mini|Gedenktafel an der Tiergartenstraße 4 in Berlin, 2022 mini|Neuer Gedenk- und Informationsort Tiergartenstraße, 2014
Aktion T4 ist eine nach 1945 gebräuchlich gewordene Bezeichnung für den systematischen Massenmord mittels Giftgas an über 70.000 Menschen mit körperlichen, geistigen und seelischen Behinderungen sowie psychischen Erkrankungen innerhalb des Deutschen Reiches. Die Mordaktion von 1940 bis 1941 stand unter Leitung der Zentraldienststelle T4, sie war Teil der Krankenmorde in der Zeit des Nationalsozialismus, denen bis zum Kriegsende über 200.000 Menschen zum Opfer fielen.
„T4“ ist die Abkürzung für die Berliner Adresse der damaligen Zentraldienststelle in der Tiergartenstraße 4. Zu Beginn der Aktion befand sie sich im Columbushaus.
Neben rassenhygienischen Vorstellungen der Eugenik sind kriegswirtschaftliche Erwägungen während des Zweiten Weltkrieges zur Begründung der „Vernichtung lebensunwerten Lebens“ herangezogen worden. Gleichzeitig mit ersten kirchlichen Protesten wurden die Tötungen nach „Leerung“ ganzer Anstaltsteile von „Heil- und Pflegeanstalten“ (vor 1934 gewöhnliche Bezeichnung: „Irrenanstalt“) ab 1941 dezentral fortgesetzt.Fallbeispiel mit Einzelnachweisen belegt: Landesirrenanstalt Domjüch → Zeit des Nationalsozialismus (1933–1945) Von T4-Gutachtern selektierte KZ-Häftlinge wurden unter dem Aktenzeichen „14f13“ in die Vernichtung einbezogen.
Die zwischen 1939 und 1945 organisierte Tötung von mindestens 5000 geistig und körperlich behinderten Säuglingen und Kleinkindern („Kindereuthanasie“) erfolgte in sog. Kinderfachabteilungen.
Verschleiernde Begrifflichkeit Erste Bezeichnungen für die Massenermordungen zur Zeit des Nationalsozialismus waren Aktion Gnadentod oder Vernichtung lebensunwerten Lebens. Nach dem Krieg kamen die Begriffe NS-Krankenmorde bzw. Aktion T4 auf, abgeleitet von der damaligen Villa in der Tiergartenstraße 4 in Berlin-Mitte, in der die Leitzentrale zur Ermordung behinderter Menschen im gesamten Deutschen Reich untergebracht war.Andreas Baumgartner: Die vergessenen Frauen von Mauthausen. 1. Aufl., Verlag Österreich, Wien 1997, ISBN 3-7046-1088-7. (S. 18, Fußnote 25). In den zeitgenössischen Quellen findet sich die Bezeichnung Aktion T4 nicht. Dort wurde der Begriff Aktion oder – mit vorangestelltem Kürzel für „Euthanasie“ – Eu-Aktion bzw. E-Aktion verwendet. Im antiken Griechenland stand das altgriechische Wort euthanasía (von eu „gut, richtig, leicht, schön“ und thanatos „Tod“) für den „guten Tod“ ohne vorhergehende lange Krankheit.
Hintergründe und historische Einordnung Der in der Zeit des Nationalsozialismus als „Euthanasie“ verharmloste Massenmord geht auf schon um die Jahrhundertwende entwickelte eugenische Ideen, wie sie neben anderen durch den Psychologen Adolf Jost popularisiert wurden, zurück. Diese Vorstellungen wurden durch die 1920 publizierte Schrift Freigabe zur Vernichtung lebensunwerten Lebens von Binding und Hoche konkretisiert und fanden damit Eingang in die akademische Diskussion. Im Sinne einer „Rassenhygiene“ und einer Höherzüchtung der „arischen Rasse“ korrespondierten diese eugenischen Ideen nicht nur mit den Zielen der nationalsozialistischen Ideologie, sondern das festgelegte Endziel einer „Vernichtung lebensunwerten Lebens“ wurde stark materialistisch begründet. Es handelte sich hierbei um einen Euphemismus für die geplante und systematische Ermordung von „Erb- und Geisteskranken, Behinderten und sozial oder rassisch Unerwünschten“; die Entscheidungen wurden hierbei nach Aktenlage von als T4-Gutachter eingesetzten Ärzten gefällt.
Die „Aktion T4“ war Teil einer stufenweisen Verwirklichung von Kernzielen der nationalsozialistischen Ideologie, der „Aufartung“ oder „Aufnordung“ des deutschen Volkes. Hierzu gehörten verschiedene Maßnahmen – von harmlosen wie Ehestandsdarlehen, Kinderbeihilfen, Steuererleichterungen bis hin zur Zuweisung von Siedlerstellen und Erbhöfen zur Förderung von rassisch erwünschtem zahlreichem Nachwuchs. Jede „Beeinträchtigung des deutschen Volkskörpers“ sollte durch die gesetzlich geregelte „Verhinderung“ der Fortpflanzung von Menschen mit einer echten oder angeblichen Erbkrankheit sowie von sozial und rassisch unerwünschten Menschen verhindert werden. Mittel war dazu schließlich das „Ausmerzen“ in Form der Vernichtung von „lebensunwertem Leben“. „Heilen oder Vernichten“ waren somit die komplementären Teile der nationalsozialistischen Ideologie. Federführend bei der Gesetzgebung zu diesem Ziel war der Reichsminister des Innern Wilhelm Frick.
Eingeleitet wurde die Entwicklung mit dem „Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses“ vom 14. Juli 1933 (RGBl. I S. 529), das eine erzwungene Sterilisation von Menschen mit vermeintlich erblichen Krankheiten vorsah. Insgesamt bis zu 400.000 Männer und Frauen wurden zwangssterilisiert, wobei über 6.000 Menschen zu Tode kamen.akens.org Durch das „Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Verhütung erbkranken Nachwuchses“ vom 26. Juni 1935 (RGBl. I S. 773) wurde der Schwangerschaftsabbruch vor Ablauf des sechsten Monats bei diagnostizierter Erbkrankheit legalisiert. Heirat und außerehelicher Verkehr mit „fremdrassigen“ Menschen wurde durch das „Blutschutzgesetz“ vom 15. September 1935 (RGBl. I S. 1146; dies lief ferner unter dem Wort Rassenschande) verboten. Mit dem „Gesetz zum Schutze der Erbgesundheit des deutschen Volkes“ vom 18. Oktober 1935 (RGBl. I S. 1246) wurde zudem die Eheschließung von Menschen mit einer Erbkrankheit oder geistigen Behinderung mit gesunden und nichtbehinderten Menschen verboten.
Am 27. September 1939 kam es in Wejherowo (Neustadt bei Gdingen) in Westpreußen zum ersten Massaker an Psychiatriepatienten im deutsch besetzten Polen, dem weitere Krankenmorde in vielen polnischen Anstalten folgten. Noch im Herbst wurden aus Pommern deutsche Kranke durch die dortigen Anstaltsleiter selektiert und zur Erschießung ins deutsch besetzte Westpreußen gebracht.Ute Gerlant: , S. 4 (PDF), abgerufen am 10. Oktober 2015.
In einer der Kasematten des Forts VII in der besetzten polnischen Stadt Poznań (Posen) wurden in der zweiten Oktoberhälfte oder evtl. noch vor dem 9. Oktober des Jahres 1939Klaus Dörner nennt den 15. Oktober 1939 (in: Die Zeit, Nr. 36 vom 1. September 1989 Seite 65) – Zdzisław Jaroszewski (Hrsg.): Die Ermordung der Geisteskranken in Polen 1939–1945. Warschau 1993, ISBN 978-3-926200-94-5 datiert S. 83 auf „Anfang der zweiten Hälfte Oktober“ – Volker Rieß: Die Anfänge der Vernichtung 'lebensunwerten Lebens'…, S. 304, schreibt „möglicherweise noch vor dem 9. Oktober“. in einer „Probevergasung“ mehrere Psychiatriepatienten durch Kohlenstoffmonoxid ermordet. Der NS-Führer Himmler (SS) ließ sich dort die Wirkungsweise dieser Vergasungsmethode am 12. oder 13. Dezember 1939 vorführen.Datumsangabe „Vormittag des 13. Oktobers“ bei Volker Rieß: Die Anfänge der Vernichtung 'lebensunwerten Lebens'…, S. 306. – Datum „12. Dezember“ bei Peter Longerich: Heinrich Himmler. Biographie. München 2008, ISBN 978-3-88680-859-5, S. 446. Wenig später verwendeten die unten genannten Tötungsanstalten der Aktion T4 dieses Gas ebenfalls. Mit der Kinder-Euthanasie im Jahre 1939 wurde die Tötung von mindestens 5000 erbkranken und kognitiv oder körperlich beeinträchtigten Säuglingen und Kindern eingeleitet.
Kurz darauf folgte die Erwachsenen-Euthanasie, in der etwa 70.000 Bewohner von Heil- und Pflegeanstalten sowie Heimen für Menschen mit Behinderung umgebracht wurden. Dazu gehörten auch zahlreiche ehemalige Heeressoldaten des Ersten Weltkrieges, die aufgrund der dabei erlittenen schweren psychosozialen Störungen in Heilanstalten lebten und bei deren Auflösung zur Ermordung in T4-Anstalten deportiert worden sind.„gefunden 15“ Udo Wohlfeld: Der Dank des Vaterlandes ist dir gewiss! Das Chaos in Soldatenseelen, Apolda 2014, ISBN 3-935275-33-1. Nach jüngeren Forschungen waren etwa 5.000 der 70.000 Ermordeten psychisch kranke Veteranen des Ersten Weltkriegs.Vgl.
Nach Einstellung der „Aktion T4“ im August 1941 durch die Berliner Zentrale, die von Anfang an von der Protektion Heinrich Himmlers und Reinhard Heydrichs abhängig war,Hans-Walter Schmuhl: Sterilisation, „Euthanasie“, „Endlösung“. Erbgesundheitspolitik unter den Bedingungen charismatischer Herrschaft. In: Norbert Frei (Hrsg.): Medizin und Gesundheitspolitik in der NS-Zeit. R. Oldenbourg Verlag, München 1991 (= Schriften der Vierteljahrshefte für Zeitgeschichte. Sondernummer), ISBN 3-486-64534-X, S. 295–308, hier: S. 304 f. wurde die Erwachsenen-„Euthanasie“ dezentral relativ unauffällig weitergeführt: Die Tötung „kranker“ und „nicht mehr arbeitsfähiger“ KZ-Häftlinge bis Ende des Krieges in drei der ehemaligen Tötungsanstalten der „Aktion T4“ (Bernburg, Sonnenstein, Hartheim) wurde nach dem hierfür verwandten Aktenzeichen als „Aktion 14f13“ bezeichnet. Im Rahmen dieser Aktion, die auch „Sonderbehandlung 14f13“ genannt wurde, wurden etwa 20.000 Häftlinge ermordet. Mit der „Aktion Brandt“ (nach Karl Brandt, Begleitarzt Hitlers, ab 28. Juli 1942 Bevollmächtigter für das Sanitäts- und Gesundheitswesen sowie ab 5. September 1943 Leiter des gesamten medizinischen Vorrats- und Versorgungswesens des „Dritten Reichs“) wurden ab 1943 Heil- und Pflegeanstalten für den infolge des zunehmenden Luftkriegs steigenden Bedarf von Ausweichkrankenhäusern in Beschlag genommen. Die Patienten wurden in besonderen Anstalten konzentriert, die in der Mitte des Reichs oder im Osten lagen. Durch gezielte Tötungen mit überdosierten Medikamenten oder Verhungernlassen durch Unterernährung (siehe Hungerkost-Erlaß in Bayern) wurde deren Zahl immer weiter drastisch reduziert. Diese Phase nach dem „offiziellen“ Ende der „Euthanasie“ im August 1941 wurde in den ersten Jahrzehnten nach Kriegsende als „wilde Euthanasie“ bezeichnet und bedeutete die Ermordung von weiteren etwa 30.000 Menschen.
Die Freigabe der Vernichtung lebensunwerten Lebens, geschrieben von Alfred Hoche und Karl Binding, und Grundriss der menschlichen Erblichkeitslehre und Rassenhygiene, in späteren Auflagen Menschliche Erblichkeitslehre und Rassenhygiene, verfasst von Eugen Fischer, Erwin Baur und Fritz Lenz, dienten den Nationalsozialisten als Begründung für das T4-Programm.
Beginn und Organisation der „Aktion T4“ Bereits im Juli 1939 fand eine Beratung Hitlers mit dem Reichsgesundheitsführer Leonardo Conti, dem Chef der Reichskanzlei Hans Heinrich Lammers und Martin Bormann als Leiter des Stabes des Stellvertreters des Führers statt. Gegenstand war die Fortführung der bereits laufenden Beratungen zur „Vernichtung von lebensunwertem Leben“ durch Einbeziehung psychisch Kranker in die Tötungsmaßnahmen im Anschluss an die Kinder-„Euthanasie“.
mini|Hitlers Auftragserteilung an Bouhler und Brandt, rückdatiert auf den 1. September 1939
Mit der Durchführung beauftragte Hitler jedoch nicht Conti, sondern den Leiter der Kanzlei des Führers (KdF) Philipp Bouhler, nachdem dieser bereits die Federführung in der „Kindereuthanasie“ innehatte. Dieser terminierte am 10. August 1939 ein Gespräch mit Karl Brandt, Leonardo Conti, den Ministerialdirigenten Herbert Linden vom Reichsministerium des Innern und seinen eigenen Mitarbeitern, Oberdienstleiter Viktor Brack (Leiter des Hauptamtes II) und Hans Hefelmann (Leiter des Amtes IIb) aus der KdF sowie einer Auswahl von Ärzten, die als die erforderlichen Mitarbeiter für die Durchführung der Erwachsenen-„Euthanasie“ beziehungsweise später der „Aktion T4“ gewonnen werden sollten. Im Fortgang dieser Besprechungen unter dem als medizinischen Leiter berufenen Würzburger Universitätsprofessor für Psychiatrie und Neurologie Werner Heyde wurde der Kreis der Mitarbeiter weiter auf die erforderlich scheinende Größe ausgedehnt.