Das politische System des seit 1861 bestehenden italienischen Staates war ursprünglich in der Form einer konstitutionellen Monarchie organisiert und ist seit 1946 als parlamentarische Republik strukturiert. mini|Flagge des Königreichs Italien (1861–1946)
mini|Flagge der italienischen Republik
Vorgeschichte: das Königreich Italien mini|Carlo Alberto von Savoyen unterzeichnete das Albertinische Statut am 4. März 1848
Der neuzeitliche italienische Staat ging aus den Unabhängigkeitskriegen hervor und wurde am 17. März 1861 gegründet, als Viktor Emanuel II. zum König Italiens ausgerufen wurde. Von der Staatsgründung bis 1946 war Italien eine konstitutionelle Monarchie.
Staatsaufbau Das Königreich Italien übernahm die Verfassung des Königreichs Sardinien, die auch als „Albertinisches Statut“ (Statuto Albertino) bekannt ist und vom Souverän Carlo Alberto am 4. März 1848 oktroyiert wurde. Das albertinische Statut blieb bis zum Inkrafttreten der republikanischen Verfassung am 1. Januar 1948 in Kraft.
Italien war eine konstitutionelle Monarchie, auch während der faschistischen Diktatur (1922–1943); fast alle Institutionen blieben formal intakt.
Der König als Staatsoberhaupt war an allen drei Staatsgewalten maßgeblich beteiligt.
Die legislative Gewalt stand dem Parlament zu, das sich wie heute aus zwei gleichberechtigten Organen zusammensetzte, der Kammer und dem Senat. Während die Kammer gewählt wurde, wurden die Senatoren vom König bestellt. Der König war auch an der Gesetzesinitiative beteiligt. Während des Faschismus wurde die Kammer in faschistische Ständekammer (Camera dei Fasci e delle Corporazioni) umbenannt und eine dritte gesetzgebende Kammer eingerichtet, der Große Faschistische Rat (Gran Consiglio del Fascismo).
Die Exekutive bestand aus den Ministern, die lediglich als Berater des Königs fungieren sollten. Es kristallisierte sich aber eine echte Regierung mit einem vor dem Parlament verantwortlichen Ministerpräsidenten heraus. Die Ernennung blieb dem König vorbehalten. Dies ermöglichte tatsächlich Mussolinis Machtergreifung (siehe Marsch auf Rom). Während des Faschismus wurde der Ministerpräsident offiziell als Duce bezeichnet.
Was die Judikative angeht, so wurden alle Richter vom König bestellt. Dieser übte auch das Begnadigungsrecht aus.
Gemäß der Verfassung war der römisch-katholische Glaube Staatsreligion.
Wahlsystem Das Wahlsystem sah ursprünglich ein Mehrheitswahlrecht in zwei aufeinanderfolgenden Wahlgängen vor. Da das Wahlrecht an eine bestimmte Einkommensgrenze gekoppelt war (Zensuswahlrecht), hatten im Jahre 1861 nur 2 % der Gesamtbevölkerung, rund 400.000 Bürger, das Recht zu wählen.
Am 25. Mai 1912 wurde das Recht erweitert (suffragio universale): Alle männlichen Bürger, die das 21. Lebensjahr vollendet hatten und lesen und schreiben konnten, sowie Analphabeten, die das 30. Lebensjahr vollendet hatten, wurden zur Wahl zugelassen. Bei den Wahlen am 26. Oktober und 2. November 1913 konnten schließlich 8,5 Millionen Italiener wählen, 27 % der damaligen Bevölkerung. 1919 wurde das Verhältniswahlrecht eingeführt.
Nachdem Mussolini Ende 1922 an die Regierung kam („Marsch auf Rom“), wurde zur Festigung seiner Macht das von Giacomo Acerbo konzipierte Acerbo-Gesetz verabschiedet: Die stimmenstärkste Partei sollte zwei Drittel der Parlamentssitze erhalten. Das Gesetz fand bei den Wahlen 1924 Anwendung. Nach Errichtung der Diktatur wurden die Wahlen zur Farce; man konnte nur noch für die Nationalfaschistische Partei stimmen.
Parteiensystem Die politischen Geschicke wurden im 19. Jahrhundert zuerst von der Destra storica (historischen Rechten) bestimmt. Wichtigste Ministerpräsidenten aus dem wirtschaftsliberalen, aber wertkonservativen Lager waren Cavour, Minghetti, Sella. Seit Mitte der 1870er Jahre übernahm die Sinistra storica (historische Linke) die Regierung, mit Agostino Depretis und Francesco Crispi.
Anfang des 20. Jahrhunderts waren die Liberalen führende Kraft; Giovanni Giolitti (1842–1928) war deren wichtigster Vertreter.
1892 wurde die PSI (Sozialistische Partei Italiens) gegründet, von der sich 1921 die PCI (Kommunistische Partei Italiens) abspaltete.
Der Priester Luigi Sturzo gründete 1919 die italienische Volkspartei (Partito Popolare Italiano).
Die Jahre 1923 bis 1945 des Königreichs wurden von der PNF (National-Faschistischen Partei) bestimmt, die 1921 vom Diktator Benito Mussolini, dem am längsten amtierenden Ministerpräsidenten der italienischen Geschichte, gegründet wurde.
Die Hauptstädte des Königreiches Erste Hauptstadt Italiens war Turin. 1865 wurde die Hauptstadt nach Florenz verlagert. Rom war damals noch nicht Teil des italienischen Staates. 1870 wurde es erobert und im Jahr darauf Hauptstadt (Näheres hier).
Könige Italiens Die vier Könige Italiens stammen aus dem Haus der Savoyer, die maßgeblich an der Einigung des Landes beteiligt waren und somit einen natürlichen Anspruch auf den Thron hatten. Viktor Emanuel II. (nicht der Erste, da die Zählung des Königreiches Sardinien beibehalten wurde) herrschte von 1861 bis 1878. Umberto I. blieb König bis 1900, ehe er vom Anarchisten Gaetano Bresci in Monza ermordet wurde. Viktor Emanuel III. herrschte von 1900 bis 1946. Er war auch Kaiser von Äthiopien und König von Albanien. Umberto II. war nur für einen Monat König, im Mai 1946, hatte aber seit 1944 die Würde des Statthalters inne. Viele königliche Dekrete des Statthalters aus den Jahren 1944 bis 1946 sind noch heute als Gesetze in Kraft.
Das Ende der Monarchie Nach dem Ende der faschistischen Diktatur und des Zweiten Weltkriegs galt es, Italien auch institutionell wieder aufzubauen. Dabei spielte die Frage nach der zukünftigen Staatsform eine zentrale Rolle. Das Haus Savoyen war durch seine maßgebliche Beteiligung an der Machtergreifung Mussolinis diskreditiert, viele Mitglieder des Hauses hatten wichtige Funktionen innerhalb des faschistischen Regimes ausgeübt. Der König hatte zudem die Rassengesetze gegen die Juden unterzeichnet, was er angesichts seiner Machtposition auch hätte verweigern können. Nicht zuletzt war die Monarchie dadurch diskreditiert, dass sie nach dem Waffenstillstand von 1943 das Land im Stich gelassen hatte und ins sichere Brindisi geflohen war, statt sich ihren Aufgaben im besetzten Rom zu stellen. Ursprünglich sollte die Verfassunggebende Versammlung über das Schicksal der Monarchie beschließen. Letztendlich wurde aber dem Volk die Entscheidung überlassen.
Nach Ausrufung der Republik musste die Königsfamilie ins Exil gehen. Die 13. Übergangsbestimmung der italienischen Verfassung untersagte lange Zeit den ehemaligen Königen des Hauses Savoyen, ihren Ehefrauen und ihren männlichen Nachkommen die Einreise ins und den Aufenthalt auf dem Staatsgebiet.
Im Jahr 2002 wurde auf Initiative der Alleanza Nazionale ein Verfassungsänderungsgesetz verabschiedet, das diese Bestimmung aufhob und den Mitgliedern des ehemaligen Königshauses seitdem das Wahlrecht zuspricht sowie den Zugang zu öffentlichen Ämtern ermöglicht. Ansprüche auf ihr früheres Vermögen bleiben den Mitgliedern des Hauses Savoyen aber weiterhin verwehrt.
Ursprung der italienischen Republik Referendum mini|hochkant=1.3|Volksabstimmung vom 2. Juni 1946
Am 2. Juni 1946 wurden die Italiener zu einem von den US-amerikanischen Besatzungsbehörden initiierten Referendum über die Staatsform und zu den Wahlen zur Verfassunggebenden Versammlung aufgerufen.
Wahlberechtigt waren 28.005.449 italienische Bürger, von denen 24.946.878 zur Wahl gingen, was 89,1 % der Wahlberechtigten entsprach. Zum ersten Mal durften auch Frauen wählen. Das amtliche Ergebnis wurde am 18. Juni 1946 vom Kassationsgerichtshof verkündet: 12.718.641 Stimmen (54,27 %) für die Republik 10.718.502 Stimmen (45,73 %) für die Monarchie 1.509.735 Stimmen (6,44 %) waren ungültig (davon 1.146.729 leere Stimmzettel). Hinsichtlich der regionalen Mehrheitsverhältnisse war Italien praktisch in zwei Lager gespalten: Im Norden hatte die Republik mit 66,2 % gewonnen, im Süden dagegen kam die Monarchie auf 63,8 %. +Ergebnisse des Referendums vom 2. Juni 1946 nach RegionenRegionRepublikMonarchieGesamtStimmen%Stimmen%Piemont1.244.37357,1936.08142,92.180.454Ligurien633.82169,0284.11631,0917.937Lombardei2.284.58064,11.279.74835,93.564.328Trentino192.12385,033.90315,0226.026Venetien und Friaul1.391.41959,3955.77040,72.347.189Emilia-Romagna1.526.67777,0455.52423,01.982.201Toskana1.281.08371,6507.49228,41.788.575Marken499.56670,1212.92529,9712.491Umbrien298.19671,9116.32128,1414.517Latium749.70548,6792.32851,41.542.033Abruzzen und Molise347.65043,1459.24956,9806.899Kampanien438.49223,51.426.39276,51.864.884Apulien467.78132,7960.84967,31.428.630Basilicata108.28940,6158.34559,4266.634Kalabrien338.95939,7514.34460,3853.303Sizilien709.73535,31.303.56064,72.013.295Sardinien206.19239,1321.55560,9527.747ITALIEN12.718.64154,310.718.50245,723.437.143
Es votierten mehrheitlich für den Erhalt der Monarchie der Savoyen: Latium, Abruzzen, Molise, Kampanien (Spitzenwert von 76,5 %), Apulien, Basilikata, Kalabrien, Sizilien und Sardinien. Die königliche Familie hielt sich damals in Neapel auf, dazu passt der Spitzenwert für die Monarchie in der Region Kampanien.
Mehrheiten für die Republik gab es in: Piemont, Aostatal, Ligurien, Lombardei, Trentino (Spitzenwert von 85 %), Venetien, Emilia-Romagna, Toskana, Umbrien und Marken. Beinahe drei Millionen Italiener konnten am Referendum nicht teilnehmen: italienische Kriegsgefangene; Italiener in den Kolonien; Einwohner der Provinzen Bozen-Südtirol, Triest und Görz, deren völkerrechtlicher Status noch nicht geklärt war, sowie 300.000 Flüchtlinge aus Julisch-Venetien (Istrien und ein Teil Dalmatiens, die an Jugoslawien gefallen waren). Der Spitzenwert für die Republik im Trentino hängt wohl mit dem führenden Republikaner, dem damaligen Ministerpräsidenten Alcide De Gasperi, zusammen.
König Umberto II., auch Re di Maggio („Maikönig“) genannt, da er eigentlich nur im Mai 1946 König war, ging am 13. Juni 1946 ins Exil.
Der 2. Juni ist als Fest der Republik (Festa della Repubblica) nationaler Feiertag in Italien.
Wahlen zur Verfassungsgebenden Versammlung Statt der eigentlich vorgesehenen 573 Abgeordneten wurden 556 gewählt, weil jene einiger Provinzen (Bozen, Triest, Görz) noch fehlten. Die Wahlergebnisse:http://elezionistorico.interno.it/index.php Partei Stimmen (%) Sitze Democrazia Cristiana 35,18 207 Partito Socialista 20,72 115 Partito Comunista 18,97 104 Unione Democratica Nazionale 6,79 41 Fronte dell’Uomo Qualunque 5,28 30 Partito Repubblicano 4,37 23 Blocco Nazionale della Libertà 2,77 16 Partito d’Azione 1,46 7 Andere 4,46 13
Verfassung mini|Eines der drei Originale der Verfassung der italienischen Republik, aufbewahrt im historischen Archiv der Präsidentschaft der Republik.
Die italienische Verfassung,tedesco.pdf Verfassung der Italienischen Republik (pdf auf www.quirinale.it, der Homepage des Italienischen Präsidenten; 128 kB) Originalbezeichnung La Costituzione della Repubblica Italiana, wurde am 22. Dezember 1947 beschlossen, trat am 1. Januar 1948 in Kraft und ist geprägt durch einen Kompromisscharakter, der aus der unmittelbaren Nachkriegsgeschichte herrührt: Aus der Erfahrung des gemeinsamen Widerstandskampfes gegen den Faschismus („Resistenza“) entschlossen sich die im „Nationalen Befreiungskomitee“ zusammengeschlossenen antifaschistischen (liberale, sozialistische, kommunistische und katholisch geprägte) Parteien, gemeinsam die neue Verfassung auszuarbeiten.
Besonderheiten der italienischen Verfassung sind die zentrale Rolle, die dem Parlament (Zweikammersystem, bicameralismo perfetto) zugestanden wird; die vergleichsweise geringen formalen Einflussmöglichkeiten des Ministerpräsidenten; die starke Betonung plebiszitärer Elemente (Verfassungsänderungen müssen eventuell durch Referendum bestätigt werden, außerdem besteht für die Bürger die Möglichkeit, von Volksabstimmungen und Gesetzesinitiative Gebrauch zu machen);