 39 CDU8 CSU 12 Grüne 99 Ergebnis 3 S 3 KF 4 V1 RV 1 SF 2 J2 FB mod EF 16 Ergebnis 15 PS 13 UDF 1 UDF 7 PCF 14 RPR 13 MRG 13 UDF 11 FN 87 Ergebnis 10 PASOK 9 ND 2 KKE2 SYN 2 POLAN 25 Ergebnis 1 LAB 4 FG 1 Unabh. 7 FF 2 GP 15 Ergebnis 16 PDS2 PSI 8 PPI3 PS1 SVP 6 LN1 PRI 5 PRC 27 FI 3 FdV1 Rete 2 LP 11 AN1 PSDI 87 Ergebnis 2 LSAP 2 CSV 1 DP 1 Gréng 6 Ergebnis 8 PvdA 10 CDA 6 VVD4 D66 1 GL 1 SGP1 GPV 31 Ergebnis 10 PS 9 PSD 3 PCP 3 CDS–PP 25 Ergebnis 22 PSOE 28 PP1 UDC1 EAJ 2 CDC 9 IU 1 CC 64 Ergebnis 62 LAB1 SDLP 18 CON1 UUP 2 LD 2 SNP 1 DUP 87
Ergebnisse in den einzelnen Ländern mini|Zusammensetzung der Delegationen der einzelnen Mitgliedstaaten nach den Wahlen
Deutschland
Partei Fraktion Sitze % Sozialdemokratische Partei Deutschlands Sozialdemokratische Partei Europas 40 32,2 Christlich-Demokratische Union Fraktion der Europäischen Volkspartei (Christdemokraten) 39 32,0 Bündnis 90/Die Grünen Die Grünen 12 10,1 Christlich-Soziale Union Fraktion der Europäischen Volkspartei (Christdemokraten) 8 6,8 Partei des Demokratischen Sozialismus – 0 4,7 Freie Demokratische Partei – 0 4,1 Die Republikaner – 0 3,9 Sonstige Parteien – 0 6,3
Wahlrecht für EU-Ausländer Die Europawahl 1994 war die erste Wahl zum Europäischen Parlament nach Inkrafttreten des am 7. Februar 1992 unterzeichneten Vertrags von Maastricht. Gemäß Abs. 2 AEUV (vormals Art. 19 Abs. 2 EGV) konnten daher alle Unionsbürger wählen, ob sie ihr aktives und passives Wahlrecht in ihrem Heimat- oder in ihrem Wohnsitzstaat ausüben. Die Einzelheiten der Ausübung des Wahlrechts bei den Europawahlen für Unionsbürger mit Wohnsitz in einem Mitgliedstaat, dessen Staatsangehörigkeit sie nicht besitzen, war durch die Richtlinie 93/109/EG des Rates vom 6. Dezember 1993 geregelt worden. Die Berechtigung ist ein Ausfluss der durch den Maastricht-Vertrag eingeführten europäischen Freizügigkeit für Unionsbürger nach AEUV und Artikel 45 der EU-Grundrechtecharta.Bundeszentrale für politische Bildung: Europawahlen. Einführung in das Wahlsystem. Stand: 13. März 2014. Abruf: 13. Februar 2017. Aufgrund dessen konnten beispielsweise in Deutschland lebende EU-Ausländer bei der Europawahl am 12. Juni 1994 erstmals an der Wahl der deutschen Vertreter im Europäischen Parlament teilnehmen. In: Berliner Zeitung, 16. März 1994; Abruf: 19. Februar 2017.
Siehe auch Liste der Mitglieder des 4. Europäischen Parlamentes
Weblinks
Amtliches Endergebnis der Europawahl 1994 in Europa Amtliches Endergebnis der Europawahl 1994 in Deutschland
Einzelnachweise