Neben anderen Religionsgemeinschaften (etwa den Mennoniten, den Quäkern etc.) gelten die Zeugen Jehovas (vor 1931: Bibelforscher) als Kriegsdienstverweigerer.
Geschichte der Wehrdienstverweigerung der Zeugen Jehovas Ringen um die Haltung zum Wehrdienst im Ersten Weltkrieg Während des Ersten Weltkriegs war die Haltung der Bibelforscher zum Wehrdienst nicht einheitlich. Zunächst wurde empfohlen, einem Einberufungsbefehl nachzukommen, vorzugsweise Sanitätsdienst zu leisten und den Feind nicht zu töten. 1915 wurde Wehrdienstverweigerung als bessere Wahl empfohlen. 1917 sprach sich die Bibelforscherbewegung schließlich klar gegen den Militärdienst aus.
Der Initiator der Bibelforscherbewegung, Charles Taze Russell, hatte Krieg als Unrecht bezeichnet und den Christen (von ihm als „neue Schöpfung“, also neugeboren, bezeichnet) 1904 folgende Haltung vorgegeben:
Dementsprechend meldeten sich Bibelforscher nicht freiwillig zum Kriegsdienst. Doch dort, wo zu Beginn des Ersten Weltkriegs Wehrpflicht galt, wie es in Deutschland der Fall war, kamen sie ihr meist nach. „Die Mehrzahl der deutschen Bibelforscher leistete der Einberufung zum Militärdienst Folge.“Detlef Garbe: Zwischen Widerstand und Martyrium. Die Zeugen Jehovas im „Dritten Reich“. R.Oldenbourg, München 1994, S. 45. Sie standen in einem inneren Konflikt: Sie wollten das Verbot „Du sollst nicht töten“ befolgen, aber auch den Regierungen gehorchen (Römerbrief 13,1). Daher zogen viele die Uniform an, versuchten aber im Kampf in die Luft zu schießen. Relativ wenige verweigerten konsequent.Siehe Jehovas Zeugen – Verkündiger des Königreiches Gottes, hg. von der Wachtturm Bibel- und Traktat-Gesellschaft, Selters/Taunus 1993, Seite 191 f. 1915 gab der deutsche Verlag der Bibelforscher (die Wachtturm-Gesellschaft) eigens eine Liederbuchversion für die „Brüder im Felde“ heraus. 1915 zitierte die deutsche Ausgabe des Wachtturm mehrere Bibelforscher namentlich, die sich „im Felde“ befanden. Auch bei Kriegshandlungen Umgekommene wurden namentlich genannt.
Doch im Herbst 1915 überdachte Russell seine früheren Aussagen zum Militärdienst. In dem Artikel „Christian Duty and the War“ im englischen Wachtturm vom 1. September 1915 drückte er seine Besorgnis aus, dass seine früheren Aussagen zu konservativ gewesen wären. Er schrieb, dass Christen, die am Krieg teilnehmen würden, die Lehren Christi kaum richtig verstanden hätten. Es sei besser für einen Christen, als Kriegsdienstverweigerer hingerichtet zu werden, als im Krieg zu fallen. Dementsprechend versuchten in Großbritannien, als dort Anfang 1916 die Wehrpflicht eingeführt wurde, Hunderte Bibelforscher, aus Gewissensgründen Befreiung vom Dienst mit der Waffe oder generell vom Wehrdienst zu erreichen. Viele wurden inhaftiert; einige wurden sogar zum Tod verurteilt, doch wurden diese Urteile zu langjährigen Haftstrafen umgewandelt.Gary Perkins: Bible Student Conscientious Objectors in World War One – Britain. Hupomone Press, 2016.
Ab 1915 sind auch in Deutschland die ersten ausdrücklich den Kriegsdienst verweigernden Bibelforscher nachweisbar. So stand im Sommer 1915 ein Rekrut aus Gorbitz vor dem Kriegsgericht, da er als Bibelforscher „aus religiösen Motiven“ weder den Fahneneid leistete, noch eine Waffe anrührte.Eides- und Dienstverweigerung aus religiösem Fanatismus. in: Münchener Neueste Nachrichten, Nr. 364, 20. Juli 1915, S. 4. Ein aus Lübeck stammender Soldat, der im Verlauf des Krieges zum Bibelforscher geworden war, verweigerte 1916 aufgrund seiner religiösen Überzeugung weiteren Wehrdienst und wurde deshalb zu fünf Jahren Festungshaft verurteilt. Die Zeitschrift für die gesamte Neurologie und PsychiatrieZeitschrift für die gesamte Neurologie und Psychiatrie, Band 45 (1919) S. 393 f. beschreibt ein weiteres „Fallbeispiel“: Ein Bibelforscher leistete ab etwa 1915 Kriegsdienst, erklärte aber nach einem Urlaub im Juni 1917 seine Verweigerung.
Die überwiegende Mehrheit der Bibelforscher lebte damals in den Vereinigten Staaten. Als im April 1917 die Vereinigten Staaten in den Ersten Weltkrieg eintraten, sprach sich Joseph Franklin Rutherford, der Präsident der Wachtturm-Gesellschaft, für Kriegsdienstverweigerung aus: „Kein Christ kann Kriegsdienst leisten und dabei ein Christ bleiben.“The Christian’s Duty in Time of War. in: The Watch Tower, 15. April 1917, S. 124. Im Juli 1917 wurde auf Initiative von Rutherford das Buch Das Vollendete Geheimnis veröffentlicht, in dem Krieg als Verstoß gegen das neutestamentliche Mordverbot angeprangert wurde: „Krieg ist eine offene Schändung des Christentums.“Studies in The Scriptures, Series VII: The Finished Mystery, Brooklyn 1917, S. 247–250. Seither lehnen Zeugen Jehovas durchgehend nicht nur den Dienst mit der Waffe ab, sondern auch beispielsweise Sanitätsdienst in der Armee und die Arbeit in Rüstungsfabriken. Rutherford und andere Vorstandsmitglieder der Wachtturm-Gesellschaft wurden daraufhin zu mehrjährigen Haftstrafen wegen Anstiftung zur Verweigerung der Dienstpflicht in der United States Army verurteilt, bald nach Kriegsende aber wieder freigelassen.
Zweiter Weltkrieg
Während des Zweiten Weltkrieges verweigerten viele Zeugen Jehovas den Kriegsdienst. Die Zeugen Jehovas in Deutschland wurden unter den Nationalsozialisten mit einem Verbot belegt. Ihre Weigerung, sich am Kriegsdienst zu beteiligen, führte zu 260 Hinrichtungen. Einige waren zu dieser Zeit bereits in Zuchthäusern und KZs eingesperrt worden. Neun Zeugen Jehovas aus Elsass-Lothringen wurden vom Deutschen Reich als Wehrdienstverweigerer hingerichtet; einige von ihnen waren zuvor bereits wegen Wehrdienstverweigerung vom französischen Staat inhaftiert worden.Angela Nerlich: Und plötzlich waren die Deutschen da. Die Verfolgung von Jehovas Zeugen in Frankreich und in Luxemburg. in: Gerhard Besier, Katarzyna Stoklosa (Hrsg.): Jehovas Zeugen in Europa – Geschichte und Gegenwart. Band 1. (= Studien zur Kirchlichen Zeitgeschichte Bd. 5) Berlin, 2013. S. 127–130. Mehr als zwei Drittel der in den Vereinigten Staaten im Zweiten Weltkrieg inhaftierten Wehrdienstverweigerer waren Zeugen Jehovas.J. B. Tietz: Jehovah’s Witnesses: Conscientious Objectors. in: Southern California Law Review, Vol. 28 (1954–1955), S. 123.
Schweiz (während des Zweiten Weltkrieges)
In der Schweiz wurden die Bürger beim Ausbruch des Zweiten Weltkrieges zum Militärdienst einberufen. Auch dort verweigerten Jehovas Zeugen, was in der übrigen Bevölkerung wegen der Gefahr eines Blitzangriffes durch das Deutsche Reich die Ausnahme darstellte und Unverständnis hervorrief. 1940 wurden das Druck- und Bürogebäude in Bern, viele Privatwohnungen und kurz danach auch die von Zeugen Jehovas betriebenen Flüchtlingsheime durchsucht. Die Behörden vermuteten, von zentraler Stelle sei ein Aufruf zur Verweigerung ausgegangen. Dafür fanden sich keine Beweise. Der Kontakt zur Leitung in Brooklyn brach ab. Der Wachtturm durfte nicht mehr gedruckt werden, da Jehovas Zeugen sich weigerten, ihn von außen zensieren zu lassen. Teile der schwedischen Ausgabe wurden in der Schweiz übersetzt und privat mit Schreibmaschinen kopiert und verbreitet, auch nach Deutschland. Die Zeitschrift Trost (später Erwachet!) erschien zwar weiterhin, aber nur noch mit eigenem Material aus der Schweiz und mit Einflussnahme der Zensurbehörden. Gegen Franz Zürcher und Alfred Rütimann, die zur Leitung der Zeugen Jehovas in der Schweiz gehörten, wurde ein Strafverfahren eingeleitet. Zwei Jahre später wurde Zürcher unter anderem wegen „Untergrabung der militärischen Disziplin“ zu zwei Jahren Gefängnis und Rütimann wegen Verweigerung des militärischen Eides zu drei Monaten Gefängnis verurteilt. Beiden wurde über Jahre die bürgerliche Ehrenfähigkeit verwehrt. Das Strafmaß für Zürcher wurde im April 1943 herabgesetzt.
Im Oktober 1943 veröffentlichte die Schweizer Ausgabe von Trost eine Erklärung, in der es u. a. hieß:
Später wurde diese Erklärung seitens des Schweizer Büros der Watch Tower Bible and Tract Society of Pennsylvania folgendermaßen gerechtfertigt:
Weiter wird in dieser Stellungnahme interpretiert:
Unter dem Präsidenten Nathan Homer Knorr wurden diese Punkte der Erklärung offiziell auf einem Kongress und im dazu veröffentlichten Bericht im Wachtturm vom 15. Januar 1948 widerrufen, „weil sie nicht die Stellung der Gesellschaft dartun und nicht in Harmonie sind mit den christlichen Grundsätzen, wie sie in der Bibel deutlich enthalten sind.“
Zivildienst Lange Zeit waren Jehovas Zeugen Totalverweigerer und verweigerten auch zivilen Ersatzdienst:
1996 öffnete sich die Religionsgemeinschaft der Zeugen Jehovas gegenüber zivilem Wehrersatzdienst. Zeugen Jehovas, die sich zum Ersatzdienst entschließen, werden seitdem nicht mehr als ausgeschlossen oder ausgetreten betrachtet. In vielen Staaten leisten Jehovas Zeugen seither Zivildienst.Hans Hesse (Hrsg.): Am mutigsten waren immer wieder die Zeugen Jehovas. Edition Temmen, Bremen 1998. S. 354.
Wehrdienstverweigerung nach Staaten Deutschland Mit Einführung der Wehrpflicht in der Bundesrepublik Deutschland (kurz BRD, umgangssprachlich Westdeutschland) im Jahr 1956 verweigerten die Zeugen die Ableistung sowohl des Wehrdienstes als auch eines Wehrersatzdienstes. Seit Anfang der 1960er Jahre führte diese Verweigerung regelmäßig zu Gerichtsverfahren und Verurteilungen wegen Verstoßes gegen die Wehrpflicht.Zur Ersatzdienstverweigerung BVerfGE 19, 135 (1965; abgerufen am 12. März 2016); BVerfGE 23, 127 (1968; abgerufen am 12. März 2016) Insgesamt wurden über 800 Zeugen Jehovas mitunter mehrfach mit mehrmonatiger Gefängnishaft bestraft.Beispielhaft in der veröffentlichten Literatur: Karl Peters: Abschließende Bemerkungen zu den Zeugen Jehovas-Prozessen, in: Festschrift für Karl Engisch zum 70. Geburtstag, Frankfurt/M. 1969, S. 468 f
Aufgrund des zunehmenden Unverständnisses im In- und Ausland wurde 1969 die so genannte Lex Jehova (§ 15 a ZDG) in das Zivildienstgesetz aufgenommen. Ein freiwilliges längerfristiges Arbeitsverhältnis im sozialen Bereich ersparte den Betroffenen die rechtlichen Konsequenzen einer Verweigerung. Die Probleme der Zeugen Jehovas mit der Wehrpflicht in der BRD waren damit grundsätzlich beseitigt (siehe aber).
In der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) wurde die Wehrpflicht erst 1962 eingeführt, zunächst ohne die Möglichkeit eines Wehrersatzdienstes. Erst zwei Jahre später wurde ein waffenloser Dienst als Bausoldat bei der Nationalen Volksarmee möglich, ein reiner Zivildienst war dagegen weiterhin nicht vorgesehen. Von den etwa 6000 Wehrpflichtigen, die sich zwischen 1962 und 1989 in der DDR für eine Totalverweigerung jeglichen Dienstes entschieden, waren die meisten Zeugen Jehovas. Mehr als die Hälfte der Verweigerer wurde mit einer Freiheitsstrafe belegt. Üblich war dabei die Verhängung einer Haftstrafe zwischen 18 und 22 Monaten. Ab 1985 gingen die Verurteilungen zwar zurück, aber erst die Wende im Jahr 1989 beendete die Verfolgung von Wehrdienstverweigerern in der DDR endgültig.
1996 revidierte die Leitung der Zeugen Jehovas ihre Position in der Zivildienstfrage grundlegend. Seitdem stand es Jehovas Zeugen frei, den Zivildienst in sozialen Einrichtungen oder im Katastrophenschutz zu leisten. Der damalige Sprecher der Zeugen Jehovas in Deutschland behauptete später, dies wäre durch angeblich veränderte Ministeriumszuständigkeiten in der BRD möglich geworden.
Im Juli 2011 wurden Wehrpflicht und Zivildienst als Wehrersatzpflicht in Deutschland ausgesetzt, womit sich eine Kriegsdienstverweigerung erübrigt hat.
Armenien In Armenien war der Wehrdienst obligatorische Bürgerpflicht, und Jehovas Zeugen gerieten wegen ihrer Ablehnung des Wehrdiensts ins Visier der armenischen Behörden. Bis zur Einführung eines echten zivilen Wehrersatzdienstes 2013 wurden mehr als 450 Zeugen Jehovas wegen Wehrdienstverweigerung aus Gewissensgründen verurteilt.