Büttelei (v. altniederdt. bodal „Haus und Hof“) bezeichnet: umgangssprachlich die Konzentration von Orten mit dem Namensteil „-büttel“ nördlich von Braunschweig

in der älteren deutschen Rechtssprache das „Haus des Büttels“ den „Amtsbezirk eines Bannwarts“ ein Gefängnis, wenn der Büttel seine Wohnung im gleichen Gebäude hatte