mini|Ehemaliges Gebäude des Statistischen Landesamtes in Stuttgart Das Statistische Landesamt Baden-Württemberg ist eine Landesoberbehörde in Fellbach (Rems-Murr-Kreis) und gehört zum Geschäftsbereich des Finanzministeriums des Landes. Es erhebt, sammelt und analysiert statistische Daten und Informationen zu Wirtschaft, Gesellschaft und Umwelt.
Das Informationsangebot des Statistischen Landesamtes schafft eine wesentliche Voraussetzung, um unsere gegenwärtige gesellschaftliche Lage realistisch zu beurteilen, künftige Entwicklungen abzuschätzen, sachgerecht zu planen, sparsam und effektiv zu wirtschaften und Entscheidungen zu kontrollieren.
Diese Aufgaben einer Informationsdienstleistungsbehörde nimmt das Statistische Landesamt Baden-Württemberg gemeinsam mit den anderen Statistischen Landesämtern, den kommunalen Statistikämtern, dem Statistischen Bundesamt und dem Statistischen Amt der Europäischen Union (Eurostat) wahr. Als Einrichtung der amtlichen Statistik sind sie den strengen Grundsätzen der Neutralität, Objektivität, wissenschaftlichen Unabhängigkeit, Geheimhaltung von Einzeldaten, Datenschutz und der Legalität verpflichtet.
Das Statistische Landesamt Baden-Württemberg ist der zentrale Statistik-Dienstleister des Landes Baden-Württemberg und ist für die Erstellung von Statistiken zuständig. Dies erfolgt in der Regel auf Anordnung des Bundes oder der Europäischen Union und nach gesetzlichen Vorgaben.
Grundsätze Nach dem Landesstatistikgesetz von Baden-Württemberg (§1 LStatG) hat die amtliche Statistik des Landes (Landes- und Kommunalstatistik) im föderativ gegliederten Gesamtsystem der amtlichen Statistik die Aufgabe, entsprechend dem Informationsbedarf von Bund, Ländern, Gemeinden und Gemeindeverbänden, Gesellschaft, Wirtschaft, Wissenschaft und Forschung laufend Daten über Massenerscheinungen zu erheben, zu sammeln, aufzubereiten, darzustellen und zu analysieren. Sie gewinnt die statistischen Informationen unter Anwendung wissenschaftlicher Erkenntnisse und unter Einsatz der jeweils sachgerechten Methoden und Informationstechniken; dabei gelten für sie die Grundsätze der Neutralität, Objektivität, wissenschaftlichen Unabhängigkeit und statistischen Geheimhaltung.
Aufgaben Nach § 3 des Landesstatistikgesetzes hat das Statistische Landesamt Baden-Württemberg folgende Aufgaben
1. EG-, Bundes- und Landesstatistiken zu erheben und aufzubereiten und statistische Ergebnisse zusammenzustellen, auszuwerten, darzustellen und zu veröffentlichen,
2. Landesstatistiken methodisch und technisch vorzubereiten und weiterzuentwickeln sowie bei der Vorbereitung und Weiterentwicklung von EG- und Bundesstatistiken mitzuwirken,
3. das Landesinformationssystem (LIS-BW) zu betreiben sowie inhaltlich und technisch weiterzuentwickeln,
4. Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen und andere Gesamtsysteme statistischer Daten für Landeszwecke darzustellen und zu veröffentlichen,
5. wissenschaftliche Analysen, Prognosen und Modellrechnungen auf der Grundlage statistischer Daten in Zusammenarbeit mit dem Statistischen Bundesamt und den statistischen Ämtern der anderen Länder oder im Benehmen mit der fachlich zuständigen obersten Landesbehörde und dem Finanzministerium vorzunehmen,
6. auf Anforderung insbesondere der Kommission der Europäischen Gemeinschaften, oberster Bundesbehörden oder oberster Landesbehörden im Einvernehmen mit dem Finanzministerium Forschungsaufträge auszuführen, Gutachten zu erstellen und sonstige Arbeiten statistischer Art durchzuführen,
7. die Behörden und Gerichte des Landes, die Gemeinden, Landkreise, Verwaltungsgemeinschaften, den Verband Region Stuttgart und die Nachbarschaftsverbände sowie die sonstigen der Aufsicht des Landes unterstehenden juristischen Personen des öffentlichen Rechts in statistischen Angelegenheiten zu beraten und zu unterstützen,
8. an der Vorbereitung von Rechts- und Verwaltungsvorschriften mitzuwirken, die die Bundes- oder Landesstatistik betreffen,
9. sonstige durch Rechtsvorschrift oder die fachlich zuständige oberste Landesbehörde im Einvernehmen mit dem Finanzministerium übertragene Aufgaben wahrzunehmen.
Landesinformationssystem Baden-Württemberg LIS-BW Auf der Grundlage des Landesstatistikgesetzes (§17) führt das Statistische Landesamt ein Landesinformationssystem (LIS-BW). Dieses hat die Aufgabe, Daten und Auswertungsmethoden für Zwecke der Planung, Entscheidung und Entscheidungskontrolle im öffentlichen Bereich bereitzustellen und der allgemeinen Nutzung zugänglich zu machen.
Inhalt des LIS-BW sind Abzüge von Datenbeständen staatlicher Stellen. Die Aufnahme von Daten anderer Stellen in das LIS-BW und die Vermittlung von Daten aus anderen Systemen ist zulässig. Personenbezogene Daten darf das LIS-BW nur enthalten, wenn sie allgemein zugänglich sind. Bei der Auswahl der Daten und Auswertungsmethoden des LIS-BW wird die Landesregierung vom Landesausschuss für Information beraten. Dem Landesausschuss für Information gehören je fünf Vertreter des Landtags und der Landesregierung an. Den Vorsitz führt der Finanzminister.
FaFo FamilienForschung Baden-Württemberg Die interdisziplinär angelegte FaFo-BW besteht seit Mitte 1982. Sie wurde vom Sozialwissenschaftler und Präsidenten des Statistischen Landesamtes Max Wingen (1930–2005) gegründet. Die Tätigkeitsfelder der FaFo-BW sind: Demografische Analysen, Familienstrukturen, Familiensoziologie, Geschlechterrollen, sozialökonomische Strukturen von Familien, Familie und Arbeitswelt, Kinderbetreuung, Frauen, Familien- und Sozialpolitikbeobachtung.
Die Forschungsergebnisse der FaFo-BW tragen zur Unterrichtung von Politik und Öffentlichkeit über die Belange von Familien bei. Darüber hinaus berät die FaFo-BW Kommunal-, Landes- und Bundeseinrichtungen bei familien- und familienpolitikrelevanten Fragen.
Geschichte des Statistischen Landesamtes Baden-Württemberg und seiner Vorgänger
Statistisch-Topographisches Bureau des Königreichs Württemberg
Im Königreich Württemberg wurde 1821 ein Statistisch Topografisches Bureau des Königreichs Württemberg, die früheste Vorgängerbehörde der Statistischen Landesamtes Baden-Württemberg gegründet.
Großherzogliches Statistisches Bureau Baden 1852 Gründung eines Großherzoglichen Statistischen Bureaus im Geschäftsbereich des Ministeriums des Innern. Bis zur Gründung des Amtes wurden statistische Aufgaben – zum Beispiel für den Zollverein – von den badischen Ministerien in eigener Regie durchgeführt. 1855 erscheint das erste Heft der „Beiträge zur Statistik der Inneren Verwaltung des Großherzogtums Baden“. Es enthält die Verwaltungsgliederung Badens und ein Ortsverzeichnis mit bevölkerungsstatistischen Daten des Jahres 1852.
1860 Das Statistische Bureau wird dem neu gegründeten Handelsministerium unterstellt. Mit dieser Unterstellung und einem hauptamtlichen Amtsvorstand wird die badische Statistik von einer unabgestimmten Ressortstatistik zu einem übergreifenden und querschnittsorientierten System entwickelt.
1865 Ernennung des Statistischen Bureaus zur „selbständigen Staatsstelle“ mit unabhängiger Tätigkeitserfüllung. Ab 1868 erscheint das „Statistische Jahrbuch für das Großherzogtum Baden“, dann 1869 in unregelmäßiger Folge die „Statistischen Mitteilungen über das Großherzogtum Baden“.
Württembergisches Statistisches Landesamt Das Württembergische Statistische Landesamt war seit dem Ende des Ersten Weltkriegs eine Behörde des freien Volksstaates Württemberg (bis zum Ende der NS-Diktatur). Das Landesamt war Rechtsnachfolger des Statistisch-Topographischen Bureaus des Königreichs Württemberg.
Am 18. September 1928 erfolgte die Verordnung des Finanzministeriums des Landes Württemberg über eine Dienstordnung des Statistischen Landesamts, nach der das Amt die Aufgaben hat Angaben über alle staatlichen und gesellschaftlichen Erscheinungen, die für Verwaltung und Wissenschaft von Bedeutung sein können, zu sammeln, zu verarbeiten und zu veröffentlichen bei der Reichsstatistik in dem durch Gesetz und Übung bestimmten Umfang sowie die Bearbeitung der Ergebnisse der Reichsstatistik mitzuwirken die Ausführung der Landesstatistik, d. h. alle für Württemberg im Besonderen zu machenden Erhebungen, die von dem zuständigen Ministerium angeordnet oder von dem Statistischen Landesamt selbst für zweckmäßig erachtet werden sowie die geografische, statistische und geschichtliche Beschreibung des Landes zu betreiben.
Als weitere Aufgaben werden dem Statistischen Landesamt übertragen: die topografische und geologische Landesaufnahme und die Herstellung, Fortführung und Vervielfältigung entsprechender Karten, die Beobachtung und Erforschung der meteorologischen und geophysikalischen Verhältnisse des Landes durch die Landeswetterwarte.
Während der Weimarer Republik hatte das Württembergische Statistische Landesamt den umfassendsten Aufgabenbereich.
1935 erfolgte die Ausgliederung der Meteorologischen Abteilung. Bedingt war dies durch die Entwicklung der Luftfahrt. Die Reichsregierung hatte am 6. April 1934 die „Verordnung über den Reichswetterdienst“ erlassen; danach gehörten die Aufgaben der Wetterbeobachtung in den Geschäftsbereich des Reichsministers der Luftfahrt, Hermann Göring. Weitere Ausgliederungen wurden 1936 mit der Topographischen Abteilung und Bildung eines Topographischen Büros im Geschäftsbereich des württembergischen Innenministeriums sowie 1939 mit der Ausgliederung der Geologischen Abteilung des Württembergischen Statistischen Landesamtes und Eingliederung in die „Reichsstelle für Bodenforschung“ vorgenommen.
Kriegsbedingt musste das Württembergische Statistische Landesamt 1943 in Bad Wildbad im Nordschwarzwald seinen temporären Amtssitz nehmen. 1944 erfolgte die Auslagerung der Bibliotheksbestände und von Datenmaterial auf das Schloss Wachenburg im damaligen Landkreis Horb und 1945 nach Ellwangen (Jagst) in Ostwürttemberg.
1945 wurde das Württembergische Statistische Landesamt aufgelöst.
Badisches Statistisches Landesamt 1897 Landesherrliche Verordnung durch Großherzog Friedrich von Baden und Umbenennung des Bureaus in „Statistisches Landesamt Baden“. Das Amt und die Landesstatistik erhalten eine neue Organisation, werden den badischen Zentralbehörden gleichgestellt und dem Ministerium des Innern unterstellt.
1945 Auflösung des Statistischen Landesamts Baden.
Württembergisches Statistisches Landesamt in Tübingen 1946 entsteht aus der französischen Statistik-Dienststelle in Tübingen das statistische Amt für das Bundesland Württemberg-Hohenzollern. Dieses Amt betreut auch den bayerischen Kreis Lindau, der als einziger bayerischer Kreis nicht zur amerikanischen, sondern zur französischen Besatzungszone gehört.
Bureau de Statistiques et d’Etudes Economique auprès du Gouvernement Militaire de Bade Im Herbst 1945 wird in Freiburg von der französischen Besatzungsadministration eine statistische Dienststelle eingerichtet. Hauptaufgabe des Amtes ist die Sammlung industriestatistischer Daten.
Deutsches Statistisches Landesamt für Baden – französisches Besatzungsgebiet 1946 wird vom Badischen Innenministerium ein Statistisches Amt eingerichtet, dessen Tätigkeit mit dem Bureau de Statistiques et d’Etudes Economique auprès du Gouvernement Militaire de Bade abgestimmt werden.
Office de statistique de Constance In Konstanz befindet sich die statistische Zentralstelle der französischen Militäradministration. Diese Stelle bereitet das von den statistischen Landesämtern bzw. den statistischen Stellen der französischen Besatzungsmacht übermittelte Datenmaterial mit einer Hollerith-Anlage zu Ergebnissen der französischen Besatzungszone auf. Darüber hinaus werden auch Sondererhebungen wie die „Werkzeug-Maschinen-Zählung“ von 1946 durchgeführt. Diese dienen der logistischen Planung der mehrfachen französischen Demontagen insbesondere in den Industriegassen des schwäbischen Albtraufs.
Statistisches Landesamt Baden