Die Rohrpost in Deutschland war als öffentlicher Dienst fast ein Jahrhundert lang von 1876 bis in die 1960er (BRD) bzw. 1970er (DDR) Jahre in Gebrauch, danach noch bis in die 1980er Jahre regional für postinterne Sendungen (s. die von 1967 bis 1983 betriebene Großrohrpost Hamburg und die Post-U-Bahn München, die noch bis 1988 auch Rohrpost beförderte). Ab den 1960er Jahren wurde die Rohrpost zur Nachrichtenübermittlung zunehmend durch Telex ersetzt, bis sich ab den 1980er Jahren Telefax und schließlich E-Mail durchsetzten. Für die Paketbeförderung, für die ein alleiniger Rohrpostbetrieb ohne die gleichzeitig betriebene Nachrichtenübermittlung zu hohen Aufwand und Kosten bedeutet hätte, wurde ab den 1960er Jahren wieder auf Eilboten umgestellt.
Die maßgebliche Motivation zur Entwicklung der Rohrpost war die starke Erhöhung des Telegrammaufkommens, welche es nicht mehr gestattete, dass alle Telegramme auch tatsächlich innerstädtisch weitertelegraphiert werden konnten.
Eine Rolle spielte dabei auch, dass der Lohn eines guten Telegrafenbeamten den einer ungelernten Bedienung bei der Rohrpost weit überstieg. Somit wurden sie in der größten Zahl aller Fälle, wenigstens im innerstädtischen Verkehr, als handschriftlich ausgefüllte oder mit Tickerstreifen beklebte Formulare per Rohrpost befördert. Bei der Rohrpost in Berlin gab es seit ca. 1900 auch entsprechende Rohrpostabstempelungen.
Neben der Berliner Rohrpost und der Rohrpost in München gab es zunächst von der Reichspost und dann von der Bundespost bzw. der Deutsche Post der DDR betriebene Rohrpostanlagen von sehr unterschiedlicher Länge in Bremen, Dresden, Düsseldorf, Hamburg, Königsberg (1926 bis 1945), Leipzig, Stuttgart sowie in ca. zehn weiteren Städten. Diese in Rohrposten beförderten Sendungen – in der Regel Eilsendungen, nachgesandte Sendungen oder innerorts weitergeleitete Flug- und Eilsendungen mit anderem Zielort – waren an jeweils spezifischen Beförderungs- und Bearbeitungsvermerken zu erkennen.
Besonderheiten In Düsseldorf beförderte Sendungen trugen manchmal einen rückseitigen Stechuhrstempel oder wiesen andere Vermerke wie Numeratorstempel und ähnliches auf. Durch die Rohrpost in Hamburg beförderte Rohrpostsendungen zeigten in früheren Zeiten gegebenenfalls einen vorderseitig abgeschlagenen, roten Beförderungsstempel: „In Hamburg mit Rohrpost“, später einen Minutenstempel des Telegraphenamtes bzw. der Eilbriefstelle. In Leipzig beförderte Rohrpostsendungen wiesen gelegentlich einen vorder- oder rückseitig abgeschlagenen, schwarzen Stechuhrstempel auf. Die Merkmale von Rohrpostsendungen in anderen als den genannten Städten sind teilweise immer noch unbekannt.
Rohrpost in verschiedenen deutschen Städten Rohrpost Berlin
In Berlin wurde am 18. November 1865 das Rohrpostsystem in Betrieb genommen. In West-Berlin wurde es bis 1963 und in Ost-Berlin bis 1976 verwendet.
Rohrpost Düsseldorf mini|200px|Luftpost-Eilbotenbrief aus der Rohrpost Wien nach Düsseldorf mit Bearbeitungsmerkmalen der Rohrpost Düsseldorf. In Düsseldorf existierte eine kurze Rohrpostverbindung, über die der dienstinterne Transport von Eilbriefen, Telegrammen etc. abgewickelt wurde. Die Anlage wurde 1915 erbaut und hatte eine Gesamtlänge von ca. 2 km. Sie verband das Telegraphenamt mit dem Postamt an der Königsallee (Entfernung ca. 600 m) und dem Bahn-Postamt (ca. 1400 m).
Rohrpost Frankfurt am Main mini|links|Eilbrief-Beförderung in Frankfurt mit interner Rohrpost Die erste Rohrpostverbindung vom Telegrafen-Amt an der Zeil zur (Neuen) Börse wurde 1895 in Betrieb genommen. Diese Verbindung war mit zwei parallelen Fahrrohre zu je 550 m Länge ausgestattet. Im Jahre 1903 wurde mit der Erweiterung vom Telegrafen-Amt zur Telegrammannahme im Hauptbahnhof und zum unmittelbar neben dem Bahnhof gelegenen Postamt 9 begonnen. Diese Strecke wurde am 23. November 1904 in Betrieb genommen. Die Linienführung führte vom Telegrafen-Amt zum Postamt 9 (Rohrlänge 2050 m), weiter zur Telegrammannahme im Hauptbahnhof (300 m) und von dort zurück zum Telegrafen-Amt (1950 m). Die Maschinenstation zur Erzeugung der Betriebsluft befand sich im Telegrafen-Amt. Somit betrug die Gesamtlänge der Frankfurter Stadtrohrpost 5,4 km.
Wie die Rohrpost in Düsseldorf oder Dresden war auch die Rohrpost in Frankfurt nur für den internen Gebrauch vorgesehen. Damit war es nicht möglich, die Beförderung von Sendungen per Rohrpost zu verlangen. Es sind aus den 1950er Jahren in Frankfurt eingegangene Eilbotensendungen bekannt, die einen vorderseitigen Abdruck eines Stechuhrstempels mit der Inschrift Rohrp sowie dem Datum und der Uhrzeit aufweisen. Daraus kann geschlossen werden, dass Eilsendungen in Frankfurt zur beschleunigten Beförderung per Rohrpost weitergeleitet wurden. Wann die postinterne Rohrpost in Frankfurt in Betrieb genommen wurde, ist nicht bekannt, ebenso wenig, wann sie außer Dienst gestellt wurde.Als Beispiel diene nebenstehender Beleg aus dem Jahre 1952:Eil-Fernbrief eines RA aus „(21b) Dortmund 1 \ 23.8.52. - 19“ an den Vorstand der BfG (Bank für Gemeinwirtschaft AG), gegründet 1950 in Frankfurt/Main mit erstem Sitz in der Allerheiligenstr. 57, einer Parallele zur „Zeil“.Der Brief wurde nach Eingang um 5 Uhr morgens beim PA 2 „(16) Frankfurt(Main) 2 \ 14.8.52- 5“zum Hauptbahnhof „(16) Frankfurt(Main) 4 \ 14.8.52- 7“ geleitetund von dort mit der internen „Telegraphen-Rohrpost“zum Hauptpostamt 1 auf der Zeil befördert „14. VIII 52 -7 18 \ TA ABF ZEIL“(rückseitiger Stechuhr-Stempel) mit Ankunft um 7:18 hzum sofortigen Eilabtrag durch den Boten „64“ an den benachbarten Empfänger zwei Straßen weiter.
Rohrpost Hamburg
Rohrpost Leipzig 200px|links|mini|Eilbrief nach Leipzig, dort per Rohrpost befördert (erkennbar am senkrechten Rohrpost-Stechuhrstempel auf der linken Seite) 200px|mini|Minutenstempel der Rohrpoststelle des Postamtes Leipzig C2, am 3. August 1936, 14:00 Uhr rückseitig auf einer Luftpostsendung aus Brasilien abgeschlagen.
In Leipzig wurde im Mai 1912 eine Rohrpostverbindung zwischen Telegraphenamt und Hauptbahnhof (P.A. 17) fertiggestellt. Hinzu kam durch eine Abzweigung auch eine Verbindung zwischen Telegraphenamt und Börse (P.A. 9). Die Länge der Verbindung betrug ca. 1200 m.
Die eingehenden, durchgehenden und eingelieferten Eilbriefe, nachzusendende Briefe oder Sendungen aus der Luftpost wurden durch diese postinterne Rohrpostverbindung zur weiteren Bearbeitung befördert. Nach vorliegenden Berichten wurde der oberste Brief eines per Rohrpost zu befördernden Gebindes von Briefen mit dem Stechuhrstempel der Leipziger Rohrpost versehen. Bei der Ankunft konnte sich diese Prozedur wiederholen, sodass auch Briefe mit zwei Abdrucken des Rohrpost-Stechuhrstempels (je einem auf der Vorder- und Rückseite) vorkommen. Von Sendungen aus den 1930er Jahren, die in Leipzig per Rohrpost befördert wurden, sind auch Minutenstempel vom Typ der Berliner Rohrpoststempel bekannt. Diese wurden wahrscheinlich alternativ zu den Stechuhrstempeln verwendet.
Rohrpost München
Postgebühren 1876 bis 1921 mini|Die Gebühren der Rohrpost, nach amtlichen Quellen Am 1. Dezember 1876 wurde in Berlin das Rohrpostnetz für den öffentlichen Verkehr freigegeben. Zugelassen waren, außer den Telegrammen, Briefe bis 10 g zu 30 Pf. und Postkarten zu 25 Pf. Im Porto war die Eilzustellgebühr bereits enthalten. Umschläge und Postkarten mit eingedrucktem Wertzeichen auf hellrotem Papier wurden bereitgehalten.
Seit 1. Januar 1877 wurden die Sendungen auch über das Rohrpostnetz hinaus nach außerhalb Berlins weiterbefördert. Neben der Rohrpostgebühr war das übliche Porto zu zahlen, für Briefe (bis 10 g) zu 30 + 10 = 40 Pf oder für Postkarten zu 25 + 5 = 30 Pf. Nach Verlassen des Netzes waren die Sendungen wie gewöhnliche zu behandeln. Eilbriefe waren am Bestimmungsort durch Eilboten zuzustellen. Den Eilbriefzettel hatte nicht das Aufgabepostamt, sondern die Bahnpost beizufügen.
Seit dem 3. März 1877 konnten Sendungen von außerhalb Berlins zur Beförderung in das Rohrpostnetz aufgegeben werden. Sie waren mit dem Vermerk „Rohrpost“ zu versehen. Auch in diesen Fällen war neben der Rohrpostgebühr das übliche Porto zu zahlen. Versuchsweise wurden am 12. April 1877 Rohrpostkarten zu 25+25 = 50 Pf eingeführt.
Die erste Rohrpostordnung für Berlin erschien am 6. August 1903. Das Briefgewicht ist auf 20 g angehoben worden. Der Rohrpostbezirk Berlin umfasst die Bestellbezirke der Postämter in Berlin, Charlottenburg, Friedenau, Halensee, Plötzensee, Rixdorf, Schöneberg, Westend innerhalb des Charlottenburger Gemeindebezirks und Wilmersdorf. Rohrpostsendungen werden von der Rohrpostbetriebsstelle, auch die von außerhalb, durch besondere Boten zugestellt. Für Sendungen nach außerhalb konnte eine Eilzustellung, gegen Gebühr, verlangt werden.
Als Rohrpostsendungen waren nicht zugelassen: Unfrankierte oder unzureichend frankierte Sendungen. Wert-, Einschreib- und Nachnahmesendungen sowie Briefe mit Zustellungsurkunde. Für Sendungen, die nur streckenweise mit der Rohrpost befördert wurden, wurde neben dem tarifmäßigen Porto eine Gebühr für die Rohrpostbeförderung verlangt. Für unfrankierte Sendungen wurde ein Zuschlag von 10 Pf. erhoben.
Zwischen dem 1. April 1916 und dem 1. Oktober 1919 wurden Rohrpostsendungen mit der Reichsabgabe von 5 Pf. belegt. Ab 6. Mai 1920 wurden bei un- oder unzureichend frankierten Rohrpostsendungen das Doppelte des Fehlbetrages und ein Zuschlag von 10 Pf. erhoben, der zum 1. April 1921 auf 30 Pf. erhöht wurde.
1921 bis 1945 Anmerkung zur Änderung der Rohrpostgebühren vom 1. April 1921:
„Rohrpostbriefe und Rohrpostkarten, die teilweise außerhalb des Rohrpostnetzes zu befördern sind, unterliegen auch im Fernverkehr keiner weiteren Gebühr. Sie sind wie Eilsendungen zu behandeln. In den Gebühren ist die Orts-Eilbestellgebühr enthalten. Bei Eilbestellung nach Landorten ohne Postanstalt ist der Mehrbetrag von 1,50 Mark vom Absender zu erheben. Ist die Vorausbezahlung durch den Absender unterblieben, so ist der Unterschied zwischen der Orts-Eilbestellgebühr von 1,50 Mark und den wirklich erwachsenden Botenkosten vom Empfänger einzuziehen.“
200px|mini|Rohrpostkarte vom 15. Juli 1923 zum Portosatz von 520 Mk. Seit dem 1. Juli 1922 „richtet sich die Gebühr einer Rohrpostsendung nicht mehr danach, ob die Sendung im Rohrpostbezirk verbleibt, sondern danach, ob sie den Geltungsbereich der Ortsbriefgebühr von Groß-Berlin überschreitet oder nicht. Die Rohrpostsendungen, bei deren Beförderung die Grenzen Groß-Berlins überschritten werden, unterliegen künftig höheren Gebühren als die, die innerhalb Groß-Berlins aufgeliefert werden und zuzustellen sind. Die Gebühr für die Eilbestellung im Ortszustellbezirk ist in den Sätzen mit enthalten, für die Zustellung im Landbestellbezirk wird der Unterschied zwischen den Gebührensätzen für die Orts- und für die Landzustellung nach der Postordnung erhoben“.
Am 1. Juli 1922 wurde in München eine Rohrpost eröffnet, es waren Sendungen bis 100 g zugelassen. Vom 1. Oktober 1922 an galt:
„Für die Beförderung von Rohrpostsendungen gleicher Art im Ortsbestellbezirk des Bestimmungs-Postortes werden erhoben: die Gebühr für die gewöhnliche Orts- oder Fernbriefsendung nebst der Eilbestellgebühr für eine Briefsendung im Ortszustellbezirk und ein Zuschlag für die Rohrpostbeförderung in Höhe der Gebühr für einen Ortsbrief oder für eine Ortspostkarte.“ Oder „a) wenn Aufgabeort und Bestimmungsort innerhalb des Geltungsbereichs der Ortsbriefgebühr von Groß-Berlin liegen, für die Rohrpostkarte 1,50+6+1,50= 9 Mark; für den Rohrpostbrief 2+6+2 = 10 Mark, wenn der Aufgabeort oder der Bestimmungsort außerhalb des Geltungsbereichs der Ortsbriefgebühr von Groß-Berlin liegt, für die Rohrpostkarte 3+6+1,50= 10,50 Mark, für den Rohrpostbrief 6+6+2 = 14 Mark.“ Für Postkarten mit Antwort, die nur in München zulässig waren, wurde jeweils die doppelte Postkartengebühr erhoben. Die Rohrpostordnung (RGBl. I. S. 303) zum 1. Juli 1923 bestimmte die Gebühren wie folgt: