Als Planungsverwaltung wird eine Art der Öffentlichen Verwaltung bezeichnet, deren Tätigkeit auf zukünftige Veränderungen, sowie deren Planung und Neuerschaffung, ausgerichtet ist und im Rahmen besonderer, gesetzlich festgelegter Verfahrensschritte verläuft.Bettina Plöger-Heeg, Marita Hasebrink: Allgemeines Verwaltungsrecht. Kommunal- und Schul-Verlag, Wiesbaden 2015, S. 23, ISBN 978-3-8293-1181-6
Beispiele für ihre Aufgabenbereiche im deutschen Recht sind die Stadtplanung (speziell Flächennutzungsplan), Umweltplanung, Finanzplanung. Ein anderer und weitreichend wirksamer Planungsauftrag der öffentlichen Verwaltung liegt in der Jugendhilfeplanung ( SGB VIII).
Zu den Aufgaben der Planungsverwaltung gehören zum Beispiel die Planfeststellungsverfahren nach den §§ 72 ff. Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG), § 17 Bundesfernstraßengesetz (FernStrG) oder §§ 1 ff. Baugesetzbuch (BauGB).
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Kategorie:Öffentliche Verwaltung