Bestallung bezeichnet:

allgemein die Einsetzung in ein Amt, auch die Anstellung eines Beamten, siehe Ernennung veraltet für Approbation (Heilberufe), im Gesundheitswesen die staatliche Zulassung zur Berufsausübung als Arzt, Zahnarzt, Psychotherapeut, Tierarzt oder Apotheker bis 2022 die Einsetzung einer Person als rechtliche Vertretung, z. B. als Vormund, rechtlichen Betreuer oder Pfleger; heute „Bestellung“ genannt.

Siehe auch: