Ravenshorst ist ein Hofgut und liegt zwischen Eckernförde und dem Ort Goosefeld.

Die Geschichte von Ravenshorst konnte erst durch die eingehende Recherche von Ludwig Hünger in wesentlichen Punkten geklärt werden.

Erste Nennung (Dingswinde) Ravenshorst wird erstmals am 11. April 1575 in einer Dingswinde urkundlich erwähnt. Sie wurde zwischen der Kirche von Eckernförde als Eigentümerin des Hofes und dem Dorfe Goosefeld geschlossen. In diesem Vertrag wurden die Grenzen zwischen beiden Parteien festgelegt. Dem heutigen Sprachgebrauch angepasst lautet der Text (Übertragungsunsicherheiten in { } Klammern):

Das Siegel der Hüttener Harde (Bergharde) miniatur|Siegel der Hüttener Harde Die Siegel der ehemaligen Harden des Herzogtums Schleswig sind heutigentags fast vergessen, zum großen Teile aber, wie es scheint, verloren. 1828 veröffentlichte der spätere Geheimrat, Professor Dr. L. J. Michelsen das Siegel der Bökingharde in seiner Arbeit „Nordfriesland im Mittelalter“. 1863 machte Archivsekretär C. M. A. Matthiesen in Kopenhagen vier weitere Hardessiegel bekannt, das der Kavslundharde (Kalslundharde, ein Stück davon gehört zum heutigen Jütland), der Tonderharde, der Nübelharde und der Horsbüll-, späteren Wiedingharde.

Ein sechstes Hardessiegel hat Willers Jessen in Eckernförde vor dem gänzlichen Vergessen bewahrt. Es hängt an einer auf Pergament geschriebenen Urkunde, die weiter unten mitgeteilt wird, und ist auf grünem Wachs abgedruckt. Die Mitte, ein Hirsch zwischen Hügeln mit Bäumen, ist noch recht gut erhalten. Die Umschrift, die gewöhnlicher Weise zwei Zeilen füllt, ist an manchen Stellen beschädigt und deshalb nicht immer mit vollkommener Sicherheit lesbar. An manchen Stellen ergibt sich die Ergänzung gleichsam von selbst. Nicht ganz sicher bleibt es, ob SEGEL oder INSEGEL zu lesen ist. Die Umschrift lautet also:

Auf dem Rücken:

Geschichtlicher Überblick Die Entstehung des Gutshofes Ravenshorst liegt im Dunkeln der Geschichte. Möglicherweise entstand der Hof zwischen 1400 und 1500 im Gefolge der Familie von der Wisch? Weiteren Forschungen bleibt es vorbehalten, den genauen Zeitpunkt herauszufinden, zu dem die Ra-venshorster Ländereien in das Eigentum des Gottorfer Herzogs gelangten. Wollte der Herzog seine um 1520 von der Adelsfamilie von der Wisch erworbenen Besitzungen, das Gut Hütten, den Hof Wittensee mit den dazugehörenden Dörfern – darunter auch Goosefeld – mit Ravenshorst arrondieren?

Seit 1717 jedenfalls, als während des Großen Nordischen Krieges der Landesteil Schleswig unter königlich-dänische Verwaltung geraten war, wurde Ravenshorst als königliches Kammergut geführt. Es gehörte zum Amte Hütten. Der Amtsverwalter der Hüttener Harde hatte das kleine Gut im Auftrage der dänischen Krone „wie schon zu fürstlichen Zeiten“ zu verwalten.

Er musste das auch „die kleine Kate“ genannte Gut verpachten und der Rentekammer in Kopenhagen die jährlichen Erträge mit allen anderen Abrechnungen seines Bezirkes übersenden.

1771 wurde das Gut vermessen und in zwei Parzellen eingeteilt. 1775 wurden diese verkauft.

Größe und Grenzen des Gutes Ravenshorst Das Problem ist die Lokalisierung des in der Dingswinde erwähnten Grenzverlaufes. Glücklicherweise fand sich eine Karte von Ravenshorst aus dem Jahre 1771, die sich in eine Karte aus dem Jahre 1800 einfügen ließ und bis auf wenige Unsicherheiten ein Nachvollziehen der beschriebenen Grenze ermöglicht. Die Streckenabschnitte mit nicht eindeutigem Verlauf sind gestrichelt markiert.

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