Die Nationalversammlung von Sambia () ist die Legislative Sambias. Sie hat seit einer Verfassungsänderung im Jahr 2025 insgesamt 280 Abgeordnete.
Verfassungsmäßige Bestimmungen Zusammensetzung Die Artikel 68 bis 70 der Verfassung Sambias in der 2016 und 2025 zuletzt novellierten Fassung enthalten die folgenden Bestimmungen zur Nationalversammlung:
226 Abgeordnete der Nationalversammlung werden in einfacher Mehrheitswahl (first-past-the-post) in ebensovielen Wahlkreisen gewählt. 40 weitere Abgeordnete werden entsprechend dem proportionalen Stimmenanteil der Parteien hinzugewählt, davon 20 Frauen, 15 junge Abgeordnete (unter 35 Jahre), 5 Personen mit Behinderungen. Bis zu elf zusätzliche Mitglieder können durch den Präsidenten ernannt werden. Der Vizepräsident ist Mitglied der Nationalversammlung. Der Parlamentssprecher (Speaker), sowie dessen erster und zweiter Stellvertreter (First/Second Deputy Speaker) sind ebenfalls Mitglied der Nationalversammlung. Der Parlamentssprecher und der erste Stellvertreter dürfen dabei nicht zu den gewählten Mitgliedern der Nationalversammlung gehören. Der zweite Stellvertreter muss gewählter Abgeordneter der Nationalversammlung sein.
Voraussetzungen für das Abgeordnetenmandat Um Abgeordneter der Nationalversammlung werden zu können, müssen folgenden Voraussetzungen erfüllt sein (Artikel 70 (1)): ein Abgeordneter muss Staatsbürger Sambias sein es gilt ein Mindestalter von 21 Jahren der Bewerber muss als Wähler registriert sein der Abgeordnete muss eine minimale Bildung vorweisen können (grade twelve certificate) der Abgeordnete muss seine Vermögensverhältnisse entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen offengelegt haben.
Folgende Gegebenheiten oder Umstände sind mit einem Abgeordnetenmandat in der Nationalversammlung unvereinbar (Artikel 70 (2)): Nominierung als Kandidat bei einer Präsidentschaftswahl Inhaber eines höheren verfassungsmäßigen Staatsamts Amt als Richter oder Justizbeamter geistige oder körperliche Behinderung, die eine Ausübung des Abgeordnetenmandats unmöglich erscheinen lässt Bankrotteur, Zahlungsunfähigkeit aktuelle Gefängnisstrafe oder Gefängnisstrafe von mindestens drei Jahren innerhalb der vorangegangenen fünf Jahre Verlust eines öffentlichen Amts aufgrund Fehlverhaltens innerhalb der vorangegangenen fünf Jahre Ausübung einer Funktion, die mit der Durchführung von Wahlen zusammenhängt.
Die Hürden, um als Kandidat in einem Wahlkreis antreten zu können, sind relativ niedrig. Es ist die Unterstützung von 15 Wählern aus dem Wahlkreis notwendig und der Kandidat muss die vorgeschriebene Gebühr an die Wahlkommission entrichtet haben. Wird ein Abgeordneter von seiner Partei ausgeschlossen, für die er ins Parlament gewählt wurde, verliert er damit auch sein Abgeordnetenmandat (Artikel 72).
Parlamentssprecher und Stellvertreter In den Verfassungsartikeln 82 und 83 sind die Voraussetzungen für das Amt des Parlamentssprechers (Speaker) festgelegt: Der Parlamentssprecher wird von den Abgeordneten der Nationalversammlung gewählt. Der Speaker darf zum Zeitpunkt seiner Nominierung nicht selbst Mitglied der Nationalversammlung sein. Vorschlagsberechtigt sind der Präsident und politische Parteien in der Nationalversammlung. Es gilt ein Mindestalter von 35 Jahren. Der Speaker muss Staatsbürger Sambias sein und darf keine doppelte Staatsbürgerschaft besitzen. Der Speaker muss mindestens eine einfache akademische Ausbildung oder eine schulische Bildung nach mindestens grade twelve certificate bzw. vergleichbare Abschlüsse vorweisen können. Der Speaker darf keine Steuerschulden haben und muss seine Vermögensverhältnisse offenlegen.
Der Speaker hat zwei Stellvertreter. Der erste Stellvertreter darf nicht Mitglied der Nationalversammlung und der zweite muss Mitglied der Nationalversammlung sein. Die Stellvertreter müssen ein Mann und eine Frau sein und dürfen nicht derselben Partei angehören.
Geschichte Zum Zeitpunkt der Unabhängigkeit Sambias 1964 hatte die Nationalversammlung 80 Mitglieder, von denen 75 gewählt und 5 durch den Präsidenten ernannt waren. Die erste Nationalversammlung trat am 14. Dezember 1964 in Lusaka zusammen. Im Januar 1968 wurde der Constitution (Amendment) Act No. 2 verabschiedet, der die Zahl der Abgeordneten auf 110 (davon 105 gewählt, 5 ernannt) erhöhte. Mit dem Constitution of Zambia Act No. 27 aus dem Jahr 1973 wurde Sambia in ein Einparteiensystem umgewandelt und die Zahl der Abgeordneten der Nationalversammlung auf 135 erhöht (davon 125 gewählt, 10 ernannt). Im Dezember 1993 wurde mit einer erneuten Verfassungsänderung wieder ein Mehrparteiensystem eingeführt. Die neue Verfassung, die am 29. August 1991 in Kraft trat, erhöhte die Abgeordnetenzahl auf 159 (150 gewählt, 8 ernannt, 1 Speaker). Vor den Wahlen 2016 wurde die Verfassung erneut geändert und die Zahl der gewählten Abgeordneten auf 156 festgesetzt. Hinzu kamen 8 ernannte Abgeordnete, sowie drei Mitglieder ex officio: der Vizepräsident, der Speaker und ein Stellvertreter des Speakers.
Der Constitution of Zambia (Amendment) Act, 2025, der am 18. Dezember 2025 in Kraft trat, änderte die Zusammensetzung der Nationalversammlung und führte ein gemischtes Wahlsystem aus Verhältniswahl und Mehrheitswahl ein. Die Zahl der direkt gewählten Abgeordneten und der Wahlkreise erhöhte sich auf 226. Hinzu kamen 40 indirekt gewählte Abgeordnete (20 Frauen, 15 jüngere Abgeordnete, 5 Personen mit Behinderungen), die entsprechend dem Stimmenanteil der Parteien bei der Wahl hinzugewählt wurden. 11 Mitglieder wurden durch den Präsidenten nominiert und drei weitere nicht dem Parlament angehörende Personen waren ex officio Abgeordnete: der Vizepräsident, der Speaker und ein Stellvertreter des Speakers.
Wahlergebnisse In der folgenden Tabelle sind die durch Parteien und Unabhängige gewonnenen Mandate (ohne die ernannten und ex officio Mitglieder) aufgeführt. ParteiWahljahr1968197319781983198819911996200120062011201620212026United National Independence Party (UNIP)8112512512512525–13––––Zambian African National Congress (ZANC)23––––25–13––––Movement for Multiparty Democracy (MMD)–––––1251316971553–National Progressive Party (NPP)–––––10––––––National Party (NP)––––––5–––––Agenda for Zambia (AS)––––––2–––––Zambian Democratic Congress (ZDC)––––––2–––––United Party for National Development (UPND)–––––––49–285882Forum for Democracy and Development (FDD)–––––––12–11–Heritage Party (HP)–––––––4––––Zambia Republic Party (ZRP)–––––––1––––Patriotic Front (PF)–––––––144608060United Democratic Alliance (UDA)––––––––27–––United Liberal Party (ULP)––––––––2–––National Democratic Focus (NDF)––––––––1–––Alliance for Democracy and Development (ADD)–––––––––1––Party of National Unity and Progress (PNUP)–––––––––––1National Reconciliation Party for Unity and Prosperity (NRPUP) ––––––––––––Resolute Party (RP)––––––––––––5Citizen’s First (CF)––––––––––––2Zambia Must Prosper (ZMP)––––––––––––1Unabhängige1–––––10–23141320Gesamt105125125125125150150150150150156156266
Weblinks Webpräsenz des Parlaments. auf www.parliament.gov.zm (englisch) National Assembly of Zambia: List of Constituencies by Province. auf www.parliament.gov.zm (englisch), Verzeichnis der Wahlkreise der Nationalversammlung in den Provinzen
Einzelnachweise
Kategorie:Parlament (Sambia) Kategorie:Organisation (Lusaka)