mini|Schweizer Zivilschutzanlage mini|Ein US-amerikanischer Schutzraum vor radioaktivem Niederschlag während des Kalten Krieges, 1957 mini|hochkant|Luftschutzhinweis am Haupteingang der Universität Berlin (1940)
Ein Schutzraum ist ein gegen Einflüsse aus der Umgebung abschließbarer Sicherheitsbereich, der – im engeren Sinn – dem Schutz der Zivilbevölkerung dient und im weiteren Sinn auch in Einrichtungen existiert, in denen für Mitarbeiter gefährliche Prozesse ablaufen.
Allgemein Zu den Schutzräumen zählen Anlagen des Zivilschutzes wie Bunker, Luftschutzbunker und Luftschutzkeller. Ihre Schutzwirkung wird in verschiedenen Schutzklassen klassifiziert. Schutzräume des Grundschutzes schützen vor Thermischer Strahlung Brandeinwirkungen – Hitze und Rauch Trümmerbelastung und Splitterwirkung Chemischen und biologischen Verunreinigungen der Außenluft Rückstandsstrahlung Luftstoß- und Luftsogwellen
Je nach technischer Ausstattung sind Schutzräume für eine kurzfristige Unterbringung von etwa zehn Stunden oder bis zu vierzehn Tagen (Anlagen des Grundschutzes) und länger ausgelegt.
Schutzräume zur Lagerung von Kulturgut werden auch als Bergungsort oder -raum bezeichnet.
Mit Schutzräumen ausgestattet sind häufig auch Anlagen, in denen Versuche durchgeführt werden, die den Beteiligten oder der Umwelt gefährlich sein können, etwa bei Raketenprüfständen, in Umgebungen mit ionisierender Strahlung, chemisch oder biologisch gefährlichen Umgebungen.
Vom Schutzraum zu unterscheiden ist der Panikraum, der innerhalb einer Wohnung oder auch eines Schiffes gelegen ist und als Rückzugsort vor Einbrechern oder Entführern dienen soll. Er verfügt daher zumeist nur über eine besonders stabile Tür und ggf. ein gesichertes Fenster, die das Eindringen anderer (auch bewaffneter) Personen verhindern sollen.
Anwendungen Es gibt zivile Schutzräume und solche, die für bestimmte Umgebungen wie zum Beispiel den Bergbau oder die Industrie (z. B. Chemie, Ölindustrie) zum Einsatz kommen. Die Öl- und Gasindustrie spricht in dem Zusammenhang von Temporary Refuge (TR).
Bergbau Im Bergbau kommen entweder Fluchtkammern oder Schutzräume zum Einsatz, wobei von Schutzräumen die Rede ist, wenn der eigentliche Raum z. B. durch Ausbrechen schon vorhanden ist und nur durch Atemluftversorgungssysteme ausgerüstet wird. Fluchtkammern sind meist fertig ausgerüstete Container, die auch bei Bedarf noch bewegt werden können. Ein Unterscheidungskriterium ist auch die Größe. Fluchtkammern fassen meist bis 20 Personen, Räume oft über 100. Die Aufenthaltsdauer liegt üblicherweise zwischen vier und 36 Stunden.
Tunnelbau Auf Tunnelbaustellen kommen aufgrund der begrenzten Zahl an Personen meist mobile Fluchtkammern zum Einsatz.
Verkehrstunnel im Betrieb mini|hochkant|Schutzraum mit Notruftelefon im Dölzschener Tunnel der A17
Verkehrstunnel werden heutzutage meist zweiröhrig gebaut, so dass eine Flucht über Querschläge zwischen den beiden Röhren möglich ist. Bei einröhrigen Tunneln oder, wo es das Sicherheitskonzept vorschreibt, auch bei doppelröhrigen Tunneln, können zusätzlich Fluchträume vorgesehen werden, so z. B. beim Gotthard-Basistunnel. Ein wesentlicher Unterschied zu Tunneln im Bau ist die Brandlast. Diese ist bei einem Rückstau durch Pkw deutlich erhöht, so dass der thermische Einfluss auf die Eingangsbereiche der Schutzräume zu berücksichtigen ist. auf gotthardtunnel.ch
Öl- und Gasindustrie Hier wird allgemein von Temporary Refuge (TR) gesprochen.http://www.iadclexicon.org/temporary-refugehttps://www.onepetro.org/conference-paper/SPE-164948-MS Es handelt sich entweder um vorhandene Räume oder um Container, wobei teilweise mehrere Container zusammengefasst werden. Diese Räume werden dann mit Atemschutzsystemen ausgerüstet. Die maximale Aufenthaltsdauer liegt meist bei drei Stunden.
Zivilschutz: Einzelne Staaten Deutschland mini|hochkant|Schutzraum für den Heizer im Wasserwerk Hattersheim, welches ursprünglich mit einer Dampfmaschine betrieben wurde
In Deutschland liegen Bau und Bereitstellung von Schutzräumen laut Grundgesetz in der Gesetzgebungskompetenz des Bundes. Daraus ergibt sich aber keine Schutzbaupflicht. Ein Problem ist, dass der Bund nach GG ausschließlich für den Zivilschutz verantwortlich ist, alle anderen Schutzmaßnahmen, etwa gegen singuläre und örtlich begrenzte Vorkommnisse, aber in die Kompetenz der einzelnen Bundesländer fallen (Katastrophenschutz).
Ursprünglich für den Schutz gegen die atomare Bedrohung des Kalten Krieges gedacht, haben Schutzräume aber in Katastrophenfällen, wie z. B. Unwetterkatastrophen, bei Reaktor- oder Chemieunfälle ihre Berechtigung. Öffentliche Schutzräume wurden im Kalten Krieg seit den 1960er Jahren zum Beispiel im Zuge des Baus von Tiefgaragen oder U-Bahnen als so genannte Mehrzweckanlagen errichtet. Für den privaten Schutzraumbau erhielt der Bauherr vom Bund für jeden geschaffenen Schutzplatz einen Pauschalbetrag, um die Mehrkosten der Schutzraum-Zusatzausstattung aufzufangen.
Da Schutzraumbau teuer und die Schutzräume den Anforderungen an die heutigen Bedrohungslagen nach Einschätzung der Bundesregierung nicht (mehr) entsprechen, wurde er in Deutschland nach dem Ende des Kalten Krieges aufgegeben. Die Schutzraumdichte in Deutschland ist gering: In Berlin existieren nur 27.000 Schutzplätze für ca. 3,39 Millionen Einwohner. Die Bundesrepublik Deutschland hat im Mai 2007 bekannt gemacht, sich aus dem Schutzraum-Konzept zurückzuziehen und, bis auf einzelne, die bestehenden Anlagen aufzugeben. Nach Zivilschutzgesetz besteht für Schutzräume ein grundsätzliches Veränderungsverbot, das bis zur Entwidmung und Rückabwicklung der einzelnen Anlagen fortbesteht. Die Zuständigkeit für Rückabwicklung und Entwidmung obliegt der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA).
In Deutschland gibt es Stand Februar 2024 insgesamt 579 öffentliche Schutzräume, die formell dem Zivilschutz gewidmet sind. Diese Schutzräume bieten Platz für rund 478.000 Menschen, also für rund 0,5 Prozent der Bevölkerung Deutschlands. Die größte Zahl öffentlicher Schutzräume liegt in den Bundesländern Baden-Württemberg (220) und Bayern (156). Bis auf Berlin gibt es in den neuen Bundesländern keine Schutzräume. Keiner der vorhandenen öffentlichen Schutzräume ist aktuell einsatzbereit. Eine im Auftrag des Bundesinnenministeriums durchgeführte Bestandsaufnahme durch die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) und das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) hat ergeben, dass die 579 öffentlichen Schutzräume grundsätzlich reaktiviert werden können. Der zeitliche und finanzielle Aufwand einer Reaktivierung hängt davon ab, welches Schutzniveau die Anlagen künftig bieten sollen. Unterschieden werden insoweit vier Schutzniveaus, vom Trümmer- und Splitterschutz bis hin zum Schutz vor radioaktiven Gefahren (CBRN-Schutz) als höchstem denkbaren Schutzniveau.
Die Bundesregierung hat erklärt, dass viele U-Bahn-Stationen, Tiefgaragen sowie Kellerräume „einen guten Grundschutz“ böten.
Schweiz Geschichte mini|hochkant|Typische Handfilterpumpe in einem privaten Schweizer Luftschutzkeller hochkant|mini|Notausgang aus Zivilschutzanlage
Als sich in den 1930er Jahren der Ausbruch des Zweiten Weltkriegs abzeichnete, forcierte die Schweiz den Bau von Luftschutzräumen. 1934 verabschiedete der Bund einen Bundesbeschluss zum Aufbau eines Luftschutzes. Ziel war es, jedem Schweizer einen Platz in einer Luftschutzanlage bieten zu können. Bis zum Ende des Zweiten Weltkrieges entstanden in der Schweiz fast 34.000 Zivilschutzanlagen (Kurz: ZSAZivilschutzanlage Feuerwehr Walchwil). Im Kalten Krieg wurden die Zivilschutzanlagen technisch aufgerüstet, um auch vor radioaktivem Niederschlag schützen zu können. Im Bericht des Bundesrates an die Bundesversammlung über die Konzeption 1971 des Zivilschutze vom 11. August 1971 steht u. a.: «Wegen der allgemeinen, örtlich nicht begrenzbaren Bedrohung muss jedem Einwohner der Schweiz ein Schutzplatz zur Verfügung stehen.»Bericht des Bundesrates an die Bundesversammlung über die Konzeption 1971 des Zivilschutze vom 11. August 1971«Die Schweizer sind bereit für den Weltuntergang – und machen es sich bequem» In: Neue Zürcher Zeitung vom 31. Dezember 2021Bundesamt für Bevölkerungsschutz BABS: Zivil- und Bevölkerungsschutz 1963–2013 Im Wandel der Zeit vom Juni 2013
Des Weiteren existieren geschützte Kommandoposten für den Bevölkerungsschutz sowie geschützte Anlagen für dessen Personal und Material. Für 0,6 Prozent der Bevölkerung müssen außerdem sanitätsdienstliche Schutzanlagen mit Patientenplätzen und Behandlungsmöglichkeiten in geschützten Spitälern bereitgestellt werden.Schutzanlagen für den Bevölkerungsschutz, Veröffentlicht am 2. Mai 2023 Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz geht davon aus, dass ein Schutzraum im Notfall für „einige Stunden bis wenige Tage“ bezogen werden muss.
Unterirdisch bietet das einzige Zivilschutz-Museum der Schweiz in Zürich Einblick in dieses Stück Schweizer Geschichte.
Grundlagen Die gesetzlichen Grundlagen für den Bau von Schutzräumen finden sich in Art. 45 ff. des Bundesgesetzes über den Bevölkerungsschutz und den ZivilschutzBundesgesetz über den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz (Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetz, BZG) vom 4. Oktober 2002 (Stand am 1. Januar 2011) (PDF; 172 kB). Besucht am 11. März 2011. (BZG).Jost Auf der Maur: Der Schutzraum – ein helvetisches Phänomen Im Blog des Schweizerischen Nationalmuseums vom 11. April 2022 Bei Neubauten müssen Zivilschutzräume eingerichtet werden (Art. 45 BZG). Kommt der Bauherr dieser Vorschrift nicht nach, hat er eine Ersatzabgabe zu entrichten, die vorrangig der Finanzierung öffentlicher Schutzräume der Gemeinden zugutekommen muss (Art. 47 Abs. 2 BZG). In vielen Schweizer Privathäusern wurden so private Luftschutzkeller eingerichtet, die mit einer Filteranlage, Betten und schwerer Stahlbetontür ausgestattet sind. Jeder Hausbesitzer mit einem Schutzraum ist für die Instandhaltung und Ausrüstung des Raumes verantwortlich. In Friedenszeiten werden diese als normale Kellerräume genutzt. Grundsätzlich muss jeder Raum innerhalb 24 Stunden voll einsatzbereit sein, was auch das Einlagern von Vorräten umfasst. Für die periodische Kontrolle aller Anlagen sind je nach Kanton oder Region der örtliche Zivilschutz, der Kanton oder private Schutzraumkontrolleure zuständig.
Ein durchschnittlicher Schutzplatz kostete in der Schweiz Ende 2024 einmalig 1500 Franken.«Vorbereitet zu sein, ist unsere Kultur», Tages-Anzeiger, 23. Januar 2025
Außerhalb von Privathäusern gibt es Großbunkeranlagen des Zivilschutzes. In Luzern wurde etwa der Sonnenbergtunnel der A2 so ausgerüstet, dass er im Krisenfall als Luftschutzbunker für bis zu 20.000 Menschen zur Verfügung stand.
Mit Stand 2025 gibt es in der Schweiz rund 370.000 öffentliche und private Schutzräume mit insgesamt 9 Millionen Plätzen. Die Schweiz erreicht damit eine Schutzplatzquote von mehr als 100 Prozent – also mehr als 1,0 Schutzplätze für jeden Einwohner.
Ein Beinahe-Ernstfall bestand im Jahr 1986 mit dem Großbrand von Schweizerhalle. Die Basler Bevölkerung wurde aufgrund einer Gefahren-Einschätzung letztlich nicht zum Schutzraum-Bezug, sondern nur zum Verbleib in geschlossenen oberirdischen Räumlichkeiten aufgefordert. Die nachträgliche Analyse ergab, dass viele der Schutzräume aufgrund ihrer zivilen Verwendung nicht rechtzeitig bezugsbereit gewesen wären."Schweizerhalle", Bericht des Regierungsrates an den Landrat (Baselland), 1987.
Singapur/Schweden Auch Singapur und Schweden haben eine sehr hohe Schutzraum-Dichte für ihre Bevölkerung. Diese Staaten verfügen auch über Konzepte zur Nutzung von Schutzbauwerken in Zeiten, in denen sie ihre Schutzfunktion nicht erfüllen müssen. Die örtlichen Verwaltungen vermieten die Räume an Vereine, Clubs und Jugendgruppen oder als Lagerräume.
Israel