mini|400px|Karte des Freistaats der Drei Bünde
Die Drei Bünde, rätoromanisch Stadi liber da las Trais Lias, italienisch Libero Stato delle Tre Leghe, waren ein Freistaat im Gebiet des heutigen Schweizer Kantons Graubünden ohne Haldenstein und Tarasp, der im 14. und 15. Jahrhundert als vertraglicher Zusammenschluss aus verschiedenen souverän bleibenden Hochgerichten bzw. Gerichtsgemeinden entstand. Die drei Teilstaaten waren: der Gotteshausbund () der Obere oder Graue Bund () der Zehngerichtebund Diese Republiken waren bis 1798 vertraglich nach aussen ein zugewandter Ort der Alten Eidgenossenschaft.
Gotteshausbund
mini|hochkant|Wappen des Gotteshausbundes. Pikanterweise war der dargestellte Alpensteinbock auf dem Territorium des Gotteshausbundes bereits Mitte des 17. Jahrhunderts ausgerottet.Jon Mathieu: Bauern und Bären. Octopus, Chur 1987.
Der Gotteshausbund wurde am 29. Januar 1367 in Chur mit dem Ziel geschlossen, eine schleichende Übernahme des Bistums Chur durch das Haus Habsburg zu verhindern. Damit reagierten die bischöflichen Untertanen, die sog. Gotteshausleute, auf den Versuch von Bischof Peter Jelito, alle seine Besitzungen gegen eine Rente an Habsburg zu übertragen. Unterzeichnet wurde die Urkunde von Abgesandten des Domkapitels, der bischöflichen Ministerialen, der Stadt Chur und der bischöflichen Gerichte Domleschg, Schams, Oberhalbstein, Oberengadin, Unterengadin und Bergell. Später schlossen sich weitere Gerichte an, beispielsweise 1408 das Puschlav und um 1450 die Vier Dörfer. Unterengadin, Münstertal und oberer Vinschgau waren lange zwischen der Grafschaft Tirol und dem Bistum Chur umstritten. Während die ersten beiden die Herrschaft der Habsburger als Grafen von Tirol abschütteln konnten, schied 1618 das Gericht Untercalven als letzter Teil des Vinschgaus aus dem Gotteshausbund aus. Hauptort des Gotteshausbundes war die Stadt Chur.
Der Gotteshausbund bestand aus elf Hochgerichten: Chur Bergell: Gerichte Ober- und Unterporta Calven: Gerichte Ober-(Münstertal) und Untercalven (Obervinschgau) Domleschg: Gerichte Ortenstein (seit 1788 geteilt: Ortenstein im Boden und im Berg) und Fürstenau Greifenstein: Gerichte Bergün und Obervaz Oberengadin: (seit 1438 geteilt) Gerichte Sur und Suot Funtauna Merla Oberhalbstein: Gerichte Oberhalbstein und Tiefencastel Puschlav (Poschiavo) Remüs-Stalla-Avers: Gerichte Remüs und Stalla (Bivio)-Avers Unterengadin: Gerichte Ober- und Untertasna Vier Dörfer
Oberer oder Grauer Bund mini|hochkant|Gründung des Grauen Bundes. In der Mitte Abt Peter von Pontaningen, links Freiherr Hans Brun von Rhäzüns, rechts Graf Hans von Sax-Misox.
Der Obere Bund, auch Grauer Bund (rätoromanisch Ligia / Lia Grischa, seltener La Grischa oder Lia Sura) genannt, entstand als Reaktion auf zahlreiche Fehden und Kleinkriege zwischen den Adelsgeschlechtern Belmont, Sax-Misox, Rhäzüns, Vaz, Werdenberg, dem Kloster Disentis und dem Bischof von Chur. Das Bündnis sicherte den Landfrieden, insbesondere in Bezug auf den Weg über den Lukmanierpass.
1424 wurden seit 1395 bestehende Bündnisse zwischen einzelnen Adligen und deren Untertanen in Trun als Oberer oder Grauer Bund auf ewige Zeiten verlängert.Cesare Santi: La carta della lega Grigia del 1424 (italienisch) auf e-periodica.ch/digbib (abgerufen am 12. Januar 2017). Das höchste Amt des Bundes war dasjenige des Landrichters (in Rätoromanisch geschrieben «Landrehter»Adolf Collenberg: Istorgia Grischuna. Lia Rumantscha, 2003, ISBN 3-03900-997-4, S. 112.), der jeweils alle zwei Jahre neu gewählt wurde. Die Wappen der 72 Landrichter des Grauen Bundes sind im Landrichtersaal des Cuort Ligia Grischa festgehalten.
Den Bund beschworen in Trun am 16. März 1424 unter dem Ahorn von Trun der Abt und das Gericht Disentis, der Freiherr Hans Brun von Rhäzüns für sich, seine Herrschaft Rhäzüns und die Gemeinden Safien, Tenna und Obersaxen, Hans von Sax-Misox für sich und die Gerichte Ilanz, Gruob, Lugnez, Vals, Castrisch und Flims, der Graf von Werdenberg-Heiligenberg mit allen seinen Untertanen sowie die Gerichte Trins und Tamins, die Freien von Laax und die Gemeinden im Rheinwald und im Schams. Noch vor 1440 traten die Herrschaften Löwenberg, Thusis, Tschappina und Heinzenberg bei, denen der Graf von Werdenberg-Sargans ursprünglich den Beitritt untersagt hatte. 1441 schloss sich das Kloster Cazis an, 1480 die Nachbarschaften Mesocco und Soazza im Misox und 1496 als Letzter der Graf von Misox, Gian Giacomo Trivulzio, mit den Gerichten Misox und Calanca. Hauptort des Grauen Bundes war Ilanz. 1778 wurde der Bund letztmals erneuert, 1798 ging er als Teil des alten Freistaats der Drei Bünde unter.
Der Obere Bund bestand aus acht Hochgerichten: Disentis Lugnez: Gerichte Lugnez und Vals Gruob: Gerichte Gruob, Schleuis und Tenna Waltensburg: Gerichte Waltensburg, Laax und Obersaxen Rhäzüns: Gerichte Rhäzuns, Hohentrins und Flims Schams-Rheinwald: Gerichte Rheinwald und Schams Thusis: Gerichte Thusis, Heinzenberg, Tschappina und Safien Misox: Gerichte Misox, Roveredo und Calanca
Zehngerichtebund Nach dem Aussterben der Grafen von Toggenburg schlossen deren Untertanen im heutigen Graubünden am 8. Juni 1436 einen Bund, der gegenseitige Hilfe und ewige Ungetrenntheit der Teilnehmer vorsah. Beteiligt waren die Zehn Gerichte Belfort, Davos, Klosters, Castels, Schiers, Schanfigg (St. Peter), Langwies, Strassberg (Churwalden), Maienfeld (Stadt und Schloss) und Neu-Aspermont (Hohe Gerichtsbarkeit über Jenins und Malans). Hauptort des Bundes war der Flecken Davos. Auch dieses Bündnis richtete sich hauptsächlich gegen die Expansion Habsburgs nach Graubünden.
Der Zehngerichtebund bestand aus sieben Hochgerichten: Davos-Arosa Klosters: Gerichte Klosters-Inner- und Ausserschnitz Castels: (seit 1622 geteilt) Gerichte Luzein und Jenaz Schiers-Seewis: (seit 1679 geteilt) Gerichte Schiers und Seewis Maienfeld: Gerichte Maienfeld und Malans Belfort: Gerichte Churwalden und (seit 1613 geteilt) Inner- sowie Ausserbelfort Schanfigg: Gerichte St. Peter (Ausserschanfigg) und Langwies
Das Wappen war zunächst ein einfaches Kreuz, erstmals belegt 1518. Die Tingierung war im 16. Jahrhundert manchmal Gold auf Blau, manchmal auch Blau auf Gold. Der «Kompromiss» des gevierten Kreuzes datiert auf 1644.Max Pfister: Wie entstand das Wappen des Zehngerichtebundes? In: Bündner Monatsblatt. Zeitschrift für Bündner Geschichte, Landeskunde und Baukultur. Heft 11–12, 1986, .
Weitere Gebiete und Untertanenlande Nicht zu den Drei Bünden gehörten die Freiherrschaften Haldenstein und Tarasp. Landesherren über die Herrschaft Rhäzüns waren seit 1497 die Habsburger, das Gericht Rhäzüns verblieb jedoch im Grauen Bund.
Seit 1497/98 waren die Drei Bünde als zugewandte Orte mit der Eidgenossenschaft verbunden. In den Mailänderkriegen gelang 1512 die Eroberung von Worms (Bormio), Veltlin (Valtellina) und der Grafschaft Cleven (Chiavenna: Val San Giacomo und Valchiavenna) als gemeinsame Untertanengebiete. Diese Talschaften gingen 1797 wieder verloren und gehören heute zu Italien. Einen Spezialfall bildete die Bündner Herrschaft, die 1509 von den Drei Bünden als weitere gemeinsame Herrschaft erworben wurde. Die Mitgliedschaft der Gerichte Maienfeld und Neu-Aspermont im Zehngerichtebund blieb dabei bestehen, so dass die Einwohner gleichzeitig Untertanen und Herren über sich selbst waren.
Geschichte mini|links|Einteilung der Drei Bünde in Hochgerichte
mini|Karte der Drei Bünde von Fortunat Sprecher Die drei in den Jahren 1367, 1424 und 1436 geschlossenen Bünde arbeiteten zunächst informell zusammen, so etwa 1450 in der Schamserfehde. Seit 1461 sind gemeinsame Tagungen von Boten aller drei Bünde belegt. Der engere Zusammenschluss soll 1471 in Vazerol, einem Weiler auf dem Gemeindegebiet von Brienz/Brinzauls, stattgefunden haben; ein expliziter urkundlicher Nachweis hierüber fehlt aber. Der 1471 zwischen dem Oberen Bund und dem Zehngerichtebund gegen Ansprüche der Herzöge von Österreich geschlossene Bund bildete jedoch den Schlussstein zu einem Gebäude, in dem jeder Bund separat mit jedem der beiden anderen verbündet war. Damit war das politische Gebilde der Drei Bünde eine politische Realität, auch wenn ein gemeinsamer Bundesbrief erst 1524 folgte.Florian Hitz, Immacolata Saulle Hippenmeyer: Der Bundsbrief vom 23. September 1524. Beitrag zum Jubiläum «500 Jahre Freistaat der Drei Bünde». Somedia, Ennenda/Chur 2024, S. 36. Im frühneuzeitlichen Europa war der Freistaat der Drei Bünde einzigartig: Er war der einzige Territorialstaat in Europa, der den Kommunalismus zum einzigen Rechtfertigungsprinzip machte. Die Bünder Gemeinden gründeten, regierten und verteidigten ihren Freistaat aufgrund des Prinzips der Kommune als Nutzungsgenossenschaft.Randolph C. Head; Verein für Bündner Kulturforschung (Hrsg.): Demokratie im frühneuzeitlichen Graubünden. Chronos, Zürich 2001. Im Jahre 1512 erhielten der Zehngerichtebund, der Graue Bund sowie die Freie Stadt Chur von Papst Julius II. eigens je ein «Juliusbanner» für die 1508–1510 im «Grossen Pavier Feldzug» geleisteten Dienste zur Vertreibung der Franzosen.Winfried Hecht: Das Juliusbanner des zugewandten Ortes Rottweil. In: Der Geschichtsfreund. Mitteilungen des Historischen Vereins Zentralschweiz. 126/7, 1973/74, doi:10.5169/seals-118647.
Mit dem Bundesbrief vom 23. September 1524 wurde die bis zur Auflösung des Freistaats gültige Verfassung geschaffen.Florian Hitz, Immacolata Saulle Hippenmeyer: Der Bundsbrief vom 23. September 1524. Beitrag zum Jubiläum «500 Jahre Freistaat der Drei Bünde». Somedia, Ennenda/Chur 2024, S. 44–47 und 126–133. Höchste Gewalt im Staat war der Bundstag, rätoromanisch «Dieta da las Lias», der sich aus 63 Abgeordneten, rätoromanisch «Mess» (Boten), der Gerichtsgemeinden «Dretgira» und den drei Häuptern der Drei Bünde zusammensetzte.Staatliche Verhältnisse in Graubünden, Texte zur Dorfgeschichte von Untervaz (PDF; 510 kB). Die Exekutive bestand aus dem Kleinen Rat «Congress pitschen» und dem Grossen Rat «Congress grond». Den Kleinen Rat bildeten die drei Vorsteher der Bünde. Der Grosse Rat bestand aus dem Kleinen Rat plus 3–5 Abgeordneten je Bund.Adolf Collenberg: Istorgia Grischuna. Lia Rumantscha, Chur 2003, S. 112. Die Bundstage fanden abwechselnd in Ilanz, Chur und Davos statt. Nach heutigen Massstäben sind die Drei Bünde eher als Staatenbund denn als Bundesstaat anzusehen. Noch im späten 16. Jahrhundert wurden zwar nur die wenigsten Bundstagsgeschäfte den Gerichtsgemeinden vorgelegt, später aber verdrängte das Gemeindereferendum die bundstägliche Beschlussfassung fast vollständig. Damit verfügte der Gesamtstaat als solcher nur über wenige Kompetenzen, und praktisch alle staatlichen Angelegenheiten wurden per «altbündnerisches Referendum» von den Gerichtsgemeinden entschieden.Florian Hitz, Immacolata Saulle Hippenmeyer: Der Bundsbrief vom 23. September 1524. Beitrag zum Jubiläum «500 Jahre Freistaat der Drei Bünde». Somedia, Ennenda/Chur 2024, S. 159–166.
Im Dreissigjährigen Krieg gerieten die Drei Bünde in den Bündner Wirren in den Strudel europäischer Politik; die Parteinahme für Österreich bzw. Frankreich drohte das Land zu zerreissen. Als «Retter» zu jener Zeit gilt der Pfarrer und Militärführer Jörg Jenatsch. 1648 erlangten die Drei Bünde Unabhängigkeit vom Heiligen Römischen Reich, doch verblieben sie mit dem Haus Habsburg bis 1798 in vertraglicher Erbeinung. Die verbleibenden habsburgischen Rechte wurden 1649 und 1652 teilweise ausgekauft. 1803 gelangte die Herrschaft Tarasp, 1819 auch Rhäzüns als letzte österreichische Enklave von den Habsburgern an den Freistaat, der seit 1803 als Kanton Graubünden Teil der Schweiz war.