Schon bei den Münzen des Mittelalters hatte sich in Deutschland eine kaum überschaubare Vielfalt entwickelt. Zur Beseitigung oder Milderung dieser Verhältnisse waren bereits im Spätmittelalter Vereinbarungen zwischen einzelnen Städten (wie zum Beispiel dem Wendischen Münzverein) zur Vereinheitlichung und gegenseitigen Anerkennung der Währungen vorausgegangen. Im 16. Jahrhundert versuchten die Reichsmünzordnungen, teilweise vergeblich, Ordnung in die „Münzverwirrung“ zu bringen. Regional wirkende Verbesserungen brachten Münzverträge, wie zum Beispiel 1667 der Zinnaer Münzvertrag und die Bayrisch-österreichische Münzkonvention von 1753. Bis 1871, zum Teil bis 1873, gaben die meisten Länder eigene Münzen heraus.
Übersicht Das deutsche Münzwesen wurzelte lange im Münzsystem der Karolinger. Der zunächst einheitliche, aus Silber gemünzte Denar oder Pfennig der Karolinger wich seit dem 12. Jahrhundert immer mehr „regionalen Pfennigen“ mit unterschiedlichem Gewicht. Dies war eine Folge der Aufsplitterung der unter Karl dem Großen einheitlich ausgeübten, königlichen Münzhoheit (Münzregal).
Neben dem Bedarf an Teilstücken des Pfennigs kam mit der Ausweitung der Geldwirtschaft im Spätmittelalter der Bedarf an Mehrfachpfennigen auf. Typische Münzbezeichnungen waren:
Heller: zunächst ganzer, ab 1385 halber Pfennig aus Schwaben (Schwäbisch Hall) Scherf: ebenfalls halber Pfennig, teilweise durch Teilung einer Pfennigmünze (Erfurt, andere Städte) Albus: silberhaltiger (weißer!) Denar/Pfennig, ab Mitte des 13. Jahrhunderts von Trier und Köln ausgehend Schwaren: schwere (=silberhaltige) Pfennige aus dem nordwestdeutschen Raum; später Kupfermünze Rappen: dunkle Pfennigmünze ab dem 13. Jahrhundert mit zunächst 0,15 g Silbergehalt (siehe auch Rappenmünzbund) Deut: Kupfermünze im Wert von 2 Pfennigen (17. und 18. Jahrhundert; Nordwestdeutschland, Niederlande) Witten: durch Weißsieden aufgehellte Vierpfennigmünze in Norddeutschland (ab frühem 14. Jahrhundert; Wendischer Münzverein) Dreiling, Sechsling: dreifache bzw. sechsfache Pfennige (¼ und ½ Schilling; Norddeutschland ab 14. Jahrhundert)
Eine besondere Form des Mehrfachpfennigs war der Groschen zu 12 Pfennigen, d. h. dem nominalen Wert des bis dahin nicht ausgeprägten, karolingischen Solidus bzw. Schillings. Die als Vorbild dienende Turnose (grossus denarius Turonus) bezog sich jedoch auf einen bereits nur noch sehr wenig Silber enthaltenen französischen Schwarzpfennig Mitte des 13. Jahrhunderts. Vom Groschen leiten sich u. a. ab: der später zu „Kreuzer“ zusammengezogene Kreuzgroschen, der Groten und der Stüber.
An Goldmünzen sind bekannt u. a. der Rheinische Gulden, verschiedene Dukaten, verschiedene Pistolen wie der Friedrich d’or und die Hamburger Portugalöser. Zu Beginn des 19. Jahrhunderts hatte nur Bremen eine Goldwährung.
Münzmaterial Für Münzlegierungen waren grundsätzlich seit dem Mittelalter bis in die Neuzeit im Gebiet des Heiligen Römischen Reichs nur die Metalle Gold, Silber und Kupfer zugelassen. Das Material von Gold- und Silbermünzen bestand in der Regel aus Legierungen der beiden Edelmetalle mit Kupfer.
Für kleine Scheidemünzen wie Pfennig, Kreuzer, Halb-Batzen, Groschen und Schilling wurden mit dem beginnenden 17. Jahrhundert zunehmend Silberlegierungen verwendet, die teilweise wesentlich weniger als 50 % Silberanteil hatten; siehe dazu die Münzlegierung Billon. Messing- und Bronzelegierungen waren bis etwa ins erste Drittel des 19. Jahrhunderts für Rechenpfennige, Spielmarken, sonstige Marken (Lebensmittel, Quittungen für Zahlungen u. a.) sowie für Medaillen in Verwendung, später auch für Kleinmünzen. Im 19. Jahrhundert waren fast alle Pfennig-Münzen aus reinem Kupfer. Eine Ausnahme bildeten die großen Silberscheidemünzen Ende des 19. Jahrhunderts. Dies trifft insbesondere auf die Pfennige der Mark-Währung des Deutschen Reichs ( fein) und auf die Kleinmünzen der österreichischen Goldkronen-Währung ( fein) zu.
Der Silbergehalt von Münzen wurde traditionell in Lot (auch Loth) (Sechzehntel) und Grän ( eines Lot) angegeben. Karat war die Angabe für den Goldgehalt. Eine Münze aus 15-löthigem Silber hatte beispielsweise einen Feingehalt von . Nach Umstellung der Grundeinheit des deutschen Münzwesens von der Kölnischen Mark zu 16 Lot (233,8 g) auf das Zollpfund zu 500 g im Jahre 1856 wurde auch die Feinheit zunehmend in Tausendteilen (Promille) angegeben.
Das Geld- und Münzwesen Einführung des Reichstalers (1566) Der Reichstaler von 1566 wurde mit der Augsburger Reichsmünzordnung von 1559 geschaffen und wurde bald zur Hauptwährungsmünze Deutschlands. Aus der Kölner Mark Feinsilber sollten 9 Reichstaler (9-Taler-Fuß) geprägt werden. Der Reichstaler wog 29,23 g rauh. Bei einem Feingehalt von betrug das Feingewicht eines Reichstalers also 25,98 g.
Die Reichstaler wurden in der Mehrzahl von den Wettinern (Sachsen) und Welfen (Braunschweig-Lüneburg) geprägt. Der Reichstaler setzte sich bald gegenüber dem Gulden und Guldiner durch, auch wenn in Süddeutschland weiter nach Gulden gerechnet wurde.
Gleichzeitig waren als kleine Silbermünzen Kreuzer weit verbreitet. Der Wert des Reichstalers wurde zunächst auf 68 Kreuzer festgesetzt. Der Feingehalt der Kleinmünzen sank jedoch in der Folgezeit. Der Wert des Reichstalers stieg so bald auf 72 und schließlich auf 90 Kreuzer.
Schließlich wurden auch die Reichstaler selbst nicht mehr streng nach dem 9-Taler-Fuß geprägt; der Feingehalt der umlaufenden Reichstaler sank und konnte nicht mehr als Wertstandard dienen. Um dieses Problem abzumildern, entstand die Idee des Rechnungstalers: Dessen Münzfuß blieb durch die Reichsmünzordnung definiert, auch wenn er nicht mehr in dieser Form ausgeprägt wurde. In Norddeutschland setzte sich zeitweilig eine Wertrelation von 1 Reichstaler/Rechnungstaler = 24 Groschen oder 36 Mariengroschen durch.
Zinnaer Münzvertrag (1667/68) Im 17. Jahrhundert wurde deutlich, dass der ursprüngliche 9-Taler-Fuß angesichts proliferierender, abweichender Münzsysteme nicht mehr zu halten war. Die entstehenden Münzsysteme wichen jedoch nicht nur von den Vorschriften der Reichsmünzordnung ab, sondern unterschieden sich auch untereinander. Um dieser Situation zu begegnen, schlossen Kurbrandenburg und das Kurfürstentum Sachsen den Zinnaer Münzvertrag ab (1667), dem im Folgejahr auch das Herzogtum Braunschweig-Lüneburg beitrat. Vereinbart wurde der Zinnaer Münzfuß, d. h. ein -Taler-Fuß, der ab 1668 für die Prägungen der Vertragsparteien angewandt wurde.
Leipziger Münzkonvention (1690) Es kam jedoch zu weiteren Münzverschlechterungen; die unterwertigen Taler verdrängten auch jene nach dem Zinnaer Fuß (Greshamsches Gesetz). Das silberarme Kurfürstentum Brandenburg prägte schon seit 1687 den neuen Zweidritteltaler (Gulden) zu 18 Stück aus der Feinen Mark. Dies entspricht einem 12-Taler-Münzfuß. Es wurden auch ⅙- und ⅓-Taler nach dem 12-Talerfuß geprägt. Die Parteien des Zinnaer Münzvertrags kamen daher erneut zusammen und verabschiedeten im Jahr 1690 in Leipzig eine neue Münzkonvention auf Basis dieses 12-Taler-Fußes. Die Prägung nach dem sogenannten „Leipziger Münzfuß“ breitete sich nicht nur im silberreichen Sachsen und Braunschweig-Lüneburg, sondern fast in ganz Deutschland aus.
Werte großer Gold- und Silbermünzen vor und nach der Leipziger Konvention Alle Werte sind in rheinischen (Rechnungs-)Gulden (fl.) zu 60 Kreuzern (kr.) angegeben: Münzprobationsabschied der Kreise Franken, Bayern und Schwaben, 1624Münzprobationsabschied der Kreise Franken, Bayern und Schwaben, 1694fl.kr.fl.kr.Rosennobel530845Schiffsnobel450715Dublone43074Dukat23040Französische Krone216335Goldgulden150256Philippstaler140214Speciestaler (nach Reichsmünzordnung)13020
Graumannsche Münzreform im Preußen (1750) In der Mitte des 18. Jahrhunderts konnten sich viele Staaten die Prägung der neuen Zweidritteltaler nach dem Leipziger Münzfuß kaum noch leisten. Wieder ging das aus Brandenburg hervorgegangene Preußen mit einer Neudefinition des Münzfußes voran. Der preußische Generalmünzdirektor Johann Philipp Graumann entwickelte einen 14-Taler-Fuß, der dem preußischen Münzwesen bis ins 19. Jahrhundert zugrunde lag. Demnach waren aus der Kölner Mark Feinsilber (233,856 g) 14 Reichstaler zu schlagen (Graumannscher Münzfuß).
Friedrich II. ließ auf die neuen Münzen die Bezeichnung „Reichstaler“ prägen. Die Münze enthielt 16,704 g Feinsilber und blieb faktisch bis 1907 die preußische Währungsmünze.
Dieser „Preußische Taler“ war zuerst in 24 Gute Groschen oder 288 Pfennig unterteilt. Im Jahre 1821 erfolgte eine Reform der Kleinmünzen: 1 Taler nach dem Graumannschen Fuß wurde nun in 30 Silbergroschen oder 360 Pfenning eingeteilt.
Im 18. Jahrhundert war der Graumannsche Fuß praktisch in ganz Nord- und Mitteldeutschland verbreitet. Mit einer geringfügigen Abweichung (siehe Wiener Münzvertrag) blieb dieser Münzfuß bis 1907 in Deutschland in Form der bis dahin umlaufenden einfachen Talermünzen im Nennwert zu drei Mark bestehen. Der preußische Reichstaler diente als Vorbild bei der Schaffung des letzten deutschen und österreichischen Talers, des Vereinstalers des Deutschen Zollvereins (siehe unten).
Konventionsfuß (1750) Dem Trend zu immer weniger werthaltigen „Reichstalern“ widersetzte sich Österreich. Es führte im Jahr 1750 einen Zwanzigguldenfuß ein, 10 Taler sollten aus der Kölner Mark geprägt werden. Nach diesem Münzfuß sollten alle Münzen bis zum Groschen ausgebracht werden.
Aufgrund einer Vereinbarung mit Bayern vom September 1753 wurde der Münzfuß und die nach ihm geprägten Taler (Konventionstaler) benannt. Wegen der Unverhältnismäßigkeit in der Bewertung der in Süddeutschland umlaufenden Kleinmünzen bewertete Bayern ein Jahr später den Konventionstaler statt mit 120 Kreuzern nun mit 144 Kreuzern. In dieser abgewandelten Form (eigentlich ein 24-Gulden-Fuß) verbreitete sich der (leichtere) Konventionsmünzfuß in Süd- und Westdeutschland. Auch mitteldeutsche und einige norddeutsche Münzstände (Braunschweig-Wolfenbüttel, Hildesheim, Mecklenburg-Strelitz und Oldenburg) übernahmen ihn. Praktisch wurde der Konventionsmünzfuß in großen Teilen des Reichsgebiets übernommen, mit Ausnahme Preußens, wo nach dem Graumannschen Münzfuß geprägt wurde, sowie dem Münzkreis der Hansestädte (Bremen, Hamburg, Lübeck), Schleswig-Holstein und Teilen Mecklenburgs.
Werte großer Gold- und Silbermünzen nach dem Konventionsfuß Alle Werte sind in rheinischen (Rechnungs-)Gulden (fl.) zu 60 Kreuzern (kr.) angegeben: Münzedikt der Freien und Reichsstadt Frankfurt (20-Gulden-Fuß), 1765Kurfürstlich Bayerische Münzverordnung (24-Gulden-Fuß), 1766fl.kr.fl.kr.Carl d’or9121042Louis d’or8501010Dukat410448Max d’or6878Speciestaler (Leipziger Fuß)213240Konventionstaler2224
Münchner (1837) und Dresdner (1838) Münzvertrag mini|Rückseiten der Vereinsmünzen Doppeltaler nach dem Dresdner Münzvertrag von 1838 (links) und dem Wiener Münzvertrag von 1857 (rechts) am Beispiel von Doppeltaler des Königreiches Sachsen
Die im Süddeutschen Münzverein zusammengeschlossenen Mitgliedsstaaten des Deutschen Zollvereins hatten im Münchner Münzvertrag von 1837 ihren Münzfuß (24½-Gulden-Fuß) in eine klare Relation (1¾ : 1) zum Münzfuß des preußischen Talers (14-Taler-Fuß) gesetzt und gleichzeitig einheitliche überall geltende 3- und 6-Kreuzerscheidemünzen aus einer Billon-Legierung eingeführt. Das schuf auf dem Münzkongress zu Dresden 1838 die Voraussetzung, ein Jahr später eine gemeinsame Kurantmünze als Vereinsmünze aller Zollvereinsmitglieder zu schaffen.