Diese Liste beinhaltet alle in der Wikipedia gelisteten Wappen des Kreises Heinsberg in Nordrhein-Westfalen, inklusive historischer Wappen. Alle Städte, Gemeinden und Kreise in Nordrhein-Westfalen führen ein Wappen. Sie sind über die Navigationsleiste am Ende der Seite erreichbar.

Kreiswappen Lage Wappen Kommentare Kreis Heinsberg 150px 100px Genehmigt durch Urkunde des Regierungspräsidenten Köln vom 3. September 1973: „Geteilt und oben gespalten. Oben: vorn in Rot ein zwiegeschwänzter, bekrönter, silberner Löwe; hinten in Gold ein schwarzer Löwe. Unten: in Silber ein freischwebendes, liegendes, rotes Lilienkreuz, belegt mit einer fünfblättrigen blauen Flachsblüte.“Hauptsatzung des Kreises Heinsberg (PDF; 47 kB), § 2.

Wappen ehemaliger Kreise Kreis Wappen Kommentare Kreis Erkelenz200px 100px Genehmigt durch Urkunde des Innenministers von Nordrhein-Westfalen vom 9. Mai 1955: „Das Wappen zeigt in Gold ein rotes Lilienkreuz, dessen Mitte mit einer blauen Flachsblüte belegt ist.“ Selfkantkreis Geilenkirchen-Heinsberg200px 100px Genehmigt durch Urkunde des Innenministers von Nordrhein-Westfalen vom 1. März 1955: Der Schild zeigt im ersten Viertel auf goldenem Grund den Jülicher Löwen. Im darunterliegenden Viertel ist der Papagei des Wappens des Grafen Wilhelm von Jülich (1556) abgebildet. Beide Figuren sollen die Stadt Geilenkirchen repräsentieren. Die andere Hälfte füllt der silberne Löwe der Stadt Heinsberg auf rotem Grund aus.

Wappen der Städte und Gemeinden

Stadt oder Gemeinde Wappen Kommentare Stadt Erkelenz 200px 100px Genehmigt durch Urkunde des Regierungspräsidenten Köln vom 27. Oktober 1972:

„Das Wappen ist geteilt; oben in Blau ein schreitender, doppelschwänziger, rotbezungter und ‑bewehrter goldener Löwe, unten in Silber eine rote Mispelblüte mit goldenem, grünbetupften Butzen und grünen Kelchblättern.“Hauptsatzung der Stadt Erkelenz (PDF; 270 kB), § 2 Absatz 2. Gemeinde Gangelt 200px rand|100px „Einen in Gold nach rechts gewandten, aufsteigenden, gekrönten, rot bewehrten, schwarzen, zweigeschwänzten Löwen, belegt mit einem silbernen Schrägrechtsbalken.“Hauptsatzung der Gemeinde Gangelt (PDF; 125 kB), § 2 Absatz 2. Stadt Geilenkirchen 200px rand|100px Genehmigt durch Urkunde des Regierungspräsidenten Köln vom 29. November 1972: „Geteilt; oben in Blau ein halber, doppelschweifiger rotbezungter und ‑bewehrter goldener Löwe; unten in Gold ein blauer Papagei mit rotem Schnabel und gleichfarbigen Beinen, der auf einem schwarzen Ast steht.“Hauptsatzung der Stadt Geilenkirchen (PDF; 434 kB), § 2 Absatz 1. Kreisstadt Heinsberg 200px 100px Genehmigt durch Urkunde des Regierungspräsidenten Köln vom 2. Oktober 1974: „In rot ein rechtsgewendeter, bekrönter, doppelt geschweifter silberner Löwe.“Hauptsatzung der Stadt Heinsberg (PDF; 65 kB), § 3 Absatz 2. Stadt Hückelhoven 200px rand|100px Genehmigt durch Urkunde des Regierungspräsidenten Köln vom 25. Oktober 1972: „Im schwarzen Felde ein silberner Querbalken, darüber im Schildhaupt vier silberne Sterne mit je sechs Ecken (zur Charakterisierung der vier Ortschaften). Im unteren Schildteil das Zeichen des Bergbaus: Hammer und Schlegel, silbern.“Hauptsatzung der Stadt Hückelhoven (PDF; 702 kB), § 3 Absatz 1. Gemeinde Selfkant 200px rand|100px Genehmigt durch Urkunde des Regierungspräsidenten Aachen vom 27. Februar 1970: „Im silbernen Felde ein s‑förmig geschwungener grüner Zweig mit acht roten Rosen, deren Kelchblätter und Butzen golden sind.“Hauptsatzung der Gemeinde Selfkant, § 2 Absatz 2. Stadt Übach-Palenberg 200px rand|100px Genehmigt durch Urkunde des Oberpräsidenten der Rheinprovinz vom 2. Dezember 1937: „Das Wappen der Stadt stellt einen waagerecht geteilten Schild dar, im oberen blauen Feld das gekreuzte Lilienzepter, golden tingtiert, darüber schwebt der Buchstabe ‚T‘ in schwarz; das untere Feld des Schildes ist gespalten, vorne im gelben Feld ein schwarzer, ungekrönter Löwe mit roter Zunge und links gewendet, hinten im roten Feld ein silberner, gekrönter Löwe nach rechts (der Teilungslinie) gewendet.“Hauptsatzung der Stadt Übach-Palenberg (PDF; 93 kB), § 3 Absatz 1 und 2. Gemeinde Waldfeucht 200px rand|100px Genehmigt durch Urkunde des Regierungspräsidenten Köln vom 14. März 1977: „Über einem goldenen Schildfuß, darin ein schwarzer Forsthaken, in Rot ein bekrönter, zwiegeschwänzter silberner Löwe.“ (PDF; 55 kB), § 2 Absatz 1. Stadt Wassenberg 200px rand|100px Genehmigt durch Urkunde des Regierungspräsidenten Köln vom 24. August 1974: „In Blau eine goldene, gezinnte Torburg mit offenem Tor, auf deren Mittelturm ein gekrönter zwiegeschwänzter roter Löwe.“Hauptsatzung der Stadt Wassenberg (PDF; 113 kB), § 2 Absatz 2. Stadt Wegberg 200px 100px Genehmigt durch Urkunde des Oberpräsidenten der Rheinprovinz vom 14. April 1937: „Das Stadtwappen ist geteilt von Blau und Silber, oben ein wachsender, rotgekrönter, ‑bewehrter und ‑gezungter zwiegeschwänzter goldener Löwe, unten drei blaue Wellenbalken.“Hauptsatzung der Stadt Wegberg (PDF; 424 kB), § 2 Absatz 1.

Wappen ehemaliger Gemeinden

Historische Wappen

Wappenbeschreibungen und Anmerkungen

Heinsberg Wappen Heinsberg Wappen Heinsberg