mini|hochkant=2|Lage der Städte über 50.000 Einwohner in Deutschland, flächenproportionale Darstellung zur Einwohnerzahl (2014) Die Liste der Groß- und Mittelstädte in Deutschland bietet einen Überblick über die amtliche Einwohnerzahl aller Städte und Gemeinden Deutschlands mit 20.000 und mehr Einwohnern am 31. Dezember 2025 und ihre Entwicklung seit 1970.

Großstädte sind nach einer Begriffsbestimmung der Internationalen Statistikkonferenz von 1887 alle Städte mit 100.000 und mehr Einwohnern. Mittelstädte weisen eine Größe von 20.000 und mehr Einwohnern auf. Städte ab 5.000 Einwohnern gelten als Kleinstädte. Städte mit weniger als 5.000 Einwohnern werden als Landstädte bezeichnet.

Ende 2025 lebten in Deutschland 26,7 Millionen Menschen (32,0 %) in Großstädten und 23,3 Millionen (27,9 %) in Mittelstädten.

Groß- und Mittelstädte nach Bundesland

Am 31. Dezember 2025 gab es in Deutschland 79 Großstädte (100.000 und mehr Einwohner) und 625 Mittelstädte (20.000 bis 99.999 Einwohner). Sie verteilten sich wie folgt auf die Bundesländer: Land Groß-städte Mittel-städte gesamt Nordrhein-Westfalen 29 183 212 Baden-Württemberg 9 98 107 Niedersachsen 7 83 90 Bayern 8 69 77 Hessen 5 54 59 Brandenburg 1 26 27 Sachsen 3 21 24 Sachsen-Anhalt 2 22 24 Rheinland-Pfalz 5 17 22 Schleswig-Holstein 2 19 21 Thüringen 2 17 19 Saarland 1 8 9 Mecklenburg-Vorpommern 1 8 9 Bremen 2 0 2 Berlin 1 0 1 Hamburg 1 0 1 Deutschland 79 625 704

Groß- und Mittelstädte nach Einwohnerzahl

In der nachfolgenden Tabelle sind alle Städte und Gemeinden Deutschlands aufgelistet, die am 31. Dezember 2025 gemäß den Fortschreibungen der Statistischen Landesämter mindestens 20.000 Einwohner hatten. Außerdem enthält die Tabelle die Ergebnisse der Fortschreibung der Statistischen Landesämter (nur Hauptwohnsitze) der Jahre 1970, 1980, 1990, 2000, 2010 und 2020 (jeweils 31. Dezember) sowie der Staatlichen Zentralverwaltung für Statistik der Jahre 1970 und 1980 (jeweils 31. Dezember). Aufgeführt ist auch das Land, zu dem die Stadt gehört. Die Einwohnerzahlen beziehen sich auf den jeweils gültigen historischen Gebietsstand der Gemeinde, weshalb es zu Abweichungen von den Angaben statistischer Ämter kommen kann, die zuweilen den heutigen Gebietsstand zugrunde legen und diesen in die Vergangenheit extrapolieren.

Gemeinden ohne Stadtrecht sind mit einem * gekennzeichnet.