Die Gefahrenklassen geben für Gefahrstoffe die Art der physikalischen Gefahr, die Gefahr für die menschliche Gesundheit oder die Gefahr für die Umwelt wieder. Innerhalb des Global harmonisierten Systems zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien (GHS) und der europäischen CLP-Verordnung werden die Gefahrenklassen in Gefahrenkategorien untergliedert.siehe Artikel 2 Begriffsbestimmungen in der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP)

Gefahrenklassen spielen auch beim Transport von Gefahrgütern über die Straße (ADR), in der Luft (DGR der IATA) und auf See (IMDG) eine Rolle (siehe Gefahrgutklasse).

CLP (Classification, Labelling and Packaging of Substances and Mixtures) In den folgenden Tabellen sind Gefahrenkategorien, die es zwar im GHS gibt, aber nicht in der europäischen CLP-Verordnung, farbig hervorgehoben. Zur jeweiligen Gefahrenkategorie sind die entsprechenden GHS-Piktogramme, Signalwörter, Gefahrenhinweise (H-Statements) und Sicherheitshinweise (P-Statements) zugeordnet. Die in den Spalten Gefahrenklasse angegebenen Nummern entsprechen den jeweiligen Abschnittsnummern im Anhang I der CLP-Verordnung. Zur Vereinheitlichung wird in der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP) für die Kodierung von Gefahrenklassen und Gefahrenkategorien ausschließlich englische Bezeichnungen verwendet. Dies stellt eine Besonderheit dar, da normalerweise alle Sprachen in der EU gleichwertig sind.

Zum Vergleich werden in den Tabellen auch die Gefahrenklassen nach dem ADR sowie die nicht mehr gültigen Einstufungen gemäß Richtlinie 67/548/EWG angegeben. Die direkte Umwandlung aus der alten Kennzeichnung nach Richtlinie 67/548/EWG (DSD) oder nach Richtlinie 1999/45/EG (Zubereitungsrichtlinie) (DPD) in die neue Kennzeichnung nach Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP) ist nur in den wenigsten Fällen möglich, da die Einstufungs- und Prüfkriterien teilweise voneinander abweichen.

GHS-Piktogramm Die Piktogramme bestehen aus zwei Teilen, dem Symbol und der roten rautenförmigen (diamond shape) Umrandung. Die Piktogramme unter GHS/CLP sind wie folgt kodiert und bezeichnet:CLP-Verordnung, Anhang V

48px 48px 48px 48px 48px 48px 48px 48px 48px GHS01 GHS02 GHS03 GHS04 GHS05 GHS06 GHS07 GHS08 GHS09 Explodierende Bombe Flamme Flamme über einem Kreis Gasflasche Ätzwirkung Totenkopf mit gekreuzten Knochen Ausrufezeichen Gesundheitsgefahr Umwelt

Anmerkung: In Artikel 26 der Verordnung ist eine Rangfolgeregelung für Gefahrenpiktogramme festgelegt, die die Anzahl der Piktogramme auf dem Etikett verringert: Würde die Einstufung eines Stoffes oder Gemisches mehr als ein Gefahrenpiktogramm auf dem Kennzeichnungsetikett nach sich ziehen, wird folgende Rangfolgeregelung angewendet, um die Zahl der erforderlichen Gefahrenpiktogramme zu verringern: Muss mit dem Gefahrenpiktogramm „GHS01“ gekennzeichnet werden, so ist die Verwendung der Gefahrenpiktogramme „GHS02“ und „GHS03“ mit Ausnahme der Fälle, in denen mehr als eines dieser Gefahrenpiktogramme verbindlich ist, optional. Muss mit dem Gefahrenpiktogramm „GHS06“ gekennzeichnet werden, so wird auf das Gefahrenpiktogramm „GHS07“ verzichtet. Muss mit dem Gefahrenpiktogramm „GHS05“ gekennzeichnet werden, so wird auf das Gefahrenpiktogramm „GHS07“ verzichtet für Haut- oder Augenreizung. Muss mit dem Gefahrenpiktogramm „GHS08“ für Sensibilisierung der Atemwege gekennzeichnet werden, so wird auf das Gefahrenpiktogramm „GHS07“ verzichtet für Sensibilisierung der Haut oder Haut- und Augenreizung. Muss mit dem Gefahrenpiktogramm „GHS02“ oder „GHS06“ gekennzeichnet werden, so ist die Verwendung des Gefahrenpiktogramms „GHS04“ optional. Würde die Einstufung eines Stoffes oder Gemisches mehr als ein Gefahrenpiktogramm für die gleiche Gefahrenklasse nach sich ziehen, enthält das Kennzeichnungsetikett für jede betroffene Gefahrenklasse das Gefahrenpiktogramm, das der schwerwiegendsten Gefahrenkategorie zugeordnet ist.

H-Statements Die H-Statements folgen folgender Codierung: H2** – physikalische Gefahren H3** – Gesundheitsgefahren H4** – Umweltgefahren

Der erste Vorschlag für eine Codierung sah eine Kombination aus zwei Buchstaben und zwei Ziffern vor (HP**, HH**, HE**).Sub-Committee of Experts on the Globally Harmonized System of Classification and Labelling of Chemicals, Tenth session, 7-9 December 2005 Item 3(a) of the provisional agenda, 26. September 2005. Die Einteilung in drei Gruppen basiert auf einem Vorschlag der CEFIC.Sub-Committee of Experts on the Globally Harmonized System of Classification and Labelling of Chemicals, Eleventh session, 12-14 July 2006 Item 3(c) of the provisional agenda, 15. Mai 2006.

Physikalische Gefahren Explosive Stoffe/Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff Zu dieser Klasse gehören (a) explosive Stoffe und Gemische, die durch chemische Reaktion Gase von solcher Temperatur oder Druck erzeugen können, dass sie Zerstörungen anrichten können, inklusive pyrotechnische Stoffe, auch wenn sie keine Gase entwickeln (b) Erzeugnisse mit Explosivstoffen und (c) Stoffe, Gemische und Erzeugnisse, die hergestellt werden, um eine Wirkung durch Explosion oder eine pyrotechnische Wirkung hervorzurufen.

Gefahrenklasse KodierungGefahrenklasse und -kategorie Piktogramm Signalwort Gefahren-hinweis entspricht im Gefahr- gutAusschlaggebend für die Einstufung ist auch die Art der Verpackung entsprichtRL 67/548/EWG(veraltet)2.1 Explosive Stoffe/Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff Unst. Expl. GHS01 48px Gefahr H -für den Transport nicht zugelassen 48px E R2/R3 Expl. 1.1 GHS01 48px Gefahr H Klasse 1.1 48px Expl. 1.2 GHS01 48px Gefahr H Klasse 1.2 48px Expl. 1.3 GHS01 48px Gefahr H Klasse 1.3 48px Expl. 1.4 GHS01 48px Achtung H Klasse 1.4 48px Expl. 1.5 – Gefahr H Klasse 1.5 48px Expl. 1.6 – – – Klasse 1.6 48px

Entzündbare Gase Diese Klasse umfasst Gase oder Gasgemische, die in Luft (bei 20 °C und einem Standarddruck von 101,3 kPa) einen Explosionsbereich haben. Dazu gehören selbstentzündliche (pyrophore) Gase, die dazu neigen, sich in Luft spontan bei einer Temperatur von 54 °C oder weniger zu entzünden, sowie chemisch instabile Gase, die auch ohne Luft oder Sauerstoff explosionsartig reagieren können. Aerosole gehören nicht in diese Klasse.

Gefahrenklasse Unterkategorie KodierungGefahrenklasse und -kategorie Piktogramm Signalwort Gefahren-hinweis entspricht im Gefahr- gut entsprichtRL 67/548/EWG(veraltet) 2.2.Entzündbares Gas 1A Flam. Gas 1A GHS02 48px Gefahr H Klasse 2 48px 48px F+ R12 Pyr. Gas pyrophore Gase GHS02 48px Gefahr H - - ChemischinstabilesGasFür „chemisch instabile Gase“ kann zusätzlich eine der Kategorien A oder B angegeben werden, ohne dass damit ein weiteres Piktogramm oder Signalwort verbunden wäre. Chem. Unst. Gas A GHS02 48px Gefahr H - - Chem. Unst. Gas B GHS02 48px Gefahr H - - 1B Flam. Gas 1B GHS02 48px Gefahr H Klasse 2 48px 48px F+ R12 2 Flam. Gas 2 – Achtung H Klasse 2 48px

Aerosole Zu der Klasse der Aerosole gehören Aerosolverpackung, d. h. alle nicht nachfüllbare Behälter aus Metall, Glas oder Kunststoff, mit darin enthaltenen verdichteten, verflüssigten oder unter Druck gelösten Gasen, mit oder ohne Flüssigkeit, Paste oder Pulver, die mit einer Entnahmevorrichtung versehen sind. Durch die Entnahmevorrichtung ist es möglich, den Inhalt der Aerosolverpackung in Form von in Gas suspendierten festen oder flüssigen Partikeln (Schaum, Paste, Pulver) oder in flüssigem oder gasförmigem Zustand austreten zu lassen. Die Einstufung in die drei Kategorien erfolgt aufgrund der endzündbaren Eigenschaften zusammen mit der gemessenen Verbrennungswärme.

Gefahrenklasse KodierungGefahrenklasse und -kategorie Piktogramm Signalwort Gefahren-hinweis entspricht im Gefahr- gut entsprichtRL 67/548/EWG(veraltet) 2.3. Aerosole Aerosol 1 GHS02 48px Gefahr H Klasse 2 48px 48px F/F+ R11/R12 oder kein Symbol R10Wegen unterschiedliche Kriterien keine direkte Umwandlung möglich Aerosol 2 GHS02 48px Achtung H Aerosol 3 - Achtung H - -

Oxidierende Gase In die Kategorie Oxidierende Gase sind alle Gase oder Gasgemische einzustufen, die die Verbrennung anderer Materialien durch Freisetzung von Sauerstoff eher verursachen oder begünstigen können als Luft (d. h. die Oxidationskraft liegt bei mehr als 23,5 %).

Gefahrenklasse KodierungGefahrenklasse und -kategorie Piktogramm Signalwort Gefahren-hinweis entspricht im Gefahr- gut entsprichtRL 67/548/EWG(veraltet) 2.4 Oxidierende Gase Ox. Gas 1 GHS03 48px Gefahr H Klasse 5.1 50px 48px O R8

Gase unter Druck In diese Kategorie fallen alle Gase, die bei 20 °C in einem Behälter mit einem Überdruck von 200 kPa enthalten sind. Auch gelöste, verflüssigte, und verflüssigt und tiefgekühlte Gase sind in diese Kategorie einzuordnen.

Gefahrenklasse Unterkategorie KodierungGefahrenklasse und -kategorie Piktogramm Signalwort Gefahren-hinweis entspricht im Gefahr- gut entsprichtRL 67/548/EWG(veraltet)Neue Gefahrenklasse, bisherige Einstufung aufgrund anderer Eigenschaften 2.5 Gase unter Druck verdichtetes Gas Press. Gas (Comp.) GHS04 48px Achtung H Klasse 2 48px keine Entsprechung verflüssigtes Gas Press. Gas (Liq.) GHS04 48px Achtung H tiefgekühltes verflüssigtes Gas Press. Gas (Ref. Liq.) GHS04 48px Achtung H gelöstes Gas Press. Gas (Diss.) GHS04 48px Achtung H

Entzündbare Flüssigkeiten In diese Klasse sind alle Flüssigkeiten mit einem Flammpunkt von maximal 60 °C (CLP), bzw. 93 °C (GHS) einzustufen. Die Einstufung in die verschiedenen Kategorien erfolgt anhand des Flammpunktes und des Siedepunktes.

Gefahrenklasse KodierungGefahrenklasse und -kategorie Piktogramm Signalwort Gefahren-hinweis entspricht im Gefahr- gut entsprichtRL 67/548/EWG(veraltet) 2.6 Entzündbare Flüssigkeiten Flam. Liq 1 GHS02 48px Gefahr H Klasse 3 48px 48px F+R12 Flam. Liq. 2 GHS02 48px Gefahr H 48px FR11 Flam. Liq. 3 GHS02 48px Achtung H Kein Symbol R10Abweichungen in den Kriterien, Unterschiedliche Einstufung bei den Flammpunkten Flam. Liq. 4Nur GHS, Flüssigkeiten mit einem Flammpunkt >60 °C und ≤93 °C, keine Umsetzung unter CLP – Achtung H227H227="Entzündliche Flüssigkeit" Keine EntsprechungDas US-amerikanische Gefahrgutrecht kennt dieses Kriterium.

Entzündbare Feststoffe In diese Klasse sind alle Feststoffe oder Gemische (pulverförmig, körning oder pastös) einzustufen, die leicht brennbar sind oder die durch Reibung einen Brand fördern oder verursachen können. Die Einstufungskriterien in die beiden Kategorien sind die Abbrandgeschwindigkeit, bzw. die Abbrandzeit. Aerosole dürfen nicht in diese Klasse eingestuft werden.

Gefahrenklasse KodierungGefahrenklasse und -kategorie Piktogramm Signalwort Gefahren-hinweis entspricht im Gefahr- gut entsprichtRL 67/548/EWG(veraltet) 2.7 Entzündbare Feststoffe Flam. Sol. 1 GHS02 48px Gefahr H Klasse 4.1 48px 48px F R11 Flam. Sol. 2 GHS02 48px Achtung H

Selbstzersetzliche Stoffe und Gemische In diese Klasse sind flüssige oder feste, thermisch instabile Stoffe oder Gemische einzustufen, die sich auch in Abwesenheit von Sauerstoff (Luft) stark exotherm zersetzen können. Stoffe oder Gemische, die als explosive Stoffe/Gemische, als organische Peroxide oder als oxidierend einzustufen sind, fallen nicht in diese Klasse.

Gefahrenklasse KodierungGefahrenklasse und -kategorie Piktogramm Signalwort Gefahren-hinweis entspricht im Gefahr- gut entsprichtRL 67/548/EWG(veraltet)Neue Gefahrenklasse, bisherige Einstufung aufgrund anderer Eigenschaften 2.8 Selbstzersetzliche Stoffe und Gemische Self-react A GHS01 48px Gefahr H -für den Transport nicht zugelassen 48px E R2/R3 Self-react B GHS01 48px GHS02 48px Gefahr H Klasse 1 48pxKlasse 4.1 48px Self-react CD GHS02 48px Gefahr H Klasse 4.1 48px 48px F R10/R11/R12 Self-react EF GHS02 48px Achtung H Self-react G – – – keine Entsprechung R10

Pyrophore Flüssigkeiten