Paramilitär ( [para] „neben“ und „Kämpfer“ oder „Soldat“), auch Miliz genannt, bezeichnet bewaffnete Verbände, die zumeist nicht in die Streitkräfte eines Staates eingebunden sind. Paramilitärs operieren legal, an der Grenze der Legalität oder illegal im Interesse der Regierung eines Landes.

In den Medien werden die Begriffe Paramilitär und vor allem Miliz häufig auch für Verbände und Gruppen verwendet, die den Staat bzw. die herrschende Regierung selbst organisiert mit Waffengewalt bekämpfen – wie etwa politisch motivierte Widerstandsbewegungen, separatistische und ethnisch motivierte Bewegungen, bewaffnete Gruppen krimineller Organisationen, Selbstschutzorganisationen politischer Parteien und Untergrundorganisationen. Die Begriffe werden also immer wieder als Synonyme für Guerillabewegungen, Aufständische, Rebellen oder Separatisten benutzt, obwohl diese Gleichsetzung widersprüchlich ist. Die historische Genese des Begriffs verdeutlicht, dass Milizen stets staatlich organisiert oder auf Seiten des Staates gekämpft haben. Dies entspricht auch der Definition des DWDS. Auch die Arbeitsgemeinschaft Kriegsursachenforschung (AKUF) der Universität Hamburg betont, dass Milizen stets auf Seiten des Staates kämpfen, während Rebellen in Opposition zu ihm stehen. Die Süddeutsche Zeitung weist ebenfalls auf die Unterscheidung hin. Lediglich das Politiklexikon von Klaus Schubert beinhaltet, dass Milizen „sowohl reguläre oder militärähnlich organisierte Polizeikräfte“ als auch „militärische Kräfte, wie Bürgerheere oder Widerstands- bzw. Untergrundgruppen“ sein können.

Paramilitarismus bezeichnet eine militärische Doktrin staatlicher oder wirtschaftlicher Organisationen, die ihre Interessen mittels irregulärer militärischer Gewalt durchsetzen.Raul Zelik: Die Informalisierung des Ausnahmezustandes. In: Jour fixe initiative berlin (Hrsg.): Krieg. Unrast, Münster 2009, ISBN 978-3-89771-490-8, S. 115–130.

Staatliche und nichtstaatliche paramilitärische Verbände Offizielle staatliche Verbände mini|Italienische Carabinieri haben als Gendarmerie zahlreiche Polizeiaufgaben und unterstehen dem Innenministerium. Sie bilden eine eigene Teilstreitkraft, es gibt auch bewaffnete Einheiten wie Fallschirmjäger-Regimenter.

Der Name paramilitärischer Verband bezeichnet besondere Polizeitruppen (wie z. B. Gendarmerie, Grenzpolizei oder Küstenwache), die nicht zu den eigentlichen Streitkräften eines Landes gehören, jedoch mit militärischem Gerät ausgestattet sind. Zusammen mit staatsnahen Verbänden können solche Polizeieinheiten im Falle eines bewaffneten Konflikts Teil der bewaffneten Macht sein. Sie haben dann nach der Haager Landkriegsordnung Kombattanten-Status, d. h., sie sind nach dem Völkerrecht zur Durchführung von Kampfhandlungen in internationalen bewaffneten Konflikten berechtigt. Paramilitärische Einheiten sind hier im Kriegsfall eine Reserve und als solche insbesondere für Besatzungsaufgaben nützlich. Aber auch im Frieden liegt ihr Nutzen darin, dass sie bei einem Grenzzwischenfall eine direkte Konfrontation zwischen militärischen Einheiten verhindert, womit ein weiterer drohender Eskalationsschritt verzögert oder verhindert werden kann. Innenpolitisch ist der Einsatz von paramilitärischen Einheiten hingegen oft ein Schritt der Eskalation, etwa bei Demonstrationen und Protesten. Andererseits ist er auch oftmals eine notwendige Reaktion, weil normale Polizeikräfte im Einzelfall oder generell nicht mehr zur Kontrolle der Situation fähig sind. Mitunter kommen hier auch Militäreinheiten mit Polizeirolle zum Einsatz, wie die Carabinieri oder die US-Nationalgarde. Die Abwehr von terroristischen Aktivitäten, organisierter Kriminalität oder auch traditionellem Bandenwesen ist oftmals eine Überforderung für rein polizeiliche Wachkörper, gleichwohl hat auch hier eine Aufrüstung in Bezug auf Ausbildung und Gerät stattgefunden, so dass z. B. automatische Waffen und Nachtsichtgeräte und eine entsprechende taktische Ausbildung auch bei Polizeikräften ohne Kombattantenstatus vorhanden sind.

Quasi-staatliche und inoffizielle Paramilitärs Als Paramilitärs werden auch inoffizielle, nichtstaatliche militärisch organisierte Gruppierungen bezeichnet, die sich polizeiliche oder militärische Kompetenzen anmaßen, um außergesetzlich eigene oder geheime staatliche innen- oder außenpolitische Ziele mit Gewalt durchzusetzen. Auch irreguläre Verbände, die im Auftrag fremder Staaten in anderen Staaten eingreifen, werden oft als Paramilitär bezeichnet. Häufig wird die Bezeichnung Paramilitär im Gegensatz zur Bezeichnung paramilitärisch tatsächlich nur auf solche Verbände angewandt, die mit Wissen, Duldung oder im geheimen Auftrag des Staates oder einzelner seiner Institutionen und Repräsentanten gegen tatsächliche oder angebliche Feinde im Inneren agieren. Als Rechtfertigung ihres Handelns dient solchen quasi- bzw. halbstaatlichen Paramilitärs oft die angebliche Schwäche des Staates oder seines Rechtssystems gegenüber der so genannten „Subversion“ von innen oder auch gegenüber vermeintlichen, von außen kommenden Gefahren. Sie berufen sich somit auf eine angebliche Notwehrsituation von Gesellschaft und Staat.

Todesschwadronen

Solche inoffiziellen oder halboffiziellen Verbände agieren in der Regel vollkommen außerhalb der Legalität, insbesondere auch weitgehend außerhalb militärischer Regelwerke und der jeweiligen nationalen Gerichtsbarkeit. Das bedeutet, dass sie sich faktisch weder für Rechtsverstöße noch für Menschenrechtsverletzungen verantworten müssen. Gleichzeitig besteht ihr Auftrag in der Regel darin, bewaffnete oder unbewaffnete innenpolitische Gegner auszuschalten bzw. zu neutralisieren. Eine Folge aus den obigen Bedingungen ist, dass paramilitärische Gruppen in der Vergangenheit in vielen – insbesondere instabilen oder diktatorisch regierten – Ländern als so genannte Todesschwadronen agierten, die praktisch wahllos Personen umbrachten oder gewaltsam und spurlos verschwinden ließen, die als Gegner ausgemacht worden waren. Als Begründung genügt dabei oft bereits der Verdacht einer kritischen Haltung zur jeweiligen Regierung. In den meisten Fällen sind dabei ein Großteil der Umgebrachten Zivilisten, die tatsächlich in keiner oder lediglich in vermuteter Beziehung zu der von den Paramilitärs bekämpften Widerstandsbewegung stehen.

Besonders bekannt wurden solche Todesschwadronen in vielen Ländern Lateinamerikas in den 1970er- und 1980er-Jahren. So brachten halb- bzw. inoffizielle Paramilitärs der US-ge­stütz­ten Militär­diktatur in El Salvador ab 1981 etwa 40.000 Oppositionelle um, etwa 0,8 % der Bevölkerung.Benjamin Schwarz: Dirty Hands. The success of U.S. policy in El Salvador – preventing a guerrilla victory – was based on 40,000 political murders. The Atlantic, Buchrezension zu William M. LeoGrande: Our own Backyard. The United States in Central America 1977–1992. Dezember 1998. Derartige Vorgänge spielten sich insbesondere während des Kalten Krieges in vielen Ländern ab, in denen autoritäre Regierungen und Militärdiktaturen mit meist linksgerichteten, nicht notwendigerweise bewaffneten Widerstandsbewegungen konfrontiert waren. – Terror im Namen des Staates. tagesschau.de, 12. September 2008Harold Pinter: Rede zum Erhalt des Literatur-Nobelpreises 2005. Zitat: „Nach dem Ende des 2. Weltkriegs unterstützten die Vereinigten Staaten jede rechtsgerichtete Militärdiktatur auf der Welt, und in vielen Fällen brachten sie sie erst hervor. […] In diesen Ländern hat es Hunderttausende von Toten gegeben. Hat es sie wirklich gegeben? […] Die Antwort lautet ja, es hat sie gegeben, und sie sind der amerikanischen Außenpolitik zuzuschreiben.“ Solche Konflikte werden auch als schmutzige Kriege bezeichnet. Dies geht auf den spanischen Begriff Guerra Sucia zurück, den die rechtsgerichtete argentinische Militärdiktatur von 1976 bis 1983 intern für die streng geheim durchgeführte Entführung und Ermordung von bis zu 30.000 Oppositionellen benutzte. Diese so genannten Desaparecidos (span. die Verschwundenen) wurden meist nachts durch paramilitärische Gruppen wie die Alianza Anticomunista Argentina (auch: Triple A oder AAA) sowie der damit personell verflochtenen informellen Geheimpolizei und teils auch durch reguläres Militär aus ihren Wohnungen oder von der Straße verschleppt. Sie wurden meist in zivilen PKWs in streng geheime, informelle Folterzentren und Konzentrationslager verschleppt und dort überwiegend nach einer kurzen Zeit oft schwerster Folter ermordet.

Diese Strategie der Aufstandsbekämpfung gegen Gruppen wie die ebenfalls paramilitärisch organisierte Widerstandsbewegung der Montoneros wurde gegenüber der argentinischen und der Weltöffentlichkeit bewusst streng verborgen gehalten, das volle Ausmaß kam erst nach dem Ende der Diktatur 1983 ans Licht. Die Aufarbeitung dieser Verbrechen dauert bis heute an. Das nach wie vor ungeklärte Schicksal des Großteils der damals Verschwundenen bzw. auch die Unklarheit über den Verbleib der Leichen – zu einem ungeklärten Teil waren die Menschen zur Ermordung betäubt und nackt aus Transportflugzeugen über dem Atlantik abgeworfen worden,Christiane Wolters: Ex-Offizier wegen „Todesflügen“ vor Gericht. Deutsche Welle, 14. Januar 2005. der Großteil in verteilten, anonymen Massengräbern verscharrt – stellt eine anhaltende Belastung für die argentinische Gesellschaft dar.

Ausgewählte Beispiele Ausgewählte Beispiele der zahlreichen Konflikte, in denen (meist) von einer Diktatur gesteuerte Paramilitärs, oft in Form der oben beschriebenen Todesschwadronen, Widerstandsbewegungen oder auch nur Oppositionelle in schmutzigen Kriegen bekämpften, sind oder waren: Der 36 Jahre dauernde Bürgerkrieg in Guatemala, die Massaker an etwa einer halben Million Kommunisten in Indonesien 1965–1966, der Konflikt in Kolumbien, der Bürgerkrieg in El Salvador, die Bekämpfung des ANC durch das südafrikanische Apartheid-Regime, und der Konflikt im ehemals indonesisch besetzten Osttimor, während dessen etwa ein Drittel der Timoresen durch indonesische Paramilitärs und reguläres Militär ermordet wurde. In vielen dieser Länder wurden nach ihrem Übergang zur Demokratie ab den 1990er-Jahren so genannte Wahrheitskommissionen eingerichtet, um die durchweg extrem hohe Zahl der Menschenrechtsverletzungen aufzuarbeiten. In Osttimor und Guatemala werden die Vorgänge heute als Völkermord bewertet bzw. auch noch aktuell juristisch verfolgt.Guatemalas Exdiktator zu 80 Jahren Haft verurteilt. Die Zeit, 11. Mai 2013Osttimor – ein vergessener Völkermord. Wiener Zeitung, 28. Januar 1999. Im Jahr 2006 entschied ein argentinisches Gericht, dass die Taten der Todesschwadron Alianza Anticomunista Argentina als „Verbrechen gegen die Menschlichkeit“ zu bewerten seien. Diese unterliegen in Argentinien nicht der juristischen Verjährung, was die Möglichkeit zur Strafverfolgung der Jahrzehnte zurückliegenden Verbrechen deutlich erweiterte.Manuel Justo Gaggero: El general en su laberinto. Pagina/12, 19. Februar 2007.

Abgrenzung zu Terrorismus mini|hochkant|Angehörige der ERP-Guerilla während des Bürgerkriegs in El Salvador, 1990. Guerilla-Verbände werden trotz entsprechender Ausrüstung und Organisationsform üblicherweise nicht als Paramilitär bezeichnet.

Die Bezeichnung als Terroristen ist dagegen sachlich unzutreffend. Die Verwendung des Begriffs Terrorismus, meist durch Regierungsvertreter des durch die Widerstandsbewegung angegriffenen Staates, ist dabei oft politisch motiviert. Sie kann das Ziel haben, die Legitimität des Grundanliegens der paramilitärischen Widerstandsbewegung – die je nach Einzelfall, etwa in Diktaturen, durchaus gegeben und teils sogar völkerrechtlich diskussionsfähig bzw. gerechtfertigt sein kann – durch Verwendung dieses stark negativ besetzten Begriffs bereits im Ansatz zu verneinen. Der amerikanische Terrorismusforscher Brian Jenkins schrieb dazu:

Beispiele Paramilitärs in bestehenden Staaten und Autonomiegebieten

Belgien Rijkswacht/Gendarmerie

Brasilien Polícia Militar

Chile