Das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege (BLfD) ist die zentrale staatliche Fachbehörde für Denkmalpflege in Bayern. Es ist zuständig sowohl für die Baudenkmalpflege als auch für die Bodendenkmalpflege bzw. Archäologie.. In: km.bayern.de, abgerufen am 17. November 2017.

Geschichte des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege Die Verfassung des Freistaates Bayern verpflichtet Staat, Gemeinden und Körperschaften des öffentlichen Rechts, die Kunst- und Geschichtsdenkmäler zu schützen und zu pflegen. Im Sinne dieses Verfassungsauftrags hat der Bayerische Landtag im Jahr 1973 das Bayerische Denkmalschutzgesetz erlassen. Die Geschichte des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege, das sein Wirken heute auf dieses Gesetz stützt, reicht jedoch deutlich länger zurück.

Vor 1900 Unter König Maximilian I. wurde 1808 der Umgang mit archäologischen Funden im Königreich Bayern erstmals geregelt, unter Ludwig I. setzte die Entwicklung der bayerischen Denkmalpflege als Institution ein: Er gründete 1835 die Generalinspection der plastischen Denkmale des Reiches. 1868 berief König Maximilian II. einen Generalconservator für die Denkmalpflege, der sein Amt in Personalunion mit der Direktion des 1855 gegründeten Bayerischen Nationalmuseums ausübte. Die Aufgaben der Generalsinspection waren der Schutz der Denkmäler, die wissenschaftliche Forschung und der Aufbau einer Vorbildersammlung für die Denkmalpflege – das alles betraf aber zunächst nur die Baudenkmalpflege. Erst 1889 wurde ein Conservatorium der Prähistorischen Sammlung des Staates eingerichtet um auch die Bodendenkmäler besser zu schützen.NN: Entschlüsselt.

20. und 21. Jahrhundert Am 6. September 1908 unterschrieb Prinzregent Luitpold eine „Allerhöchste Verordnung“, mit der das Generalkonservatorium der Kunstdenkmale und Altertümer Bayerns aus dem Bayerischen Nationalmuseum herausgelöst und als eigene Behörde direkt dem Staatsministerium des Inneren unterstellt wurde. Die Behörde war für Boden- und Baudenkmäler zuständig.NN: Entschlüsselt. S. 62. Der erste Generalkonservator war vom 1. November 1908 bis 1929 der Kunsthistoriker Georg Hager. Dieser war bereits lange Jahre in der Denkmalerfassung (Inventarisation) tätig, die damals der Arbeitsschwerpunkt der Behörde war. Die Ergebnisse der Denkmalerfassung liegen in dem großen Werk „Die Kunstdenkmäler von Bayern“ vor. In Hagers Amtszeit fiel 1917 die Umbenennung des Königlichen Generalkonservatoriums in Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege (BLfD).NN: Entschlüsselt. S. 62.

Die Bedingungen während des Dritten Reiches, des Zweiten Weltkriegs und der frühen Nachkriegszeit stellten besondere Herausforderungen an die Denkmalpflege. Die Bergung und Sicherung von Denkmälern und Kunstwerken waren in dieser Zeit die wichtigsten Aufgaben des BLfD. Die Inventarisation der Denkmäler, seine originäre Aufgabe, kam dagegen nahezu gänzlich zum Erliegen.

Am Ende des Zweiten Weltkrieges befand sich das BLfD in einem desolaten Zustand. Die geringen noch vorhandenen Kräfte wirkten bei der Sicherung der Trümmer und beim Wiederaufbau mit und leisteten so ihren Beitrag, die geschichtliche Kontinuität und Identität Bayerns durch den Neuaufbau der Monumentalbauten sichtbar in die Zukunft zu tragen. Mit der Bayerischen Verfassung von 1946 wurde dort – in Art. 141 – auch der Denkmalschutz verankert. Kontinuität drückte sich in der Person des Direktors Georg Lill aus, der das Landesamt von 1929 bis 1950 leitete. Wie Lill war auch sein Nachfolger von 1950 bis 1957, Joseph Maria Ritz, Kunsthistoriker. In seine Amtszeit fiel die Zusammenfassung der Bodendenkmalpflege in einer Abteilung mit zwei Außenstellen in Regensburg und Würzburg. Ritz setzte durch, dass sich die Amtsvorstände ab 1957 wieder Generalkonservatoren nennen konnten, nachdem der Titel 1929 abgeschafft worden war.

Die Zeit des Wirtschaftswunders brachte neue Gefahren für den Denkmalbestand. Der Wiederaufbau, der autogerechte Umbau der Städte, das Streben nach einem Haus im Grünen, die rasante Industrialisierung, der Strukturwandel der agrarischen Welt: All diese Veränderungen waren eine Bedrohung für die Denkmäler in den Städten und Dörfern. Heinrich Kreisel (1957–1963) straffte die Organisation des Amtes und führte eine radikale Abkehr von einer ästhetischen Denkmalpflege sowie das Ende des Typus des Künstlerkonservators herbei, in engem Schulterschluss mit dem Kunsthistoriker und Restaurator Johannes Taubert. Mit ihrem Hinweis auf die Bedeutung des naturwissenschaftlichen Befunds in der Restaurierung und der Betonung des materiellen Bestands haben Taubert und Kreisel dem BLfD den Weg in die Zukunft gewiesen. Im Bereich der Denkmalerfassung erkannte Kreisel die Probleme des überfrachteten, schleppend voranschreitenden und deshalb für die Praxis untauglichen klassischen Inventars und rief die Reihe der Kurzinventare ins Leben.

mini|Sog. „Alte Münze“, Sitz des BLfD mini|München, Hofgraben, Alte Münze, Infotafel

Eine neue Epoche der bayerischen Denkmalpflege begann mit Torsten Gebhard (1963–1974), der neben dem Ministerialrat Wolfgang Eberl und dem Abgeordneten Erich Schosser an der Vorbereitung und fachlichen Entwicklung des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes von 1973 maßgeblich mitwirkte. Die Ernennung des Kunstgeschichtlers und Archäologen Michael Petzet (1974–1999) zum Generalkonservator am 26. März 1974 war ein Politikum; sie wurde im Rahmen der Rivalität zwischen dem CSU-Vorsitzenden Franz Josef Strauß und dem bayerischen Ministerpräsidenten Alfons Goppel instrumentalisiert. Unter Petzet erhielt das Amt in vielerlei Hinsicht ein neues Gesicht. Das Denkmalschutzgesetz bescherte einen massiven Personalzuwachs und ständig steigende Fördermittel, die 1990 mit 90 Millionen DM ihren Höhepunkt erreichten. 1979 kam es zur Einrichtung des Zentrallabors. Die archäologischen Dienststellen in Nürnberg und Thierhaupten wurden eingerichtet, ebenso das dortige Bauteile-Archiv. Seit 1975 war in Schloss Seehof bei Bamberg die schwerpunktmäßig für Unter- und Oberfranken zuständige Dienststelle des Bayerischen Landesamts für Denkmalpflege ansässig, in München bezog das Amt das repräsentative Dienstgebäude der Alten Münze. Archäologische Großgrabungen und die Prospektion mit Luftbild und Magnetometer steigerten den Ruf der bayerischen Bodendenkmalpflege, das Publikationswesen gewann an Bedeutung. 1989 kam die Museumsbetreuung, die 1979 dem Bayerischen Nationalmuseum zugeordnet worden war, als Landesstelle für die nichtstaatlichen Museen beim Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege wieder zum Amt zurück. Restaurierungen, vor allem der großen und bedeutenden barocken Kirchen wurden intensiv vom Landesamt betreut. Aufwändige Rekonstruktionen wie die Hundinghütte König Ludwigs II. und Teilrekonstruktionen wie der Hirsvogelsaal in Nürnberg trafen den Geschmack und weckten das Interesse des Publikums.

Noch früher als die Geisteswissenschaften geriet die Denkmalpflege seit 1990 in einen zunehmenden Begründungs- und Rechtfertigungszwang. Seit 1990 verringerten sich die operativen Mittel des Landesamtes für Denkmalpflege deutlich. 1990 betrugen die Zuschussmittel 23 Millionen Euro, 1995 unterschritten sie die 15 Millionen, 2000 sanken sie auf unter 10 Millionen und landeten 2007 bei 3 Millionen. Erst das Jahr 2008 brachte eine spürbare Steigerung, die sich 2010 fortsetzte. Daneben geriet der staatliche Denkmalschutz unter den Druck der allgemeinen Deregulierung der Baugesetze und der Denkmalschutzgesetze.

Der Nachfolger von Michael Petzet, Generalkonservator Egon Johannes Greipl (im Amt von 1. November 1999 bis 30. November 2013) erhielt den Auftrag zu einer umfassenden Reform des BLfD. Die zahlreichen Referate und Abteilungen wurden zu vier fachlichen Organisationseinheiten und vier Stabsstellen zusammengefasst: Praktische Denkmalpflege: Bau- und Kunstdenkmäler (Abteilung A), Praktische Denkmalpflege: Bodendenkmäler (Abteilung B), Denkmalerfassung und Denkmalforschung (Abteilung Z) und Museumsbetreuung / Landesstelle für die nichtstaatlichen Museen (LST). Die zentralen Dienste in den Stabsstellen waren nun: Justitiariat (G 1), Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Aus- und Fortbildung (G 2), Informations- und Kommunikationstechnik (G 3), Haushalt, Personal, Innere Dienste, Förderwesen (G 4). Im neuen, vom Begriff der Dienstleistung bestimmten Leitbild des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege liegt der Schwerpunkt auf dem Sammeln, Verarbeiten und Vermitteln denkmalrelevanter Informationen. Die 2003 abgeschlossene Reform folgte dem neuen Ansatz der integralen Denkmalpflege und sah von der strikten Trennung zwischen Bau- und Bodendenkmälern ab.

Die Bodendenkmalpflege in Bayern wandelte sich ab 2003 zu einer beratenden und vermittelnden Behörde in allen Fragen des Denkmalmanagements. Das Schwinden finanzieller Ressourcen führte zu einer verstärkten Durchsetzung des Veranlasserprinzips und zur Etablierung von privaten Grabungsfirmen.

Die Denkmalerfassung in Bayern folgt seit 2001 ebenfalls dem Leitbild der integralen Denkmalpflege. Sämtliche Objekte der Erfassung, Erforschung und Dokumentation in der Bau- und Bodendenkmalpflege werden in der gemeinsamen Bayerischen Denkmalliste geführt. Seit 2006 wird die Denkmalkenntnis im Rahmen des Projektes Nachqualifizierung und Revision der Bayerischen Denkmalliste aktualisiert und durch die Nutzung geobasierter, digitaler Darstellungs- und Vermittlungsformen auf den zeitgemäßen Stand gebracht. Am 16. Oktober 2007 ging der in enger Zusammenarbeit mit dem Bayerischen Landesamt für Vermessung und Geoinformation entwickelte BayernViewer-Denkmal ins Netz. Seither ist es möglich, per Internet ständig aktualisierte Informationen über die Denkmäler abzurufen. Die Revision und Nachqualifizierung der Bayerischen Denkmalliste liefert den jeweils aktuellen Stand der Denkmalwerte (Denkmalstatus). Das Ergebnis ist also keineswegs statisch. Im Rahmen der Revision und Nachqualifizierung werden leer stehende Baudenkmäler und augenscheinlich im Bestand gefährdete Bau- und Bodendenkmäler eigens erfasst. Dies ist ein wesentlicher Beitrag, dass Denkmalschutz und Denkmalpflege aus der reaktiven in eine aktive, von strategischen Überlegungen und Schwerpunktbildung geleitete Rolle wechseln können.

2008 feierte das Landesamt sein hundertjähriges Bestehen mit einer Veranstaltungsreihe (u. a. Vorträge und Ausstellungen in Würzburg, Regensburg, Bamberg, Nürnberg, München, Passau und Augsburg). Seit 1. März 2014 ist Mathias Pfeil Generalkonservator des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege.

Amtsleitung Generalinspectoren und Direktoren des Bayrischen Nationalmuseums in Personalunion: 1868–1885 Jakob Heinrich von Hefner-Alteneck 1885–1897 Wilhelm Heinrich Riehl 1897–1907: Hugo Graf

Generalkonservatoren: 1908–1929: Georg Hager 1929–1950: Georg Lill 1950–1957: Joseph Maria Ritz 1957–1963: Heinrich Kreisel 1963–1974: Torsten Gebhard 1974–1999: Michael Petzet 1999–2013: Egon Johannes Greipl seit 2014: Mathias PfeilBayerisches Landesamt für Denkmalpflege: Mathias Pfeil ist ab März 2014 neuer Leiter. In: km.bayern.de, abgerufen am 17. November 2017.

Aufgaben Die Aufgaben des Bayerischen Landesamts für Denkmalpflege (BLfD) sind im Bayerischen Denkmalschutzgesetz (Art. 12) festgelegt: Das BLfD ist die staatliche Fachbehörde in allen Fragen von Denkmalschutz und Denkmalpflege, es ist dem Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst direkt untergeordnet. Dem BLfD obliegt die Denkmalpflege und die Mitwirkung beim Denkmalschutz. Es wirkt zudem beim Vollzug des Gesetzes und anderer einschlägiger Vorschriften und Bestimmungen mit. Aufgabe des BLfD ist die Herausgabe von Richtlinien zur Pflege der Denkmäler. Das BLfD sichert die Erstellung und Fortführung der Inventare und der Denkmalliste. Das BLfD kümmert sich um die Konservierung und Restaurierung von Denkmälern, soweit dies nicht von anderen staatlichen Stellen durchgeführt wird.