Als Anrede bezeichnet man die sprachliche Formel, mit der eine Person ein Gespräch, eine Rede oder ein Schriftstück beginnt. Die angeredete Person oder Personengruppe heißt Adressat. Eine förmliche Anrede kann zwar auch entfallen, so in Not- oder Aggressionssituationen, die normale Anrede enthält aber zumindest eines oder mehrere der folgenden Elemente: eine der Anrede vorangestellte Begrüßungsformel, z. B. Hallo, Guten Tag, einen Ausdruck der Hochachtung oder Wertschätzung, z. B. gnädige, sehr geehrte, lieber, gegebenenfalls einen Namenszusatz, z. B. Herr, Frau, Doktor, einen Berufs- oder Adelstitel, bei Einzeladressaten den situationsgerechten Namen, z. B. Vorname, Nachname oder auch Kosename, unter Umständen Sonderbezeichnungen, z. B. Kameraden, Genossen, Brüder und Schwestern, die situationsgerechte pronominale Anredeform mit Du, Ihr, Sie usw.
Dieser Artikel fasst einige allgemeine und spezielle Fälle sowie regionale und institutionelle Sonderfälle zusammen.
Die Anredeform ist verschieden nach geographischem Gebiet, nach Alter und gesellschaftlicher Stellung der angeredeten Person, nach gesellschaftlicher Beziehung des Anredenden zum Angeredeten, nach der augenblicklichen Situation, beispielsweise in intimem Dialog oder in förmlicher Öffentlichkeit, und nach der Form der Kommunikation, ob mündlich oder schriftlich. Sie unterliegt zudem zeitlichen Veränderungen. Der Gebrauch von Namenszusätzen unterliegt gesellschaftlichen Regeln, die sich bei der mündlichen und schriftlichen Anrede teilweise unterscheiden. Die korrekte Anrede gesellschaftlich hochstehender Personen ist häufig protokollarisch geregelt.
Während in hierarchischen Organisationen (beispielsweise dem Militär) Anreden fest vorgeschrieben sind, sind Anreden in einer lockeren Gesellschaft meist eine Höflichkeitsbekundung, die auch den hinter dem Erwerb eines akademischen Grades oder eines Amtes stehenden Leistungen Respekt zollt. In der Korrespondenz sind die Anreden enger an die Gepflogenheiten gebunden als bei der mündlichen Kommunikation. Eine festere Form und weithin obligatorischen Charakter besitzen Anrede und Begrüßung als Eingangsformel und Einleitung bei Reden.
Schon die Begrüßungsformel differenziert zwischen mündlicher und schriftlicher Kommunikationsform sowie zwischen mehr oder weniger formellem Anlass. Dem informellen „Hallo“ steht die offizielle Höflichkeitsform „Sehr geehrte Damen und Herren“ (vgl. den englischen Briefbeginn Dear Sir or MadamPaul McCartney: The Lyrics: 1956 to Present. W. W. Norton & Company, New York 2021; deutsch: Lyrics. 1956 bis heute. Hrsg. mit einer Einleitung von Paul Muldoon. Aus dem Englischen übersetzt von Conny Lösche. C. H. Beck, München 2021, ISBN 978-3-406-77650-2, S. 577 (zu Paperback Writer).) gegenüber. Gewöhnliche Anschreiben innerhalb von Behörden enthalten keinerlei Anreden oder auch Schlussformeln.
Die Anrede in feudalistischen oder diktatorischen Staaten wurde zur sprachlichen Vermittlung von Rängen und Funktionen, aber auch zur Festigung von Macht benutzt (wie Fürst, Graf, Führer, Generalsekretär, Herr). Im Gegensatz dazu bildet eine einheitliche Anrede für jedes Mitglied den Versuch, die Gleichberechtigung aller Menschen darzustellen (Bürger, Genosse, Herr/Frau). Beispielsweise stellte die Anrede Genosse in der DDR für Soldaten der Nationalen Volksarmee das Unterordnen und Einbeziehen in das bestehende Staatssystem dar, insbesondere waren hier die Gewohnheiten der Sowjetunion übernommen worden, alle Menschen mit Towarischtsch zu bezeichnen.
Durch die Auswahl der Anrede können jedoch stets subtile Botschaften übermittelt werden. Die Benutzung von akademischen Graden und Amtstiteln in der Anrede ist eine immer korrekte und vielfach übliche schriftliche wie mündliche Anredeform, auch wenn das Recht auf das Führen eines akademischen Grades (wie z. B. Doktor) oder einer Amtsbezeichnung (wie z. B. Professor) nicht den Anspruch auf Anrede mit selbigem beinhaltet.
Adelstitel sind in Österreich seit dem Ende des Ersten Weltkrieges abgeschafft, in Deutschland sind sie seit der Gesetzgebung von 1928 zum Teil des Nachnamens geworden. Mit diesen Änderungen im Ergebnis der Fürstengesetze der Weimarer Republik wurden auch andere externe Namenszusätze Bestandteil des bürgerlichen Namens, wie „gen.“ (als Namensteil: genannt).
→ Zur Anrede mit du/Sie/ihr („Duzen“, „Siezen“) siehe Pronominale Anredeform.
Anreden in Deutschland, Österreich und der Schweiz Politik Bei der Anrede von Inhabern öffentlicher Ämter und Funktionen wird in der Regel je nach Geschlecht ein „Herr“ oder „Frau“ vor den Titel oder die Amtsbezeichnung gesetzt, jedoch ohne Nennung des Nachnamens: Lautet die offizielle Form „Herr Bundeskanzler Friedrich Merz“, so wird bei der Anrede „Herr Bundeskanzler“ genutzt. Der Name des Amtsträgers wird üblicherweise nur im Schriftverkehr, in der Postanschrift, genannt.
Seit 1975 gibt das Protokoll Inland der Bundesregierung im deutschen Bundesministerium des Innern einen Ratgeber für Anschriften und Anreden heraus, der Hinweise und Hilfestellungen zu protokollarischen Anreden (und Anschriften) in Deutschland gibt.Ratgeber für Anschriften und Anreden. Protokoll Inland der Bundesregierung. Abgerufen am 26. Juli 2020.
Die Inhaber hoher öffentlicher Ämter ausländischer Staaten, vor allem Staatsoberhäupter – sofern diese nicht Monarchen sind –, Regierungschefs und sonstige Regierungsmitglieder erhalten zumindest im schriftlichen Gebrauch häufig den Exzellenzentitel. (Für Monarchen gilt oft das Anrecht auf eine spezifische Anrede wie Königliche Hoheit.) Gleiches gilt für deutsche Amtsträger, soweit sie ein Ausländer anschreibt, ein Franzose richtet einen Brief an „Seine Exzellenz den Herrn Bundespräsidenten“, ein Deutscher oder Schweizer schreibt nur „Herr Bundespräsident“. Dabei gilt es zu bedenken, dass ein Schreiben an ein fremdes Staatsoberhaupt ein Vorrecht anderer Staatsoberhäupter ist. Das Schreiben an ein fremdes Staatsoberhaupt wird besser an den Büroleiter oder Sekretär gerichtet, mit der Bitte um Weiterleitung des Inhalts an das Staatsoberhaupt durch Vortrag oder dem Ansinnen, ein zweites Schreiben dem Staatsoberhaupt vorzulegen. Mitunter werden bei internationalen Konferenzen im politischen Bereich auch alle lokalen Amtsträger als „Exzellenz“ bezeichnet.
Übliche Anreden offizieller Amtsträger in Deutschland, Österreich und der Schweiz sind: Herr Bundespräsident, Frau Bundespräsidentin Herr Bundeskanzler, Frau Bundeskanzlerin Herr Bundesrat, Frau Bundesrätin Herr Ministerpräsident, Frau Ministerpräsidentin Herr Minister, Frau Ministerin Herr Senator, Frau Senatorin Herr Staatssekretär, Frau Staatssekretärin (gilt bei der mündlichen Anrede auch für parlamentarische Staatssekretäre und Staatssekretärinnen) Herr Abgeordneter, Frau Abgeordnete Herr Stadtrat/Gemeinderat, Frau Stadträtin/Gemeinderätin Herr Bürgermeister, Frau Bürgermeisterin Herr Oberbürgermeister, Frau Oberbürgermeisterin Herr Landrat, Frau Landrätin Herr Landeshauptmann, Frau Landeshauptfrau Herr Bezirkshauptmann, Frau Bezirkshauptfrau Herr Regierungspräsident, Frau Regierungspräsidentin Herr Regierungsrat, Frau Regierungsrätin Herr Landammann, Frau Landammann Herr Stadtpräsident, Frau Stadtpräsidentin
Scheidet ein Amtsträger aus dem Amt aus, dann erfolgt die Anrede, gemäß offiziellem Gebrauch, mit dem vormaligen Titel; beispielsweise ist der ehemalige Bundespräsident in Deutschland (nicht aber in der Schweiz) immer noch „Herr Bundespräsident“, ebenso der ehemalige Bundeskanzler immer noch „Herr Bundeskanzler“, sofern man den ehemaligen Amtsträger nicht nur mit dem Namen anspricht. Nur umgangssprachlich ist in Deutschland die Benennung und auch Anrede als „Altbundespräsident“ üblich. Pensionierte Beamte dürfen ihre letzte Amtsbezeichnung mit dem Kürzel „a. D.“ (außer Dienst) im Ruhestand weiter führen, es sei denn, ihnen wurde die Führung nach einem Disziplinarverfahren untersagt.
Justiz Die gängige Anrede für Richter und Richterinnen während der Verhandlung ist in Deutschland „Herr Vorsitzender“ bzw. „Frau Vorsitzende“. Dies gilt sowohl für Einzelrichter als auch Vorsitzende einer aus mehreren Richtern bestehenden Kammer oder eines Senats; die übrigen Kammer- oder Senatsmitglieder sind dann „Herr/Frau Beisitzer/in“. Alternativ und förmlicher ist auch „Hohes Gericht“ möglich, dies allerdings nur in Strafverfahren, und auch dort vor allem zu Beginn des Schlussplädoyers. Die Anrede „Euer Ehren“ ist unüblich und wird als Fauxpas und Amerikanismus empfunden.
Wissenschaft mini|P.P. – Kondolenzdank
Zu unterscheiden ist zunächst zwischen akademischen Graden (die man in einem Studium selbst erwirbt) und Titeln (die man verliehen bekommt). Geläufige Beispiele für Grade sind Bachelor, Master, Magister, Diplom und Doktor. Die Habilitation führt zur Führung des Namenszusatzes „habil.“ bzw. zum Titel Privatdozent; Professor bildet einen Übergangsbereich zwischen akademischem Grad (der auch ohne Habilitation als der eines Hochschullehrenden verliehen werden kann) und einem Berufstitel bzw. einer Amtsbezeichnung. Die häufig als Titel zusammengefassten Grade und Amtsbezeichnungen sind nicht Bestandteil des Namens;Doktortitel muss nicht mehr in Personenstandsregister ein rechtlicher Anspruch auf entsprechende Anrede besteht nicht.Meyers Enzyklopädisches Lexikon, Bd. 7, 1973, S. 44, s. v. Doktor – Recht.
Bei den Graden unterhalb des Doktors, also dem Bachelor, Master, Magister und Diplom, ist in Deutschland die Nennung in der Anschrift selten geworden („Herrn Dipl.-Inform. Peter Muster“), in der Anrede gänzlich unüblich. Lediglich im Hochschulbereich oder im öffentlichen Dienst ist dies noch anzutreffen.
Beim Doktorgrad verhält sich dies anders; dieser Grad wird üblicherweise in Anschrift wie auch Anrede genannt, dann allerdings stets abgekürzt (Dr., nicht: Doktor). Die zum Doktorgrad gehörende Spezifikation der Fachrichtung findet in der Anschrift bei Medizinern (Dr. med.) meistens, in anderen Fachrichtungen seltener Erwähnung, in der Anrede grundsätzlich nicht (Sehr geehrter Herr Dr. Peters, nicht: Sehr geehrter Herr Dr. med. Peters). In der Anschrift werden sowohl mehrfache Doktorgrade wie auch der Hinweis auf eine eventuelle Habilitation gewürdigt (Frau Dr. Dr. Silke Hofmann, Herr Dr. med. habil. Klaus Hermanns, Herr Dr.-Ing. Dr. rer. nat. Dr. h. c. mult. Paul Steffens), in der Anrede nennt man grundsätzlich nur den Doktor, und auch nur einmal (Sehr geehrter Herr Dr. Steffens).Anrede und Gruß in Briefen und E-Mails richtig schreiben - Studis Online
Bei den Titeln sind in Deutschland für die Anrede der Privatdozent (habilitierter Wissenschaftler ohne Professur, aber mit Lehrbefugnis) und der Professor (mit oder ohne Habilitation) von Interesse. Der Privatdozent (kurz „Priv.-Doz.“ oder auch „PD“) wird nur in der Anschrift sowie in offiziellen Bezeichnungen aller Art genannt („Chefarztpraxis PD Dr. med. Stüben“). In der Anrede entfällt dieser Titel, nicht aber der Doktorgrad („Sehr geehrter Herr Dr. Stüben“). Beim Professor verhält sich dies anders; er findet sowohl in der Anschrift Erwähnung („Frau Prof. Dr. Silke Schneider“) als auch in der Anrede („Sehr geehrte Frau Professorin Schneider“), wobei er in der Anschrift abgekürzt wird und in der Anrede nicht. In der Anrede entfällt bei Professoren der Doktorgrad. Traditionellerweise blieb die Funktionsbezeichnung auch bei der Anrede von Frauen gleich („Frau Professor“). Mittlerweile wird immer häufiger und auch von manchem Knigge als zeitgemäße Form „Frau Professorin“ empfohlen und verwendet.
In der korrekten Anschrift wird ferner für besondere Berufsgruppen, z. B. Architekten, Chef- oder Oberärzte, die Berufsbezeichnung ebenfalls genannt, allerdings gemäß DIN 5008 in der Zeile, die dem Titel bzw. Grad und Namen vorausgeht: Herrn Chefarzt Professor Dr. med. habil. Stefan Erdmann Chirurgische Abteilung IV Kreiskrankenhaus Musterdorf Mustergasse 4 a 12345 Musterdorf