Als Direktmandat wird in Deutschland ein Parlamentsmandat bezeichnet, das der Bewerber erringt, der bei einer Parlamentswahl in einem Wahlkreis die meisten Stimmen erhält. Bei der in Deutschland üblichen personalisierten Verhältniswahl erhält eine Partei für in den Wahlkreisen gewonnene Sitze entsprechend weniger Listenmandate, so dass Direktmandate grundsätzlich keinen Einfluss auf die Sitzzahlen der Parteien im Parlament haben. Dagegen hängen bei einem Mehrheitswahlrecht wie beispielsweise in Großbritannien oder den USA die Sitzzahlen der Parteien ausschließlich von ihren Erfolgen in den Wahlkreisen ab.
Deutschland Bundestagswahlen
299 Abgeordnete des Deutschen Bundestages werden direkt in ihrem Bundestagswahlkreis gewählt. Mindestens weitere 299 (299 plus eventuelle Ausgleichsmandate) werden über die Wahlliste ihrer Partei gewählt (Listenkandidat). Die Erststimme und die Zweitstimme können unabhängig voneinander gegeben werden. Die Direktmandate werden bei der Wahl zum Deutschen Bundestag nach dem Bundeswahlgesetz durch die Erststimmen vergeben.
Nach dem Bundestagswahlrecht treten in jedem Wahlkreis Kandidaten der politischen Parteien und eventuell parteiunabhängige Kandidaten, sogenannte Einzelbewerber, gegeneinander an. Gewählt wird dabei nach dem relativen Mehrheitswahlrecht, d. h., der Kandidat mit den meisten Stimmen ist als Wahlkreisabgeordneter gewählt.Bundeswahlgesetz § 41 Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlkreis
Konnte eine Partei mindestens drei Direktmandate gewinnen, so erhielt sie bis 2023 auch dann Mandate gemäß ihrem Zweitstimmenanteil, wenn sie weniger als fünf Prozent der Zweitstimmen gewonnen hatte (Grundmandatsklausel). Dies war zuletzt 2021 der Fall, als Die Linke zwar drei Direktmandate, aber nur 4,9 % der Zweitstimmen erringen konnte. Bei der Bundestagswahl 1953 reichte bereits ein Grundmandat, wodurch die Deutsche Zentrumspartei letztmals im Bundestag vertreten war. Die Gesamtzahl der Mandate, die eine Partei erhält, bestimmt sich nach ihrem Anteil an den Zweitstimmen. Von den ihr nach diesem Anteil zustehenden Mandaten werden die Direktmandate abgezogen, die übrigen werden mit Bewerbern von der Liste besetzt.
Hat eine Partei mehr Direktmandate, als ihr nach Zweitstimmen zustehen, kommt es zu Überhangmandaten. Da es seit 2013 Ausgleichsmandate gibt, vergrößern Überhänge für eine Partei zwar den Bundestag, brachten ihr bis 2020 aber keinen systematischen Vorteil durch einen höheren Mandatsanteil mehr. Seit 2020 werden bis zu drei Überhangmandate nicht ausgeglichen. Scheidet ein Abgeordneter aus dem Bundestag aus, der ein solches nicht ausgeglichenes Überhangmandat besetzt, rückt im Gegensatz zu anderen Fällen kein Listenkandidat nach. Das war 2024 bei Stefan Müller und Andreas Scheuer (beide CSU) der Fall.
Nach den 2023 beschlossenen Änderungen entstehen in der Regel keine Überhangmandate mehr, was dadurch erreicht wird, dass Direktmandate nicht vergeben werden, wenn eine Partei in einem Land zu wenig Hauptstimmen errungen hat. Bei der Wahl 2025 betraf das 23 Wahlkreissieger, sodass lediglich 276 Direktmandate vergeben wurden. Die Vergabe an den Zweitplatzierten wurde von den Koalitionsparteien als „schwer vermittelbarer Verstoß gegen eine zumindest intuitiv einleuchtende Gerechtigkeitsvorstellung“ verworfen. Eine solche Regelung ist zum Beispiel im bayerischen Landtagswahlsystem vorgesehen, falls eine Partei weniger als 5 % der Stimmen erhält und daher keine Mandate erhält.
Erringt ein Einzelbewerber die relative Mehrheit in einem Wahlkreis, so erhält er auf jeden Fall das Direktmandat (siehe aktuell Abs. 2 in Verbindung mit Abs. 3 Bundeswahlgesetz). Das kam nach der ersten Wahl 1949 bisher nicht wieder vor. Vor der Wahlgesetzänderung von 2023 galt das auch für Kandidaten einer Partei, die weder mehr als 5 % der Zweitstimmen noch die Grundmandate erhalten hatte, wodurch nach der Bundestagswahl 2002 die PDS mit zwei Abgeordneten im Bundestag vertreten war.
+ Über Direktmandate gewählte Abgeordnete des Bundestages nach Parteien Wahl CDU CSU SPD FDP BP DP Zentrum PDS/Die Linke Bündnis 90/Grüne AfD Unabhängige Summe 1949 91 24 96 12 11 5 – – – – 3 242 1953 130 42 45 14 – 10 1 – – – – 242 1957 147 47 46 1 – 6 – – – – – 247 1961 114 42 91 – – – – – – – – 247 1965 118 36 94 – – – – – – – – 248 1969 87 34 127 – – – – – – – – 248 1972 65 31 152 – – – – – – – – 248 1976 94 40 114 – – – – – – – – 248 1980 81 40 127 – – – – – – – – 248 1983 136 44 68 – – – – – – – – 248 1987 124 45 79 – – – – – – – – 248 1990 192 43 91 1 – – – 1 – – – 328 1994 177 44 103 – – – – 4 – – – 328 1998 74 38 212 – – – – 4 – – – 328 2002 82 43 171 – – – – 2 1 – – 299 2005 106 44 145 – – – – 3 1 – – 299 2009 173 45 64 – – – – 16 1 – – 299 2013 191 45 58 – – – – 4 1 – – 299 2017 185 46 59 – – – – 5 1 3 – 299 2021 98 45 121 – – – – 3 16 16 – 299 2025 128 44 44 – – – – 6 12 42 – 276
Landtagswahlen Die Abgeordneten der meisten Landtage werden zu einem Teil direkt in ihrem Wahlkreis und zum anderen Teil über die Wahlliste ihrer Partei gewählt (dabei darf ein Kandidat nur in einem Wahlkreis antreten).Bundeswahlgesetz § 20 Inhalt und Form der Kreiswahlvorschläge. In: gesetze-im-internet.de. Nur in Hamburg, Bremen und im Saarland gibt es keine Einpersonenwahlkreise. Der Anteil der Direktmandate an der Gesamtzahl der Sitze variiert zwischen den verschiedenen Bundesländern. Prinzipiell wird bei der Sitzverteilung ähnlich verfahren. Überall gibt es für Überhangmandate Ausgleichsmandate. In Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen und Sachsen-Anhalt ist die Zahl der Ausgleichsmandate beschränkt, so dass es zu nicht ausgeglichenen Überhangmandaten kommen kann.
Keine Wahllisten gibt es bei der Wahl zum Landtag von Baden-Württemberg. Hier werden Direktmandate, die in Baden-Württemberg Erstmandate genannt werden, an die Gewinner der jeweiligen Wahlkreise sowie Zweitmandate an die unterlegenen Wahlkreiskandidaten mit den höchsten Stimmenanteilen vergeben.
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Einzelnachweise
Kategorie:Wahlrecht (Deutschland)