Die Richtlinie 2000/53/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. September 2000 über Altfahrzeuge regelt die stoffliche Verwertung von Kraftfahrzeugen durch Fahrzeugrecycling innerhalb der Europäischen Union (EU). Sie enthält u. a. seit dem 1. Juli 2003 geltende Stoffverbote, beispielsweise für Schwermetalle und Chrom (VI).
Ziel der Richtlinie ist, die Wiederverwendungs- und Verwertungsrate bis zum Jahr 2006 jährlich auf 85 Prozent und bis zum Jahre 2015 auf 95 Prozent des durchschnittlichen Fahrzeuggewichts zu erhöhen. Weiterhin werden die EU-Mitgliedsstaaten verpflichtet, Rücknahmesysteme für Altfahrzeuge einzurichten.
Das mit dieser Richtlinie umzusetzende abfallwirtschaftliche Konzept der Europäischen Union beruht auf zwei sich ergänzenden Strategien:
Vermeidung der Entstehung von Abfällen durch Verbesserung der Produktauslegung Ausweitung des Recycling und der Wiederverwendung von Abfällen
Die deutsche Umsetzung der Richtlinie ist am 1. Juli 2002 durch die Altfahrzeugverordnung erfolgt.
Die Richtlinie 2000/53/EG wird mit Wirkung ab 1. September 2028 (Art. 57 Abs. 1 S. 1 der VO(EU) 2026/1738) außer Kraft treten; allerdings bleiben einzelne Artikel der RL 2000/53/EG teilweise noch bis 31. August 2031 in Kraft (Art. 57 Abs. 1 S. 2 der VO(EU) 2026/1738). Inhaltlich wird die Richtlinie 2000/53/EG (und andere Vorschriften) mit Wirkung ab 1. September 2028 ersetzt durch die Verordnung (EU) 2026/1738 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 8. Juli 2026 über Anforderungen an die kreislauforientierte Konstruktion von Fahrzeugen und über die Bewirtschaftung von Altfahrzeugen, zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 168/2013, (EU) 2018/858, (EU) 2019/1020 und (EU) 2023/1542 und zur Aufhebung der Richtlinien 2000/53/EG und 2005/64/EG (Text von Bedeutung für den EWR)Verordnung (EU) 2026/1738 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 8. Juli 2026 über Anforderungen an die kreislauforientierte Konstruktion von Fahrzeugen und über die Bewirtschaftung von Altfahrzeugen, zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 168/2013, (EU) 2018/858, (EU) 2019/1020 und (EU) 2023/1542 und zur Aufhebung der Richtlinien 2000/53/EG und 2005/64/EG (Text von Bedeutung für den EWR) (ABl. L, 2026/1738 vom 24. Juli 2026)In Kraft in der EU/EWR ab dem 13. August 2026 (Art. 59 Abs. 1 der VO(EU) 2026/1738); inhaltlich anwendbar aber erst ab 1. September 2028 (Art. 59 Abs. 2 S. 1 der VO(EU) 2026/1738)
Regelungen in anderen Ländern Vereinigte Staaten Am 2. Juli 2009 wurde für die folgenden 55 Tage ein Neuwagen-Rabattprogramm eingeführt („Cash for Clunkers“ bzw. „Geld für alte Autos“) – ein Versuch der US-Regierung, eine Umweltinitiative umzusetzen, die den Fahrzeugabsatz ankurbeln und zugleich die durchschnittliche Kraftstoffeffizienz in den USA verbessern sollte. Im Rahmen dieses Programms wurden viele Fahrzeuge verschrottet und recycelt; sogar einige exotische Autos wurden entsorgt.
Kanada Anfang 2009 startete die kanadische Regierung ein freiwilliges Programm namens „Schicken Sie Ihr Auto in Rente“, das Autofahrer im ganzen Land dazu bewegen sollte, ihre alten, schadstoffintensiven Fahrzeuge abzugeben. Geplant war, 50 000 Fahrzeuge aus dem Jahr 1995 oder älter stillzulegen.
Vereinigtes Königreich Das Genehmigungs- und Lizenzierungsverfahren für Autoverwertungsbetriebe sorgt für Struktur und Klarheit beim Umgang mit Abfällen am Standort. Es legt klare Regeln für Schadstoffentfrachtung, Lagerung und Entsorgung fest; ihre Einhaltung gewährleistet einen effizienten Materialfluss über den gesamten Prozess hinweg. Ein professionelles Abfallmanagement reduziert Umweltrisiken, senkt langfristige Kosten und unterstützt nachhaltige Betriebsabläufe, die sich leichter skalieren und dauerhaft aufrechterhalten lassen. Im Vereinigten Königreich ist es seit Inkrafttreten des Schrotthändlergesetzes im Jahr 2013 nicht mehr erlaubt, Fahrzeuge als Schrott gegen Bargeld anzukaufen. Infolgedessen dürfen Autoverwertungsbetriebe Fahrzeuge nicht mehr bar bezahlen. Stattdessen erfolgt die Zahlung nun per Banküberweisung.
Australien In Australien wird der Begriff „Autoankauf gegen Bargeld“ ebenfalls als Synonym für die Autoverschrottung verwendet. Allein im Bundesstaat Victoria müssen Unternehmen vor dem Ankauf von Fahrzeugen eine LMCT-Lizenz sowie weitere einschlägige Genehmigungen für die Verwertung/Recycling besitzen. Die Prüfung der Historie jedes Fahrzeugs dauert einige Zeit; danach kann es zur Verschrottung und zum Recycling weitergeleitet werden.
Neuseeland Der Fahrzeugbestand Neuseelands stieg um 61 Prozent: von 1,5 Millionen im Jahr 1986 auf über 2,4 Millionen bis Juni 2003. Bis 2015 lag er bei fast 3,9 Millionen. Gerade dort nahm seit 2014 die Zahl der Fahrzeugverschrottungen zu. „Geld für Autos“ ist ein Begriff für die Verwertung/Stilllegung von Fahrzeugen, bei der Demontagebetriebe je nach Alter/Modell bar für alte/verschrottete/defekte Autos bezahlen.
Siehe auch IMDS (International Material Data System) – Dieses System fasst alle umweltrelevanten Informationen in der Lieferkette zusammen. In der Art eines Baumes mit seinen Verästelungen haben die Lieferanten (Zweige, Äste) alle Materialdaten z. B. wie Zusammensetzung und Aufbau von Bauteilen (Blätter) an den Fahrzeughersteller (Stamm) zu melden. GADSL
Weblinks
PreLex:Informationen zum Werdegang der Altautorichtlinie Weiterführende Informationen zum Werdegang der Richtlinie sowie Originaldokumente beim Legislative Observatory
Einzelnachweise
Altfahrzeugrichtlinie Kategorie:Abfallrecht (Europäische Union)