Steuerprogression bedeutet das Ansteigen des Steuersatzes in Abhängigkeit vom zu versteuernden Einkommen oder Vermögen. Dabei gibt es unterschiedliche Auffassungen darüber, ob nur der DurchschnittsteuersatzMichael Elicker: (PDF; 2 MB) Habilschrift bei Wendt, Verlag Dr. Otto Schmidt, 2004. oder auch der GrenzsteuersatzKlaus Tipke: Ein Ende dem Einkommensteuerwirrwar!? - Rechtsreform statt Stimmenfangpolitik. Köln 2006, Seite 165. mit der Bemessungsgrundlage steigen sollte.
Geschichte Ein progressiver Einkommensteuertarif im Vereinigten Königreich wurde erstmals von William Pitt dem Jüngeren in seinem Staatshaushalt vom Dezember 1798 eingeführt. Pitts neue gestaffelte (progressive) Einkommensteuer begann bei einem Steuerbetrag von 2 alten Pence pro Pfund (1/120) auf Einkommen über 60 £ und steigerte sich bis zum Höchstwert von 2 Schillingen pro Pfund (1/10) auf Einkommen über 200 £.Einkommensteuer (Vereinigtes Königreich);
Im preußischen Kommunalabgabengesetz vom 14. Juli 1893 (nach dem damaligen Finanzminister Johannes von Miquel auch „Miquelsche Steuerreform“ genannt) wurde im Deutschen Kaiserreich eine Steuerprogression eingeführt. Der Steuersatz dieser Einkommensteuer stieg von 0,62 % (für Jahreseinkommen von 900 bis 1050 Mark) bis auf 4 % (für Jahreseinkommen über 100.000 Mark). In vielen Ländern Europas wurden in der folgenden Zeit progressive Tarife eingeführt, im Jahr 1913 beispielsweise auch in den USA.Journal of Economic Perspectives - Volume 21, Number 1 - Winter 2007, How Progressive is the U.S. Federal Tax System? A Historical and International Perspective (PDF; 203 kB) Wie stark der Steuersatz abhängig vom Einkommen ansteigt, ist dabei aber in den verschiedenen Staaten sehr unterschiedlich.
Der progressive Tarif wurde auch in der Weimarer Republik nach der Erzbergerschen Reform und ebenso in der Bundesrepublik Deutschland beibehalten, was sich in der Tarifberechnung des Abs. 1 Satz 2 EStG und den Ausführungen zum Progressionsvorbehalt in EStG widerspiegelt.
Außer der progressiven Einkommensteuer wurde auch verschiedentlich vorgeschlagen, andere Steuern mit progressiven Tarifen auszugestalten. Beispiele sind die Erbschaftssteuer und die Umsatzsteuer. Für die Erbschaftssteuer schlug z. B. Theodore Roosevelt in seiner New-Nationalism-Ansprache von 1910 eine Steuerprogression vor mit dem Ziel, die Ungleichheit der Vermögensverteilung zu reduzieren.
Im 19. Jahrhundert wurde die Einführung einer progressiven Einkommensteuer in deutschsprachigen Fachkreisen als Progressivsteuer erörtert.Karl Welcker (Hrsg.): Das Staats-Lexikon. Encyklopädie der sämmtlichen Staatswissenschaften für alle Stände. 4. Band, 3. Auflage. F. A. Brockhaus, Leipzig 1860, S. 776, Volltext.
Beispiel Die Steuerprogression lässt sich am besten verstehen, wenn man sie von anderen Besteuerungsmodellen abgrenzt:
Bei der Kopfsteuer zahlt jeder Bürger den gleichen Betrag an Steuern, und zwar unabhängig von der Höhe des Einkommens. Der Steuersatz ist hier abhängig vom Einkommen abfallend, da höhere Einkommen anteilig niedriger besteuert werden. Der Steuertarif ist regressiv. Bei einer Flat Tax, also einem konstanten Steuersatz, zahlt jeder den gleichen Anteil seines Einkommens. Beträgt der Steuersatz 10 %, zahlt jemand, der 10.000 Euro verdient, 1.000 Euro Steuern und ein anderer, der 20.000 Euro verdient, 2.000 Euro Steuern (ohne Berücksichtigung eines Grundfreibetrages). Bei einer progressiven, also (abhängig vom Einkommen) ansteigenden Steuer zahlt jemand, der mehr verdient als ein anderer, einen höheren Anteil seines Einkommens an Steuern. Verdient also der eine 10.000 Euro, und ein anderer 20.000, so zahlt beispielsweise der erste 10 % Steuern, also 1.000 Euro, der zweite aber 15 %, also 3.000 Euro. Hier werden die ersten 10.000 Euro mit 10 % besteuert, die zweiten 10.000 Euro aber mit 20 %.
Rechtfertigung Die Frage, welches Besteuerungsmodell vorzuziehen ist, berührt einen wesentlichen Grundsatz der Demokratie: die Rechtsgleichheit. Daher besteht Einigkeit, dass es sachlicher Gründe bedarf, um steigende Steuersätze zu rechtfertigen.
Politisch und sozialökonomisch wird Steuerprogression oftmals mit dem abnehmenden Grenznutzen steigender Einkommen und Vermögen gerechtfertigt: Mit dem Anstieg wird zunehmend nicht mehr Lebensnotwendiges, sondern nur noch Luxus-Bedarf konsumiert.P. Keller: Dogmengeschichte des Staatsinterventionismus
Häufig wird der höhere Steuersatz für mehr Verdienende durch die sogenannte Opfertheorie gerechtfertigt.Neumark, Grundsätze gerechter und ökonomisch rationaler Steuerpolitik, S. 177; Moebus, Die verfassungsrechtliche Begründung der progressiven Einkommensteuer und ihre systemgerechte Durchführung, S. 71 ff. Die Opfertheorie überträgt das Gesetz vom abnehmenden Grenznutzen auf die Besteuerungstheorie: Verdient jemand beispielsweise 50.000 Euro, sei der erste Euro, den er verdient, für ihn nützlicher als der letzte. Daher sei eine Besteuerung ab jedem zusätzlich verdienten Euro weniger belastend. Um nun eine Belastungsgleichheit zwischen wenig und viel Verdienenden herzustellen, sei ein progressiver Steuersatz gerechtfertigt.
Zunehmend werden jedoch Gerechtigkeitserwägungen und das SozialstaatsprinzipBirk, Das Leistungsfähigkeitsprinzip als Maßstab der Steuernormen, 1983, S. 142 m. w. N. als Begründungen angeführt. Das deutsche Bundesverfassungsgericht leitet das Erfordernis eines progressiven Tarifverlaufs aus dem Gleichheitssatz ab, wonach das Leistungsfähigkeitsprinzip gelten müsse.Vgl. , Randnr. 70 Der österreichische Jurist Werner Doralt erklärt den progressiven Steuersatz „teils als Ausdruck des Leistungsfähigkeitsprinzips […], zum Teil als Ausdruck einer Sozialstaatlichkeit durch Umverteilung.“
Wirkungen Die Steuerprogression führt zu einer überproportional steigenden steuerlichen Belastung bei steigendem Einkommen bzw. Vermögen. Höhere Einkommen werden also nicht nur absolut höher besteuert, sondern auch prozentual. Einfach gesagt soll ein Vielverdiener beispielsweise die Hälfte seines Einkommens abgeben, ein Geringverdiener nur ein Zehntel.
Progressionsgrad Als Maße zur Beurteilung des Progressionsgrades sind verschiedene Betrachtungen möglich. Dazu gehörennach Frank Hechtner, Freie Universität Berlin Differenz von Grenz- und Durchschnittssteuersatz Änderung des Durchschnittssteuersatzes Änderung des Grenzsteuersatzes Steuerbetragselastizität Residualeinkommenselastizität Die Residualeinkommenselastizität gibt an, um wie viel sich das Einkommen nach Steuerabzug (Netto, Residualeinkommen) näherungsweise ändert, wenn sich das Einkommen vor Steuer (zu versteuerndes Einkommen) um ein Prozent erhöht.
Umverteilung miniatur|Verteilungskurven zur Berechnung der Gini-Koeffizienten (allgemeines Beispiel)Gestrichelte Kurve: vor SteuerDurchgezogene Kurve: nach Steuer
Durch progressive Einkommensbesteuerung wird die Ungleichverteilung der Einkommen mehr oder weniger stark vermindert. Das führt zu einer Umverteilung. Es existieren mehrere Maße, die den Grad der Umverteilung messen. Das effektive Progressionsmaß (nach Musgrave/Thin)Peichl, A., Siegloch, S. und Pestel, N., Ist Deutschland wirklich so progressiv?, Vierteljahreshefte zur Wirtschaftsforschung, DIW Berlin, 82. Jahrgang, 01.2013, S. 111--127 (PDF; 300 kB). bestimmt den Grad der Ungleichverteilung aus dem Gini-Koeffizienten (eine mögliche Ungleichverteilungskennzahl). Der Progressionsindex nach Musgrave/Thin ist bei gegebener Verteilung der Einkommen vor dem Steuerabzug () und der Verteilung danach () folgendermaßen definiert:
Dabei ist der Wert eins der Gini-Koeffizient bei totaler Ungleichverteilung der Einkommen. Die darauf bezogene Abweichung des Gini-Koeffizienten nach Steuern im Verhältnis zur Abweichung des Gini-Koeffizienten vor Steuern ergibt also das effektive Progressionsmaß .
Beispielsweise betrug im Jahr 2008 der Gini-Koeffizient für die deutsche Einkommensverteilung vor Steuern 53,6 % und nach Steuern 44,1 %. Aus den beiden Gini-Koeffizienten ergibt sich ein effektives Progressionsmaß von .
Ein alternatives Maß ist der Reynolds-Smolensky-Index definiert als die Differenz der Gini-Koeffizienten vor und nach Umverteilung:
Interpretation der Indizes: Steuertarif Musgrave-Thin-Index Reynolds-Smolensky-Index progressiv proportional regressiv
Kalte Progression Als Kalte Progression wird ein – nur über mehrere Jahre hinweg zu beobachtender und durch die Inflation im Zusammenwirken mit der Steuerprogression bedingter – Anstieg der realen Steuerlast bezeichnet.
Arten
Indirekte Progression mini|Arten der Steuerprogression
Bei einem einstufigen Tarif (Einheitssteuer oder Flat Tax) führt das Zusammenwirken von Grundfreibetrag und Grenzsteuersatz (auch „Grenzbelastung“ genannt) zu einem mit dem Einkommen ansteigenden Durchschnittsteuersatz. Mit steigendem zu versteuerndem Einkommen nähert sich die tatsächliche Steuerbelastung (Durchschnittsteuersatz) abflachend dem Grenzsteuersatz an. Man spricht von einer indirekten Progression, da der Grenzsteuersatz selbst nicht progressiv ist, sondern nur der Durchschnittsteuersatz. Der Spitzensteuersatz ist hierbei identisch mit dem Eingangssteuersatz und beträgt beispielsweise in Bulgarien 10 % oder in Lettland 23 %.
Stufige Progression Beim Stufengrenzsatztarif gibt es Eckwerte (Stufen), ab denen für jeden Euro über der Stufe ein höherer Grenzsteuersatz zur Anwendung kommt. Stufengrenzsatztarife setzen sich aus mehreren Zonen mit konstantem (flach verlaufendem) Grenzsteuersatz zusammen. Auch hier kommt es zu einem einkommensabhängigen Anstieg des Durchschnittsteuersatzes, der jedoch eine von den Stufen abhängige Welligkeit besitzt. Das ergibt sich aus der Art der Berechnung des Durchschnittsteuersatzes als Quotient aus Steuer und zu versteuerndem Einkommen. Die Anzahl der Stufen beträgt mindestens zwei (Polen) oder drei (beispielsweise Österreich bis 2015, danach 6 Stufen) und kann beliebig fein unterteilt werden (vgl. Bundessteuer Schweiz mit bis zu 14 Stufen). Je größer die Anzahl der Stufen gewählt wird, umso mehr nähert sich der Verlauf der linearen Progression an.
Lineare Progression Bei der linearen Progression steigt der Grenzsteuersatz in einem oder mehreren Bereichen zwischen Eingangssteuersatz und Spitzensteuersatz linear an. Es gibt hier keine sprunghaften Übergänge. Der Anstieg sowohl des Grenzsteuersatzes als auch des Durchschnittsteuersatzes erfolgt kontinuierlich (stetig). Ein solcher Tarif wird beispielsweise bei der Einkommensteuer in Deutschland verwendet.
Sowohl bei der stufigen als auch bei der linearen Progression ist der Spitzensteuersatz in der Regel sehr viel höher als der Eingangssteuersatz. Die Progression im Bereich der niedrigeren Einkommen erfolgt jedoch deutlich langsamer als bei der Einheitssteuer (Flat Tax).
Im Gegensatz zu weitverbreiteten Annahmen kann es weder durch die lineare Progression noch durch den Stufengrenzsatztarif zu Nettoeinkommensverlusten bei Bruttosteigerungen kommen. Dies folgt aus der mathematischen Ausgestaltung der Steuerbetragsfunktionen in der Weise, dass der höhere Grenzsteuersatz stets nur für das zusätzliche Einkommen gilt.
Mathematische Definition mini|Vergleich der Steuerbetragsfunktionen verschiedener Progressionsmodelle (Die Beispiele verdeutlichen nur das Prinzip.) mini|Vergleich der Verläufe der Steuersätze verschiedener Progressionsmodelle (Die Beispiele verdeutlichen nur das Prinzip.) Die mathematischen Definitionen verwenden folgende Begriffe und Variablen:
= Steuerbetrag
= zu versteuerndes Einkommen
= Grundfreibetrag
= Durchschnittsteuersatz
= Eingangssteuersatz (anfänglicher Grenzsteuersatz)
= Grenzsteuersatz
= linearer Progressionsfaktor
Proportionaler Tarif Beim proportionalen Steuertarif und konstantem Steuersatz steigt die Steuer proportional zum Einkommen, ohne dass es zu einer Progressionswirkung kommt ():