Der Bayerische Landtag ist das Landesparlament des Freistaates Bayern und eines seiner drei Verfassungsorgane. Bis 1999 gab es als zweite Kammer den Bayerischen Senat, seither verfügt Bayern über ein Einkammersystem.

Verfassungsrechtliche Grundlagen Wahl

Die Bestimmungen zum Landtag sind im 2. Abschnitt der Bayerischen Verfassung geregelt. Von 1950 bis 1998 bestand der Landtag aus 204 Abgeordneten, seit 2003 werden mindestens 180 Abgeordnete gewählt. Durch Überhang- und Ausgleichsmandate kann diese Zahl steigen, so wurden bei der Wahl 2008 187 Abgeordnete gewählt, bei der Landtagswahl am 14. Oktober 2018 wurden 205 Volksvertreter gewählt.

mini|links|alternativtext=|Das Plenum (neuer Plenarsaal) mini|hochkant|Sitzung im neuen Plenarsaal

Die Wahlen finden alle fünf Jahre (vor 1998: alle vier Jahre) statt und sind allgemein, frei, gleich, unmittelbar und geheim. Das Wahlsystem unterscheidet sich erheblich von dem anderer deutscher Bundesländer. Die Sitzverteilung findet innerhalb der sieben Wahlkreise statt, die den Regierungsbezirken entsprechen. Es gibt keine landesweiten Listen der Parteien. Bei der Zweitstimme gibt es Unterschiede zum Bundestagswahlrecht. Die Wähler können nicht nur eine Partei, sondern einen speziellen Kandidaten auf deren Liste ankreuzen und so die Abfolge der Listenkandidaten erheblich verändern. Außerdem bestimmen sich die Mehrheitsverhältnisse im Landtag nicht aus den Zweitstimmen alleine, sondern aus der Addition von Erst- und Zweitstimmen.

Die Wahlperiode endet vorzeitig, wenn der Landtag mit Mehrheit seiner Mitglieder seine Auflösung beschließt oder auf Antrag von einer Million Stimmberechtigten durch einen Volksentscheid abberufen wird. Dies ist noch nie geschehen.

Aufgaben Dem Landtag obliegt der Beschluss von Gesetzen und die Abstimmung über den Haushalt des Freistaates. Gesetze können durch Volksentscheid auch gegen den Willen der Landtagsmehrheit beschlossen werden. Der Landtag kann Verfassungsänderungen mit Zustimmung von zwei Dritteln seiner Mitglieder beschließen, worüber ein Volksentscheid stattfinden muss.

Er wählt den Bayerischen Ministerpräsidenten und bestätigt die Mitglieder der Bayerischen Staatsregierung.

Die Kontrolle der Staatsregierung übt er durch das Zitierungsrecht und die Möglichkeit zur Einsetzung von Untersuchungsausschüssen aus. Ein Misstrauensvotum ist in der Bayerischen Verfassung nicht vorgesehen, jedoch muss der Ministerpräsident zurücktreten, wenn eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit dem Landtag auf Grund politischer Verhältnisse nicht mehr möglich ist. Tut er das nicht, kann er vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof angeklagt werden.

Des Weiteren obliegt dem Landtag die Wahlprüfung und die Wahl des bayerischen Datenschutzbeauftragten.

Landtagspräsidenten mini|Ilse Aigner (CSU), Präsidentin des Bayerischen Landtags Der Landtagspräsident wird in der konstituierenden Sitzung nach der Wahl zusammen mit dem Präsidium durch den Landtag gewählt. Der Präsident führt die Geschäfte des Landtags, vertritt den Staat in allen Rechtsgeschäften und Rechtsstreitigkeiten des Landtags. Er übt das Hausrecht und die Polizeigewalt im Landtagsgebäude aus.

Der Präsident leitet die Sitzungen der Vollversammlung, des Präsidiums und des Ältestenrats. Er übt die Dienstaufsicht über die Angehörigen des Landtagsamtes und die Geschäftsstelle des Landesbeauftragten für den Datenschutz aus. Der Landtagspräsident nimmt protokollarisch nach dem Ministerpräsidenten den zweithöchsten Rang im Staat ein. Im Falle eines Rücktritts des Ministerpräsidenten geht bis zur Neuwahl eines Ministerpräsidenten die Vertretung Bayerns nach außen auf den Landtagspräsidenten über. Während dieser Zeit kann der Landtagspräsident vom Landtag nicht abberufen werden (Art. 44 BV).

Gegenwärtige Präsidentin des Landtags ist Ilse Aigner (CSU).

mini|Hauptgebäude des Bayerischen Landtages in München

+ Präsidenten Name Partei Amtszeit (Beginn) Amtszeit (Ende) Michael Horlacher CSU 16. Dezember 1946 8. Februar 1950 Georg Stang CSU 8. Februar 1950 10. Mai 1951 Alois Hundhammer CSU 19. Juni 1951 12. Dezember 1954 Hans Ehard CSU 13. Dezember 1954 26. Januar 1960 Rudolf Hanauer CSU 27. Januar 1960 29. Oktober 1978 Franz Heubl CSU 30. Oktober 1978 23. Oktober 1990 Wilhelm Vorndran CSU 24. Oktober 1990 19. Oktober 1994 Johann Böhm CSU 20. Oktober 1994 5. Oktober 2003 Alois Glück CSU 6. Oktober 2003 19. Oktober 2008 Barbara Stamm CSU 20. Oktober 2008 4. November 2018 Ilse Aigner CSU 5. November 2018 amtierend

+ I. Vizepräsidenten Name Partei Amtszeit (Beginn) Amtszeit (Ende) Georg Hagen SPD 16. Dezember 1946 3. Dezember 1950 Hans Högn SPD 4. Dezember 1950 6. Dezember 1962 Wilhelm Hoegner SPD 7. Dezember 1962 2. Dezember 1970 Helmut Rothemund SPD 3. Dezember 1970 11. November 1974 Heinz Rosenbauer CSU 12. November 1974 29. Oktober 1978 Bertold Kamm SPD 30. Oktober 1978 21. Oktober 1986 Siegfried Möslein CSU 22. Oktober 1986 19. Oktober 1994 Karl-Heinz Hiersemann SPD 20. Oktober 1994 15. Juli 1998 Helmut Ritzer SPD 28. September 1998 5. Oktober 2003 Barbara Stamm CSU 6. Oktober 2003 19. Oktober 2008 Reinhold Bocklet CSU 20. Oktober 2008 4. November 2018 Karl Freller CSU 5. November 2018 30. Oktober 2023 Tobias Reiß CSU 30. Oktober 2023 amtierend

+ II. Vizepräsidenten Name Partei Amtszeit (Beginn) Amtszeit (Ende) Konrad Kübler CSU 16. Dezember 1946 10. Dezember 1950 Jakob Fischbacher BP 11. Dezember 1950 27. November 1953 Georg Bachmann CSU 27. November 1953 12. Dezember 1954 Georg Bantele BP 13. Dezember 1954 3. Dezember 1958 Ernst Riediger GDP 4. Dezember 1958 6. Dezember 1962 Otto Bezold FDP 7. Dezember 1962 1. Dezember 1966 Simon Nüssel CSU 2. Dezember 1966 8. Dezember 1970 Konrad Pöhner CSU 8. Dezember 1970 11. November 1974 Helmut Rothemund SPD 12. November 1974 26. Oktober 1976 Volkmar Gabert SPD 26. Oktober 1976 29. Oktober 1978 Ernst Lechner CSU 30. Oktober 1978 21. Oktober 1986 Helmut Rothemund SPD 22. Oktober 1986 6. Oktober 1992 Karl-Heinz Hiersemann SPD 6. Oktober 1992 19. Oktober 1994 Anneliese Fischer CSU 20. Oktober 1994 27. September 1998 Roswitha Riess CSU 28. September 1998 5. Oktober 2003 Peter Paul Gantzer SPD 6. Oktober 2003 15. Dezember 2009 Franz Maget SPD 16. Dezember 2009 6. Oktober 2013 Inge Aures SPD 7. Oktober 2013 4. November 2018 Thomas Gehring Grüne 5. November 2018 30. Oktober 2023 Alexander Hold Freie Wähler 30. Oktober 2023 amtierend

+ III. Vizepräsidenten Name Partei Amtszeit (Beginn) Amtszeit (Ende) Peter Meyer FW 20. Oktober 2008 4. November 2018 Alexander Hold FW 5. November 2018 30. Oktober 2023 vakant AfD 5. November 2018 bis auf Weiteres

+ IV. Vizepräsidenten Name Partei Amtszeit (Beginn) Amtszeit (Ende) Christine Stahl Grüne 20. Oktober 2008 6. Oktober 2013 Ulrike Gote Grüne 7. Oktober 2013 4. November 2018 Ludwig Hartmann Grüne 30. Oktober 2023 amtierend

+ V. Vizepräsidenten Name Partei Amtszeit (Beginn) Amtszeit (Ende) Jörg Rohde FDP 20. Oktober 2008 6. Oktober 2013 Markus Rinderspacher SPD 5. November 2018 amtierend

+ VI. Vizepräsidenten Name Partei Amtszeit (Beginn) Amtszeit (Ende) Wolfgang Heubisch FDP 5. November 2018 30. Oktober 2023

Landtagswahlen

In Bayern stellt jeder Regierungsbezirk (Oberbayern, Niederbayern, Oberpfalz, Oberfranken, Mittelfranken, Unterfranken, Schwaben) einen Wahlkreis dar. Es gibt daher sieben Wahlkreise. Bezogen auf die Wahlkreise entfallen 61 Sitze im Landtag auf Oberbayern (2013: 60, 2008: 58, 2003: 57), 18 Sitze auf Niederbayern, jeweils 16 Sitze auf die Oberpfalz und auf Oberfranken (2008: 17), 24 Sitze auf Mittelfranken (2003: 25), 19 Sitze auf Unterfranken (2013: 20) und 26 Sitze auf Schwaben. Die Wahlkreise wiederum sind in Stimmkreise eingeteilt. Stimmkreise sind die Landkreise und kreisfreien Städte bzw., davon abweichend, „räumlich zusammenhängende Stimmkreise“. Ein Stimmkreis umfasste zur Landtagswahl 2013 rund 125.000 EinwohnerLandeswahlleiter des Freistaates Bayern: Vorläufiges Ergebnis mit 90 von 90 Stimmkreisen (2008: 102.000).Stimmkreise. Website des Bayerischen Landtags, abgerufen am 28. Mai 2013.

Landtagswahl 2023

Die Landtagswahl fand am 8. Oktober 2023 statt. Die Liste der Mitglieder für die 19. Wahlperiode gibt eine Übersicht über die gewählten Parlamentarier. Die 19. Wahlperiode begann offiziell am 30. Oktober 2023 mit der konstituierenden Sitzung.

Landtagswahl 2018

Die Landtagswahl fand am 14. Oktober 2018 statt, die Liste der Mitglieder gibt eine Übersicht über die Parlamentarier. Der Tag der konstituierenden Sitzung – der 5. November 2018 – markiert den Beginn der 18. Wahlperiode. Die Abgeordneten waren (wie seit 1998) für fünf Jahre gewählt (2018–2023).

Landtagswahl 2013

Bayern wählte am 15. September 2013 ein Landesparlament. In der Liste der Mitglieder des Bayerischen Landtags (17. Wahlperiode) findet man die Zusammensetzung. Die Wahlperiode dauerte fünf Jahre (2013–2018).

Je die Hälfte der 180 Abgeordneten wurde direkt in Stimmkreisen und über Listen in den Wahlkreisen gewählt, 2013 wurden daher 90 Stimmkreisabgeordnete nach dem Mehrheitswahlrecht und 90 Abgeordnete über offene Listen der Parteien nach dem Verhältniswahlrecht bestimmt.

Vergangene Landtagswahlen 1962 bis 2008 hatte die CSU die absolute Mehrheit im Bayerischen Landtag inne, 2013 war dies letztmals wieder der Fall; bei den Landtagswahlen von 1970 bis 2003 erhielt die CSU stets auch mehr als 50 % der Wählerstimmen – neun Landtagswahlen in Folge, was in der Bundesrepublik keiner Partei in einem anderen Bundesland gelang.

Fraktionsvorsitzende im Bayerischen Landtag + Fraktionsvorsitzende im Bayerischen Landtag Fraktion Name Im Amt seit CSU Klaus Holetschek 2023 Grüne Katharina Schulze 2017 FW Florian Streibl 2018 AfD Katrin Ebner-Steiner 2018 bis 2021, seit 2023 SPD Holger Grießhammer 2024

Gremien Präsidium Der Bayerische Landtag wählt aus seiner Mitte das Präsidium, das sich aus der Landtagspräsidentin bzw. dem Landtagspräsidenten, den Vizepräsidentinnen und Vizepräsidenten sowie sieben Schriftführerinnen und Schriftführern zusammensetzt, wobei ab dem vierten Vizepräsidenten jeweils die Funktion eines Schriftführers wahrgenommen wird. Jede Fraktion hat die Möglichkeit, eine Vizepräsidentin oder einen Vizepräsidenten vorzuschlagen. Das Präsidium befasst sich im Rahmen seiner Funktion als Beratungs-, Kontroll- und Beschlussorgan vor allem mit Verwaltungsangelegenheiten, führt die laufenden Geschäfte des Landtags zwischen dessen Tagung und trifft Vorbereitungen zum Haushaltsplan des Landtags.

Derzeit besteht das Präsidium aus neun Mitgliedern:

Mitglied Funktion Partei Ilse Aigner Landtagspräsidentin CSU Tobias Reiß I. Vizepräsident CSU Alexander Hold II. Vizepräsident FW Ludwig Hartmann III. Vizepräsident Grüne vakant IV. Vizepräsident AfD Markus Rinderspacher V. Vizepräsident SPD Gülseren Demirel Schriftführerin Grüne Gerhard Hopp Schriftführer CSU Angelika Schorer Schriftführerin CSU Walter Taubeneder Schriftführer CSU

Ständige Ausschüsse Im Folgenden sind die ständigen Ausschüsse des 19. Bayerischen Landtags (2023 bis voraussichtlich 2028) aufgeführt.

Legende:

AusschussVorsitz MitgliederCSUFWAfDGrüneSPD Staatshaushalt und FinanzfragenJosef Zellmeier2194332Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und IntegrationPetra Guttenberger1463221Kommunale Fragen, Innere Sicherheit und SportRoland Weigert1883331Wirtschaft, Landesentwicklung, Energie, Medien und DigitalisierungStephanie Schuhknecht2194332Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und TourismusPetra Högl(stellvertretend)1883331Arbeit und Soziales, Jugend und FamilieDoris Rauscher1463221Wissenschaft und KunstMichael Piazolo1883331Bildung und KultusUte Eiling-Hütig18 83331Fragen des öffentlichen DienstesMartin Brunnhuber1463221Eingaben und BeschwerdenGülseren Demirel1463221Bundes- und Europaangelegenheiten sowie regionale BeziehungenUlrike Müller(stellvertretend)1463221Umwelt und VerbraucherschutzAlexander Flierl1883331Gesundheit und PflegeBernhard Seidenath1883331Wohnen, Bau und VerkehrJürgen Baumgärtner1883331