Kurmainz war das von den Kurfürsten und Erzbischöfen von Mainz regierte Erzstift, also deren weltliches Herrschaftsgebiet, das als eigenständiges Territorium des Heiligen Römischen Reiches von etwa der Mitte des 10. Jahrhunderts bis zum Reichsdeputationshauptschluss von 1803 bestand. Es gehörte mit Kurköln und Kurtrier zu den drei geistlichen Kurfürstentümern. Den drei rheinischen Erzbischöfen stand zusammen mit den Pfalzgrafen bei Rhein, den Markgrafen von Brandenburg, den Herzögen von Sachsen und den Königen von Böhmen seit dem 13. Jahrhundert das alleinige Recht zur Wahl des römisch-deutschen Königs und Kaisers zu. Seit 1512 gehörte Kurmainz dem Kurrheinischen Reichskreis an.
mini|Erzbischof Peter von Aspelt, Grabmal im Dom zu Mainz. Der Kirchenfürst ist in voller Amtstracht dargestellt. Über dem damals noch glockenförmigen Messgewand, der Kasel, trägt er als Zeichen seiner erzbischöflichen Würde das kreuzgeschmückte weiße Pallium. Die drei Könige stellen die von ihm gekrönten Johann von Böhmen, Heinrich VII. und Ludwig den Bayern dar. Die Könige sind kleiner dargestellt, um den Erzbischof als Hauptperson herauszustellen. Die architektonische Umrahmung zeigt gotische Formen.
Geschichte Territoriale Entwicklung Die Grenzen des Kurfürstentums und des Erzbistums stimmten geographisch nicht überein. Im Kurfürstentum, dem Erzstift, war der Mainzer Erzbischof reichsunmittelbarer Fürst und damit weltlicher und geistlicher Herrscher zugleich, im Erzbistum dagegen lediglich geistlicher Oberhirte.
Das Erzbistum Mainz war ein zusammenhängendes Gebiet, das vom Hunsrück über den nördlichen Odenwald, den Vogelsberg bis nach Einbeck und an die Saale reichte. Zudem stand dem Mainzer Erzbischof in seiner Eigenschaft als Metropolit die Aufsicht über die Mainzer Kirchenprovinz zu. Zu ihr gehörten im Hochmittelalter die Suffraganbistümer Worms, Speyer, Konstanz, Straßburg, Augsburg, Chur, Würzburg, Eichstätt, Paderborn und Hildesheim.
Das Kurfürstentum Mainz dagegen war stark zersplittert und umfasste nach dem Stand von 1787 das Untere Erzstift, wozu Mainz, einige Orte südlich der Stadt, der Rheingau, die Gegend um Bingen, das Amt Oberlahnstein und ein langer Gebietsstreifen nordöstlich von Mainz, der sich von Höchst am Main in den Taunus hinein bis hin zur Burg Königstein erstreckte, gehörten und das Obere Erzstift, ein Gebiet von Seligenstadt im Norden über die Bergstraße und den Odenwald bis Heppenheim, Walldürn und Buchen im Süden, zweigeteilt durch den Main, mit der Verwaltungshauptstadt Aschaffenburg.
Dazu kamen noch einige hessische Ämter wie Amöneburg und Fritzlar, der Erfurter Staat, der Eichsfelder Staat sowie Anteile an den Grafschaften Rieneck (im fränkischen Kreis), Königstein (im oberrheinischen Kreis), Gleichen und an der Niederen Grafschaft Kranichfeld.
Die Fläche des Kurfürstentums betrug insgesamt 6150 km², nach anderen Angaben auch 8260 km², je nach Umrechnungsschlüssel der 170 Quadratmeilen, die für das Territorium allgemein angegeben werden.Michael Müller: Die Entwicklung des Kurrheinischen Kreises in seiner Verbindung mit dem Oberrheinischen Kreis im 18. Jahrhundert. Peter Lang internationaler Verlag der Wissenschaften, Frankfurt am Main 2008, S. 66. Die Einwohnerzahl betrug im 18. Jahrhundert rund 350.000; in der Stadt Mainz selbst lebten damals 30.000 Menschen.
Historische Grundzüge
Das Mainzer Erzbistum wurde 780/81 endgültig begründet. Bis zum 13. Jahrhundert war seine Entwicklung gekennzeichnet durch den stetigen Aufstieg der Mainzer Erzbischöfe zu den ersten geistlichen und weltlichen Reichsfürsten.
Das Spätmittelalter war die Phase der Territorialisierung beziehungsweise des Ausbaus der Besitzungen des Kurstaates und des Erzbistums. Diese endete erst 1462 mit dem Zusammenbruch in der Mainzer Stiftsfehde.
In der Zeit der Reformation erlitt Mainz die schwersten territorialen Verluste, die es während der Gegenreformation (als Mitglied in der katholischen Liga) und des Dreißigjährigen Krieges nur geringfügig wieder ausgleichen konnte.
Vom Westfälischen Frieden bis zur Säkularisation 1803 veränderte sich der Kurstaat in territorialer Hinsicht nur gering. Es kam zur Erstarrung und damit auch zum endgültigen Verlust seiner früheren reichspolitischen Bedeutung.
Hexenprozesse in Kurmainz Mainz gehörte nicht zu den Gebieten erster Hexenprozesse im 15. Jahrhundert, auch ignorierte Erzbischof Berthold von Henneberg wie viele andere die von Papst Innozenz VIII. 1484 in der päpstlichen Bulle Summis desiderantes affectibus geforderte Unterstützung der Inquisitoren Heinrich Institoris und Jakob Sprenger zur Inhaftierung und Bestrafung (nicht Verbrennung) von Hexen. Jedoch gab es in der Folge durch das 16. Jahrhundert hindurch immer wieder Verleumdungsklagen, die vereinzelt zu Prozessen mit unterschiedlichem Ausgang führten.
Das änderte sich ab 1594, als unter Duldung der Erzbischöfe Johann Adam von Bicken und seines Nachfolgers Johann Schweikhard von Cronberg insbesondere im Oberstift (den kurmainzischen Gebieten um Aschaffenburg) eine große Zahl von Hexenprozessen mit über 1000 Hinrichtungen stattfanden. Dies waren 650 Hinrichtungen unter Johann Adam von Bicken in den Jahren 1601 bis 1604 und 361 Hinrichtungen unter Johann Schweikhard von Cronberg bis 1626. Unter dem nächsten Fürstbischof Georg Friedrich von Greiffenclau wurden von 1626 bis 1629 noch 768 weitere Menschen wegen Hexerei hingerichtet.Traudl Kleefeld: Wider das Vergessen. Hexenverfolgung in Franken – Stätten des Gedenkens. J. H. Röll, Dettelbach 2016. S. 40. Von 1604 bis 1629 sind für das Erzstift Mainz Dokumente zum Tod von 1779 Menschen als Opfer der Hexenverfolgungen erhalten geblieben. Zwei der Opfer waren in Aschaffenburg die Karpfenwirtin Margarethe Rücker und die Kreuzschneiderin Elisabeth Strauß, die am 19. Dezember 1611 enthauptet und verbrannt wurden.Die Stadt vergisst ihre Opfer in FAZ vom 9. Januar 2015, S. 39 In Flörsheim wurden 1617 drei Geschwister im Jugendalter wegen angeblicher Hexerei hingerichtet: Johann Schad, Margreth Schad und Ela Schad.
Erzbischof Johann Philipp von Schönborn brach als einer der ersten deutschen Reichsfürsten in der Mitte des 17. Jahrhunderts den Hexenwahn, indem er die vereinzelt noch stattfindenden Hexenprozesse durch Verordnungen erschwerte und schließlich verbot.
Ähnlich massive Hexenverfolgungen wie im Erzstift Mainz zwischen 1594 und 1618 lassen sich in Süddeutschland nur in den Hexenprozessserien der Hochstifte Bamberg und Würzburg sowie in Eichstätt und Ellwangen nachweisen.
Die letzten Mainzer Kurfürsten im 18. Jahrhundert Franz Ludwig von Pfalz-Neuburg (1729–1732) Nachdem Franz Ludwig von Pfalz-Neuburg 19 Jahre als Koadjutor unter seinem Vorgänger Lothar Franz von Schönborn wirkte, regierte er nur drei Jahre als Kurfürst. Daher lässt sich seine Politik schwer charakterisieren. Er zehrte im Wesentlichen von der Arbeit seines Vorgängers Lothar Franz von Schönborn. Besonders zu erwähnen sind hier nur Reformen zur Verbesserung der Priester- und Richterausbildung. Mit dem Domkapitel gab es keine Konflikte, da es die Wahlkapitulation vorher mit ihm abgesprochen und die Einhaltung somit sichergestellt hatte.
Philipp Karl von Eltz-Kempenich (1732–1743) Philipp Karl von Eltz war Domkantor in Mainz und wurde 1732 mit kaiserlicher Empfehlung zum Kurfürsten gewählt. Er verfolgte einen traditionell habsburgischen Kurs und hatte sich sehr für die Anerkennung der Pragmatischen Sanktion eingesetzt, die in Österreich die Erbfolge regelte. Erst als er 1742 durch seine Stimme die Wahl des bayerischen Kurfürsten Karl Albrecht zum deutschen Kaiser entschied, verschlechterte sich das Verhältnis zu Österreich. Philipp Karl hatte zwei Jahre lang das Collegium Germanicum in Rom besucht und besaß dadurch eine wesentlich bessere geistliche Ausbildung als andere Kurfürsten. Dies zeigte sich vor allem darin, dass er seine geistlichen Pflichten intensiver wahrnahm. Auch in weltlichen Angelegenheiten konnte er eine zwanzigjährige Erfahrung als Regierungspräsident vorweisen. Hervorzuheben ist hier speziell der Abbau der Schuldenlasten des Kurstaates.
Johann Friedrich Karl von Ostein (1743–1763) Mit Johann Friedrich Karl von Ostein begann in Mainz die Zeit des aufgeklärten Absolutismus. In der Praxis war jedoch nicht er der Herrscher im Kurfürstentum, sondern sein Kanzler Anton Heinrich Friedrich von Stadion, der schon unter den beiden Vorgängern Johann Friedrichs hohe Ämter innegehabt hatte. Stadion war beeinflusst von der französischen Aufklärung, was sich in seinen Reformen niederschlug.
Er wollte das Kurfürstentum auf den gleichen Stand mit den weltlichen Staaten des Reiches bringen. Dazu konzentrierte er sich vor allem auf die Wirtschaft, die sehr unter den französischen Militäroperationen im Rheinland 1740–1748 gelitten hatte. Zur Belebung des Handels gründete er 1746 den Mainzer Handelsstand, kümmerte sich um den Ausbau der Hauptverkehrsstraßen, den Bau neuer Warenhäuser, die Einrichtung eines dauernden Weinmarktes und zweier jährlich stattfindender Messen, sowie um die Verbesserung des Geldverkehrs. Das Handelszentrum begann sich wieder von Frankfurt nach Mainz zu verlagern.
Auch die Kirche blieb von Reformen nicht verschont. 1746 wurde ein Tilgungsgesetz erlassen, durch das verhindert werden sollte, dass weltlicher Grundbesitz in kirchliche Hände überging. Dazu wurde die Rückführung von kirchlichem Besitz in weltliche Hände gefördert.
Weitere politische Maßnahmen während der Regierungszeit Johann Friedrichs und seines Kanzlers waren die Verbesserung der elementaren Schulausbildung und des sozialen Systems sowie die Schaffung eines einheitlichen kurmainzischen Landrechts (1756).
Emmerich Josef Freiherr von Breidbach zu Bürresheim (1763–1774) Emmerich Josef von Breidbach-Bürresheim war der bedeutendste Mainzer Kurfürst des 18. Jahrhunderts. Unter seiner Herrschaft wurden die Prinzipien der Aufklärung in allen Bereichen konsequent gesetzt. Während er in der Wirtschaft die merkantilistische Politik seines Vorgängers nur fortsetzte, es gab keine fundamentalen Wirtschaftsreformen, konzentrierte er sich umso mehr auf die Reformierung des Bildungswesens. Er bemühte sich vor allem um die Verringerung des klerikalen Einflusses, insbesondere der Jesuiten, die Universitäten und Gymnasien beherrschten. Dies gelang aber erst mit der totalen Auflösung des Jesuitenordens durch Papst Clemens XIV. im Jahre 1773.
Um den Gymnasien und Universitäten eine finanzielle Basis zu verschaffen, ordnete Emmerich Josef die Aufhebung von Klöstern, Beschlagnahmung ihres Besitzes und die Einschränkung sämtlicher Privilegien an. Dies führte 1771 zum Streit mit dem Domkapitel, das seinerseits den Verlust von Besitz und Privilegien fürchtete, aber sich letztlich dem Kurfürsten beugen musste. Diese Maßnahmen dienten der Verbesserung der Lehrerausbildung sowie der Einrichtung neuer Fächer, vor allem naturwissenschaftlicher und praktischer, damit die Kinder nicht mehr nur zu aufrichtigen Christen, sondern auch zu nützlichen Bürgern erzogen werden sollten, wobei letzteres im Vordergrund stand.
Zusammen mit den anderen beiden rheinischen Erzbischöfen versuchte Emmerich Josef zwischen 1768 und 1770 den Einfluss des Papstes auf Angelegenheiten seines Erzbistums zu reduzieren. Dieser Versuch scheiterte jedoch an der Uneinigkeit der Erzbischöfe, der fehlenden Unterstützung des Kaisers und der mangelnden Bereitschaft des Papstes, Konzessionen zu machen.
Insgesamt war unter der Regierung Emmerich Josefs wie schon unter seinem Vorgänger eine Verweltlichung der kurfürstlichen Politik zu beobachten sowie eine schärfere Trennung zwischen erzbischöflicher und seiner landesherrlicher Funktion.