mini|Die Achtörtige Eidgenossenschaft 1414 vor der Eroberung des Aargaus mini|Die politische Struktur der achtörtigen Eidgenossenschaft vor den Burgunderkriegen 1474 mini|Die territoriale Entwicklung der Eidgenossenschaft 1291–1797
Die Acht Alten Orte (, , ) waren die Kantone der Schweiz, die zwischen 1353 («Beitritt» der Stadt Bern) und 1481 (Beitritt der Städte Freiburg und Solothurn) die Alte Eidgenossenschaft bildeten.
Die acht Orte waren (in Klammern Jahr des «Beitritts»): 15px Land Uri (1291) 15px Land Schwyz (1291) 15px Land Unterwalden (Ob- und Nidwalden) (1291) 15px Stadt Luzern (1332) 15px Stadt Zürich (1351) 15px Stadt und Land Zug (1352) 15px Stadt und Republik Bern (1353) 15px Land Glarus (1352/86)
Im 14. Jahrhundert gab es eine Vielzahl an Bündnissen. Bei den Acht Alten Orten handelte es sich um einen losen Bund freier Städte und Länder, der auf einer Reihe von Verträgen bestand, an denen teilweise nicht sämtliche Orte beteiligt waren. Eine eigentliche Gründung und eine Kontinuität als Eidgenossenschaft lässt sich nicht feststellen. Im 15. Jahrhundert verfestigte sich der Bund der oben genannten OrteRoger Sablonier (2008): Gründung ohne Eidgenossen. hier + jetzt.
Erst als die Städte Zürich, Bern und Luzern die Eidgenossenschaft zum Instrument ihrer Kooperation machten, erlangte der eidgenössische Bund eine stabile politische Bedeutung, welche auch durch die europäischen höfischen Zentren in Wien, Paris und Mailand geduldet wurde.Marc Tribelhorn und Simon Teuscher: Kein Volk von freien, edlen Bauern In: Neue Zürcher Zeitung vom 13. Januar 2018
Am Ende dieser Epoche stand das Stanser Verkommnis, das den Konflikt innerhalb der Eidgenossenschaft regelte, der rund um den Beitritt von Solothurn und Freiburg zwischen den Länderorten und den Städteorten entstanden war. Die darauffolgende Expansion der Eidgenossenschaft führte zu den Dreizehn Alten Orten.
Geschichtsdarstellung aus dem 19. Jahrhundert
Die achtörtige Eidgenossenschaft entstand durch Ausweitung des Bündnisses der Urkantone um fünf weitere Orte. Ihre Gemeinsamkeit lag im Willen, sich keinem der grossen Feudalherren, vor allem nicht den habsburgischen Herzögen von Österreich, zu unterwerfen. Sie erstrebte nicht Freiheit vom Reich, sondern Reichsfreiheit, das heisst direkte Unterstellung unter den König oder Kaiser und das Recht, sich selbst zu verwalten und selbst Recht zu sprechen.Peter Dürrenmatt: Schweizer Geschichte. Band 1, S. 132 Aus diesem Bund bildete sich allmählich die Schweiz als eigenständiges Gebilde innerhalb des Heiligen Römischen Reiches.
Siehe auch Entstehung und Wachstum der Alten Eidgenossenschaft Schweizer Habsburgerkriege
Einzelnachweise
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