Die Scharia,, im Sinne von „Weg zur Tränke, Weg zur Wasserquelle, deutlicher, gebahnter Weg“; auch: „[religiöses] Gesetz“, „Ritus“; (; ), abgeleitet aus dem arabischen Verb das islamische Recht, beschreibt (insbesondere im islamischen Rechtskreis) „die Gesamtheit aller religiösen und rechtlichen Normen, Mechanismen zur Normfindung und Interpretationsvorschriften des Islam“.Mathias Rohe: Das Islamische Recht. Beck, München 2011, S. 9 (). Ein einziger Gott (Allah) gilt in diesem Rechtssystem als der oberste Gesetzgeber (, auch „Beginner“).Vgl. H. Wehr: Arabisches Wörterbuch. Wiesbaden 1968, S. 424. Sein Gesetz sei Grundlage der göttlichen Offenbarung im Koran. Bei der Scharia handele es sich allerdings nicht um ein kodifiziertes, unveränderliches Rechtssystem, sondern um „ein Regelwerk, welches sich stets im Wandel befindet“. Scharia lasse sich deshalb nur verstehen, wenn man die „Rechtsquellen- und Rechtsfindungslehre“ (uṣūl al-fiqh) statt „inhaltliche[r] Einzelregelungen“ betrachtet.Mathias Rohe: Das Islamische Recht. Beck, München 2011, S. 5–6 ().
Die Scharia leitet sich aus Interpretationen islamischer religiöser Texte ab, was bedeutet, dass es keinen Konsens darüber gibt, wie die Scharia wirklich umgesetzt werden sollte, wenn es um Staaten geht, die die Scharia als Teil ihrer Gesetzgebung haben. Länder wie Saudi-Arabien haben die Scharia als Hauptquelle der Gesetzgebung; da das Land jedoch auf dem Wahhabismus gegründet ist, setzt der Staat eine wörtliche Interpretation religiöser Texte um, während er sich weigert, sie zu kontextualisieren. Dies hat zu viel Kritik innerhalb der muslimischen Weltgemeinschaft geführt. mini|hochkant=2|
Etymologie Das eingedeutschte Wort „Scharia“ wird auf die arabische Wurzel ŠRʿ (transliteriert aus )Vgl. H. Wehr: Arabisches Wörterbuch. Wiesbaden 1968, S. 424. zurückgeführt. Ein Großteil arabischsprachiger Anhänger von Religionen des Nahen Ostens setzen diesen Begriff den Vorschriften einer prophetischen Religion gleich. Daraus entstanden Begriffe wie Scharīʿat Mūsā bzw. Scharīʿat al-Mūsā (das Gesetz/die Religion Mose),Vgl. Die Zehn Gebote. Scharīʿat Madschūs (die zoroastristische Lehre) oder allgemein für Monotheisten als Bezeichnung für ihre Religionsvorschriften (Scharīʿatunā). Im Islam bezeichnet Scharia die „Regeln und Regulierungen, die das Leben von Muslimen bestimmen“ und Koran sowie Sunna entstammen.N. Calder: S̲h̲arīʿa. In: EI² Online.
Koran Der Begriff Scharia hat, was den Islam angeht, seinen Ursprung im Koran. Erwähnt wird er dort jedoch nur an einer einzigen Stelle: Sure 45, Vers 18, wo er ursprünglich den Pfad in der Wüste bezeichnet, der zur Wasserquelle führt. Davon leiten Muslime einen göttlichen Ursprung der Scharia ab.
Die Verbform šaraʿa tritt im Korantext an zwei Stellen auf:
Sowie
Verwandt sind ferner die im Koran vorkommenden Wörter širʿ a (Sure 5, Vers 48) und šurraʿ (Sure 7, Vers 163).
Hadīth In Ahmad ibn Hanbals Musnad tritt das Nomen „Scharia“ im Singular an einer Stelle auf. Dort heißt es, dass „die Gemeinschaft auf der Scharia (dem Weg/Pfad)“ bleiben solle. Im Plural tritt Scharia in Verbindung mit Islam (šarāʾiʿ al-islām) und Īmān (šarāʾiʿ al-īmān) sowie in der Aufzählung „der Glauben rührt aus den Pflichten, der Scharia, den Hudūd und der Sunna“ (inna li-l-īmān farāʾiḍ wa-šarāʾiʿ wa-ḥudūd wa-sunan) auf. Als Verb taucht scharaʿa an einer Stelle auf: „Gott hat für seinen Propheten Wege der Rechtleitung niedergelegt“ (šaraʿa li-nabi-hi sunan al-hudā).Calder: S̲h̲arīʿa, in EI² Online; vgl. Hadith Nr. 4355.
Definition Scharia ist ein Begriff, den neben dem Islam auch andere monotheistische Religionen im Nahen Osten verwendet haben. Hier einige Beispiele:
Islam „Die Scharia basiert auf dem Koran und auf der sich ab der Mitte des 7. Jahrhunderts herausbildenden Überlieferung vom normsetzenden Reden und Handeln Mohammeds“,Tilman Nagel: Kann es einen säkularisierten Islam geben? In: Reinhard C. Meier-Walser, Rainer Glagow (Hrsg.): Die islamische Herausforderung – eine kritische Bestandsaufnahme von Konfliktpotenzialen (= aktuelle Analysen. Band 26). Hanns-Seidel-Stiftung e. V., Akademie für Politik und Zeitgeschehen, München 2001, ISBN 3-88795-241-3, S. 9–21, hier: S. 15. welches sich in der Sunna manifestiert. Dabei ist die Scharia keine kodifizierte Gesetzessammlung (wie etwa deutsche Gesetzestexte im Bürgerlichen Gesetzbuch oder im Strafgesetzbuch), sondern eine „Methode und Methodologie der Rechtsschöpfung“.Peter Heine: Ein System großer Flexibilität – Der Begriff „Scharia“ provoziert ständige Missverständnisse. In: Herder Korrespondenz. Band 65, Nr. 12, 2011, S. 613–617.
Handlungen islamischer Gläubiger unterscheiden sich dabei in den fünf Beurteilungen farḍ („Pflicht“) oder wādschib („obligatorisch“), mandūb („empfohlen“), auch mustahabb („erwünscht“) oder sunna, mubāh oder halāl („erlaubt“), makrūh („verpönt“), mahzūr oder harām („verboten“).Heine: Ein System großer Flexibilität – Der Begriff „Scharia“ provoziert ständige Missverständnisse. Rohe: Das Islamische Recht. München 2011, S. 10. Eine weltliche Sanktion ist dabei nicht immer gegeben.Rohe: Das Islamische Recht. München 2011, S. 10. Da der durchschnittliche Gläubige sich aber nicht in allen Belangen auskennen kann, hat er die Möglichkeit, islamische Rechtsgelehrte um ein Rechtsgutachten (arabisch Fatwa) zu fragen.Heine: Ein System großer Flexibilität – Der Begriff „Scharia“ provoziert ständige Missverständnisse.
Im islamischen Normenfindungsprozess wird zwischen kultischen und rituellen Vorschriften () des Menschen einerseits und seine Beziehungen zu seinen Mitmenschen () andererseits unterschieden.Heine: Ein System großer Flexibilität – Der Begriff „Scharia“ provoziert ständige Missverständnisse. Ein in europäischem Sinne festgelegtes „Familienrecht“, „Erbrecht“, „Strafrecht“ – oder andere – kennt das islamische Rechtssystem bzw. das ausschließlich von männlichen Geistlichen bestimmte islamische Recht nicht.Natalie Amiri: Zwischen den Welten. Von Macht und Ohnmacht im Iran. Aufbau, Berlin 2021, ISBN 978-3-351-03880-9; Taschenbuchausgabe ebenda 2022, ISBN 978-3-7466-4030-3, S. 81. Seine Darstellung ist den Rechtsschulen in ihren Fiqh-Büchern, mit teilweise deutlich kontroversen Rechtsauffassungen, vorbehalten.A. J. Wensinck, J. H. Kramers (Hrsg.): Handwörterbuch des Islam. Brill, Leiden 1941, S. 674.
Diese Widersprüche soll ein Muslim akzeptieren. Das Forschen nach der Bedeutung und inneren Logik der göttlichen Gesetze ist nur zulässig, soweit Gott selbst den Weg dazu weist. Somit ist die religiöse Wertung aller Lebensverhältnisse die Grundtendenz der Scharia.A. J. Wensinck, J. H. Kramers (Hrsg.): Handwörterbuch des Islam. Leiden 1941, S. 674–676.
In Bezug auf den ethisch-religiösen Bereich ist laut Abū l-Hasan al-Aschʿarī die Scharia als „[…] die Gesamtheit der auf die Handlungen des Menschen bezüglichen Vorschriften Allāhs zu verstehen“. In diesem Kontext ist sie ethisch-religiös als Aspekt der göttlichen Ordnung, die das sittliche Verhalten der Menschen betreffen, zu verstehen.Carl Heinz Ratschow: Ethik der Religionen. Ein Handbuch. 1980, S. 185.
Judentum Zur Übersetzung des hebräischen Wortes Tora verwendete der arabischsprachige Jude Saʿadia Gaon (882–942) „Scharia“ im Sinne von Gesetz, zum Beispiel in : (šarīʿat allāh für ‚das Gesetz Gottes‘) und in : (hāḏihi š-šarīʿat..: „Dies ist das Gesetz des Brandopfers“). In Gaons Tafsīr aus dem 10. Jahrhundert beschreibt Scharia also stets eine Regel oder ein System von Regeln. Bemerkenswert ist dies, weil der Begriff Scharia verwendet wird, obwohl dafür an einigen Stellen auch das arabische Wort für Tora (at-taurāt) auftritt.Calder: S̲h̲arīʿa in EI² Online.
In seinem theologischen Werk Kitāb al-amānāt wa-l-iʿtiqādāt („Buch der Glaubensinhalte (wörtlich: Treuhänderschaften) und Überzeugungen“) bezeichnet der Begriff Scharia individuelle Rechte und Recht als ein von Gott offenbartes System. Gaon unterscheidet zudem zwischen rationalen und offenbarten Gesetzen. Das Verb scharaʿa mit Gott als Subjekt bezeichnet darüber hinaus an einer Stelle „ein Gesetz niederlegen“.Calder: S̲h̲arīʿa in EI² Online.
Christentum Der Jakobite ʿĪsā ibn Ishāq ibn Zurʿa (943–1008) benutzte in einem polemischen Werk gegen Juden das Wort Scharia als ein System von Gesetzen, das Propheten den Menschen bringen. Die christliche Religion und das Gesetz des Messias gibt er mit Scharīʿat al-Masīh und Sunnat al-Masīh wieder.Calder: S̲h̲arīʿa in EI² Online.
Scharia und Fiqh Unter den „Wurzeln der Rechtsfindung“ (uṣūl al-fiqh) versteht man die Gesetzeswissenschaft im Islam, deren Gegenstand die Scharia ist. Sie entspricht der iuris prudentia (Rechtswissenschaft) der Römer und erstreckt sich auf alle Beziehungen des religiösen, bürgerlichen und staatlichen Lebens im Islam. Die religiösen Gesetze werden in den Büchern des Fiqh dargelegt und erörtert. Ibn Chaldūn erklärt dazu:
Fiqh ist kein starres Rechtssystem, das unwandelbar alle Zeiten überlebt hat und an allen Orten gültig ist. Islamwissenschaftler, Arabisten und Ethnologen (beispielsweise Gudrun Krämer,Gudrun Krämer: Demokratie im Islam. Der Kampf für Toleranz und Freiheit in der arabischen Welt. C. H. Beck, München 2011, ISBN 978-3-406-62126-0. Thomas BauerThomas Bauer: Die Kultur der Ambiguität. Eine andere Geschichte des Islams. Verlag der Religionen im Insel Verlag, Berlin 2011, ISBN 978-3-458-71033-2. und Ingrid ThurnerIngrid Thurner: 1001 Wege der Rechtsfindung. In: Wiener Zeitung, 16. Februar 2013.) betonen immer wieder, dass Meinungspluralismus keineswegs in Widerspruch zur Scharia steht.
Quellen des islamischen Rechts Scharia als Grundlage des islamischen Rechts speist sich aus einer Vielzahl von Quellen. Koran und Hadīth sind von allen islamischen Strömungen als Quellen anerkannt, hinsichtlich der restlichen Quellen herrscht kein Konsens.
Koran Zwar ist der Koran die wichtigste Quelle islamischen Rechts. Allerdings enthält er nur einige Rechtsnormen, ferner einzelne Anweisungen, die lediglich als Grundlage einer allgemeinen, umfassenden Gesetzgebung gelten können. Laut Matthias Rohe weisen circa 500 Verse einen rechtlichen Bezug auf. Die meisten davon behandeln religiöse Ritualvorschriften (ʿibābāt) und nur einige Dutzend beschäftigen sich mit straf- und zivilrechtlichen Fragestellungen. Die letzte Kategorie lässt sich noch in Erb-, Ehe- und Familienrecht sowie einige Strafbestimmungen und die Almosensteuer untergliedern.Matthias Rohe: Das Islamische Recht. München 2011, S. 48–49.
Da viele dieser Stellen im Koran aber nicht eindeutig sind, haben Exegeten die Verse in solche aufgeteilt, die keiner Auslegung bedürfen (muḥkam) und in solche, deren Bedeutung sich nicht von vornherein erschließt. Es bildete sich deshalb ein eigenes Genre heraus, welches sich mit der Auslegung des Korans beschäftigt: Tafsīr. In zwölfer-schiitischen Kreisen wird sogar angenommen, dass die Menschen nach der Entrückung des letzten Imām Muhammad al-Mahdī die genaue Bedeutung des Korans nicht mehr erfassen könnten. Schließlich könnten die wahre Bedeutung des Korans und seinen normativen Charakter nur die zwölf Imāme verstehen.Rohe: Das Islamische Recht. München 2011, S. 49.
Sunna Die zweite wichtige Quelle des islamischen Rechts ist für Sunniten die Sunna Muhammads. Während sich das islamische Recht herausgebildet hat, galten und gelten noch heute für Sunniten die Überlieferungen über die Prophetengenossen ebenfalls als Teil der Sunna. Großteils werden im sunnitischen Islam heute nur noch diejenigen Überlieferungen Muhammads anerkannt, die er in seiner Funktion als Prophet und nicht als Mensch getätigt hat. Dafür gibt es mehrere Aussprüche Muhammads selbst, mit dem dieser selektive Gebrauch begründet wird. Beispielsweise heißt es in einem Hadīth: „In euren weltlichen Angelegenheiten wisst ihr besser Bescheid (als ich).“ Muslime kritisieren dennoch andere Muslime, dass manchen diese Trennung schwer falle.Rohe: Das Islamische Recht. München 2011, S. 52–53.