Als Taschengeldanspruch bezeichnet man das Recht eines Ehegatten, der kein oder ein sehr geringes eigenes Einkommen erzielt, gegenüber seinem Partner auf Zahlung eines Barbetrags zur Befriedigung persönlicher Bedürfnisse. Der Taschengeldanspruch ist ein Teil des Unterhaltsanspruchs.

Deutschland In Deutschland ist der Taschengeldanspruch als Teil des Familienunterhalts (§§ 1360 bis 1360 b BGB) geregelt. Deutsche Gerichte billigen dem einkommenslosen Ehepartner („haushaltsführender Ehegatte“) ein Taschengeld von fünf bis sieben Prozent des verfügbaren Nettoeinkommens des anderen zu.

Abgrenzung Das Taschengeld in der Ehe ist vom Wirtschaftsgeld (Haushaltsgeld) zu unterscheiden, das sich auf die Unterhaltung des gemeinsamen Haushalts bezieht. Wenn keine ausdrückliche Absprache getroffen ist, ist das Taschengeld jedoch im Haushaltsgeld enthalten.

Barbetrag für Heimbewohner Volljährige, die in einem Heim leben und (ergänzende) Sozialhilfe zur Deckung der Heimkosten erhalten, haben zusätzlich Anspruch auf einen Barbetrag zur persönlichen Verfügung (umgangssprachlich „Taschengeld“). Der Barbetrag für erwachsene Heimbewohner beträgt seit dem 1. Januar 2007 ( Abs. 3 Satz 2 SGB XII) mindestens 27 % des Eckregelsatzes. Das Gesetz gibt hier nur einen Mindestbetrag vor. Es ist ein höherer Barbetrag zu zahlen, sofern der Mindestbetrag nicht angemessen ist. Seit dem 1. Januar 2024 liegt der Mindestbarbetrag bei 152,01 € (27 % der Regelbedarfsstufe 1 von 563 €).

Zeitraum Eckregelsatz Mindestbarbetrag ab 1. Januar 2014 391 € 105,57 € ab 1. Januar 2015 399 € 107,73 € ab 1. Januar 2016 404 € 109,08 € ab 1. Januar 2017 409 € 110,43 € ab 1. Januar 2018 416 € 112,32 €ab 1. Januar 2019424 €114,48 €ab 1. Januar 2020432 €116,64 €ab 1. Januar 2021446 €120,42 €ab 1. Januar 2022449 €121,23 €ab 1. Januar 2023502 €135,54 €ab 1. Januar 2024563 €152,01 €

Minderjährige, die sich in einer vollstationären Einrichtung der Kinder- und Jugendhilfe nach SGB VIII, also in Heimerziehung befinden, haben nach Abs. 2 SGB VIII ebenfalls einen Taschengeldanspruch. Dieser ist nach dem Alter gestaffelt und wird von den Landesjugendämtern festgelegt.

Siehe auch Nadelgeld Taschengeldparagraph

Literatur Klaus Hendrik: Der Taschengeldanspruch unter Ehegatten und seine Pfändbarkeit. Röwekamp, ISBN 3-89796-106-7. Karl Späth: Das Taschengeld in der Heimerziehung, Aus: Evangelische Jugendhilfe, Heft 4/2002, S. I-IV

Einzelnachweise Kategorie:Eherecht (Deutschland) Kategorie:Einkommen