Berufswahlreife ist ein Konzept der Laufbahnentwicklungstheorie.berufliche Laufbahnentwicklung. Online Lexikon für Psychologie und PädagogikKaroline Hentrich: Einflussfaktoren auf die Berufwahlentscheidung Jugendlicher an der ersten Schwelle. Eine theoretische und empirische Untersuchung. Magdeburger Schriften zur Berufs- und Wirtschaftspädagogik. Heft 1/2011, S. 27 ff. Diese charakterisiert den Entwicklungsstand eines Menschen im Hinblick auf seine Fähigkeit und Bereitschaft zur Inangriffnahme und effektiven Bewältigung phasentypischer Entwicklungsaufgaben. Die Berufswahlreife zeigt an, inwieweit ein Berufswähler seinem Alter entsprechend gestellte Aufgaben im Vergleich zu anderen Individuen löst. Sie spielt vor allem vor und während der Statuspassage von der Schule bzw. Hochschule ins Berufsleben eine zentrale Rolle.

Verwandte Begriffe In neueren Veröffentlichungen wird der Begriff „Berufswahlreife“ zunehmend durch den Begriff Berufswahlkompetenz ersetzt, um zu verdeutlichen, dass sich nicht bei jedem Menschen mit zunehmendem Alter (durch „Reifung“) quasi automatisch die gewünschte Reife in vollem Umfang einstelle. Außerdem wird am Konzept der „Berufswahlreife“ in der Tradition Supers kritisiert, dass es psychologische Aspekte überbetone und soziologische Fragestellungen stark vernachlässige.Nadine Tobisch: Zur Struktur und Funktion von Berufsberatung. Ein binationaler Vergleich zwischen Deutschland und Österreich. Dissertation. Universität Konstanz. 19. November 2008. S. 138 ff. (142 ff.)

Für das deutsche Bundesinstitut für Berufsbildung ist die Berufswahlreife eines jungen Menschen ein Merkmal von mehreren für das Vorliegen einer Ausbildungsreife. Das Institut operationalisiert den Begriff Berufswahlreife als „Selbsteinschätzungs- und Informationskompetenz“.Bundesinstitut für Berufsbildung: Was ist Ausbildungsreife? Berufswahlbereitschaft und -fähigkeit gilt als Metakompetenz aus Identität, Adaptabilität und Resilienz.Günter Ratschinski: Berufswahlbereitschaft und -fähigkeit als Metakompetenz aus Identität, Adaptabilität und Resilienz. Eine neue Konzeptualisierung der Zielgröße von Berufsorientierungsmaßnahmen. Berufs- und Wirtschaftspädagogik online. 27. Dezember 2014

Merkmale der Berufswahlreife bzw. -kompetenz Nach Donald E. Super, dem Nestor der Theorie der Laufbahnentwicklung, wird von berufswahlreifen Menschen erwartet, dass sie planvoll und explorierend an die Entwicklungsaufgabe der Berufswahl herangehen, eine allgemeine Entscheidungskompetenz, verbunden mit Wissen über die Arbeitswelt und spezifische Berufe erwerben sowie in affektiver und kognitiver Hinsicht Realitätssinn zeigen.Super (1953) und die Laufbahnentwicklungstheorie. philantropiaa. 26. August 2013

Supers richtiger Ansatz, wonach Berufswahlreife typischerweise in einem bestimmten Lebensalter erreicht werde, könnte dahingehend verstanden werden, dass die Kategorie (als erledigte Entwicklungsaufgabe) in höheren Lebensjahren keine entscheidende Rolle mehr spiele.Karoline Hentrich: Einflussfaktoren auf die Berufwahlentscheidung Jugendlicher an der ersten Schwelle. Eine theoretische und empirische Untersuchung. Magdeburger Schriften zur Berufs- und Wirtschaftspädagogik. Heft 1/2011, S. 20 f. Dieses Missverständnis wird in neueren Publikationen explizit korrigiert; ihm wird durch die konsequente Verwendung des Begriffs „Berufswahlkompetenz“ vorgebeugt. Da sich Berufsbilder veränderten und da der lebenslang ausgeübte eine Beruf immer seltener werde, sei es erforderlich, dass Berufstätige ihr Wissen und ihre Einstellungen ständig darauf überprüften, ob sie noch der Realität entsprechen, dass sie zu lebenslangem Lernen bereit seien und dass sie gegebenenfalls die am Beginn des Berufslebens oder auch später getroffene Berufswahlentscheidung revidieren.Thüringer Universitäts- und Landesbibliothek Jena: Berufs- und Studienorientierung an Thüringer Schulen. Abschnitt „Lebenslanges Lernen“. S. 76

Selbstwissen Für eine voll entwickelte Berufswahlreife ist es zwingend erforderlich, dass Schüler sich selbst kennen, d. h., dass ihnen ihre (im Beruf verwertbaren) Neigungen bewusst sind und dass sie in der Lage sind, für sie attraktive Berufsangebote im Hinblick darauf zu überprüfen, ob sie für die Anforderungen des betreffenden Berufs geeignet sind.

Das Thüringer Institut für Lehrerfortbildung, Lehrplanentwicklung und Medien beschreibt den Erwerb von „Selbstwissen“ folgendermaßen: „Die Wahl des richtigen Berufs setzt die Kenntnisse der eigenen Stärken und Schwächen sowie der eigenen Wünsche und Ziele voraus. Durch unmittelbare Rückmeldung von anderen, durch gezielte Erprobung der eigenen Fähigkeiten, durch den Vergleich mit anderen Personen und durch gesellschaftliche Erwartungen entwickeln wir ein Bild von uns selbst. Dieses Bild kann präziser oder diffuser, einfacher oder strukturierter, begründeter oder spekulativer, vollständiger oder einseitiger, eher richtig oder eher falsch sein. Berufswahlkompetente Menschen kennen die eigenen Stärken und Schwächen sowie die eigenen Bedürfnisse und Ziele, soweit sie für den Arbeits- und Leistungskontext relevant sind. Sie können diese artikulieren und sind in der Lage, selbstrelevante Informationen zu beschaffen und zu verarbeiten.“Thüringer Institut für Lehrerfortbildung, Lehrplanentwicklung und Medien: . Dezember 2010, S. 13

Konzeptwissen Als „Konzeptwissen“ bezeichnet das Thüringer Institut Wissen über Arbeitsfelder, über spezifische Merkmale in Frage kommender Berufe, aber auch über das Konzept Beruf im Allgemeinen, über Kategorien wie Männerberufe vs. Frauenberufe sowie über das Prestige des betreffenden Berufs.

Bedingungswissen Über „Bedingungswissen“ verfügt ein Mensch, wenn ihm bekannt ist, was er, beginnend in der Gegenwart, unternehmen muss, um eine Ausbildung im Wunschberuf beginnen und erfolgreich abschließen zu können und um in dem betreffenden Beruf Karriere machen zu können.

Planungs- und Entscheidungskompetenz Voll berufsreif bzw. -kompetent ist jemand, wenn er in der Lage ist, aus möglichen Optionen eine Option herauszufiltern, für die er sich letztlich entscheidet, und wenn er in der Lage ist, alle zuvor genannten Aspekte so miteinander zu verknüpfen, dass sich aus ihnen eine stimmige Berufswahlplanung ergibt.

Rolle der Erziehungsberechtigten im Reifungsprozess Art. 26 Abs. 2 Satz 2 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen, beschlossen am 10. Dezember 1948, bestimmt: „Die Eltern haben ein vorrangiges Recht, die Art der Bildung zu wählen, die ihren Kindern zuteil werden soll.“Vereinte Nationen Resolution der Generalversammlung 217 A (III). Allgemeine Erklärung der Menschenrechte Dieses Recht ist Teil des elterlichen Sorgerechts ( BGB) und erlischt erst mit dem Tag, an dem der Sohn oder die Tochter volljährig wird. In Deutschland ist dies gemäß BGB der 18. Geburtstag des Sohnes bzw. der Tochter.

Im Prinzip haben also Erziehungsberechtigte das letzte Wort in Sachen Berufswahl des ihnen anvertrauten Minderjährigen. Das bedeutet aber nicht, dass Minderjährige mit Berufswünschen, die den Vorstellungen ihrer Eltern widersprechen, diesen „gehorchen“ müssten und im Fall des „Widerstandes“ gegen den Elternwillen automatisch als „(berufswahl)unreif“ qualifiziert werden dürften. In Deutschland regelt das BGB Situationen, in denen Eltern untereinander oder im Verhältnis zu ihrem Kind sich nicht auf dessen schulischen bzw. beruflichen Werdegang einigen können. Abs. 1 Satz 1 GG lautet nicht: „Alle volljährigen Deutschen haben das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen.“ Die Freiheit der Berufswahl ist vielmehr ein Bürgerrecht, das auch für Minderjährige gilt und das der deutsche Staat als Garant der Grundrechte seiner Bürger schützen muss. Folgerichtig bestimmt BGB: „In Angelegenheiten der Ausbildung und des Berufs nehmen die Eltern insbesondere auf Eignung und Neigung des Kindes Rücksicht. Bestehen Zweifel, so soll der Rat eines Lehrers oder einer anderen geeigneten Person eingeholt werden.“ Eltern dürfen bei Befolgung des § 1626 Abs. 2 BGB von ihren Plänen abweichende Berufspläne ihrer jugendlichen Kinder nicht ignorieren. Auch wenn keine Kindeswohlgefährdung im Sinne des Abs. 2 und Abs. 3 BGB vorliegt, kann selbst dann, wenn beide Eltern sich einig sind, ein Gericht die Entscheidung der Eltern ersetzen, wenn die Bildungsentscheidung der Eltern nicht mehr den Interessen des Kindes dienen kann. Willkür oder böser Wille sind dafür nicht erforderlich.Eva Julia Lohse: Kindeswohl – Recht auf Bildung – elterliche und staatliche Bildungsentscheidungen. Iurratio. 8. Dezember 2015

Diese Regelungen erleichtern juristisch die Entwicklungsaufgabe der Loslösung des Jugendlichen von seinen Eltern, die mit dem Erwerb von Berufswahlkompetenz eng verbunden ist.

Zur Anwendung kommen die oben angeführten Regelungen vor allem in Fällen wie dem folgenden: Der Inhaber einer Konditorei, dessen Urgroßvater bereits als Konditor die Firma gegründet hat, besteht darauf, dass sein Sohn ebenfalls Konditor wird, weil er den Abbruch der Familientradition nicht ertragen könnte. Dass sein Sohn andere Pläne hat, interessiert ihn nicht. Eine Entscheidung über die Bildung und Ausbildung eines Minderjährigen durch Richter ist allerdings in der Praxis die Ausnahme. Lothar Beinke stellt fest, dass Eltern in Sachen Berufswahlentscheidung ihrer Kinder in der Regel eher eine „Unterstützer-“ bzw. „Abnickerfunktion“ wahrnehmen.Lothar Beinke: Ausbildungsabbruch und eine verfehlte Berufswahl. Berufs- und Wirtschaftspädagogik online. 26. September 2011. S. 4

Verfehlung der Entwicklungsaufgabe Berufswahlreife Das vom deutschen Bundesministerium für Bildung und Forschung geförderte Projekt „Berufsorientierungsprogramm (BOP)“ (siehe Weblinks) wurde vom Bundesinstitut für Berufsbildung vor dem Hintergrund durchgeführt, dass in den 2010er Jahren „Schulabgängerinnen und Schulabgängern klare Berufsvorstellungen fehlten, das Berufswahlspektrum eingeschränkt war und zu viele Ausbildungen abgebrochen wurden.“Bundesinstitut für Berufsbildung (Hrsg.): . 2018. S. 12 Dabei zeigte sich, dass Schüler, die im Übergangssystem untergekommen waren und Zielgruppe einer Benachteiligtenförderung geworden waren, nicht nur von einem Mangel an Berufswahlkompetenz betroffen waren, sondern auch mit allgemeinen Motivationsproblemen (in Form einer nachhaltigen Unlust am formalisierten Lernen) und der Vorstellung belastet waren, ein sie befriedigendes Leben auch als „Ungelernter“ führen zu können.

Eine Berufswahl sollte durch Außenstehende rational nachvollziehbar sein. Als „rational“ gilt eine Berufswahl dann, wenn die Kategorien Neigung und Eignung in ihr optimal verwirklicht sind.Lothar Beinke: Ausbildungsabbruch und eine verfehlte Berufswahl. Berufs- und Wirtschaftspädagogik online. 26. September 2011. S. 3f. Zu klären ist, warum Schüler und Schulabgänger diesen für sie „optimalen“ Beruf nicht finden, was sie daran hindert, eine Ausbildung in dem Beruf zu beginnen, nachdem sie ihn gefunden haben, und warum sie ggf. eine Ausbildung in dem gewählten Beruf abbrechen.

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