Lohnnebenkosten (oder Personalnebenkosten, Lohnzusatzkosten) sind in der Betriebswirtschaftslehre und im Personalwesen Personalkosten, die Arbeitgebern zusätzlich zu den Lohnkosten entstehen.
Allgemeines Bei den Lohnnebenkosten handelt es sich um Nebenkosten, die vom Arbeitgeber zusätzlich zu dem Arbeitsentgelt gezahlt werden.Michael Olsson, Dirk Piekenbrock: Gabler Lexikon Umwelt- und Wirtschaftspolitik. 1996, S. 429. (google.de)
Den Begriff der Lohnnebenkosten wendet das Statistische Bundesamt für die indirekten Arbeitskosten an. Die deutsche amtliche Statistik übernimmt seit 2004 die bei Eurostat und der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) gebräuchliche Gliederung in Bruttolöhne und -gehälter einerseits (direkte Arbeitskosten) und Lohnnebenkosten andererseits (indirekte Arbeitskosten). Es handelt sich dabei um ein volkswirtschaftliches Aggregat, das weiter gefasst ist als der personalwirtschaftliche Begriff.
Arten „Direkte Lohnkosten“ sind diejenigen Zahlungen, die der Arbeitgeber unmittelbar an den Arbeitnehmer leistet, „indirekt“ sind die vom Arbeitgeber an Dritte geleisteten Zahlungen. Lohnnebenkosten sind überwiegend direkte Zahlungen. Zu den Lohnnebenkosten gehören:Stefan.Scholz, Clemens Schramm, Kristin Wellner, Marcus Hackel, Regina Zeitner. Anne Hackel: Architekturpraxis Bauökonomie. 2020, S. 162. (google.de) Anwerbungskosten Beihilfen für Arztleistungen, Zahnersatz und Kuren, vom Arbeitgeber gestellte Berufskleidung, Fahrtkosten, Lohnsummensteuern, Reisegeld, Umzugskostenerstattungen, Verpflegungsgutscheine, Zuschuss zur Kantine, Zuschüsse des Arbeitgebers zum Krankengeld (indirekte Lohnnebenkosten). Die durch Gesetze vom Arbeitgeber zu leistenden Arbeitgeberbeiträge, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und ähnliche Pflichtabgaben gehören zu den Sozialkosten und erhöhen damit die soziale Sicherheit der Arbeitnehmer.
Einordnung der Lohnnebenkosten Je nach Perspektive werden die Arbeitgeberbeiträge zur sozialen Sicherung der Arbeitnehmer entweder als zusätzliches Bruttoeinkommen gesehen oder als zweckgebundener Abzug vom eigentlich angemessenen Einkommen. Geschichtlich trifft die zweite Sichtweise zu. Die soziale Sicherung wurde eingeführt, um unvermeidlich gewordene Lohnerhöhungen teilweise obligatorisch zur Sicherung gegen individuelle Lebensrisiken zu verwenden.
Den Lohnnebenkosten steht auch ein Nutzen gegenüber. Denn die Notwendigkeit zur Versicherung sozialer Risiken bleibt nach Wegfall der Arbeitgeberanteile (oder der gesamten Sozialversicherungsbeiträge) bestehen, d. h. ein Arbeitnehmer müsste auch nach Wegfall der Lohnnebenkosten Kosten für die allgemeinen Lebensrisiken aufwenden.
Personalzusatzkosten Das Institut der deutschen Wirtschaft spricht nicht von Lohnnebenkosten, sondern von Personalzusatzkosten. Bei den Definitionen greift es auf Statistiken von Eurostat zurück. Demnach setzen sich die Arbeitskosten je geleisteter Arbeitsstunde aus dem direkten Stundenlohn („direktes Arbeitsentgelt“) und den Personalzusatzkosten zusammen. Der Direktlohn, also das so genannte direkte Arbeitsentgelt, besteht aus dem Entgelt für geleistete Arbeit einschließlich der Überstundenzuschläge, Schichtzulagen und regelmäßig gezahlter Prämien.
Die Personalzusatzkosten setzen sich aus den übrigen direkten Kosten, die im Jahresverdienst enthalten sind, und den indirekten Kosten zusammen. Zu den direkten Personalzusatzkosten zählen u. a. die Entlohnung für arbeitsfreie Tage (Urlaub und Feiertage), Sonderzahlungen (z. B. Weihnachtsgeld), sonstige Geldzuschüsse und Naturalleistungen.
Als indirekte Personalzusatzkosten werden die Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung, die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, sonstige Aufwendungen sozialer Art und die Kosten der Berufsausbildung bezeichnet.
Situation in Deutschland In Deutschland liegen die Lohnnebenkosten unterhalb des EU-Schnitts. Zu den Lohnnebenkosten gehören in Deutschland folgende auf den Arbeitgeber entfallenden Anteile:
Kostenart Stand Beitrag AG Beitrag AN BemerkungRentenversicherung Januar 2020 SGB VIBekanntmachung der Beitragssätze in der allgemeinen Rentenversicherung und der knappschaftlichen Rentenversicherung für das Jahr 2020 (BGBl. 2019 I S. 1999.) 9,3 % 9,3 %Die gemeinsam zu tragenden Beiträge fallen bis zu den jeweiligen Beitragsbemessungsgrenzen an. Gesetzliche Krankenversicherungallgemeiner Beitragssatz Januar 2020§ 241 SGB V 7,3 % 7,3 % Den ggf. zusätzlichen, von der jeweiligen Krankenkasse erhobenen kassenspezifischen Zusatzbeitrag trug bis in das Jahr 2018 ausschließlich der Arbeitnehmer. Seit dem 1. Januar 2019 wird der Zusatzbeitrag zur Krankenversicherung zu gleichen Teilen von Arbeitnehmern und Arbeitgebern getragen.§ 249 SGB V alte Fassung bis 1. Januar 2019 und neue Fassung Der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung für das Jahr 2020 beträgt 1,1 %.Bekanntmachung des durchschnittlichen Zusatzbeitragssatzes nach § 242a Absatz 2 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch für das Jahr 2020 () Gesetzliche Krankenversicherungermäßigter Beitragssatz Januar 2020§ 243 SGB V 7,0 % 7,0 % Arbeitslosenversicherung Januar 2020 Verordnung über die Erhebung von Beiträgen zur Arbeitsförderung nach einem niedrigeren Beitragssatz für die Kalenderjahre 2019 bis 2022.Erste Verordnung zur Änderung der Beitragssatzverordnung 2019 () 1,2 % 1,2 % Pflegeversicherung Juli 2023 SGB XI 1,7 % 1,7 % 0,6 % Zuschlag für kinderlose Arbeitnehmer ab 23 Jahre;im Freistaat Sachsen 1,2 % für AG und 2,2 % für AN Gesetzliche Unfallversicherung 1,6 % – abhängig vom Unfallrisiko Umlage U1 nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz Januar 20181,10 % – 3,90 % – Für Betriebe mit in der Regel nicht mehr als 30 Arbeitnehmern. Die Höhe der Umlagesätze sind abhängig von der Satzung der Krankenkasse und den Erstattungssätzen (zwischen 40 % und 80 %). Umlage U2, Mutterschaftsgeld Januar 2018 0,14 % – 0,88 % – Höhe abhängig von der Satzung der Krankenkasse Umlage U3 für das Insolvenzgeld Januar 2020Insolvenzgeldumlagesatzverordnung 2020 () 0,06 % – Urlaubsentgelt nach BUrlGEntgeltfortzahlung während des Urlaubs –
Der Arbeitgeberbeitrag liegt damit bei ca. 21 % des Bruttolohns des Arbeitnehmers, wenn der Arbeitslohn die Beitragsbemessungsgrenzen nicht übersteigt. Für den Teil des Bruttolohns, der die Beitragsbemessungsgrenze übersteigt, fallen keine Sozialversicherungsbeiträge an.
Die Beitragshöhe wird seit dem 1. Januar 2009 für alle Sozialversicherungszweige von der Bundesregierung festgelegt; zuvor war der Beitrag zur Krankenversicherung von der Kasse abhängig, die der Arbeitnehmer gewählt hat. Der Arbeitnehmer trägt weitere 20,625 % seines Bruttolohns zur Sozialversicherung bei. In der Pflegeversicherung zahlen Kinderlose ab dem 23. Lebensjahr einen Zuschlag von 0,25 %. In Sachsen zahlen die beitragspflichtigen Personen 1,475 % (1,95 %: 2 + 0,5 %) vom beitragspflichtigen Entgelt (bis zur Beitragsbemessungsgrenze). Hinzu kommt ggf. noch der Zuschlag für Kinderlose. Arbeitgeber in Sachsen zahlen zur finanziellen Entlastung an Stelle des weiterhin bestehenden Feiertags dementsprechend 0,475 % (1,95 %: 2 - 0,5 %) des beitragspflichtigen Entgelts.
Die Sozialabgaben stellen eine Pflichtversicherung dar und können auch nicht durch Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und -nehmer ausgeschlossen werden, sofern ein versicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis besteht. Bundesministerium der Finanzen Der Beitrag des Arbeitnehmers wird vom Arbeitslohn einbehalten. Sowohl der Arbeitnehmer- als auch der Arbeitgeberanteil am Gesamtsozialversicherungsbeitrag werden vom Arbeitgeber monatlich an die zuständige Einzugsstelle (Krankenkasse) weitergeleitet. Die Einzugsstelle verteilt den Gesamtsozialversicherungsbeitrag auf die einzelnen Sozialversicherungsträger.
Den Beitrag zur Unfallversicherung zahlt der Arbeitgeber unmittelbar an den zuständigen Unfallversicherungsträger. Dies ist in der Regel eine Berufsgenossenschaft.
Maßnahmen zur Senkung der Sozialkosten in Deutschland Für den Arbeitgeber stellen die Lohnnebenkosten einen finanziellen Aufwand dar. Arbeitgeberverbände kritisieren, dass diese Kosten die Kosten der Beschäftigung erhöhen. Aus diesem Grund verwenden Arbeitgeberverbände, marktliberale Politiker und arbeitgebernahe Interessenverbände den Begriff Lohnzusatzkosten. Diese Bezeichnung ist ungenau und ggf. irreführend. Es sollte beachtet werden, dass nicht alle möglichen Zusatzkosten bei Zahlung eines Arbeitslohns auf Nebenkosten zurückzuführen sind, da Zusatzkosten auch auf konkrete Maßnahmen (z. B. Feiertagszulagen, Zulagen bei Auslandstätigkeit etc.) oder besondere Vorkommnisse (z. B. Lohnfortzahlung bei Krankheit, Wartezeiten aufgrund von technischen oder wetterbedingten Störungen etc.) zurückführen sind.
Nach den Berechnungen des Bundesministeriums für Gesundheit sind in der Zeit von 1991 bis 2003 die Anteile der Arbeitgeber an der Finanzierung der Sozialleistungen von 39,1 % auf 33,7 % zurückgegangen.
Um Arbeitslose noch stärker zu fordern, wurde das sogenannte Hartz-Konzept geschaffen und u. a. im Rahmen der Agenda 2010 der rot-grünen Bundesregierung (in modifizierter Form) umgesetzt. Es bewirkt im Niedriglohnbereich eine Senkung der Sozialversicherungsbeiträge. Dafür wurden die Instrumente Minijob und Midijob geschaffen, die neben das reguläre Beschäftigungsverhältnis treten. Gleichzeitig wurden durch die Agenda 2010 weitere Teile der bisher als Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge abgeführten Sozialversicherungskosten dem Nettoeinkommen der Arbeitnehmer angelastet, sowie auf der Ausgabenseite Rentenauszahlungen, Leistungen der Krankenversicherung und Arbeitslosengeld gekürzt.
Kritiker befürchten, dass durch diese Maßnahmen Vollarbeitsplätze durch billigere Jobs ersetzt würden und keine neuen Arbeitsplätze entstünden, wodurch das Sozialversicherungssystem durch Einnahmeausfälle weiter geschwächt würde. Das Hartz-Konzept beruhe auf einer einzelwirtschaftlichen Sicht der Dinge, die die makroökonomischen Auswirkungen ausblende.
Kritiker der Fixierung auf die Höhe der Lohnnebenkosten geben zu bedenken, dass Lohnersatzleistungen die Nachfrage in Zeiten konjunktureller Schwäche stützen, sie mithin neben ethischen (kollektive Absicherung von Lebensrisiken) auch volkswirtschaftlich sinnvolle Aufgaben erfüllen. Dieser keynesianischen Auffassung wirft man vor, sie berücksichtige nicht die langfristige Entwicklung. Jedoch wird darauf hingewiesen, dass es sich um eine bleibende Nachfrageschwächung handelt, die bis in die zukünftige Entwicklung hineinwirkt. Dagegen steht die Beurteilung jener Ökonomen, die grundsätzlich von einer Stabilität des marktwirtschaftlichen Systems ausgehen und die behaupten, dass die derzeitige Arbeitslosigkeit nicht auf einem Nachfrageproblem beruhe. Auch führen Kritiker an, dass Lohnnebenkosten nicht die entscheidende Größe zur Beurteilung der Wirtschaftlichkeit der eingesetzten Arbeit seien, sondern die Lohnstückkosten sowie die Stückgewinne. Diese gäben Aufschluss über die Produktivität und die Wettbewerbsfähigkeit einer Volkswirtschaft.
International Schweiz Die Lohnnebenkosten in der Schweiz teilen sich zurzeit (2015) folgendermaßen auf:-- Synoptische Tabelle der anwendbaren Beitrags- und Prämiensätze (PDF) Bundesamt für Sozialversicherungen Schweiz Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV), Invalidenversicherung (Schweiz), Erwerbsersatzordnung