Charterschein steht in der Bundesrepublik Deutschland für:

den Sportküstenschifferschein (SKS), ein amtlicher Sportschifferschein, der oft vom Vermieter beim Chartern einer seegängigen Yacht verlangt wird die Charterbescheinigung, eine Möglichkeit zum Führen eines Charterboots auf Binnengewässern ohne Sportbootführerschein