mini|Logo der hessischen Landesregierung seit 2026 mini|Hessische Staatskanzlei in Wiesbaden, Sitz der Landesregierung Die Hessische Landesregierung ist die Regierung des Landes Hessen.

Nach Artikel 101 der Verfassung des Landes Hessen (HV) wird der Ministerpräsident vom Hessischen Landtag gewählt. Die übrigen Mitglieder der Landesregierung, die Minister, werden vom Ministerpräsidenten ernannt. Sie benötigen das besondere Vertrauen des Landtages, das ihnen durch Beschluss ausgesprochen wird (Art. 101 IV HV). Nach Artikel 111 leistet der Ministerpräsident seinen Amtseid vor dem Landtag, die Minister vor dem Ministerpräsidenten in Gegenwart des Landtags. Die Rechtsverhältnisse der Regierungsangehörigen sind im Gesetz über die Bezüge der Mitglieder der Landesregierung vom 27. Juli 1993GVBl. I S. 339, zuletzt geändert durch Gesetz vom 27. Mai 2013, GVBl., S. 218. geregelt.

Amtssitz des Ministerpräsidenten und Sitzungsort der Landesregierung ist die Hessische Staatskanzlei, die seit 2004 im ehemaligen Hotel Rose am Kranzplatz in Wiesbaden residiert. Zuvor hatte die Staatskanzlei ihren Sitz in einer Villa in der Bierstadter Straße unweit des Warmen Damms und der Wilhelmstraße. Vor dem Zweiten Weltkrieg hatte die Landesregierung des damaligen, nur Teile des heutigen Landes umfassenden Volksstaates Hessen ihren Sitz in Darmstadt.

Geschäftsverteilung der Landesregierung Die derzeitige, von CDU und SPD gebildete Landesregierung (Kabinett Rhein II) ist seit dem 18. Januar 2024 im Amt. Ministerpräsident ist Boris Rhein, zu den sonstigen Regierungsmitgliedern siehe den Artikel Kabinett Rhein II. Regierungssprecher ist Staatssekretär Tobias Rösmann.

Folgende Oberste Landesbehörden gehören derzeit zur Landesregierung:

Hessische Staatskanzlei Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz Hessisches Ministerium der Finanzen Hessisches Ministerium der Justiz und für den Rechtsstaat Hessisches Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Forschung, Kunst und Kultur Hessisches Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales Hessisches Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat Hessisches Ministerium für Digitalisierung und Innovation Hessisches Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege

Bisherige Hessische Landesregierungen Hessische Landesregierungen bis 1918

Vor der Novemberrevolution 1918 war der Großherzog das hessische Staatsoberhaupt. Er ernannte nach der Verfassung von 1820 die Mitglieder der Staatsregierung und legte den aus zwei Kammern (von denen nur die Mitglieder der zweiten gewählt waren) bestehenden Landständen die Gesetzentwürfe vor. Der Staatsregierung („Gesamt-Ministerium“) stand ein Präsident vor, jedoch nur als Regierungschef, nicht als Staatsoberhaupt.

Amtsinhaber Amtszeit AnmerkungenKarl von Grolman 1821–1829Karl du Thil 1829–1848Heinrich von Gagern1848 Während der Märzrevolution für drei Monate Ministerpräsident, Mitglied der Frankfurter NationalversammlungCarl Wilhelm Zimmermann1848 Im Sommer 1848 für wenige Wochen im AmtHeinrich Karl Jaup 1848–1850 Mitglied des Siebzehnerausschusses und der Frankfurter NationalversammlungReinhard Carl Friedrich von Dalwigk1852–1871 Unter Großherzog Ludwig III., 1871 auf Druck Preußens entlassenFriedrich von Lindelof 1871–1872 Unter Großherzog Ludwig III.Karl Wilhelm Hofmann 1872–1876 Unter Großherzog Ludwig III.Philipp Freiherr Rinck gen. v. Starck 1876–1879 Unter Großherzog Ludwig III., nach dessen Tod 1877 unter Großherzog Ludwig IV.Jakob Finger 1884–1898 Unter Großherzog Ludwig IV., nach dessen Tod 1892 unter Großherzog Ernst LudwigCarl Rothe 1898–1906 Unter Großherzog Ernst LudwigChristian Wilhelm Carl Ewald 1906–1918 Unter Großherzog Ernst Ludwig, bis zur Novemberrevolution

Bis 1866 existierten außer dem Großherzogtum noch zwei weitere hessische Staaten, das Kurfürstentum Hessen-Kassel und die Landgrafschaft Hessen-Homburg. Der westliche Teil des heutigen Hessen war Teil des Herzogtums Nassau.

Landesregierungen des Volksstaats Hessen In der Zeit des Volksstaates Hessen zwischen 1919 und 1945 trug der Hessische Ministerpräsident gemäß Artikel 37 der Hessischen Verfassung die Amtsbezeichnung Staatspräsident, das Kabinett die Bezeichnung „Gesamtministerium“. Wie heute wurde die Regierung vom Hessischen Landtag gewählt.

Nach der Machtergreifung des NS-Regimes wurden die Landesregierungen weitgehend entmachtet. Am 31. März 1933 trat das erste Gleichschaltungsgesetz in Kraft. Die regionalen Gliederungen der NSDAP („Reichsgaue“) gewannen an Bedeutung.

Hessische Landesregierungen seit 1945 Seit der Gründung des heutigen Bundeslandes Hessen waren sieben Parteien an Hessischen Landesregierungen beteiligt. Von 1946 bis 1987 sowie 1991–1999 führte die SPD die jeweiligen Landesregierungen, 1987–91 und seit 1999 die CDU. Seit 1945 bekleideten neun Politiker das Amt des Hessischen Ministerpräsidenten, davon gehörten fünf der SPD und vier der CDU an, einer war parteilos. Georg-August Zinn (SPD) war 19 Jahre lang Ministerpräsident und ist damit der Amtsinhaber mit der bisher längsten Dienstzeit.

Listen der Minister Die folgenden Listen führen die für einzelne Fachbereiche zuständigen Minister seit 1945 auf:

Liste der Minister für Arbeit und Soziales Liste der Minister für Finanz Liste der Minister für Inneres Liste der Minister für Justiz Liste der Minister für Kultus Liste der Minister für Landwirtschaft Liste der Minister für Umwelt Liste der Minister für Wirtschaft Liste der Minister für Wissenschaft

Weblinks Offizielle Website der Hessischen Landesregierung

Einzelnachweise

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