Die Anleitung zu Straftaten ist in Deutschland gemäß § 130a des Strafgesetzbuches (StGB) ein Vergehen, das mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft wird. Auch die Belohnung und Billigung von Straftaten ( StGB) ist strafbar. Bei Anleitung zur Begehung einer terroristischen Straftat ( StGB) kommt es nicht auf die im hier beschriebenen Tatbestand verlangte Absicht an.
Wortlaut Der Wortlaut des StGB lautet:
Tatbestand StGB ist ein abstraktes Gefährdungsdelikt. Geschütztes Rechtsgut ist der öffentliche Friede. Der Tatbestand setzt bedingten Vorsatz des Täters voraus, der eine Anleitung verbreitet die geeignet ist, der Begehung einer Tat nach StGB (Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten) zu dienen.
Weblinks Urteil AG Berlin-Tiergarten vom 30. Juni 1997 - 260 DS 857/96 Linkhaftung
Kategorie:Besondere Strafrechtslehre (Deutschland)