Walter Arthur Zirpins (* 26. Mai 1901 in Königshütte, OberschlesienStandesamt Königshütte II: Geburtenregister. Nr. 697/1901.; † 17. Februar 1976 in Hannover) war ein deutscher Jurist und Polizeibeamter. Er wurde vor allem bekannt aufgrund seiner Ermittlungen im Rahmen des Reichstagsbrandes von 1933.

Leben Ausbildung und frühe Laufbahn Walter Zirpins wurde 1901 als Sohn des Ingenieurs Arthur Bernhard Waldemar Zirpins und dessen Ehefrau Clara Auguste geb. Sträubig geboren. Nach dem Schulbesuch studierte Zirpins Rechtswissenschaften. Er wurde an der Universität Breslau mit der 1927 erschienenen Dissertation Die Begriffsgrenze zwischen Besitzdiener und Besitzmittler: (§§ 855 u. 868 BGB) zum Dr. jur. promoviert.Ernst Klee: Das Personenlexikon zum Dritten Reich. Wer war was vor und nach 1945, Frankfurt am Main 2005, S. 697.vgl. Eintrag bei der DNB Anschließend trat er in den Polizeidienst ein. Von 1929 bis 1932 war Zirpins erstmals politisch-polizeilich bei der Grenzpolizei Elbing-Marienburg tätig.

Zeit des Nationalsozialismus Im Januar 1933 wurde Zirpins in die Abteilung I A (Politische Polizei) beim Polizeipräsidium Berlin versetzt. In dieser Eigenschaft war er einen Monat später maßgeblich in die Ermittlungen anlässlich des Reichstagsbrands in der Nacht vom 27. zum 28. Februar 1933 involviert: Als Mitglied der provisorischen Brandkommission vernahm er als einer der ersten den Tatverdächtigen Marinus van der Lubbe und begleitete diesen am Tag nach dem Brand bei einer Tatortbegehung, wobei van der Lubbe die Durchführung der Brandstiftung vorführen sollte. Bei seinen Vernehmungen des Verdächtigen fälschte Zirpins nach aktuellem Forschungsstand Michael Wildt: Generation des Unbedingten. Das Führungskorps des Reichssicherheitshauptamtes. Hamburg 2003, S. 311 f.; Wildt bezieht sich, entsprechend seiner Fußnote 86 auf S. 312, bei seiner Wertung neben eigenen Archivrecherchen auf Alexander Bahar, Wilfried Kugel: Der Reichstagsbrand. Wie Geschichte gemacht wird. Berlin 2001, S. 209–213. Außerdem trat Zirpins einige Monate später als Sachverständiger im sogenannten Reichstagsbrandprozess auf.

Ende März 1933 oder Anfang April 1933 wurde Zirpins in die neugegründete Geheime Staatspolizei (Gestapo) übernommen, aus der er aber bereits am 23. Mai 1933 auf Veranlassung von Rudolf Diels wieder ausschied. Hintergrund war offenbar eine Eingabe von unbekannter Seite, wonach Zirpins Anfang Mai 1933 beim Chef der Polizeiabteilung im Preußischen Innenministerium Kurt Daluege die Beschäftigung eines jüdischen Spitzels vorgeworfen worden war.Walther Hofer: Der Reichstagsbrand. München 1978, Bd. 2, S. 40.

Stattdessen wechselte Zirpins im Mai 1933 als Lehrer an das Polizei-Institut Charlottenburg. Dort wurde er am 1. Dezember 1934 zum Kriminalrat befördert, bevor er am 1. April 1937 zum Stabsführer der Führerschule der Sicherheitspolizei ernannt wurde. Zu dieser Zeit veröffentlichte er auch Aufsätze über die nationalsozialistische Rechtsauffassung.Marcus Giebeler: Die Kontroverse um den Reichstagsbrand. Quellenprobleme und historiographische Paradigmen, München 2010, S. 271 und passim.

1937 publizierte Zirpins die These, nicht in erster Linie die individuellen Rechte von Menschen seien von der Exekutive zu schützen. Vielmehr müsse sie das Wohl der „Volksgemeinschaft“ fördern, deshalb berechtige die Polizei .Walter Zirpins: Welche Lehren kann die Polizei aus dem Fall Seefeld-Schwerin ziehen?. In: Der deutsche Polizeibeamte, 5, 1937, S. 93–96 und 121–124, hier S. 123. Zitiert nach: Patrick Wagner: Hitlers Kriminalisten: Die deutsche Kriminalpolizei und der Nationalsozialismus zwischen 1920 und 1960. München 2002, S. 92.

Im Dezember 1938 wechselte Zirpins in das Reichskriminalpolizeiamt (RKPA) nach Berlin. Der SS trat er 1939 bei (SS-Nummer 342.009) und wurde zum 9. November desselben Jahres zum SS-Sturmbannführer befördert.Bundesarchiv R 9361-III/565564

Zweiter Weltkrieg Während des Zweiten Weltkriegs wurde Zirpins im besetzten Łódź (Litzmannstadt) eingesetzt. Dort leitete er von Mai 1940 bis zum Februar 1941 die Kriminalpolizei im Ghetto Litzmannstadt. Seine dortige Tätigkeit betrachtete Zirpins als Pionierleistung, wie sein zweiteiliger Aufsatz „Das Ghetto in Litzmannstadt, kriminalpolizeilich gesehen“ zeigt, der im Oktober und September 1941 in der Zeitschrift Kriminalistik erschien.Kriminalistik. Monatshefte für die gesamte kriminalistische Wissenschaft und Praxis. Berlin, 15. Jg., September und Oktober 1941 (z. B. BA, RD 19/26). Dort führte er aus:

Im Anschluss an seine Tätigkeit in Łódź war Zirpins von 1941 bis 1943 als Referatsleiter im Amt I B 3 („Lehrplangestaltung der Schulen“ bzw. „Ausbildung, Fortbildung und Sonderschulung“) im Reichssicherheitshauptamt tätig. Klee zufolge war er auch dort maßgeblich an der Judenverfolgung in den Ghettos von Łódź und Warschau beteiligt. Daneben firmierte Zirpins seit seiner Beförderung zum Regierungs- und Kriminalrat im Jahr 1943 als „Lehrbeauftragter für Verbrechensbegehung und Verbrechensbekämpfung“ an der Deutschen Karls-Universität in Prag. Ferner war er Mitglied der von Reinhard Heydrich eingesetzten Internationalen Kriminalpolizeilichen Kommission.

Am 1. Februar 1943 heiratete er in Zwolle in den besetzten Niederlanden.

Am 15. Januar 1945 wurde Zirpins noch zum Oberregierungs- und Kriminalrat ernannt und kurz danach, im März 1945, zum Leiter der Hamburger Kriminalpolizei bestellt.

Nachkriegszeit Bei Kriegsende geriet Zirpins in alliierte Gefangenschaft. Er wurde bis 1947 interniert und aufgrund seiner Tätigkeit im Ghetto von Łódź in die offizielle polnische Kriegsverbrecherliste aufgenommen.

Nach einer vergeblichen Bewerbung um die Stelle des Chefs des Landeskriminalpolizeiamtes Niedersachsen im Jahr 1947 bot ihm das Niedersächsische Innenministerium 1951 eine Anstellung in höherer Funktion an. Dies war eine Stelle als Referent für die kriminalpolizeiliche Belange der Polizei Niedersachsen mit Sitz im Innenministerium.

1951 als Beamter auf Widerruf eingestellt, war er in dieser Funktion gleichzeitig Leiter des Landeskriminalpolizeiamtes und dem seit 1950 amtierenden Leiter Wilhelm Gansweidt vorgesetzt.

Seine Einstellung ging zurück auf das 1951 beschlossene Gesetz zur Regelung der Rechtsverhältnisse der unter Artikel 131 des Grundgesetzes fallenden Personen, das die Wiedereinstellung von etwa 460.000 ehemaligen NS-Beamten und -angestellten ermöglicht hatte.Corinna Franz, Prinzipien und Pragmatismus. Konrad Adenauers Umgang mit der Vergangenheit, in: Stefan Creuzberger/Dominik Geppert (Hg.), Die Ämter und ihre Vergangenheit. Ministerien und Behörden im geteilten Deutschland 1949–1972, Paderborn 2018, S. 17–46, hier S. 31.

Zum Jahresende 1951 leitete er die 60-köpfige Sonderkommission S (S für Sprengstoff) mit Angehörigen der Polizeien der Länder Bremen und Niedersachsen, die nach dem Bombenattentäter von Bremen und Eystrup fahndete.Walter Zirpins: Wir fanden Halacz in Der Spiegel Ausgabe 51/1951 vom 19. Dezember 1951

1953 wurde Georg Schulz neuer Leiter des Landeskriminalpolizeiamtes und Referent im Innenministerium; Walter Zirpins zu seinem Stellvertreter degradiert. Von 1955 bis zu seiner Pensionierung 1961 leitete Zirpins die Kriminalpolizei der Polizeidirektion Hannover.Karola Hagemann, Sven Kohrs: Walter Zirpins – Ohne Reue. Der schwarze Fleck des LKA. Hannover: Landeskriminalamt, 2021, S. 13 f.

Vor seiner Wiedereinstellung hatte Bernhard Wehner in einem Spiegel-Artikel vom 14. März 1951 zur Personalpolitik des BKA Zirpins einen „SS-Hauptsturmführer honoris causa“ genannt und damit seine Tätigkeit als Leiter der Kripo in Łódź verharmlost um seine Wiedereinstellung zu fordern.Patrick Wagner: Hitlers Kriminalisten. Die deutsche Kriminalpolizei und der Nationalsozialismus zwischen 1920 und 1960. München 2002, S. 157. Wagner bezieht sich auf den Artikel: Der auf die Geschichte der Polizei im Nationalsozialismus spezialisierte Historiker Patrick Wagner bezeichnet eine Aussage von Zirpins 1955 – die Kripo habe von 1933 bis 1945 zum Maßstab ihres Handelns gemacht, angesichts der Mitwirkung von Zirpins bei den Judenverfolgungen 1940/1941 im Ghetto Litzmannstadt als .Patrick Wagner: Kontinuität kriminologischer Konzepte. In: Das Bundeskriminalamt stellt sich seiner Geschichte. Dokumentation einer Kolloquienreihe. Bundeskriminalamt (Hrsg.), Köln 2008, S. 95–110, hier S. 105, (PDF). Wagner zitiert hier aus Walter Zirpins: Die Entwicklung der polizeilichen Verbrechensbekämpfung in Deutschland. Hamburg 1955, S. 45. Neben Wehner habe sich Zirpins als zweiter, die Involvierung der Polizei in die Verbrechen des Nationalsozialismus verharmlosender profiliert.Patrick Wagner: Hitlers Kriminalisten: Die deutsche Kriminalpolizei und der Nationalsozialismus zwischen 1920 und 1960. München 2002, S. 170.

Zirpins stand auf der Liste der Täter von Menschheits- und Kriegsverbrechen der polnischen Regierung.Marcus Giebeler: Die Kontroverse um den Reichstagsbrand. Quellenprobleme und historiographische Paradigmen. München 2010, S. 272. Nach einer vom NDR am 30. April 1960 unter dem Titel „Das Ghetto von Lodz 1940–1944“ ausgestrahlten Rundfunksendung, in der Zirpins als früherer Leiter der Kriminalpolizeistelle Lodz erwähnt worden war, gingen im Mai 1960 bei der Staatsanwaltschaft Hannover Anzeigen wegen „Anstiftung zum Mord“ und „Beteiligung an der Tötung von Juden im Ghetto von Lodz“ ein.Frank Liebert: „Die Dinge müssen zur Ruhe kommen, man muss einen Strich dadurch machen.“ Politische „Säuberung“ in der niedersächsischen Kriminalpolizei nach 1945. In: Gerhard Fürnetz, Herbert Reinke, Klaus Weinhauer (Hrsg.): Nachkriegspolizei. Sicherheit und Ordnung in Ost- und Westdeutschland 1945–1969, Hamburg 2001, S. 99. Vgl. auch Rolf Surman, Dieter Schröder: Vom NS-Goldräuber zum führenden Wirtschaftskriminologen der Bundesrepublik. Die Karriere des Dr. Walter Zirpins. In: Rolf Surman, Dieter Schröder (Hrsg.): Der lange Schatten der NS-Diktatur. Texte zur Debatte um Raubgold und Entschädigung. Hamburg/Münster 1999, ISBN 3-89771-801-4, S. 53. Da Zirpins aber schon im Februar 1941 als Chef der Kripo Lodz abberufen und zum Reichssicherheitshauptamt versetzt worden war, und die systematische Vernichtung der Juden im Ghetto Lodz erst im Januar 1942 begonnen hatte, war der Nachweis einer Beteiligung am Judenmord nicht möglich und „sein mögliches Wissen um die bevorstehende Massenmorde […] ein bereits verjährtes Vergehen“, so dass das staatsanwaltschaftliche Ermittlungsverfahren im März 1961 eingestellt wurde.Frank Liebert: „Die Dinge müssen zur Ruhe kommen, man muss einen Strich dadurch machen.“ Politische „Säuberung“ in der niedersächsischen Kriminalpolizei nach 1945. S. 99 f.

Nach seiner Pensionierung verfasste Zirpins zusammen mit Otto Terstegen ein Standardwerk zur Wirtschaftskriminalität, das 1963 erschien. Er war bis zu seinem Tod 1976 als .Rolf Surman, Dieter Schröder: Vom NS-Goldräuber zum führenden Wirtschaftskriminologen der Bundesrepublik. Die Karriere des Dr. Walter Zirpins, S. 53.