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] } Auslandseinsätze der Bundeswehr sind im weiteren Sinne alle Einsätze der Bundeswehr außerhalb Deutschlands. In einem engeren Sinne sind damit vom Bundestag mandatierte Einsätze gemäß den Kriterien zu verstehen, die das Bundesverfassungsgericht in einem Urteil am 12. Juli 1994 festgelegt hat und die 2005 im Parlamentsbeteiligungsgesetz Niederschlag gefunden haben.

Geschichte Erste Einsätze Im November 1959 hatte die Bundeswehr ihren ersten Auslandseinsatz. Flugzeuge der Luftwaffe flogen Medikamente in die marokkanische Stadt Meknès. Wenige Monate später gab es den ersten großen Einsatz nach dem verheerenden Erdbeben von Agadir 1960. Neben diesen beiden Einsätzen 1959/1960 gab es bis 1991 noch 133 weitere humanitäre Hilfseinsätze solcher Art.

Debatte und Ausweitung der Einsätze Seit 1990 wird die Bundeswehr zu „friedenserhaltenden“ und „friedenssichernden“ Maßnahmen (peacebuilding und peacekeeping) außerhalb der Bundesrepublik Deutschland eingesetzt. Bereits unmittelbar nach der deutschen Wiedervereinigung 1990 begann eine heftige Debatte über den Einsatz der Bundeswehr außerhalb des NATO-Vertragsgebiets (Out-of-area-Debatte). Während die Regierungsparteien CDU und FDP sich in Abkehr von der „Kohl-Doktrin“ für derartige Einsätze (im Rahmen von UN-Mandaten) aussprachen, waren SPD und Grüne zunächst dagegen. Mit der sogenannten Petersberger Wende 1992 änderte die SPD ihre Position. Mit dem Amtsantritt der Rot-Grünen Bundesregierung 1998 unterstützen auch die Grünen derartige Einsätze.

Die ersten derartigen Einsätze waren vom 16. August 1990 bis zum 13. September 1991 die Operation Südflanke von Minenabwehrkräften der Marine während des und nach dem Zweiten Golfkrieg im Mittelmeer und Persischen Golf und vom 30. Januar 1991 bis 17. März 1991 der Einsatz des Flugabwehrraketengeschwader 2 in Diyarbakır in der Türkei im Rahmen der Operation Desert Storm. 1993 erfolgte die Entsendung eines Feldlazaretts nach Phnom Penh im Rahmen der United Nations Advance Mission in Cambodia UNAMIC als einer Mission der UNO.

Es folgten Einsätze in der Adria (Operation Sharp Guard 1992–1996) und auf dem Balkan im Rahmen der Einsätze IFOR und SFOR.

Die United Nations Operation in Somalia II in Somalia von März 1993 bis März 1995 wurde von Deutschland durch den Deutschen Unterstützungsverband Somalia März 1993 bis März 1994 in Beledweyne unterstützt.

Die verfassungsrechtliche Zulässigkeit von Einsätzen nach Maßgabe des Abs. 2 GG (also innerhalb von NATO- oder UN-Mandaten) hat das Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 1994 geklärt. Darüber hinaus enthält dieses Urteil die Grundlegung für den Parlamentsvorbehalt für den Einsatz bewaffneter deutscher Streitkräfte im Ausland. Im Schrifttum ist umstritten, ob dieser Vorbehalt durch das Urteil nur explizit klargestellt oder in extensiver Auslegung der Verfassung erst durch das Gericht eingeführt wurde.vgl. Verfassungsrechtliche Grundlagen für Auslandseinsätze der Bundeswehr. Überlegungen zur Änderung der verfassungsrechtlichen Praxis. Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages, Ausarbeitung vom 16. Februar 2016.

1996 wurde erstmals eine Einsatzmedaille der Bundeswehr verliehen. Weitere Medaillen sind die NATO-Medaille, die Einsatzmedaille der Europäischen Union und die UN-Medaille.

Kosovo-Krieg und KFOR-Einsatz mini|Bundeswehrsoldaten im KFOR-Einsatz im Kosovo, 1999 mini|Bundeswehr während KFOR, 2001

1999 hat die Bundeswehr mit der Luftwaffe im Rahmen der Operation Allied Force mit etwa 500 Einsätzen zum ersten Mal in der Geschichte der Bundesrepublik an einem verfassungsmäßig und völkerrechtlich umstrittenen Krieg – dem Kosovo-Krieg – teilgenommen. Die völkerrechtliche Grundlage für den Einsatz war in der Fachdiskussion umstritten. Überwiegend wurde die Intervention von den verantwortenden Politikern als „humanitäre Intervention“ bezeichnet und in der Hinsicht als gerechtfertigt angesehen. Die Legitimation der Beteiligung stützte sich besonders auf geheimdienstliche Informationen, die bei Kriegseintritt als nicht vollständig verifiziert galten.

Die Teilnahme deutscher Streitkräfte an der Operation konnte bei Annahme des Rechtfertigungskonstruktes als verfassungsrechtlich zulässig angesehen werden, denn es lag kein Angriffskrieg im Sinne des GG vor und die Teilnahme erfolgte im Rahmen eines Systems gegenseitiger und kollektiver Sicherheit, wie es Abs. 2 GG verlangt. Wird die Begründung der „humanitären Intervention“ nicht geteilt, stellte die NATO-Intervention völkerrechtlich einen Angriffskrieg dar, wodurch die Beteiligung der Bundesrepublik verfassungsrechtlich unzulässig wäre.

Diesem Einsatz schloss sich eine Beteiligung an der KFOR-Mission zum Schutz der Bevölkerung und der im Land tätigen Hilfsorganisationen an. Der Einsatz der internationalen Sicherheitspräsenz KFOR fußte von Anfang an auf der Resolution 1244 des UN-Sicherheitsrates.

Nach dem 11. September 2001 Ab 2001 war die Bundeswehr unter der Führung des Einsatzführungskommandos auch im Rahmen der Anti-Terror-Koalition eingesetzt. Der Einsatz wurde im rot-grün dominierten Bundestag im Vorfeld heftig debattiert. Eine einheitliche Position dazu wurde letztlich dadurch herbeigeführt, dass Bundeskanzler Gerhard Schröder die Vertrauensfrage stellte und ihm in der Abstimmung das Vertrauen mit 336 bei 334 benötigten Stimmen und 326 Gegenstimmen ausgesprochen wurde.

Ein Marinekontingent überwachte, abgestützt auf Dschibuti, das Seegebiet am Horn von Afrika; außerdem ist die Deutsche Marine an entsprechenden NATO-Operationen im Mittelmeer beteiligt. Die Bundeswehr war in Afghanistan im Rahmen der ISAF aktiv (siehe auch: Bundeswehreinsatz in Afghanistan). Außerdem bildete sie in Kuwait und den Vereinigten Arabischen Emiraten Polizei- und Milizkräfte der neuen irakischen Sicherheitskräfte aus.

Liste der Auslandseinsätze Abgeschlossene Einsätze Bisher höchster Stand im Ausland eingesetzter Soldaten: 10.024 (Juni 2002)

Die Bundeswehr beteiligte sich seit 1959 an mehr als 130 humanitären Hilfsaktionen.

Einsätze begonnen vor 1990 Februar 1960: Hilfeleistungen von Luftwaffe, Sanitätsdienst und ABC-Abwehrtruppe für die durch das Erdbeben von Agadir im Jahre 1960 zerstörte Stadt Agadir in Marokko. Januar 1965: Erstmals Beteiligung an einer großen internationalen Hilfsaktion in Algerien. Hierzu bilden zwei Lufttransportgeschwader mit zwölf Flugzeugen vom Typ Noratlas eine Luftbrücke. August 1976: Katastrophenhilfe im norditalienischen Erdbebengebiet Friaul. November 1980: Katastrophenhilfe im süditalienischen Erdbebengebiet (Materdomini) November 1984: Flugzeuge vom Typ „Transall“ der Luftwaffe fliegen Versorgungsgüter in die Hungergebiete in Äthiopien. 1988–1989: Transportflüge im Rahmen der UNTAG-Mission in Namibia.

Einsätze begonnen von 1990 bis 1999 Juni 1990: Erdbebenhilfe im Iran – Ein Feldlazarett und 40 Sanitätsoffiziere und Sanitätssoldaten des Sanitätslehrbataillons 851 aus München werden in das Erdbebengebiet verlegt. mini|Bundeswehrsoldaten der SFOR in Pale in Bosnien, Operation Joint Forge, Januar 2004 August 1990–September 1991: im Rahmen der Operation Südflanke Entsendung von Minensuchbooten ins Mittelmeer und später zum Minenräumen in den Persischen Golf (bis 500 Marinesoldaten, sieben Schiffe, zeitweise fünf Flugzeuge und Hubschrauber). 1991–1996: Transport von UN-Waffeninspekteuren mit Transallflugzeugen und Hubschraubern im Irak im Rahmen der UNSCOM-Mission. 6. Januar 1991: Verlegung von 18 Kampfflugzeugen des Typs „Alpha Jet“ des Jagdbombergeschwaders 43 aus Oldenburg auf den Fliegerhorst Erhac in der Türkei. Insgesamt 212 Soldaten der Luftwaffe sollen im Rahmen der Allied Command Europe Mobile Forces (AMF Air) der NATO einen Beitrag zum Schutz der Türkei vor Angriffen aus dem Irak leisten. April 1991: Im Rahmen der Operation Kurdenhilfe versorgen Fallschirmjäger, Sanitätskräfte und Heeresflieger mit Transporthubschraubern vom Typ CH-53 kurdische Flüchtlinge im Iran und in Anatolien.mini|Am 1. April 1991 während der Operation Kurdenhilfe eingesetzte CH-53 der Heeresflieger November 1991: Sechs, später 18 deutsche Sanitätssoldaten werden zur medizinischen Betreuung von Angehörigen der UN Advanced Mission in Cambodia (UNAMIC) in Kambodscha entsandt. 1992–1996: Operation Sharp Guard unter NATO- und WEU-Führung, Embargo gegen das ehemalige Jugoslawien in der Adria durch Marineverbände, stets zwei deutsche Fregatten oder Zerstörer, außerdem Flugzeuge. April 1992–1993: unter UN-Führung: Entsendung von 140 weiteren Sanitätssoldaten, darunter 30 Sanitätsoffiziere, nach Phnom Penh zur medizinischen Betreuung von Angehörigen der United Nations Transitional Authority in Cambodia (UNTAC) 1993–1994: unter UN-Führung: Teilnahme an United Nations Operation in Somalia II, einer Stabilisierungsmission der UN in Somalia, siehe Deutscher Unterstützungsverband Somalia (ca. 1.700 Heeressoldaten unter anderem stationiert in Beledweyne, später außerdem vier Schiffe der Marine für die Rückführung aus Mogadischu im Rahmen der Operation Southern Cross). In Mombasa in Kenia wurden zwei Transportflugzeuge stationiert. mini|Deutsche Soldaten in Somalia 1993 1994: UNAMIR-Mission mit Beteiligung an einer Luftbrücke zur Versorgung ruandischer Flüchtlinge. 1994–September 2009: UN-Beobachtermission in Georgien zur Überwachung des Waffenstillstandes in Abchasien im Rahmen von UNOMIG, die Bundeswehr stellte drei unbewaffnete Militärbeobachter und bis zu zehn Sanitätssoldaten, die auch Militärbeobachterstatus hatten. Am 8. Oktober 2001 fiel als erster Soldat der Bundeswehr Oberstabsarzt Dieter Eißing beim Abschuss eines Hubschraubers mit Militärbeobachtern. 1995: Operation Deliberate Force, NATO-Operation zum Schutz der UNPROFOR in Bosnien-Herzegowina 1995–1996: (UNPF) innerhalb Kroatiens mit ersten Maßnahmen nach Bosnien-Herzegowina, abgelöst durch IFOR mini|Bundeswehrsoldat während IFOR, 1995 1995–1996: unter NATO-Führung Operation „Joint Endeavour“: IFOR (Implementation Forces in Bosnia and Herzegovina), abgelöst durch SFOR 1996–2004: unter NATO-Führung Operation „Joint Guard“ und „Joint Forge“: SFOR (Stabilisation Force in Bosnia and Herzegovina), 1.700 Deutsche, abgelöst durch EUFOR Operation Althea