mini|Websitensperre (Skype) in den Vereinigten Arabischen Emiraten (VAE)
Als Zensur im Internet, Internetsperren oder Netzsperren werden verschiedene Verfahren von Staaten oder nichtstaatlichen Gruppen bezeichnet, deren Ziel es ist, die Publikation von bestimmten Inhalten über das Internet zu kontrollieren, zu unterdrücken oder im eigenen Sinn zu steuern. Vor allem Nachrichten und Meinungsäußerungen sind davon betroffen, in einigen Staaten auch Webseiten mit erotischem oder religiösem Inhalt. Die Zensur im Internet unterscheidet sich damit nicht grundsätzlich von der Zensur anderer Massenmedien. mini|Screenshot der Zensurseite in den VAE
Juristisches Umfeld Daraus, dass im Internet problemlos Daten über Staatsgrenzen übertragen werden können, ergibt sich eine hohe Komplexität rechtlicher Fragen, da Unvereinbarkeiten zwischen Rechtssystemen nicht lösbar sind. Regierungen und staatliche Organe können durch das Abschalten oder anderweitige Sanktionieren von Webseiten, die in ihrem Rechtsbereich liegen, auch die Bürger anderer Staaten von diesen Informationen abhalten, jedoch können sie nicht verhindern, dass die Bürger sich Zugang zu illegalen Informationen verschaffen, die im Ausland liegen.
In Deutschland sind zum Beispiel die Verherrlichung der NS-Kriegsverbrechen oder die Holocaustleugnung verboten. Auf Servern in den USA hingegen können diese Dinge ungestraft verbreitet werden, da sie nach US-Recht von der Meinungsfreiheit abgedeckt sind. Ende der 1990er wurde von konservativer Seite der Medien-Enquete-Kommission des Bundestages gefordert, dem Internet „eine Redaktion vor[zu]schalten, die auswählt, was ins Netz geht“.Wahlkampf der Paragraphen-Surfer. taz.de, 24. September 1998. Einen weiteren Vorstoß in Richtung Zensur gab es 2001 durch die Bezirksregierung Düsseldorf (siehe Jürgen Büssow), der zwar mit geringen technischen Kenntnissen umgehbar war, vor Gericht aber durch mehrere Instanzen Bestand behielt. Im Jahr 2000 hatte der Bundesgerichtshof in einem Grundsatzurteil entschieden, dass beispielsweise ein australischer Staatsangehöriger für eine holocaustleugnende Website, die in Australien gehostet ist, in Deutschland dafür strafrechtlich belangt werden kann.Bundesgerichtshof, Urteil vom 12. Dezember 2000, 1 StR 184/00, JurPC Auch die Seite Schnittberichte.de musste in Deutschland wegen der Darstellung gewaltverherrlichender Szenen aus in Deutschland indizierten oder beschlagnahmten Filmen im Mai 2002 geschlossen werden. Sie ist seitdem unter der Adresse schnittberichte.com erreichbar und befindet sich auf einem österreichischen Server. Da sowohl der Inhaber der Domain als auch der Mieter des Servers österreichischer Nationalität sind, untersteht die Seite nunmehr nur dem österreichischen Recht. Ebenfalls im Jahr 2002 wurde die Seite BMEzine in Deutschland für rechtswidrig erklärt und war nicht über deutsche Suchmaschinen verfügbar. BME gilt als Hauptmedium der internationalen Körpermodifikationsszene.
Im Oktober 2007 verpflichtete das Landgericht Frankfurt am Main aus wettbewerbsrechtlichen Gründen den deutschen Internetzugangsanbieter Arcor per einstweiliger Verfügung, den Zugang seiner Kunden zur ausländischen Website YouPorn zu unterbinden.Stefan Krempl: Arcor muss YouPorn sperren. Heise.de Im weiteren Verlauf des Verfahrens wurde diese Entscheidung von einer anderen Kammer des Landgerichts wieder aufgehoben.Landgericht Frankfurt am Main Urteil vom 8. Februar 2008 Az.: 3/12 O 171/07, Computer und Recht CR 2008, 536
Zensur durch Regierungen Europa
In der Europäischen Union werden mit Unterstützung von Europol Webseiten, die Darstellungen von Kindesmissbrauch enthalten und von denen die Behörde Kenntnis erlangt hat, mit dem „Child Sexual Abuse Anti Distribution Filter“ (CSAADF) des CIRCAMP-Projekts, einer Domain-Name-System-Blockadeliste (DNS), gesperrt. Europol, Oktober 2008. Das Sperren der Webseiten soll verhindern, dass missbrauchte Kinder noch einmal dadurch missbraucht werden, dass Bilder oder Filme ihres Missbrauches weiterhin im Internet kursieren („Re-Victimization“).Detlef Borchers: Kinderporno-Sperren im internationalen Vergleich. Heise online, 20. Februar 2009. Im März 2010 wird der CSAADF in Dänemark, Finnland, Italien, Neuseeland, Norwegen, Schweden und der Schweiz eingesetzt. Das Vereinigte Königreich sperrt diese Webseiten mit dem Contentfiltersystem Cleanfeed.Holger Bleich: EU forciert Pläne zu europaweiten Web-Sperren. Heise online, 24. März 2010.
Der Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (LIBE) hat im Oktober 2009 in dem Entwurf eines Rahmenbeschlusses zur Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs und der sexuellen Ausbeutung von Kindern eine Verpflichtung für Internetdiensteanbieter festgehalten, den Zugriff auf Seiten, die den sexuellen Missbrauch von Kindern dokumentieren, zu sperren sowie die Herangehensweise aller 27 Mitgliedsstaaten zu harmonisieren. Dieser neue Gesetzgebungsvorschlag soll ein bestehendes Dokument aus dem Jahr 2004 ersetzen, das nicht von allen Mitgliedsstaaten in vollem Umfang umgesetzt worden ist und bei dem auch in einigen Schlüsselthemen keine Harmonisierung erreicht wurde. Die Europäische Kommission geht davon aus, dass dadurch verhindert wird, direkt auf kommerzielle Kinderpornografie zuzugreifen. Es sollen auch extraterritoriale Maßnahmen ergriffen werden, um Webseiten zu löschen. In den Aussagen der Mitteilung der Kommission vom Juni 2009,, 10. Juni 2009. einen „Bereich für Freiheit, Sicherheit und Gerechtigkeit zu schaffen, der den Bürgern dient“, werden diese Inhalte ebenfalls aufgegriffen „um Mechanismen [zu schaffen] um die IP-Adresse von kriminellen ISPs aufzuspüren und die rasche Sperre von außereuropäischen Webseiten zu vereinfachen“.EDRi-Newsletter European Digital Rights, 8. Oktober 2009 in deutscher Übersetzung. unwatched.org, 13. Oktober 2009.
Es wurde bereits mehrfach die Ausweitung der Sperrmaßnahmen auf weitere Internetinhalte wie Glücksspielangebote, gewaltverherrlichende, rechtsextreme oder urheberrechtlich bedenkliche Webseiten und Filesharing-Netzwerke gefordert, wie dies Frankreich mit eigenen Spezialgesetzen bereits umsetzt.Philipp Sümmermann: Frankreich verhängt Netzsperre über „Copwatch“. Zeit Online, 19. Oktober 2011. Abgerufen am 27. Dezember 2011. „In Frankreich gibt es drei Gesetze, die Internetsperren vorsehen …“
In Finnland wird kritisiert, dass auch politisches Material gesperrt wurde. Nach vier Jahren Erfahrung mit Internetsperren kam die schwedische Polizei zu dem Fazit: „Unsere Sperrmaßnahmen tragen leider nicht dazu bei, die Produktion von Webpornografie zu vermindern.“Schwedens Polizei: Kinderpornofilter sind wenig wirksam. golem.de, 28. März 2009.
Im April 2011 wurde auf europäischer Ebene das Projekt Clean IT gestartet. Es beruht auf dem Konzept der Public Private Partnership zwischen europäischen Sicherheitsbehörden und unterschiedlichsten IT-Unternehmen. Ziel ist es, Vorgaben für die IT-Industrie zu entwickeln, deren Einhaltung durch die Unternehmenspartner, zur Verhinderung des Endbenutzerzugriffs auf terroristische Inhalte, auf freiwilliger Basis befolgt wird. So soll die „terroristische Nutzung des Internets eingeschränkt“ und die „illegale Nutzung des Internets bekämpft“ werden.Clean IT: Die EU will das Internet „sauber“ und „gesund“ halten. netzpolitik.org, 24. Februar 2012, abgerufen am 7. Juni 2012. Es verfolgt ausdrücklich einen nicht-legislativen Ansatz. Die Anhörung nationaler und supranationaler Parlamente ist ausdrücklich nicht vorgesehen.About the project cleanitproject.eu, abgerufen am 7. Juni 2012. Ziel der Maßnahme ist eine flächendeckende Kontrolle der Netzinhalte zunächst auf europäischer, später nach Möglichkeit auch auf globaler Ebene.
Ab März 2022 verbot die EU den Zugang zu den russischen Nachrichtenportalen Sputnik und Russia Today mit der Verordnung 833/2014. Den Portalen wurde vorgeworfen, in diesem Krieg Propaganda für die Russische Föderation zu betreiben. Es handelt sich jeweils um Sender des staatlichen russischen Medienunternehmens Rossija Sewodnja. Reporter ohne Grenzen und der EU-Abgeordnete Patrick Breyer kritisierten das Verbot und warnten vor Gegenmaßnahmen durch Russland.
Deutschland
Indem das Familienministerium unter der damaligen Führung von Ursula von der Leyen vor Internetdienstanbietern und Journalisten Kinderpornografie präsentierte, stellte die deutsche Bundesregierung am 22. April 2009 ihren Plan vor, durch eine Änderung im Telemediengesetz den Zugang zu Internetinhalten mit Kinderpornografie zu sperren („Access Blocking“).Schäuble will Kampf gegen Kinderpornografie internationalisieren. heise online, 16. Januar 2009.Stefan Krempl: Internetprovider fordern klare gesetzliche Regelung für Access Blocking. heise online, 15. Januar 2009. Das Bildungsministerium fordert des Weiteren zur „Verbesserung des Schutzes und der Sicherheit“ im Zusammenhang mit Amokläufen die Eindämmung Gewalt fördernder Elemente. AFP, 19. März 2009. Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages hat in einer Studie festgestellt, dass der Vorschlag, problematische Inhalte im Internet durch Sperrverfügungen unsichtbar zu machen, verfassungsrechtlich bedenklich ist. Chaos Computer Club, 12. Februar 2009. Thilo Weichert, der Landesbeauftragte für den Datenschutz in Schleswig-Holstein forderte eine öffentliche Diskussion.Bundesregierung will Internetsperren mit Zugriffskontrollen – Landesdatenschützer: Klicken jedes unbekannten Links wird zum Risiko. golem.de, 21. April 2009. Er sah in dem neuen Gesetzentwurf einen „Frontalangriff auf die freie Kommunikation im Internet“. Auch Provider und Juristen aus der Internetwirtschaft übten massive Kritik an der Initiative.Stefan Krempl: Kinderporno-Sperren: „Frontalangriff auf die freie Kommunikation“ befürchtet. heise online, 21. April 2009.
Einer Kinderschutzorganisation ist es Anfang März 2009 gelungen, 16 von 20 ausgewählten Internetdomains, die eine im Internet veröffentlichte, über ein Jahr alte dänische Sperrliste als kinderpornografisch einstufte, innerhalb von acht Stunden abschalten zu lassen. Vier andere enthielten legale Inhalte.Internetzensur: CareChild-Versuch blamiert Deutsche Politiker. CareChild e. V. 2. März 2009. Der Arbeitskreis gegen Internetsperren und Zensur (AK Zensur), analysierte im Mai 2009 mit automatischen Verfahren verschiedene europäische Sperrlisten und schrieb die Provider an, auf deren Servern sich Material mit dokumentiertem Kindesmissbrauch befinden sollte. Er erreichte innerhalb von 12 Stunden nach Aussenden der Mails die Löschung von 60 bis dahin zugänglichen Webauftritten.Löschen statt verstecken: Es funktioniert! AK Zensur, 27. Mai 2009.
Am 18. Juni 2009 beschloss der deutsche Bundestag das später dann für ein Jahr ausgesetztePeter Schmitz: Zugangserschwerungsgesetz, um alle großen deutschen Internetanbieter zu entsprechenden Sperren zu verpflichten. Allerdings hätten Anwender noch die Möglichkeit, durch DNS-Spoofing realisierte Sperren mittels alternativer DNS-gettoweb.de oder Proxyserver zu umgehen.Kinderporno-Sperren in Kürze bei fünf Providern. WinFuture.de, 11. April 2009 Im April 2011 entschied die Bundesregierung, das bereits beschlossene, aber nie zur Anwendung gelangte Gesetz wieder aufheben zu lassen; auf tagesschau.de, 5. April 2011. am 1. Dezember 2011 wurde es von einer breiten Mehrheit im Bundestag endgültig aufgehoben.Bundestag kippt Internetsperren. In: Frankfurter Rundschau, 1. Dezember 2011.
Österreich
In Österreich werden Fälle von Overblocking aufgrund geteilter IP-Adressen seit 2009 diskutiert. Die von der Urheberrechtsorganisation LSG (Wahrnehmung von Leistungsschutzrechten GmbH) erwirkte Sperre habe dem Musikportal CannaPower gegolten.
Eine Liste aktiver Netzsperren findet sich bei der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH.
Schweiz