Sinti, auch Sinte genannt, sind eine ethnische Gruppe. Sie leben in Mittel-, West- und Osteuropa und im nördlichen Italien. In Deutschland ist ihre Anwesenheit bereits seit dem Anfang des 15. Jahrhunderts belegt. Sinti sind eine der Ethnien, die im deutschsprachigen Raum unter dem Oberbegriff Sinti und Roma fallen.Dokumentations- und Kulturzentrum Deutscher Sinti und Roma Interdisziplinäre Fachtagung Antiziganismus vom 29.11. bis 01.12.2012. Call for papers vom 17. Februar 2012, abgerufen am 19. Februar 2024 (Hervorhebungen nicht im Original). Ihre traditionelle Sprache ist das Sintitikes.

Bezeichnungen Das Ethnonym Sinti (auch Sinte, Sg. m. Sinto; Pl. m. Sinti; Sg. f. Sinti(z)za, Sinta; Pl. f. Sinti(z)ze)Romarchive Glossar Eintrag Sinti, abgerufen am 17. Februar 2024.Die Endung „-iza“ bei sintiza ist ein slawisches Suffix, das bei femininen Formen auftritt. Vgl. hierzu z. B. die weiblichen Vornamen Barica, Danica, Dragica, Ljubica, Marica, Slavica. ist seit etwa 1100 belegt. Es tritt in den Schriften des arabischen Chronisten al-Maidani auf.

Es gibt verschiedene Vorschläge zur Herkunft des Wortes „Sinti“. So könnte sich „Sinti“ vom ehemaligen indischen Bundesstaat Sindh ableiten, der heute zu Pakistan gehört. Möglicherweise stammen sie aus der Region um die dort gelegene Stadt Sukkur. Eine andere Möglichkeit ist, dass es sich vom Fluss Indus ableitet, der auf Sanskrit „Sindhu“ heißt. „Sinti“ würde demnach „Menschen vom Sindhu“ bedeuten.Michail Krausnick: Da wollten wir frei sein! Beltz und Gelberg, Weinheim 1983, ISBN 3-407-80642-6, S. 178.

Geschichte Mittelalter und Frühe Neuzeit Es wird allgemein angenommen, dass die Vorfahren der Sinti aufgrund der Angriffe der Umayyaden gegen das Königreich der Sindhi (im heutigen Pakistan) im Jahre 711–713 und des Todes Raja Dahirs, Indien als Kriegsflüchtlinge verlassen haben müssen. Seit dem späten 14. Jahrhundert ist ihre Anwesenheit in Ungarn und seit dem frühen 15. Jahrhundert in Mitteleuropa belegt (1407, Hildesheim). Die Sprache der Sinti zeigt an, dass es sich bei ihnen um die nachweislich älteste in Europa zugewanderte indische Diaspora handelt.

mini|Sebastian Münster, Cosmographia universalis, Basel 1544 oder 1550: Familie von „Zigeunern“/„Heyden“

Nachdem im 15. Jahrhundert Kaiser, Landesherren und Städte den Zuwanderern zunächst Schutzbriefe ausgestellt hatten, damit sie sich ähnlich der jüdischen Minderheit ungehindert bewegen konnten, stellten die Reichstage in Lindau (1496–1497) und Freiburg (1498) sie als angebliche Verräter der Christenheit und Bundesgenossen der muslimischen Türken, als Zauberer und Überträger der Pest außerhalb der Rechtsordnung, verfügten ihren sozialen Ausschluss und erklärten sie für vogelfrei: „Wann … yemandts mit der Tat gegen inen Hanndel furnemen wurde, der sol daran nit gefrevelt noch Unrecht gethan haben“ (1498).Martin Ruch: Zur Wissenschaftsgeschichte der deutschsprachigen „Zigeunerforschung“ von den Anfängen bis 1900. Freiburg 1986, S. 52. Der gesamte Beschluss dort auf S. 363.

mini|Jacques Callot, Bohémiens, Detail: Soldaten zu Fuß und zu Pferd, ca. 1621

Damit war eine grundsätzliche Umkehr des Reichsverbands, der Reichskreise und der Staaten in der Haltung gegenüber der Minderheit eingeleitet, die allerdings nicht einheitlich vertreten wurde. Die Manusch sind eine Untergruppe der Sinti, die bereits 1597 im deutschsprachigen Raum erwähnt wurden.Bonaventura Vulcanius Brugensis: De Literis et Lingua Geatarum sine Gothorum. Leiden 1597, zit. nach: Kluge, S. 114. Es wurden weiterhin Duldungspapiere ausgegeben. Der Reichstag in Augsburg (1551) kritisierte dies und sprach erneut ein allgemeines Verbot der Duldung und die Vernichtung aller existierenden Pässe aus. Dennoch standen „Heiden“ vor allem als Soldaten mit gesuchter Kompetenz und mitunter auch in der Rolle von Offizieren in den zeitgenössischen Söldnerheeren sowohl unter kaiserlichem als auch unter landesherrlichem Schutz. In den Armeen des 17. und noch des 18. Jahrhunderts bis zur Einführung stehender Untertanenheere waren sie ein selbstverständliches Element. Einige von ihnen sind als hohe Polizeioffiziere („Landesvisitator“, „Landleutnant“ u. a.) bekannt (18. Jahrhundert).

Seit dem Ende des 17. Jahrhunderts nahmen andererseits die bis dahin nur gelegentlich verkündeten Abwehrvorschriften in der Zahl zu und eskalierten in der Schärfe. Mit regelmäßigen Streifungen, mit flächendeckenden ständig erneuerten zahlreichen Aufenthalts-, Betretungs- und Unterstützungsverboten und mit drakonischen Strafandrohungen begann in Mittel- und Westeuropa eine allgemeine Verfolgung der Minderheit, die in den 1720er Jahren ihren Höhepunkt erreichte. Sie zielte auf „Ausrottung“.

mini|hochkant=1.4|Hinrichtung einer „Zigeunerbande“ in Gießen, 1726, als öffentliches Schauspiel

Es bildete sich ein gestuftes Strafsystem heraus, nach dem häufig auf eine erste Ausweisung und den Staupenschlag, bei der zweiten Grenzübertretung die Brandmarkung und beim dritten Mal die Hinrichtung erfolgen sollte. Mit „summarischen“ Prozessen verzichteten die Behörden im Falle von „Zigeunern“ häufig auf die vorgeschriebenen geregelten Verfahren. Kinder waren gezwungen, der Hinrichtung ihrer Eltern – u. U. „am nächsten Baum“ – zuzuschauen, bevor sie über die Grenze getrieben oder Familien der Mehrheitsbevölkerung übergeben wurden. Zwar war alles „herrenlose Gesindel“ rechtlich ausgeschlossen, die Sanktionen gegen „Zigeuner“ und ihnen gleichgestellte „Vagabunden“ aber waren die repressivsten.Thomas Fricke: „Zigeuner“ im Zeitalter des Absolutismus. Bilanz einer einseitigen Überlieferung. Eine sozialgeschichtliche Untersuchung anhand südwestdeutscher Quellen. Pfaffenweiler 1996; Ulrich Friedrich Opfermann: „Seye kein Ziegeuner, sondern kayserlicher Cornet“. Sinti im 17. und 18. Jahrhundert. Eine Untersuchung anhand archivalischer Quellen. Berlin 2007. Gleichzeitig gab es in einigen Territorien Sinti in der Rolle hoher Polizeiverantwortlicher.Ulrich Friedrich Opfermann: „Daß sie den Zigeuner-Habit ablegen“. Die Geschichte der „Zigeuner-Kolonien“ zwischen Wittgenstein und Westerwald. Frankfurt am Main u. a. 1997, 2. Aufl.; Ulrich Friedrich Opfermann: „Seye kein Ziegeuner, sondern kayserlicher Cornet“. Sinti im 17. und 18. Jahrhundert. Eine Untersuchung anhand archivalischer Quellen. Berlin 2007.

mini|hochkant|Der Sinto Anton (Antoine) La Grave, Landleutnant in Kurmainz, ca. 1730Ulrich Friedrich Opfermann: „Seye kein Ziegeuner, sondern kayserlicher Cornet“. Sinti im 17. und 18. Jahrhundert. Eine Untersuchung anhand archivalischer Quellen. (Reihe Dokumente, Texte, Materialien; Band 65), Berlin: Metropol, 2007; eine allgemeine Darstellung zur Präsenz des Familienverbands der Lagrave findet sich in: Ulrich Friedrich Opfermann: Zur Situation der „Zigeuner“ in den Territorialstaaten zwischen Main, Lahn und Sieg in der ersten Hälfte des 18. Jahrhunderts. Drei Fälle im Vergleich. In: Udo Engbring-Romang, Wilhelm Solms (Hrsg.) im Auftrag der Gesellschaft für Antiziganismusforschung e. V.: „Diebstahl im Blick?“ Zur Kriminalisierung der „Zigeuner“ (= Beiträge zur Antiziganismusforschung. Band 2), Seeheim 2005, S. 64–115.

Während in Frankreich bereits in der ersten Hälfte des 18. Jahrhunderts der Staat angesichts der Erfolglosigkeit seiner bisherigen Sicherheits- und Ordnungspolitik zur Domizilierung der Bohémiens ou Egyptiens überging, galt das in den Staaten des Alten Reichs verbreitete Konzept der „Vertilgung“ bis in die erste Hälfte des 19. Jahrhunderts. Es ist jedoch festzustellen, dass es eine erhebliche Differenz zwischen Normsetzung und Normumsetzung gab. Selbst in den Jahren rücksichtslosester Vorschriften gab es immer zugleich auch die Vergabe von Pässen und Wohlverhaltensattestaten und die grundsätzliche Möglichkeit, als „pardonierter Zigeuner“ in die Mehrheitsgesellschaft zu wechseln. Nachdem „Heiden“ in der staatlich-behördlichen Perspektive in der ersten Hälfte des 18. Jahrhunderts eine angesichts der geringen Größe der Minderheit außerordentliche Rolle gespielt hatten, ließ das sicherheits- und ordnungspolitische Interesse in der zweiten Jahrhunderthälfte stark nach, um im letzten Jahrhundertdrittel weitgehend zu verschwinden.Ulrich Friedrich Opfermann: „Seye kein Ziegeuner, sondern kayserlicher Cornet“. Sinti im 17. und 18. Jahrhundert. Eine Untersuchung anhand archivalischer Quellen. Berlin 2007.

Jüngere Geschichte Mit dem Untergang des Alten Reichs und der Entstehung bürgerlicher Rechtsverhältnisse in den deutschen Staaten erhielten die dort geborenen und lebenden Sinti die jeweilige Staatsbürgerschaft und waren rechtlich allen anderen Staatsbürgern gleichgestellt. Mit der Auflösung der traditionellen Berufsvereinigungen, der Verallgemeinerung der Lohnarbeit und der Einführung der Gewerbefreiheit eröffneten sich einerseits neue Zugangsmöglichkeiten in überkommene wie in neue Tätigkeitsfelder. Andererseits zerstörten die industrielle Warenproduktion und die mit ihr einhergehenden Verteilungsformen Erwerbsmöglichkeiten. Mit der Reform des Niederlassungsrechts um die Mitte des 19. Jahrhunderts wurde es zum einen zumindest formalrechtlich möglich, die Dauermigration zu beenden. Zum anderen erleichterte die Freizügigkeit die Migration. Zugleich erhöhte sie allgemein die Mobilität und verschärfte die Konkurrenz der Erwerbsmigranten. Viele Familien wechselten – vermehrt im späteren Verlauf des Jahrhunderts und nicht zuletzt angesichts einer zunehmenden Repression – mehr oder weniger unauffällig in eine ortsfeste oder teilweise ortsfeste Lebensweise. In Preußen waren Roma und Sinti um die Mitte der 1880er Jahre „überwiegend sesshaft“.Karola Fings: Rasse: Zigeuner. In: Herbert Uerlings, Iulia-Karin Patrut (Hrsg.): „Zigeuner“ und Nation. Repräsentation – Inklusion – Exklusion (= Inklusion/Exklusion. Studien zu Fremdheit und Armut von der Antike bis zur Gegenwart. Band 8), Frankfurt am Main et al. 2008, S. 273–309, hier S. 274.