Die Internationale Bankkontonummer (, IBAN) ist eine internationale, standardisierte Notation für Kontonummern. Sie wird durch die ISO-Norm ISO 13616-1:2020 beschrieben.
Geschichte mini|hochkant=2|Verbreitung der IBAN
Die IBAN wurde entwickelt, um die Zahlungsverkehrssysteme der einzelnen Länder einheitlicher zu gestalten. Die internationale Standardisierung der Struktur aus Prüf- und Kontodaten (Bankidentifikation plus Kontoidentifikation) soll Integrations- und Automatisierungspotentiale für den Datenaustausch zwischen Banken verschiedener Länder erschließen. Darüber sollen international einheitliche Angaben zu Bankverbindungen auch für Unternehmen und Privatpersonen von Vorteil sein, da mögliche Fehlerquellen entfallen.
Seinerzeit von den USA vorangetrieben – die selbst die IBAN aber bis heute nicht umgesetzt haben – sind derzeit die Länder der Europäischen Union die treibende Kraft für die Benutzung der IBAN. Auch außerhalb Europas übernehmen kontinuierlich weitere Staaten diese Notation, insbesondere im Mittelmeerraum, im Nahen Osten und in Mittel- und Südamerika.
Die ISO hat im Januar 2007 die Society for Worldwide Interbank Financial Telecommunication (SWIFT) als Registrierungsstelle für nationale IBAN-Formate benannt.
Die Konventionen zur IBAN-Struktur wurden unter der Prämisse getroffen, dass es nicht praktikabel bzw. durchsetzbar ist, eine international einheitliche Methode zur Kennzeichnung von Bankverbindungen festzulegen. Die Notationen für Bankverbindungen in verschiedenen Ländern variieren erheblich; beispielsweise ist die in Deutschland gebräuchliche Trennung von Bankleitzahl zur Kennzeichnung der Bank und Bankkontonummer zur Kennzeichnung des Kontos nicht einmal in Europa durchgängig verbreitet. Entsprechend wurde die Notation der IBAN darauf ausgelegt, den unterschiedlichen lokalen Notationen für Bankverbindungen Rechnung zu tragen und eine Transformation der unterschiedlichen lokalen Bankverbindungsdaten in eine einheitliche IBAN-Struktur zu ermöglichen. ISO 13616-1:2007 Teil 1 definiert die nachfolgend beschriebenen Details zur Zusammensetzung beziehungsweise Struktur sowie zur Berechnung und Überprüfung der Prüfziffern.
Abgrenzung zu anderen Systemen Während die IBAN grundsätzlich als eine global eindeutige Bezeichnung eines Kontos definiert ist, kann diese Funktion derzeit noch nicht für alle Konten der Welt genutzt werden. Hintergrund ist die bis April 2023 nur für 83 Länder und Territorien erfolgte Definition der IBAN-Strukturen.
Das bis 2006 existierende Europäische Komitee für Bankstandards (ECBS) erwartete, dass der Prozess der weltweiten Akzeptanz fünf bis zehn Jahre dauern kann. Mindestens bis dahin wäre es notwendig, die gegenwärtige Darstellung von Bankverbindungen (BIC und Kontonummer) gemäß ISO 9362 in Ländern ohne IBAN für die sichere Abwicklung des internationalen Zahlungsverkehrs weiter zu verwenden. Auch danach würde es noch länger bei der Verwendung von BIC und IBAN bleiben, denn die IBAN enthielt für die damaligen Systeme nicht grundsätzlich alle notwendigen Routinginformationen, die mittels BIC definiert werden. Überlegungen, wie zumindest im europäischen Raum die Systeme anzupassen wären, um anschließend auf den BIC verzichten zu können, wurden bereits angestellt.
Mit der Entscheidung für eine IBAN-Pflicht wurde 2012 beschlossen, dass ab dem 1. Februar 2016 die Verwendung des BIC bei SEPA-Überweisungen entfällt.
Verwendung Die IBAN findet hauptsächlich im Europäischen Zahlungsraum (SEPA) Verwendung. Das gilt sowohl für das Datenträgeraustausch-Verfahren als auch für den Zahlungsverkehr mit Formularen (Zahlungsverkehrsvordrucken). Bankintern wird dagegen nach wie vor mit der Kontonummer und nicht mit der IBAN gearbeitet. Ebenso tragen Schecks nach wie vor die Kontonummer und die alte Bankleitzahl. Auch eine Kartensperre lässt sich weiterhin nur mit Kontonummer und Bankleitzahl veranlassen.
EU-Überweisungen Innerhalb der Europäischen Union gehörte die Verwendung der IBAN zu den Voraussetzungen für die Durchführung von EU-Überweisungen, die von den Banken zu gleichen Kosten wie Überweisungen innerhalb eines Landes ausgeführt wurden (, vormals ). Die EU-Überweisung wurde im Rahmen der Euro-Einführung geschaffen und war von 2003 bis 2013 in Kraft. Ihr Nachfolger ist die SEPA-Überweisung. Verbindlich war die EU-Überweisung nur für Beträge in Euro (EUR) sowie für Mitgliedswährungen derjenigen Staaten, die die Richtlinie auf ihre beibehaltene nationale Währung ausgedehnt hatten (de facto nur die Schwedische Krone (SEK)).
Bei der Einführung der EU-Überweisung gab es noch kein elektronisches Zahlungssystem, das allein mit der IBAN eine europaweite Zahlung ermöglichte – daher musste bei der EU-Überweisung neben der IBAN auch die BIC des international gültigen SWIFT-Zahlungssystems angegeben werden. SWIFT definiert kein Datenformat für Überweisungsinformationen, die Auswertung von Konteninformationen bei einer Überweisung obliegt den beiden beteiligten Banken.
SEPA-Überweisung
Aufbauend auf der EU-Überweisung wurde die Errichtung des Europäischen Zahlungsraumes (SEPA) als einheitlichem Euro-Zahlungsverkehrsraum beschlossen, der die nationalen Zahlungssysteme ab 1. Februar 2014 vollständig ersetzt. Ziel ist die Standardisierung der Zahlungssysteme, so dass kein Unterschied zwischen einer nationalen und einer europaweiten Zahlung besteht. Zu diesem Zweck wurde ein neues, auf XML basierendes SEPA-Datenformat entwickelt. Seit Januar 2009 sind die Banken verpflichtet, SEPA-Überweisungen, und seit November 2009, ein SEPA-Lastschriftverfahren anzubieten. Da SEPA-Überweisungsdaten auch per SWIFT transportiert werden können, ist auch hier die Abfrage des SWIFT-BIC neben der IBAN üblich.
Zum weiteren Ersatz der nationalen Zahlungssysteme hat der Zentrale Kreditausschuss (ZKA; heute Die Deutsche Kreditwirtschaft) für die Übertragung der Zahlungsverkehrsdaten das neue Zahlungsprotokoll EBICS (Electronic Banking Internet Communication Standard) entworfen, das durch Änderung des DFÜ-Abkommens seit 1. Januar 2008 von allen deutschen Banken zu unterstützen ist. Mit EBICS können Überweisungsinformationen gleichermaßen per IBAN und SWIFT-BIC oder per Kontonummer und BLZ angegeben werden.
Inlandsüberweisung mit IBAN Die Bankinstitute der Schweiz empfehlen seit 2009 die generelle Umstellung der bisherigen Kontoinformationen auf IBAN. Obwohl von der deutschen Kreditwirtschaft die SEPA-Überweisung nur für den grenzüberschreitenden Verkehr zwingend vorgesehen ist, werden auch Ziele im Inland damit ausgeführt. Sofern die Bank noch nicht auf ein einheitliches Abwicklungsverfahren („Clearing“) (mit EBICS) umgestellt hat, kann dabei die Überweisung technisch auf unterschiedlichen Wegen erfolgen – in der Konsequenz können Überweisungen mit SEPA/IBAN im Kontoauszug als internationale Überweisung erscheinen, womit auch jenseits von 50.000 Euro eine Unsicherheit besteht, ob die Gebühren identisch abgerechnet werden, und daneben erlaubte die SEPA-Überweisung (übergangsweise bis 2012) noch eine Verrechnung binnen dreier statt eines Arbeitstags. Da mit Ende 2010 die Verpflichtung zur Unterstützung alter Protokolle (FTAM) in Deutschland entfiel, wurde ab 2011 eine allgemeine Vereinheitlichung der technischen Infrastruktur erwartet, die solche Ergebnisse vermeidet.
Eine europaweite Angleichung der Zahlungssysteme wurde für das Jahr 2012 vorgesehen, seitdem SEPA-Überweisungen die nationalen Überweisungen ersetzen können. Voraussetzung dafür ist, dass die SEPA-Standardisierungen auf alle nationalen Zahlungsformen (etwa Scheckzahlung und Kreditkartenzahlung) ausgedehnt werden, um die bisherigen nationalen Zahlungswege abschalten zu können. Die Angabe der IBAN ergibt dadurch in allen Mitgliedsländern eine gültige Kontoverbindung für den nationalen und europaweiten Zahlungsverkehr. Nach einer Übergangsfrist bis 1. Februar 2014 sollen die alten nationalen Kontoverbindungen abgeschaltet werden.
IBAN-Pflicht Zum 1. Februar 2016 ersetzte die IBAN in der EU die bestehenden nationalen Kontonummern bei Überweisungen.
Das Europäische Parlament hatte ein Ende der nationalen Verfahren mit einem Endetermin zum 31. Dezember 2012 gefordert. Deutsche Bundesbank, November/Dezember 2010. Die Deutsche Bundesbank unterstützte diesen Vorschlag, obwohl es starken Widerstand bei den deutschen Bankinstituten gab. Dow Jones Deutschland, 14. Dezember 2010. Die Beschlussvorlage der Europäischen Kommission vom 16. Dezember 2010 nannte das Jahr 2013 als Termin für die IBAN-Pflicht bei Überweisungen und das Jahr 2014 für Lastschriftverfahren. „Brüssel (dpa) – Europas Bankkunden müssen nach EU-Plänen von 2013 an bei allen Überweisungen internationale Kontonummern nutzen. Die nationalen Nummern sollen dann von EU-weit gültigen Kontonummern (IBAN) und Bankleitzahlen (BIC) abgelöst werden – auch bei Überweisungen im eigenen Land. Trotz deutscher Bedenken hat EU-Binnenmarktkommissar Michel Barnier am Donnerstag einen entsprechenden Vorschlag präsentiert. Für Lastschriften soll die Umstellung 2014 vollzogen sein. […]“. Die Übergangsfristen sollten 12 bzw. 24 Monate betragen.„IBAN, die Schreckliche“ kommt ab 2013. Kronen Zeitung, 16. Dezember 2010.
Neben technischen Bedenken, die die Bundesbank für lösbar bis Ende 2011 hielt, wurde gegen die IBAN-Pflicht vor allem angeführt, dass das IBAN-Format Kunden überfordere.Extrem-Kontonummern sollen spätestens 2013 kommen. Spiegel Online, 28. Juli 2010. Die Möglichkeit, bei IBAN-Überweisungen die BIC fortzulassen, wurde bei einem COGEPS-Treffen (contact group on Euro payments strategy) nicht befürwortet, da in einigen Ländern die IBAN nicht hinreichend Routing-Informationen für das Clearing enthält. Da in Ländern wie Deutschland und Österreich die IBAN die etablierte nationale Bankleitzahl enthält, sind die IBAN-Informationen dort jeweils hinreichend für das Cashclearing von Inlandsüberweisungen, jedoch hatte nur die STUZZA in Österreich dafür 2006 ein Verfahren definiert. „By use of an interbank agreement the Austrian banks intend to allow SEPA payments without BIC (IBAN only) if both ordering and receiving banks are within Austria.“
In der Schweiz haben die Banken seit 1. Januar 2006 die Angabe der Kontonummern auf das IBAN-Format mit 21 Stellen umgestellt. In der Übergangsfrist wurden weiter die alten Kontonummern (mit bis zu 16 Stellen) akzeptiert. Seit 1. Januar 2010 ist die Verwendung der IBAN des Begünstigten verpflichtend – Banken dürfen Überweiser ohne IBAN zurückweisen, jedoch machen viele Banken von diesem Recht keinen Gebrauch.IBAN-Nummer: Noch kein Obligatorium., 29. November 2009. Bei Inlandsüberweisungen wird das Routing weiter über die BC-Nummer durchgeführt, die in der IBAN mitkodiert ist. Bei Online-Überweisungen ist es üblich, bei Eingabe der IBAN das Feld mit der BC-Nummer automatisch zu befüllen.bankzweiplus.ch (PDF; 717 kB) „Bei der Bankzahlung Inland muss die IBAN bzw. Kontonummer eingegeben werden. Sollten Sie die IBAN nutzen, wird die BC-Nummer automatisch eingetragen, da diese in der IBAN enthalten ist.“