mini|Thomas Fischer auf der re:publica 2016 Thomas Günther Otto Fischer (* 29. April 1953 in Werdohl) ist ein deutscher Rechtswissenschaftler, früherer Vorsitzender Richter des 2. Strafsenats des Bundesgerichtshofs, Autor sowie Rechtsanwalt. Er verfasst einen jährlich überarbeiteten Standard-Kurzkommentar zum Strafgesetzbuch (StGB) und ist einer breiten Öffentlichkeit durch kontrovers diskutierte Kolumnen auf Zeit Online (2015–2017) sowie Spiegel online (2018–2021, seit 2022) und durch Fernsehauftritte bekannt.
Leben Thomas Fischer wurde als Sohn des sudetendeutschen Arztes und Diplomingenieurs Otto Fischer und seiner Frau Kläre in Werdohl im Sauerland geboren und wuchs bis 1969 in Rönkhausen (Kreis Olpe) auf. Von 1963 bis 1970 besuchte er das Städtische Neusprachliche Gymnasium in Plettenberg. Mit 16 Jahren verließ Fischer sein Elternhaus und besuchte ab 1970 das Burggymnasium in Friedberg (Hessen), das er in der 12. Klasse abbrach. Danach arbeitete er unter anderem als Schreiner, Musiker und Kraftfahrer. Nach seiner Rückkehr ans Friedberger Gymnasium legte Fischer im Jahr 1975 das Abitur ab. Danach wurde er als Panzerjäger zur Bundeswehr nach Oberhessen eingezogen, nach vier Monaten aber als Kriegsdienstverweigerer anerkannt. Seinen Zivildienst absolvierte er als Rettungssanitäter beim Arbeiter-Samariter-Bund in Frankfurt-Höchst.
Fischer studierte von 1976 bis 1978 Germanistik an der Universität Frankfurt am Main, brach das Studium aber ab. Anschließend arbeitete er von Mai 1978 bis September 1980 als Zusteller bei der Deutschen Bundespost in Frankfurt. Zum Wintersemester 1980/81 nahm er das Studium der Rechtswissenschaft an der Universität Würzburg auf; er absolvierte 1984 das Erste Staatsexamen. Anschließend war er wissenschaftliche Hilfskraft am Institut für Strafrecht, Strafprozessrecht und strafrechtliche Hilfswissenschaften an der Universität Würzburg, wo er im Dezember 1986 mit einer Dissertation zum Thema Öffentlicher Friede und Gedankenäußerung bei Ulrich Weber promoviert wurde. Dort studierte er neben seiner Richtertätigkeit von 1990 bis 1993 noch Soziologie.
Fischer ist seit 1980 verheiratet und hat zwei erwachsene Söhne. Er lebte bis 2020 in Baden-Baden, seitdem in Starnberg.
Tätigkeiten Berufliche Entwicklung Nach Abschluss des Zweiten Staatsexamens 1987 trat Fischer im Jahr 1988 in den bayerischen höheren Justizdienst ein. Von 1988 bis 1990 arbeitete er als Strafrichter an den Amtsgerichten Ansbach und Weißenburg, von 1991 bis 1992 als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Bundesgerichtshof (1. Strafsenat). Zum 1. Januar 1993 wechselte er in den Justizdienst des Freistaats Sachsen, zunächst als Richter am Landgericht Leipzig, wo er ab 1994 in einer großen Strafkammer und Schwurgerichtskammer als Vorsitzender Richter tätig war. 1996 wurde er zum Ministerialrat im Sächsischen Staatsministerium der Justiz ernannt, wo er bis zum Jahr 2000 das Referat für Strafverfahrensrecht, strafrechtlichen Datenschutz und strafrechtliche Aufarbeitung des SED-Unrechts leitete, ab 1999 als stellvertretender Leiter der Strafrechtsabteilung.
Im Jahr 2000 wurde Fischer zum Richter am Bundesgerichtshof gewählt. Ab 1. Juli 2000 war er Mitglied des 2. Strafsenats, ab 2008 dessen stellvertretender Vorsitzender und ab 1. Juni 2013 Vorsitzender des Senats. Von 2000 bis 2003 war er daneben Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs, von 2007 bis 2011 ständiger Beisitzer des Richterdienstgerichts des Bundes und ab 2008 Mitglied des Großen Senats für Strafsachen des BundesgerichtshofsVita. In: Fischer-StGB.de, abgerufen am 16. Februar 2016. sowie des gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes.
Ab 1991 lehrte Fischer Rechtssoziologie, Strafrecht und Strafprozessrecht an der Universität Würzburg, wo er 1998 zum Honorarprofessor für Strafrecht und Strafprozessrecht ernannt wurde. Von 1993 bis 2000 lehrte er Strafrecht und Strafprozessrecht an der Universität Leipzig.
Fischer trat Ende April 2017 in den vorzeitigen Ruhestand. Seit 2021 ist er als Of Counsel für die Kanzlei Gauweiler & Sauter tätig.Prof. Dr. Thomas Fischer, Of Counsel, auf gauweiler-sauter.de Die Süddeutsche Zeitung bewertete Fischers Tätigkeit kritisch und ordnete sie als Litigation-PR ein. Sein erstes Mandat als Strafverteidiger übernahm Fischer für den wegen des Vorwurfs der Vergewaltigung Beschuldigten Dieter Wedel.
Rechtsstreit um die Stelle des Senatsvorsitzenden Im Sommer 2011 wehrte sich Fischer gerichtlich erfolgreich gegen eine dienstliche Beurteilung durch den Präsidenten des Bundesgerichtshofs Klaus Tolksdorf und die beabsichtigte Ernennung eines anderen Bewerbers zum Vorsitzenden Richter am Bundesgerichtshof. Dies war das erste erfolgreiche Konkurrentenstreitverfahren am Bundesgerichtshof.Reinhard Müller: Richter am Bundesgerichtshof: Marsch, marsch durch die Instanzen. In: Frankfurter Allgemeine Zeitung, 27. August 2011. Nach einem Bericht der Frankfurter Rundschau hatten drei BGH-Richter den Zweiten Strafsenat „unter anderem deshalb verlassen“, weil sie mit Fischer nicht zusammenarbeiten wollten, weshalb Tolksdorf Fischers Beurteilung herabgestuft hatte und dadurch einen anderen Kandidaten vorschlagen konnte.Ursula Knapp: Streit um Thomas Fischer: Richterstreit am BGH endet. In: Frankfurter Rundschau, 28. Mai 2013. Am 24. Oktober 2011 erließ das Verwaltungsgericht Karlsruhe auf Antrag Fischers eine einstweilige Anordnung, die dem Bundesjustizministerium die beabsichtigte Besetzung der Stelle vorerst untersagte.VG Karlsruhe stoppt Ernennung eines Vorsitzenden Richters. In: Legal Tribune Online, 26. Oktober 2011. Die Beurteilung, die Fischers (bei früheren Beurteilungen stets bestätigte) besondere Eignung für diesen Posten anzweifelte, sei nicht hinreichend begründet, so das Gericht. Die Entscheidung ist seit dem 11. November 2011 rechtskräftig. Fischer bewarb sich nicht nur auf die eine, sondern auf alle frei werdenden Vorsitzendenstellen in den Strafsenaten. Tolksdorf stufte ihn wiederum schlechter ein, Fischer klagte erneut, so dass alle Stellen unbesetzt blieben.Ursula Knapp: Blockierte Bundesgerichte. In: Frankfurter Rundschau, 21. März 2015, S. 5. Im Mai 2013 kam es zu einer Einigung zwischen Fischer und Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP).Ursula Knapp: Streit um Thomas Fischer: Richterstreit am BGH endet. Am 25. Juni 2013 wurde Fischer zum Vorsitzenden Richter am Bundesgerichtshof ernannt, woraufhin ihm das Präsidium des Bundesgerichtshofs die Stelle als Vorsitzender des 2. Strafsenats zuwies.Bundesjustizministerin ernennt Richter am Bundesgerichtshof. Pressemitteilung des BMJ, 25. Juni 2013. Daraufhin nahm er alle Klagen zurück.
Fachpublizistische Tätigkeit Fischer ist durch zahlreiche Fachveröffentlichungen bekannt, insbesondere durch den von Otto Schwarz begründeten, von 1999 bis 2026 von ihm herausgegebenen Kurzkommentar zum Strafgesetzbuch,Thomas Fischer: Strafgesetzbuch und Nebengesetze (= Beck’sche Kurzkommentare. Band 10). 66. Auflage. Beck, München 2019. der zur sogenannten grauen Reihe des Verlags C. H. Beck gehört und jährlich in überarbeiteter Neuauflage erscheint; fast alle Auflagen in dieser Zeit verfasste er alleine, nur bei den letzten beiden Auflagen wurde er von Stephan Anstötz und Hans-Joachim Lutz unterstützt. Der „Fischer“ ist in zahlreichen Bundesländern einzig zugelassenes Hilfsmittel für das materielle Strafrecht im Assessorexamen und wird von Günther Jakobs als „Meisterwerk an Klarheit und Verdichtung“ bezeichnet.Günther Jakobs: BGH-Richter Thomas Fischer: Wer nicht klar schreibt, der denkt auch nicht klar. In: Frankfurter Allgemeine Zeitung, 1. April 2016.
Seit 1993 ist Fischer Mitautor des Karlsruher Kommentars zur Strafprozessordnung und seit 1999 Mitherausgeber der Neuen Zeitschrift für Strafrecht (NStZ), seit 2013 auch bei der Zeitschrift für Medizinstrafrecht (medstra).
Kolumnen In der Zeit „Fischer im Recht“ Von Januar 2015 bis Mai 2017 schrieb Fischer als freier Autor eine wöchentliche Kolumne („Fischer im Recht“Nach eigener Aussage ein Wortspiel mit seinem Namen, mit dem nicht Fischer ist im Recht gemeint sei, sondern Fischen im Recht ) auf Zeit Online, die der breiten Öffentlichkeit aktuelle Fälle und Grundlagen des Rechts vermitteln sollte.Kolumne Fischer im Recht auf der Webpräsenz der Zeit. Ihm sei es darum gegangen, „an einzelnen herausgehobenen Themen, Begriffen, Problemen das Strafrecht insgesamt in einen gesellschaftlichen Zusammenhang zu stellen und etwas näher und etwas anders zu erläutern“ als üblich. In seiner Ankündigung nannte er als Ziel Aufklärung, Belehrung und Kritik über die Rolle des Rechts, das oft unverstanden sei und aus „dumpfer Empörung“ abgelehnt werde, sich aber auch nicht hinter seiner „Würde“ verbergen dürfe: Justizangehörige seien „keine der Kritik enthobene Elite“, sondern gesellschaftlich verantwortlich. Unter dem Titel „Zum Ausklang“ endete die Kolumne mit ihrer 118. Folge am 3. Mai 2017. Sie erreichte wöchentlich mehrere hunderttausend Leser, in Einzelfällen weit über eine Million. Eine Auswahl ist 2016 im Buch Im Recht erschienen, eine Sammlung von Aphorismen 2017 unter dem Titel Richter-Sprüche (beide Verlag Droemer).
Im März 2018 beendete die Zeit ihre Zusammenarbeit mit Fischer, da er sich illoyal verhalten habe. Auslöser war die Berichterstattung über Vorwürfe mehrerer Frauen gegen Dieter Wedel. Fischer hatte der Zeit im Januar einen Text angeboten, in welchem er dem Wochenblatt vorwarf, sich an einer öffentlichen Vorverurteilung Wedels beteiligt zu haben. Nachdem die Zeit den Abdruck abgelehnt hatte, bot Fischer dem Online-Mediendienst Meedia eine ergänzte Version seines Beitrages an. Meedia veröffentlichte den Text, informierte aber vorab die Chefredaktion der Zeit darüber.
Auf Meedia.de „Fischers kleine Presseschau“ Fischer schrieb von Ende August 2018 bis Mitte Februar 2019 eine etwa zweiwöchig erschienene Kolumne für das Medienportal Meedia mit dem Titel Fischers kleine Presseschau. Auf dem Portal hat Fischer angekündigt, dort weiter als Gastautor, aber nicht mehr regelmäßig zu veröffentlichen.Vorwort zur Kolumne vom 13. Februar 2019 auf Meedia.de
Im Spiegel „Recht haben“ Seit August 2018 schreibt Fischer für Spiegel Online. In dieser, zum Teil wöchentlich erschienen Kolumne setzt er sich kritisch mit Fragen des Strafrechts und der Gesellschaft auseinander.Verband Deutscher Zeitungsverleger: Fischer wird neuer Kolumnist von Spiegel Online.Fischer bei Spiegel online Am 23. April 2021 erschien der vorerst letzte regelmäßige Beitrag.Das Ende ist nahe! Spiegel Online. Abgerufen am 23. April 2021.Überblick über Fischers Kolumnen auf Spiegel Online Anschließend schrieb Fischer als Gastautor für den Spiegel. Am 6. Mai 2022 nahm er die Kolumne wieder auf, die seit 19. August 2022 nur noch hinter einer Bezahlschranke veröffentlicht wird.
Für LTO „Eine Frage an Thomas Fischer“ Seit Mai 2022 schreibt er eine Kolumne für Legal Tribune Online.
Fernsehauftritte Außerdem ist Fischer Gast in Fernsehsendungen, etwa Interviews, Dokumentationen oder Talkshows. Nach der Talkshow Polizisten: Prügelknaben der Nation? mit Sandra Maischberger äußerte sich Fischer kritisch über diese Talkshow und Talkshows im Allgemeinen: Der „Regie-Einfall“ der fraglichen Sendung habe darin bestanden, „irgendwelche Leute zusammenzusetzen in der Hoffnung, dass die sich gegenseitig missverstehen, anschreien und beleidigen.“ Zu Talkshows allgemein äußerte er: „Maischberger, Dschungelcamp oder Big Bang Theory. Da müssen alle dreißig Sekunden die Fetzen fliegen, die Möpse hüpfen oder die Zoten aus dem Jubel-Automaten purzeln, sonst ist der biodeutsche Dichter und Denker gelangweilt. Willkommen in der Brave New World.“
Podcast Sprechen wir über Mord?! Fischer wirkt seit Ende Februar 2020 im True-Crime-Podcast Sprechen wir über Mord?! von SWR2 neben dem ARD-Journalisten Holger Schmidt mit.
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