Eine Privatschule ist eine Schule, die sich im Gegensatz zur Schule in öffentlicher Trägerschaft in der Verantwortung eines freien (nicht-öffentlichen) Schulträgers befindet. Trotz der Bezeichnung als Privatschulen nehmen diese Schulen ebenfalls öffentliche Bildungsaufgaben wahr und werden zu großen Teilen durch die öffentliche Hand finanziert.
Träger können kirchliche Organisationen, Sozialwerke, Vereine, Personengesellschaften oder Privatpersonen sein. Die freien Träger sind, anders als staatliche Schulträger, für das Lehrpersonal wie für die konzeptionelle Gestaltung verantwortlich. Privatschulen stehen – zumindest in Europa – unter staatlicher Aufsicht und verfügen im Allgemeinen über einen öffentlich-rechtlichen Status.
Gründe für die Bildung von Privatschulen sind das Elterninteresse an der jeweiligen Prägung, das Anliegen einer Verwirklichung alternativer pädagogischer Konzepte, anderer Lehrmethoden, Lehrinhalte oder Erziehungsziele, einer religiösen/weltanschaulichen Prägung oder dem Erhalt eines wohnortnahen Schulangebots. Deutsche Schulen im Ausland werden bis auf die von der Bundeswehr betriebenen, ebenfalls privat durch einen deutschen Schulverein betrieben.
Leistungen Eine Analyse der PISA-Ergebnisse 2006 (Naturwissenschaften) sagt aus, dass in den meisten Ländern Privatschulen öffentlichen Schulen überlegen sind, dass dies jedoch teilweise durch eine andere Zusammensetzung der Schülerschaft bedingt ist. Nach Herausrechnung der Effekte des familiären und sozioökonomischen Hintergrunds der Schülerschaft erweisen sich in den meisten betrachteten OECD-Ländern (darunter Deutschland) die öffentlichen Schulen den Privatschulen überlegen, in einigen erweisen sie sich als gleichwertig, und nur in einem einzigen OECD-Land (Kanada) erweisen sich die Privatschulen auch dann als überlegen.Gundel Schümer, Manfred Weiß: Bildungsökonomie und Qualität der Schulbildung – Kommentar zur bildungsökonomischen Auswertung von Daten aus internationalen Schulleistungsstudien. (PDF; 904 kB) In: gew.de Für Deutschland ergab eine 2017 durchgeführte Studie der SPD-nahen Friedrich-Ebert-Stiftung, .
Schüleranteil
Je nach Land schwankt der Anteil der Schüler, die eine Schule in freier Trägerschaft besuchen, stark. Im OECD-Durchschnitt lag er 2006 bei 14 %. In Österreich war er niedriger und lag bei 10 %, in der Schweiz bei 5 % in Großbritannien bei 7 % und in Deutschland bei 6 %. Im Schuljahr 2016/2017 besuchte jedoch bereits jeder 11. Schüler eine Privatschule. Zu den europäischen Ländern, in denen Privatschulen relativ verbreitet sind, zählten 2006 die Niederlande (Schüleranteil 67 %, sämtliche niederländische Privatschulen sind jedoch finanziell vom Staat abhängig), Irland (58 %), Spanien (35 %) und Dänemark (24 %).Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung: PISA 2006 – Schulleistungen im internationalen Vergleich – Naturwissenschaftliche Kompetenzen für die Welt von Morgen. Bertelsmann Verlag, Bielefeld 2007, ISBN 978-3-7639-3582-6, S. 269
Die Privatschule ist in Deutschland ein Randphänomen. Dagegen gibt es sie in Irland, in Dänemark, in den Niederlanden und in den USA recht häufig. Auch in Frankreich und Spanien besucht ein beträchtlicher Teil der Schüler der Primar- und Sekundarstufe Privatschulen, die fast ausschließlich in kirchlicher Trägerschaft sind.
Im Mittelalter war die Privatschule üblich, meistens gab es keine anderen Schulen, so dass die Kinder reicher Eltern auf Klosterschulen geschickt wurden.
Als Folge des sogenannten Pillenknicks und einer gegen Privatschulen eingestellten Grundstimmung in der Bevölkerung mussten in den 1980er Jahren viele Privatschulen schließen. Es zeigte sich aber, dass insbesondere die alteingesessenen und renommierten Privatschulen mit ihren langjährigen Erfahrungen in der pädagogischen Arbeit gestärkt aus der Krise hervorgingen. Seit den 1990er Jahren entstehen auch in den neuen Bundesländern neue Privatschulen. Diese sind oft als Elternvereine gegründete kleinere Schulen, die aus Kritik an dem öffentlichen Schulsystem eigene Alternativen realisieren.
Situation in einzelnen Staaten Deutschland: Schule in freier Trägerschaft
Begriff Anstelle von „Privatschule“ wird im offiziellen Sprachgebrauch die Bezeichnung Schule in freier Trägerschaft (umgangssprachlich auch: „freie Schule“) bevorzugt.Arnold Köpcke-Duttler: (PDF; 39 kB) u. a. zum Begriff „Privatschule“Christian Füller: Schulen müssen frei arbeiten. In: taz.de – Interview mit Kurt Wilhelmi von der Berliner Volksinitiative Schule in Freiheit
Träger von Privatschulen Träger können kirchliche Organisationen, Sozialwerke, Vereine, Personengesellschaften oder Privatpersonen sein. In Deutschland zählen vor allem die Konfessionsschule, die Waldorfschule, Montessori-Schulen und die deutschen Auslandsschulen zu den verbreiteten Privatschulenangeboten, aber auch internationale Schulen, Alternativschulen und Landerziehungsheime.
Rechtsgrundlage Das Recht zur Errichtung von Schulen in freier Trägerschaft wird durch Abs. 4 Grundgesetz (GG) ausdrücklich gewährleistet. Das Recht zur Errichtung privater Grundschulen und Hauptschulen ist nach Abs. 5 eingeschränkt. Es besteht nur bei besonderem pädagogischem Interesse oder wenn sie als Bekenntnis- oder Weltanschauungsschule errichtet werden soll.
Kein staatliches Schulmonopol In Deutschland gibt es kein staatliches Schulmonopol (Bildungspluralismus). Der hohe Rang der Gewährleistung ( GG zählt zu den Grund- und Menschenrechten) resultiert aus der Erfahrung im Nationalsozialismus. Um eine Gleichschaltung der Bildung zu vermeiden, wird das Bestandsrecht von Schulen in freier Trägerschaft garantiert. Eine ähnliche Regelung enthielt allerdings bereits Art.147 der Weimarer Reichsverfassung. In den Bundesstaaten des deutschen Kaiserreiches konnten ebenfalls Privatschulen betrieben werden. Die Gewährleistung verpflichtet, um das Recht zur Gründung von „Schulen in freier Trägerschaft“ nicht ins Leere laufen zu lassen, den Staat dazu, die Gründung dieser Schulen zu unterstützen. Das Recht zur Errichtung und zum Betrieb von Privatschulen beinhaltet das Recht eine inhaltliche und nicht nur organisatorische Alternative (Erziehungsziele, Lehrinhalte, Lehrmethoden, pädagogische Ansätze, weltanschauliche Grundlagen) zu öffentlichen Schulen anzubieten. Umgekehrt sind die Privatschulen aber häufig (siehe unten) einer staatlichen Aufsicht unterworfen die bestimmte Unterrichtsinhalte vorschreiben und andere untersagen kann, auch die Einhaltung pädagogischer Standards bzw. die Beschäftigung von entsprechend qualifiziertem Lehrpersonal kann vorgeschrieben sein.
Verbot der Sonderung nach Besitzverhältnissen Das Grundgesetz verlangt dabei ausdrücklich, dass Sonderungsverbot), und macht dies zur Voraussetzung für die Erteilung einer Anerkennung oder Genehmigung. Michael Wrase und Marcel Helbig vom Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung kommen in ihrer Studie dagegen zum Schluss: .
Staatliche Schulaufsicht Da die Aufsicht über das Schulwesen in Deutschland in der Hoheit der Länder liegt, entscheidet jedes Land eigenständig über die Genehmigungs-, Anerkennungs- und Betriebsbedingungen für Schulen in freier Trägerschaft. Die Länder – selbst direkt oder indirekt über kommunale Einrichtungen Betreiber der öffentlichen Schulen – beaufsichtigen somit zugleich ihre private Konkurrenz.
Finanzielle Förderung durch die öffentliche Hand Die finanzielle Förderung durch die öffentliche Hand für Lehrkräfte an freien Schulen beträgt einen Teil der Gehälter von Lehrkräften an öffentlichen Schulen (in der Regel zwischen 70 % und 90 %). Die Differenz muss von der Einrichtung selbst erbracht werden, z. B. durch die Erhebung von Schulgeld. Neu gegründete Schulen in freier Trägerschaft werden in den ersten Jahren (in der Regel drei bis vier Jahre) finanziell nicht gefördert. Nur wenige Länder zahlen diese zurückgehaltenen Fördermittel zumindest teilweise im Nachhinein an die Schulen in freier Trägerschaft aus.
Statistik Im Schuljahr 2009/10 gab es 5200 Privatschulen in Deutschland. Etwa drei Fünftel (3.196) waren davon Grund- und Sekundarschulen, Förderschulen oder Gymnasien, etwa zwei Fünftel (2.004) berufliche Schulen. Auf die Gesamtzahl der Schulen in Deutschland (43.577) bezogen entspricht dies einem Anteil von 11,9 %. Der Anteil bei den allgemeinbildenden Schulen ist jedoch deutlich niedriger (9,2 %) als bei den beruflichen Schulen (22,4 %). Von den rund 11,7 Millionen Schülern besuchten etwa 945.000 private Schulen. Das entspricht einem Anteil von etwa 8 % an der Gesamtschülerschaft. Der Anteil in den einzelnen Ländern unterscheidet sich sehr stark: Während in Sachsen etwa 13,4 % der Schüler an privaten Schulen lernen, sind es in Schleswig-Holstein nur 3,4 %. Relativ hohe Anteile gibt es mit ca. 10 % in Bayern und ca. 9 % in Thüringen.
2013 wurden 3.370 allgemeine und 2.040 berufliche Privatschulen gezählt. 9 % aller Schüler besuchten Privatschulen. Laut Schätzungen wurden etwa 50 Privatschulen von Unternehmen gegründet.
Im Schuljahr 2016/2017 haben in Deutschland 9,0 % aller Schüler eine Privatschule besucht (Westdeutschland ohne Berlin: 8,8 %, Ostdeutschland mit Berlin: 9,9 %). Zu den Charakteristika der Privatschulen zählt ein vergleichsweise geringer Anteil von Schülern mit Migrationshintergrund: an den privaten Grundschulen betrug der Anteil der Schüler mit Migrationshintergrund im Jahre 2016 28,3 % (an öffentlichen Grundschulen: 38,1 %); an nichtgymnasialen Schulen betrug er im Jahre 2015 19,2 % (an entsprechenden öffentlichen Schulen: 30,3 %) und an Gymnasien 17,7 % (an öffentlichen Gymnasien: 24,2 %).Martin Spiewak: Goldene Zeiten bei den Privaten. In: Die Zeit, Nr. 12/2018
Schularten Man unterscheidet Ersatzschulen, die nach ihrem Gesamtzweck auf dieselben Schulabschlüsse hinführen wie die entsprechenden öffentlichen Schulen und an denen man der Schulpflicht genügen kann, und Ergänzungsschulen, die das vorhandene Bildungsangebot beliebig ergänzen. Nach Abs. 4 und 5 GG bedürfen nur Ersatzschulen einer staatlichen Genehmigung.
Ersatzschulen Privatschulen, deren Besuch die Schulpflicht erfüllt, werden Ersatzschulen genannt, da deren Besuch den Besuch einer entsprechenden öffentlichen Schule ersetzt. Eine Befreiung von der Schulpflicht ist nicht erforderlich.
Genehmigung Ersatzschulen bedürfen einer eigenen staatlichen Anerkennung oder Genehmigung und sind der staatlichen Aufsicht unterworfen. Das Grundgesetz gewährleistet einen Rechtsanspruch auf Genehmigung einer Privatschule als Ersatzschule, wenn die Lehrinhalte und Befähigung der Lehrkräfte nicht hinter öffentlichen Schulen zurückstehen. Ersatzschulen müssen nicht gleichartig, aber gleichwertig sein. Die weltanschauliche Grundlage und die Erziehungsziele können von öffentlichen Schulen abweichen, müssen sich aber in der Werteordnung des Grundgesetzes bewegen. Die meisten Bundesländer unterscheiden zwischen staatlich anerkannten und staatlich genehmigten Ersatzschulen. Staatlich anerkannte Ersatzschulen bieten die staatlich anerkannten Abschlüsse an und nehmen diese ab (zum Beispiel Abitur, Realschulabschluss, Wirtschaftsschulabschluss), Schüler auf staatlich genehmigten Ersatzschulen müssen die Schulabschlüsse als Externe auf öffentlichen Schulen ablegen.
Aus Gründen der Vergleichbarkeit der Abschlüsse sollte die staatliche Kontrolle überall greifen, sie ist allerdings nicht überall gleich stark. So erhielten früher Lehrer an Ersatzschulen nur dann eine Unterrichtsgenehmigung, wenn ihre Ausbildung der Ausbildung vergleichbarer Lehrer an öffentlichen Schulen entsprach. Wegen Lehrermangels werden seit einigen Jahren auch Lehrkräfte ohne entsprechende Ausbildung eingesetzt, sofern dies ebenso an öffentlichen Schulen geschieht.