mini|Schutzzone 1: Nationalpark Wattenmeer Schutzgebiete im Natur- und Landschaftsschutz (NSG) sind abgegrenzte Landschaftsbestandteile oder Meer-/Seegebiete, deren Entwicklung im Sinne der jeweils für schutzwürdig erachteten Ziele des Natur- und Landschaftsschutzes erfolgen soll und deren Nutzung daher erheblichen Einschränkungen unterliegt. Die Unterschutzstellung soll helfen, die besondere Funktion dieser Gebiete – wie zum Beispiel die Lebensraumfunktion für gefährdete Tiere und Pflanzen – dauerhaft zu sichern. Die Nationalstaaten definieren Schutzgebietskategorien, die sich vor allem nach jeweiligem Landesrecht, Schutzzweck, Rechtsgrundlage und zuständiger Verwaltungsebene unterscheiden. Die Internationale Naturschutzunion IUCN erarbeitete ein international angewandtes System von Schutzgebietskategorien.

Einführung Definitionen Eine international gültige Definition ist die der IUCN (International Union for Conservation of Nature and Natural Resources):

Diese Definition gilt als eine moderne und präzise Formulierung des Begriffs. An dieser orientieren sich Staaten und anderen Territorialmächte bei ihrer regionalen Definitionen eines Schutzgebietes.

Die Definition des internationalen Abkommens Convention on Biological Diversity (CBD, Biodiversitätskonvention, die die völkerrechtliche Basis der weltweit meisten Schutzgebiete bildet), , bleibt dahingehend etwas unspezifischer, und umfasst die designierten Gebiete ebenso wie die mit wirksamen Regulativen ausgestatteten.

Hintergrund Als Naturschutzgebiet werden häufig Gebiete ausgewiesen, welche für die Erhaltung der Tier- und Pflanzenwelt, oft auch für landschaftliche und erdkundliche Eigenarten, von Bedeutung sind. Ziel ist es, Pflanzen- wie auch Tierarten in ihrem Verbreitungsgebiet unter Schutz zu stellen. Als Naturschutzgebiete werden auch Flächen ausgewiesen, wenn sie aus wissenschaftlichen oder naturgeschichtlichen Gründen, wegen ihrer Einzigartigkeit oder besonderen Schönheit als schützenswert gelten. Neben dem Schutz der Lebensräume bedrohter Tier- und Pflanzenarten (Habitatschutz) handelt es sich dabei oft auch um Biotope (Biotopschutz), wie etwa Moorlandschaften, Gebirgslandschaften oder Wälder. Dazu treten Kulturlandschafts- und Kulturgutschutz (sofern dieser Umwelt-/Naturschutzbelange betrifft wie etwa bei Heidelandschaften oder ehemalige Hutewälder), sowie der Schutz natürlicher Ressourcen und von Verhältnissen, die Naturgefahren vorbeugen.vergl. die Definition der Ökosystemdienstleistung aus dem Methodenband des Millennium Ecosystem Assessment, wo neben Sicherstellung von Nahrung und Wasser und Schutz vor Naturgefahren auch explizit die natürlichen Reinigungsmechanismen sowie Erholungswert oder spirituelle und religiöse Werte genannt sind.

Ursprünglich ist bei der Schaffung von Schutzgebieten eine Unterscheidung in Belange des Naturschutzes – als dem Wesen nach: Schutz der Natur vor dem Menschen – und des Umweltschutzes – als: Schutz des Menschen vor Gefahren in der Natur – üblich gewesen. Moderne Konzepte betrachten beide nicht mehr getrennt, sondern voneinander abhängig und miteinander verbunden (Biosphärengedanke). So nimmt der Schutz natürlicher Ressourcen gegenüber klassischen Naturschutzgebieten einen immer breiteren Raum auch in der Erklärung von Schutzgebieten ein. Dies schließt unter anderem auch die traditionelle Nutzung durch indigene Bevölkerungsgruppen ein, die seit langen Zeiten in solchen schutzwürdigen Räumen leben. Sie werden heute als „Ökosystem-Menschen“ betrachtet, die die Landschaft immer schon mitgestaltet haben – ohne sie dabei zu zerstören.Claudia Notzke: Aboriginal Peoples and Natural Resources in Canada. Captus Press, Ontario (CA) 1994, ISBN 1-895712-03-3, S. 235ff. Dies setzt ein verändertes Verständnis des Natur-Begriffes voraus, der den Menschen nicht grundsätzlich als unvereinbaren Gegensatz zur Wildnis betrachtet. So weiß man heute beispielsweise, dass das Verbot der nomadischen Beweidung von Steppenregionen zu einer Verringerung der Artenvielfalt führen kann.Ashi Hunger: Die tibetischen Nomaden, aus „Brennpunkt“ Heft 3, 2011 der Tibet Initiative Deutschland. Die angepasste menschliche Nutzung hat hier zu einer ökologischen Aufwertung geführt. Dies trifft auch auf viele alte Kulturlandschaften Europas zu.Reinhard Piechocki: Landschaft – Heimat – Wildnis. München 2010, ISBN 978-3-406-54152-0.

Unter den Begriff der Schutzgebiete fallen sowohl solche, die auf öffentlichem Recht, wie auch auf privatrechtlichen Verträgen oder freiwilliger Selbstverpflichtung beruhen: Zentrale Eigenschaft nach der Definition der IUCN ist ein Schutzgebietsmanagement und eine effektive Wirkung der Schutzgebietsausweisung, sowie – zumindest beabsichtigte – Nachhaltigkeit der Maßnahmen. Maßnahmen können der Erhaltung eines Zustandes dienen (etwa regelmäßige Beweidung von Magerrasen oder die mechanische Entfernung von Gehölzen aus Heidegebieten und anderen Offenlandbiotopen, die ansonsten verbuschen würden), einen früheren Zustand wieder (möglichst ähnlich) herstellen (etwa durch Waldrodung und Wiedervernässung ehemaliger Moore) oder aber durch „Nicht-Eingreifen“ den natürlichen Landschaftswandel ermöglichen (sogenannter Prozessschutz). In der anthropogen veränderten Landschaft, in den Spannungsfeldern dichtbesiedelter Regionen und vor dem Hintergrund neuartiger Entwicklungen wie der globalen Erwärmung oder der Ausbreitung invasiver exotischer Arten sind solche Maßnahmen oftmals strittig (etwa das Hinnehmen von Borkenkäferbefall in geschützten Altwäldern; die Frage, ob die Erhaltung einer Landschaft durch aufwändige Pflegemaßnahmen überhaupt im Sinne des Naturschutzes ist oder ob alle fremdländische Baumarten mit Naturverjüngung in Schutzgebieten weiterhin bekämpft werden oder doch im Rahmen eines klimaplastischen Waldes als „Neubürger“ akzeptiert werden).

Dass im modernen Umwelt- und Naturschutz großes Gewicht auf einen Managementplan gelegt wird, liegt daran, dass in der Vergangenheit zahlreiche Schutzgebiete zwar rechtswirksam verordnet wurden, aber ohne jegliche Festlegung von Schutzziel und Maßnahmen, sodass sie in der Praxis kein wirksames Schutzmittel darstellen.

In vielen weniger entwickelten Staaten ist oft unklar, ob und inwiefern ein nominelles Schutzgebiet auch tatsächlich als solches besteht, oder nur eine Willensäußerung darstellte.So sind beispielsweise erst aller von der UN/IUCN erfassten Schutzgebiete mit einer IUCN-Kategorie vermerkt, die ja nur bei bestehendem Schutzgebietsmanagement festgelegt werden kann. UNEP-WCMC (Hrsg.): The World’s Protected Areas. 2008, S. 15, Sp. 1.

Während in Europa Umwelt- und Naturschutz traditionell als hoheitliche Aufgabe gesehen wird, und Schutzgebiete meist gesetzlich verordnet sind, oder zumindest auf Förderungen und Ausgleichszahlungen aus öffentlicher Hand beruhen, sind beispielsweise in Nordamerika private Schutzgebiete weit verbreitet. Hier wird von Gönnern und Sponsoren in Form eigens dafür gegründeter Stiftungen (Funds) Land angekauft, und mit dem Recht des Eigentümers statutengemäß von Erschließung jeder Art Abstand genommen, ohne sich um staatliche Programme zu kümmern. In den USA beispielsweise gibt es 1500 solcher Gebiete mit fast 40.000 km².UNEP-WCMC (Hrsg.): The World’s Protected Areas. North America. 2008, Abschnitt: Other forms of protection. S. 184 f.

Auch in Afrika sind die bestfunktionierenden Schutzgebiete teils privater Großgrundbesitz.

Auf nationaler und internationaler Ebene nehmen Zahlen und Flächen von Schutzgebieten kontinuierlich zu. So sind etwa in EU-Europa 23 % der Fläche als Schutzgebiete ausgewiesen, weltweit sind (Stand 2005) 114.000 Gebiete von der UN/IUCN erfasst, die etwa 13 % der Erdoberfläche bedecken.UNEP-WCMC (Hrsg.): The World’s Protected Areas. 2008, Abschnitt: The global balance sheet: how many protected areas? S. 8 ff.

Dazu kommen großräumige Schutzzonen, so sind etwa im Alpenraum 24 % der Fläche von rechtlichen Schutzgebieten im engeren Sinne überdeckt, weitere große Anteile durch unspezifischen Schutz ex-lege (etwa der Gletscher und hochalpinen Lagen als solche),was der Definition der IUCN eines nur insofern entspricht, dass es indirekt über eine Höhenangabe oder das Vorkommen bestimmter Biotopklassen oder Landschaftselemente abgegrenzt wird und die Region komplett von der Alpenkonvention überdeckt, die zahlreiche Maßnahmen fordert. Hierbei wird zunehmend Fokus auf die Vernetzung der Gebiete gelegt, um Insellagen einzelner Schutzgebiete zu vermeiden, die lokalen Anstrengungen zu bündeln und harmonisieren, und überregionale und grenzüberschreitende Korridore zu fördern.UNEP-WCMC (Hrsg.): The World’s Protected Areas. 2008, Abschnitte: Strengthening cooperation between international site-based agreements und Transboundary protected areas, biological corridors, and networks S. 30 ff.

Datenbanken und Klassifikation Die UN List of Protected Areas (UN-Liste geschützter Gebiete) ist das von der Commission on National Parks and Protected Areas (CNPPA) und dem UNEP World Conservation Monitoring Centre der UNO geführte Weltverzeichnis der Schutzgebiete (im Rahmen des Umweltprogramms der Vereinten Nationen, UNEP).

Die IUCN führt eine international standardisierte Kategorisierung von Schutzgebieten durch, die sich auf den Charakter des Schutzgebietsmanagements bezieht. Es wird von der IUCN-Unterorganisation World Commission on Protected Areas (WCPA) betreut. Dieses System wird zudem bei der Erstellung der UN-Liste geschützter Gebiete angewandt.

Global 200 ist eine weltweite Klassifikation der Ökoregionen durch den WWF, diese werden nach dem Zustand und Schutzbedarf (Conservation Risk Index, CRI) in kritisch, gefährdet, verletzlich, relativ stabil oder intakt eingeteilt. Zusätzlich sind 19 Priority Places festgestellt.

2020 veröffentlichten Forscher eine interaktive Weltkarte zu Regionen für bestehende und potenzielle Schutzgebiete, welche sie nach verschiedenen Klima- und Naturschutzzielen aufgliederten.

International regulierte Schutzgebiete Vereinte Nationen Die Schutzgebietsprojekte der UNO stehen unter der Führung der UNESCO: Biosphärenreservat (BR, Internationale Leitlinien für das Weltnetz der Biosphärenreservate, Man and Biosphere – MAB) → Liste der Biosphärenreservate UNESCO-Welterbestätten (World Heritage Site, WHS insbesondere das Naturerbe (World nature heritage), heute div. Kategorien; UNESCO World Heritage Committee) → UNESCO-Liste des Welterbes Important Plant Area (IPA) der Biodiversitätskonvention, methodisches Konzept der Global Strategy for Plant Conservation (Globale Strategie zum Schutz der Pflanzen), keine neue Schutzgebietskategorie, wird auf vorhandene anderweitige Schutzgebiete angewandt Ramsar-Gebiet (Geschütztes Feuchtgebiet, RG), zum Schutz vielfältiger Formen der Küsten- und Binnengewässer, aufgrund der Ramsar-Konvention

Unter dem Umweltprogramm (UNEP) angesiedelt sind: Ecologically and Biologically Significant Area in the High Seas (EBSA), ein in Aufbau begriffenes Programm Specially Protected Areas and Wildlife in the Wider Caribbean Region (SPAW), zur Umsetzung der Cartagena-Konvention für den Karibikraum (Bezeichnung der Gebiete: Protected Area PA und Wildlife Reserve WR) Die Mitgliedsstaaten der Vereinten Nationen haben sich 2023 auf ein Abkommen zum Schutz der Weltmeere geeinigt. Künftig sollen demnach mindestens 30 Prozent der Weltmeere als Schutzgebiete ausgewiesen werden.

Weitere weltweite Kategorien Es gibt eine Reihe von internationalen Kategorien, darunter Zertifizierungen, Verbünde, vertragsrechtliche Schutzgebiete oder Bedarfsfeststellungen internationaler Organisationen, die nur teilweise rechtliche Verbindlichkeit haben (Schutzgebiete im Sinne der Convention on Biological Diversity-Definition):

Key Biodiversity Area (KBA) – internationales Rahmenkonzept für Feststellungs- und fachwissenschaftliche Projekte (IBA, IPA, EBSA, AZE u. a. m.)