mini|Kanüle zur Blutentnahme mini|hochkant|Abgabe einer Blutspende bei der US Navy mini|class=skin-invert-image|Blutspende-Piktogramm
Als Blutspende bezeichnet man die freiwillige Abgabe einer gewissen Menge Blutes. Das Blut wird anschließend untersucht, aufbereitet und für medizinische, wissenschaftliche und pharmazeutische Zwecke verwendet. Die entnommene Menge liegt in der Regel bei einem halben Liter.
Arten der Blutspende
Die geläufigste Blutspende ist die Vollblutspende, bei der aus einer Vene, meist in der Ellenbeuge, etwa 500 ml Blut entnommen werden. Das gespendete Blut wird haltbar gemacht (konserviert), untersucht und dann, wenn es geeignet ist, in verschiedene Blutprodukte aufgetrennt. Diese werden in einer Blutbank eingelagert. Eine Sonderform der Vollblutspende ist die Eigenblutspende. Dabei gibt man in einem Zeitraum von zwei bis sechs Wochen vor einer Operation bis zu viermal Blut ab, mit dem dann bei (oder nach) der Operation ein etwaiger Blutverlust ausgeglichen wird. Da es sich um das eigene Blut handelt, ist es optimal verträglich. Neben der Entnahme von Vollblut ist es auch möglich, nur einzelne Blutbestandteile – wie z. B. Erythrozyten (rote Blutkörperchen), Thrombozyten (Blutplättchen), Blutplasma (siehe Plasmaspende) oder sogar Stammzellen – aus dem Blut zu gewinnen. Die nicht benötigten Blutbestandteile werden dabei dem Körper wieder zugeführt. Hierfür kommt teilweise das Verfahren der Apherese (Plasmapherese, Stammzellapherese) zum Einsatz. Die Spendendauer, die von verschiedenen Faktoren abhängt, beträgt 20–240 Minuten, während eine Vollblutspende nur etwa fünf bis zehn Minuten dauert.
Beteiligte Spender Grundvoraussetzungen in Deutschland, Österreich und Schweiz
Blut spenden darf jeder, der mindestens 18 Jahre alt ist, soweit keine gesundheitlichen Bedenken vorliegen und wenn die Person einen Mindest-Hb-Wert (♀: ≥ 125 g/l (7,75 mmol/l) ♂: ≥ 135 g/l (8,37 mmol/l)) aufweist.
Während in der Schweiz das Spenden nur bis zu einem Alter von 75 Jahren erlaubt ist, ist in Österreich seit Juni 2008 die obere Altersgrenze aufgehoben. In Deutschland gibt es für Wiederholungsspender seit Mai 2009 ebenfalls keine feste Obergrenze mehr, die Altersobergrenze für Erstspender wurde 2023 abgeschafft.
In Österreich, Deutschland und der Schweiz gilt für alle Spender ein Mindestkörpergewicht von 50 kg.
Häufigkeit der Spende Zwischen zwei Blutspenden wird in der Regel eine Ruhezeit von drei Monaten empfohlen. In Deutschland und Österreich sind laut Hämotherapie-Richtlinien bzw. laut Blutsicherheitsgesetz 55 Tage (acht Wochen) als Mindestabstand zwischen zwei Vollblutspenden vorgeschrieben. Dabei dürfen Frauen in Deutschland insgesamt nur viermal, Männer insgesamt sechsmal innerhalb von zwölf aufeinanderfolgenden Monaten – bei den DRK-Blutspendediensten: innerhalb von 365 aufeinanderfolgenden Tagen – spenden. In der Schweiz dürfen Frauen dreimal und Männer viermal pro Jahr im Abstand von mindestens zwölf Wochen spenden (im Kanton Bern gilt ein Mindestabstand von 76 Tagen). Österreich glich die maximale Anzahl an Spenden pro Jahr 2025 and die Schweiz an, wobei die Frauen-Regelung auch für intergeschlechtliche und diverse Personen, sowie Personen mit offener oder keiner Geschlechtsangabe gilt.
Ausschlussgründe
Es werden je nach Risikosituation dauerhafte und zeitweilige Ausschlussgründe unterschieden. Problematisch sind beispielsweise: Aufgrund der erhöhten Übertragungsgefahr von Krankheiten wie HIV oder Hepatitis C: Tätowierungen und Piercings innerhalb der letzten vier Monate Promiskuität Intravenöse Drogenabhängigkeit wie z. B. von Heroin Aufgrund der regionalen Häufung bestimmter Krankheiten: Tropenaufenthalte innerhalb der letzten sechs Monate (Tropenkrankheiten). Aufenthalt im Vereinigten Königreich zwischen 1980 und 1996 von über sechs Monaten bzw. Personen, bei denen im Vereinigten Königreich nach dem 1. Januar 1980 eine oder mehrere Operationen und/oder Transfusionen durchgeführt wurden. Durch diese Maßnahmen soll eine theoretisch mögliche Übertragung der Creutzfeldt-Jakob-Krankheit durch Transfusionen ausgeschlossen werden. Wechselnde temporäre Einschränkungen bei Reisen ins Ausland existieren ebenfalls, wie zum Beispiel in Gebiete, die durch die Asiatische Tigermücke belastet sind.
Zeitweise zurückgestellt werden auch Spender, die vorübergehend erkrankt oder krankgeschrieben sind, bestimmte Medikamente einnehmen, zu Gruppen mit gewissen (potentiellen) gesundheitlichen Problemen gehören, die zeitweiligen Eisenmangel haben oder auch wenn es bei der Untersuchung des Blutes auf Erreger falsche Anzeigen („Fehlalarme“) gegeben hat, sogenannte falsch Positive.
In Deutschland waren vom 7. August 2017 bis zum 5. November 2021 Männer, die Sex mit Männern haben, von der Blutspende ausgeschlossen, wenn sie innerhalb der letzten zwölf Monate Sex hatten. Mit Bekanntgabe vom 4. September 2023 wurde die Berücksichtigung des Geschlechts bei der Entscheidung über eine Rückstellung durch die Bundesärztekammer aufgehoben. Eine Betrachtung des Risikos durch das Sexualverhalten erfolgt nun nur noch anhand anderer Kriterien, wie Anzahl der Personen und Art des Verkehrs. Acht weitere der 28 EU-Staaten betrachten nur das Risikoverhalten des Spenders und behandeln Männer, die Sex mit Männern haben, so wie Männer, die Sex mit Frauen haben. Bei diesen Ländern handelt es sich um Bulgarien, Irland, Italien, Lettland, Österreich, Polen, Portugal und Spanien.
Unabhängig von etwaigem Risikoverhalten sind in der Schweiz Männer, die Sex mit Männern haben, von der Blutspende ausgeschlossen. Diese Praxis der Blutspendedienste wird insbesondere von Interessenverbänden Homosexueller, aber auch von wissenschaftlicher Seite her kritisiert, da sie als diskriminierend empfunden wird. Auch außerhalb des deutschsprachigen Raums gerät diese Praxis zunehmend in die Kritik und wurde in einigen Ländern auch wieder abgeschafft.
Weiterhin ausgeschlossen (Stand Dezember 2025) ist diese Personengruppe beispielsweise in den Griechenland, Luxemburg und Norwegen. Dagegen stellen Australien, Belgien, Neuseeland und Schweden Spendewillige nach ihrem letzten Sexualkontakt unter Männern für drei Monate bis zehn Jahre zurück.
Seit 2000 stellt Spanien potenzielle Spender sechs Monate nach Sex mit einem neuen Partner zurück, unabhängig von der Kombination der Geschlechter. Eine ähnliche Regelung gilt seit 2001 in Italien mit vier Monaten Rückstellung. In Estland, Lettland und der Tschechischen Republik wird ebenfalls kein dauerhafter Ausschluss nach Sex zwischen Männern praktiziert. Die gemeinsame Arbeitsgruppe aus Vertretern des „Arbeitskreises Blut nach § 24 TFG“ und des Ständigen Arbeitskreises „Richtlinien Hämotherapie nach §§ 12a und 18 TFG“ des Wissenschaftlichen Beirats der Bundesärztekammer „Blutspendeausschluss von Personen mit sexuellem Risikoverhalten“ kam 2013 zu der Empfehlung, statt des dauerhaften Ausschlusses eine einjährige Rückstellung von Spendern nach Hochrisikoverhalten (Sex zwischen Männern, Sexarbeit) einzuführen. Diese Regelung wurde im September 2021 in der Fortschreibung der von der Bundesärztekammer ausgegebenen Richtlinie zur Blutspende überarbeitet. Es war nun Männern, die Sex mit Männern hatten, möglich, Blut zu spenden, solange sie innerhalb der letzten vier Monate nur einen Sexualpartner gehabt hatten und dieser nicht neu gewesen war. Dabei wurde auch die Rückstellfrist für Sexarbeit und andere Sexualverhalten mit erhöhtem Infektionsrisiko auf vier Monate herabgesetzt. Bei der Einnahme einer medikamentösen HIV-Präexpositionsprophylaxe (PreP) wurde ebenfalls eine viermonatige Rückstellung eingeführt. Mit der Änderung vom Transfusionsgesetz am 16. März 2023 schaffte der Bundestag die verbleibende Diskriminierung innerhalb des Blutspendesystems ab. Hierbei wurde beschlossen, dass zukünftig die sexuelle Orientierung bzw. die Geschlechtsidentität bei der Risikobewertung keine Rolle spielen darf. Es soll nur anhand des Individualrisikos zum Ausschluss kommen.
Vertrauliche Selbstkontrolle Jeder Spender muss vertraulich angeben, ob sein Blut Patienten verabreicht werden kann oder es von der Gabe an Patienten ausgeschlossen werden soll, z. B. durch Ankreuzen auf einem Zettel oder Anbringen eines Strichcode-Aufklebers. Auch wenn er vor der Spende sein Blut ausgeschlossen hat, wird ihm trotzdem Blut abgenommen. Damit soll sichergestellt werden, dass auch Personen, die in Gruppen (z. B. Pfadfinder oder Arbeitsgruppen) gemeinsam zur Blutspende gehen, ihre Zugehörigkeit zu einer Risikogruppe nicht vor ihren Kameraden offenbaren müssen.
Dieses Verfahren dient dem bestmöglichen Schutz der Empfänger von Blutspenden. Ein Dilemma zwischen dem Sicherheitsbedürfnis des Empfängers, welcher auch auf die Ehrlichkeit des Spenders angewiesen ist, und dem Vertraulichkeitsbedürfnis des Spenders soll so vermieden werden.
Spenderanteil in der Bevölkerung Das Deutsche Rote Kreuz sagt in seiner Spenderwerbung:
Die Zahl der Blutspenden in Deutschland ging von 2012 bis 2022 von 4,77 Millionen auf 3,58 Millionen zurück. Die Reichweite der Blutkonservenvorräte lag Anfang September 2023, je nach Blutgruppe, zwischen 5 und 12 Tagen. Auch 2024 ging die Zahl der Spender weiter zurück auf 3,18 Millionen. Der Anteil der Blutspender schwankt trotz grundsätzlich hohem Interesse, das durch populärwissenschaftliche Zeitschriften bedient wird, regional stark. In Bayern ist laut Jahresbericht des Bayerischen Roten Kreuzes 2017 beispielsweise die Spendewilligkeit auf dem Land deutlich höher als in Ballungsgebieten und zeigt seine Extreme im Kreis Haßberge in Unterfranken mit 12,75 % und in Nürnberg, Dachau und München mit etwa einem Prozent.
Empfänger
Bei einer Transfusion werden dem Empfänger meist Blutbestandteile (selten Vollblut) verabreicht, welche sich mit dessen Restblut vermischen. Um Verklumpungen des Blutes (Transfusionszwischenfall) zu vermeiden, wird dem Empfänger i. d. R. nur Blut der eigenen Blutgruppe transfundiert. Notfalls können aber jedem Empfänger Erythrozyten-Konzentrate eines Spenders mit der Blutgruppe 0− (Universalspender) transfundiert werden. Personen mit der Blutgruppe AB+ können im Notfall Erythrozyten-Konzentrate von beliebigen Spendern erhalten (Universalempfänger).
Blutspendeorganisationen (in Deutschland und Österreich) Blutspendedienste In größeren Städten gibt es private und kommunale Blutspendedienste, die von den Kliniken organisiert werden. In London wurden bereits 1921 öffentliche Blutspenderdienste eingerichtet.Paul Diepgen, Heinz Goerke: Aschoff/Diepgen/Goerke: Kurze Übersichtstabelle zur Geschichte der Medizin. 7., neubearbeitete Auflage. Springer, Berlin/Göttingen/Heidelberg 1960, S. 66. Viele Kliniken verfügen über eine Blutbank, bei der Plasma oder teilweise Blut gegen eine Aufwandsentschädigung gespendet werden kann. Dieses Blut wird zur Deckung des eigenen Klinikbedarfes gesammelt.
Rotes Kreuz mini|hochkant|Alter Unfallhilfe- und Blutspender-Pass des Deutschen Roten Kreuzes mini|Karte der Blutspendedienste des DRK mini|Angabe der seltenen Blutgruppe AB rh- im Ausweis mini|hochkant|Alter Blutspenderausweis des Österreichischen Roten Kreuzes mini|hochkant|Blutspenderausweis aus Hongkong (1979) In Österreich und Deutschland wird ein großer Teil des Blutspendedienstes durch das Österreichische Rote Kreuz beziehungsweise das Deutsche Rote Kreuz organisiert. Nach den Feststellungen der Bundesoberbehörde zur Beaufsichtigung des Blutspendewesens in Deutschland (Paul-Ehrlich-Institut, § 27 Abs. 1 Transfusionsgesetz) stellen die Blutspendedienste des Deutschen Roten Kreuzes mehr als 70 % der Vollblutspenden. Das Österreichische Rote Kreuz hat einen Anteil von 95 % der Blutaufbringung.